Bilderflut – Was muss ich als Regional-/Lokalarchiv eigentlich übernehmen?

von Matthias Senk M.A., LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum

In der Anmoderation der Sektion betont Herr Dr. Matthias Buchholz (Bundesstiftung Aufarbeitung) die Bedeutung der archivischen Bewertung als Königsdisziplin im Archivwesen, die letztendlich alle weiteren Fachaufgaben wie Erschließung oder Bestandserhaltung beeinflusse. Kleinere Fotoabgaben würden in der Regel kein Problem darstellen. Wenn jedoch beispielsweise einmal der komplette Nachlass eines Fotografen angeboten werden würde, stelle dies für Archive ein Problem dar, da in der Regel Zeit, Ressourcen und Personal für eine sachgerechte Bearbeitung von Massen fehlten. Ein Mittel zur Reduktion sei die Archivische Bewertung, die auch auf Fotografien angewandt werden sollte. Hinweise darauf erhoffe er sich vom folgenden Vortrag.

Herr Matthias Senk stellt sich dieser Herausforderung und möchte der Zuhörerschaft einige Hinweise und Ideen an die Hand geben. Letztendlich liege die Verantwortung jedoch bei den Archiven. Der Fokus des Vortrages liege auf der Massenfotografie, wenn beispielsweise durch ein Presseamt mehrere Tausend Bilder auf einmal angeboten werden würden. Konsens bestehe darin, dass Fotografien grundsätzlich archivwürdig seien, die auch auf großes Interesse von Wissenschaft und Öffentlichkeit stoßen würden. Es sei festzustellen, dass alle Archive mehr oder weniger große Fotosammlungen besitzen würden.

In der archivfachlichen Bewertungsdiskussion seien Fotos erst in den letzten zwanzig Jahren thematisiert worden. Grund sei in der Regel die fehlende Zeit, sich mit den Massen von Fotos zu befassen. Hier habe sich ein Bewertungsstau angesammelt. Da Fotografien jedoch potentielles Archivgut seien, fielen sie auch unter die Bewertungspflicht der Archive. Dies sei für die Informationsverdichtung unerlässlich. Durch die Bewertung würden auch spätere Schritte wie beispielsweise die Digitalisierung von Fotosammlungen wirtschaftlicher. Zum einen müssten weniger Bilder digitalisiert werden, zum anderen wäre der Umfang an digitalen Fotos geringer, was wiederum weniger Speicherplatz kosten würde. Die Folgekosten wären entsprechend geringer. Hier verweist Senk auf den Beitrag von Dr. Gerd Schneider auf dem Rheinischen Archivtag 2023.

Aus der vorhandenen Literatur erarbeitet Senk verschiedene Kriterien für die Kassation: Zum einen technische Mängel wie Überbelichtungen oder schlechte Bildqualität, (irreparable) Schäden, (Quasi-)Dubletten und Redundanzen, eine unzureichende Motivwahl oder schlichtweg die Irrelevanz für den Archivsprengel. Als Kriterien für die Archivwürdigkeit würden die Relevanz für den Archivsprengel, das Alter der Fotografien, zusammenhängende Bestände oder der künstlerische Anspruch genannt. Irrelevant für die Bewertung erschienen hingegen Fragen des Urheberrechts. Senk unterstreicht, dass diese Kriterien relativ weich seien und stellt deren Nützlichkeit in Frage.

Herr Senk stellt ein Praxisbeispiel vor: Er präsentiert mehrere Bilder von Herrn Dr. Mark Steinert auf verschiedenen Rheinischen Archivtagen, die jedes für sich eventuell archivwürdig seien, in der Masse jedoch in höchstem Maße redundant. Er schlussfolgert aus diesem Beispiel, dass die Fotobewertung letztlich sehr subjektiv sei. Eine besondere Rolle spiele das ästhetische Empfinden sowie Unsicherheit beziehungsweise Unkenntnis der abgebildeten Motive. Problematisch sei auch, das Fotografien stärker auf einer emotionalen Ebene wirken würden als Akten, was die Kassation erschwere. Die Heterogenität der Bestände verunsichere zusätzlich.

Senk zieht einen Vergleich zu Massenakten. Parallel zu den “massenhaft gleichförmigen Akten” sieht er “massenhaft gleichförmige Fotos”. Er stellt die Frage, ob die Verfahren zur Massenbewertung von Akten auch auf die Massenbewertung von Fotografien angewandt werden könnten, um nicht bei der Einzelbewertung von Fotos stehen zu bleiben, wie sie bislang verfolgt werde. Um dies umsetzen zu können, benötige es Überlieferungszielen für Fotografien, die definiert werden müssten. Was soll das Ziel der Fotobestände eines Archivs sein? Diese Frage müsse jedes Archiv für sich selbst entscheiden. Anders als bei den vorher genannten Kassationskriterien müssten jedoch Auswahlkriterien erarbeitet werden, die eine positive Auswahl ermöglichten.

Mögliche Verfahren für eine positive Auswahl sei die Ziehung von Jahresschnitten bei wiederkehrenden Veranstaltungen (wie beispielsweise dem Rheinischen Archivtag). Auch sei bei Massen eine Stichprobenauswahl beziehungsweise Auswahlarchivierung denkbar. Die Anwendung des Federführungsprinzips wäre in der Form umsetzbar, dass in einer Kommune nur die Fotos des Presseamtes übernommen werde würde und Fotoabgaben anderer Provenienzen kassiert werden würden.

Senk schlussfolgert in seinem Fazit, dass die Fotomassen in den Archiven drastisch reduziert werden müssten. Eine Ausnahme seien Fotoarchive. Hierbei könnten ähnliche Bewertungsregeln wie bei Massenakten übernommen werden. Er appelliert zu mehr Mut zur Auswahl und auch Mut zur Lücke.

In der anschließenden Diskussion wird die Frage gestellt, ob es auch Archive ohne Fotosammlungen gebe, da teilweise die Argumentation beobachtet werden könne, dass Fotoarchivierung eine freiwillige Leistung sei. Hier widerspricht Senk, da beispielsweise die Überlieferung der Fotos einer Pressestelle zur amtlichen Überlieferung gehöre und damit unter die Pflichtaufgaben eines kommunalen Archivs falle.

Aus dem Plenum wird ergänzt, dass auch die Möglichkeit bestünde, bestimmte Fotoabgaben abzulehnen. Beispiele seien private Abgaben oder Fotosammlungen, die bereits in einem extrem schlechten Zustand seien.

Ein weiterer Beitrag aus dem Publikum stellt die teils problematische Umsetzbarkeit einer Einzelfotobewertung bei Massen heraus. Für die Betrachtung von beispielsweise Fotonegativen seien teils technische Hilfsmittel nötig, die nicht in allen Archiven vorhanden wären. Senk ergänzt, dass der Mangel an Möglichkeiten der technischen Bearbeitung auch ein Bewertungskriterium sein könnte.

Das Fotoarchiv der Union Kraftstoff – Industriegeschichte im Stadtarchiv Wesseling

von Martina Zech, M.A., Stadtarchiv Wesseling

Martina Zech spricht über die Übernahme und Bewertung des Fotoarchivs der Union Kraftstoff durch das Stadtarchiv Wesseling.

Frau Zech beschreibt eingangs die bewegte und langjährige Geschichte des Wesselinger Mineralölwerks, das heute zur Shell Deutschland Oil GmbH gehört. Seit der Gründung 1938 hat das Werk eine prägende Bedeutung für die Stadt.

Entsprechend sorgte die Anbietung der Übernahme des Fotoarchivs der Union Kraftstoff vor über 20 Jahre für große Freude im Stadtarchiv. Schon vor der Übernahme konnte das Stadtarchiv Teile der Werksfotographie für eigene Veröffentlichungen und Ausstellungen nutzen, und hatte deshalb frühzeitig die Bedeutung des Bestandes erkannt und angeboten, die Fotos zu übernehmen, falls deren Überlieferung und Erhaltung einmal bedroht sein würden. Im Zuge einer Umstrukturierung des Werks erinnerte man sich dort an dieses Angebot und nahm es schließlich an.

Im Zuge der Übernahme konnte das Stadtarchiv zunächst eine Auswahl treffen, welche Fotos tatsächlich übernommen werden sollten. Die Wahl viel vorrangig auf Bilder von den Menschen, die im Werk arbeiteten, des sozialen Lebens im Werk, sowie Fotos aus der Zeit des Aufbau des Werks, des zweiten Weltkriegs, sowie des anschließenden Wiederaufbaus. Einige technische Detailaufnahmen hingegen wurden nicht übernommen.

Dank der tatkräftigen Unterstützung durch Mitarbeiter*innen des Werks musste das Stadtarchiv selbst den Bestand nicht vorsortieren oder sichten – diese Aufgaben wurden nach den Vorgaben des Archivs vom Werk übernommen. Auch die Verzeichnung übernahmen weitgehend dessen Mitarbeiter*innen, sodass das Stadtarchiv schließlich zusammen mit den Fotos auch umfangreiche Erschließungsinformationen digital übernehmen konnte, also sofort über eine recherchierbare Verzeichnung verfügte. hinzu kamen umfangreiche Aufnahmebücher, in denen sämtliche Bilder erfasst waren. Der Aufwand der Übernahme war damit für das Stadtarchiv selbst vertretbar und vor allem auch gut leistbar. Der Bürgermeister von Wesseling traft mit dem Werk die Vereinbarung, dass das Fotoarchiv der Stadt geschenkt werde, und das Stadtarchiv sie nach den üblichen Regeln der eigenen Nutzungsordnung verwenden dürfe. Das Werk erhielt Vorzugsnutzungsrechte an dem Bildbestand.

An das Stadtarchiv übergeben wurden schließlich:

  • 2.000 Fotos, größtenteils inkl. Negativen, z.T. auch Glasplattennegative
  • Alben von 1939 bis 1941 mit weiteren 1.800 Fotos
  • Negativstreifen von 20.000 Fotos
  • 1.500 Farbdias

Hinzu kamen weitere 70 Fotoalben zu den Jahrgängen 1938 bis 1987, die insofern besonders gut für die Nutzung geeignet sind, als darin wichtige Ereignisse des Jahres zusammengefasst sind, und die Alben anstelle der Originale in die Nutzung gegeben werden können. Dass dadurch auch Dubletten ins Archiv übernommen wurden, stellte angesichts der großen Vorteile kein Problem dar. Die Qualität der Aufnahmen ist durchweg sehr gut.

Nach der Übernahme wurde die Verzeichnung der Fotos und Negative mithilfe von Aushilfskräfte vervollständigt, die Bilder teilweise umverpackt, und schließlich sicherheitshalber in unterschiedlichen Gebäuden untergebracht. Eine Digitalisierung erfolgt seit der Übernahme on demand, sodass alle Bilder, die bereits verwendet wurden, nun auch digital vorliegen. Bereits 2 Jahre nach der Übernahme konnte, auch dank der guten Vorarbeiten, eine Ausstellung über das Werk gezeigt werden, die 2005 in Leuna eröffnet, und 2006 auch in Wesseling und Ausbildungszentrum des heutigen Shellwerks gezeigt wurde. 

Der Bestand wird heute regelmäßig genutzt – durch Wesselinger Bürger*innen, die bei der UK beschäftigt waren, immer wieder für Veröffentlichungen, für die historische Forschung, sowie durch Shell selbst für die eigene Festschrift zum 80-jährigen Bestehen.

Die große Bedeutung des Fotobestandes für Wesseling gründet sich auf die Bedeutung, die die UK für die Stadt hatte und die ihre Nachfolger bis heute haben. Mit dem Bau der UK begann in der Stadt die Ansiedlung der Großindustrie, es wurden Wohnungen für Mitarbeiter*innen gebaut, und die Bevölkerung stieg stark an. Das Werk hat die Stadtgeschichte also nachhaltig geprägt. Darüber hinaus ist besonders zu begrüßen, dass der auch industriegeschichtlich wichtige Bestand nun in dem Ort aufbewahrt wird, in dem er auch entstanden ist, und in dem auch die Menschen vor ort einen direkten Bezug dazu haben. Zusätzlich zum Fotobestand wurden zudem auch Filme der UK übernommen, die, finanziert vom Werk, digitalisiert werden konnten.

Frau Zech dankt dem Unternehmen für die Schenkung und freut sich, dass das Projekt solch großen Erfolg zeitigen konnte.

 

Matthias Buchholz fragt, wie groß die Übernahmequote für den Bestand war. Frau Zech berichtet, dass aus der frühen Zeit des Werks die allermeisten Fotographien übernommen wurden; nur einige spätere technische Detaillaufnahmen wurden kassiert.

Astrid Dörnemann gibt zu bedenken, dass das Unternehmen es sich möglicherweise sehr leicht damit gemacht habe, die eigene Verantwortung für die Unternehmensgeschichte an das Stadtarchiv abzugeben.

Frau Zech erwidert, dass das Stadtarchiv auch schon vor der Übernahme die Fotobestände des Werks nutzen durfte. Dank der Vorarbeiten von dessen Mitarbeiter*innen habe es zudem kaum zusätzliche Arbeit mit der Übernahme gehabt. Auch die Digitalisierung habe nicht die Stadt Wesseling, sonders das Werk gezahlt. Zudem sei die Geschichte des Werks immer auch auch die Geschichte der Stadt. Der Bestand habe also eine große Bedeutung für den Ort, seine Geschichte und seine Bewohner*innen.

Fotos als Quellen: Erwartungen an Überlieferung und Zugänglichkeit

von Apl. Prof. Dr. Jens Jäger, Universität zu Köln

In seinem Einführungsvortrag stellt Jens Jäger fest, dass sich die Durchsuchbarkeit von Fotobeständen und die Möglichkeiten einer zielgerichteten Recherche in den letzten Jahrzehnten zwar verbessert hätten, jedoch vielfach noch immer nicht optimal seien. Die tiefere Erschließung und Verschlagwortung unter Einsatz digitaler Hilfsmittel ist gegenwärtig ein laufender Prozess, der Einsatz von KI lässt die Erwartungen an die Durchsuchbarkeit steigen.

Jäger führt in die Geschichte der Fotografie im Rheinland ein, illustriert an (mittlerweile über das Portal Zeitpunkt.NRW online recherchierbaren) Zeitungsartikeln, die es erlauben, die Anfänge fotografischen Interesses in Köln in die Zeit ab 1839 zurückzudatieren. Recherchen nach erhaltenen Fotos der in den Texten namentlich fassbaren Protagonisten der Daguerreotypie gestalteten sich jedoch schwierig; über die gängigen Archiv- und Bildersammlungs-Portale ließen sich kaum Treffer zur Frühgeschichte der regionalen Fotografie ermitteln. Als eine Ursache hierfür macht er die (historische) Sammlungspraxis der einschlägigen Spezialsammlungen aus, die sich auf ästhetisch herausragende, qualitätvolle Objekte fixierte und an den Produkten des jungen und noch nicht ausgereiften Mediums Fotografie lange Zeit wenig Interesse zeigte. Die authentischen Zeugnisse der frühen Fotografie seien daher zum größten Teil verlorengegangen.

Als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Recherche nach frühen Fotografien nennt Jäger das Wissen um die jeweiligen zeitgenössischen technischen Möglichkeiten sowie die Kontexte darüber, in welchen Bereichen Fotografie überhaupt zum Einsatz kam. In diesem Zusammenhang hebt er die Bedeutung des Erfahrungsaustauschs zwischen historisch Forschenden und den Vertretern der Archive und anderer Bild- und Schriftquellen verwahrender Gedächtnisinstitutionen hervor. Als wichtiges Ziel für eine Vertiefung der Materialgrundlage zur Geschichte der frühen Fotografie fordert Jäger eine virtuelle Vernetzung der disparat überlieferten Bildbestände, aber auch der seltener und vielfach an getrennten Orten erhaltenen schriftlichen Kontextüberlieferung. Für zukünftige Erschließungs- und Digitalisierungsprojekte dürften ästhetische Kriterien nicht allzu sehr in den Vordergrund gestellt werden; wichtiger seien die mediale Form und die Verknüpfung von Bild- und Kontextinformationen wie beispielsweise Beschriftungen auf der Rückseite von Fotos. In diesem Zusammenhang hebt er den Wert von Postkarten als visuellen Kommunikationsmitteln um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert hervor – ein Thema, das bislang noch längst nicht umfassend erforscht sei, obwohl es eine große thematische Bandbreite aufweist und anschlussfähig an sozial-, wirtschafts- und lokalgeschichtliche Fragestellungen ist.

Bei der Recherche nach konkreten Bildmotiven rät Jäger dazu, kreative Wege zu wählen. So sei er selbst beispielsweise bei der Recherche nach fotografischen Belegen für die in Schriftquellen gut überlieferten Maßnahmen zum Ausbau des Straßenwesens in den 1920er und 1930er Jahren zunächst kaum vorangekommen, habe jedoch über eine gezielte Sichtung von Fotosammlungen zu Rad- und Autorennen umfangreiches Bildmaterial zum Zustand von Straßen und Wegen ermitteln können.

Abschließend plädiert Jäger dafür, Fotos als historische Bildquelle ernst zu nehmen und den dokumentarischen Wert gegenüber ästhetischen Kriterien nicht zu vernachlässigen. Stärker als in der Vergangenheit sei darauf zu achten, dass die bildliche Überlieferung und zugehörige Kontextinformationen gemeinsam überliefert und recherchierbar gehalten werden.

Fragen und Diskussion zur 1. Sektion

Dr. Schaffer eröffnet die Fragerunde zur ersten Sektion. Er stellt zunächst an Herrn Langewand die Nachfrage, wie er damit umgeht, dass die Kennzahlen nach der Pandemie und im Alltag durchaus wieder fallen könnten. Herr Langewand antwortet, dass dies derzeit für ihn noch kein Thema sei und der Plan ist, die Öffentlichkeitsarbeit auch unabhängig von der Pandemie auf einem hohen Level zu halten. Sollte es in Zukunft an personellen Ressourcen mangeln, möchte er eher bei größeren Ausstellungen kürzen, als bei der niederschwelligen Öffentlichkeitsarbeit.

Herr Schaffer stellt Frau Blum-Gabelmann die Frage, wie die vielfältigen Aktivitäten des Stadtarchivs den Status der Einrichtung in der Öffentlichkeit nachhaltig geändert haben. Sie antwortet, dass das Haus der Stadtgeschichte vor allem bei jungen Menschen durch die digitalen Angebote deutlich stärker in den Fokus gerückt sei. Schülerinnen und Schüler hätten das Archiv für sich entdeckt und machten aktiv Werbung. Da die Eröffnung des neuen Stadtarchivs am Vorabend des ersten Lockdowns stattfand, konnte es bislang kaum aktiv genutzt werden. Daher wählte man sehr bewusst den Weg, durch eine starke Präsenz im öffentlichen Raum wahrgenommen zu werden.

Dr. Patt (LVR-AFZ) fragt Frau Blum-Gabelmann, wie die Corona-Sammlung fortgesetzt werden würde und wie hoch die finanzielle und personelle Belastung sei. Sie antwortet, dass die Sammlung so lange fortgesetzt würde, wie Corona ein Thema sei. Von der Öffentlichkeitsabteilung der Stadt wurde ein Kollege mit zehn Wochenstunden für das Stadtarchiv abgestellt. Die Finanzierung sei über eine eigene Stiftung gesichert, die bereits vor einigen Jahren für solche Zwecke ins Leben gerufen worden ist. Die Stadt hat keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt.

Herr Thomé (LVR-AFZ) stellt Frau Blum-Gabelmann die Frage, wie es mit der archivischen Bewertung der eingereichten Beiträge aussähe. Sie antwortet, dass sie die eingereichten Beiträge in Gänze für archivwürdig halte und diese auch dauerhaft übernehme. Auch rechte und diffamierende Beiträge werden dauerhaft in die Sammlung übernommen, sind allerdings nicht im Projekt veröffentlicht worden.

Herr Mille (LHA Koblenz) stellt Herrn Langewand die Frage, wie hoch die Resonanz auf die digitalen Führungen gewesen sei? Er antwortet, dass die Resonanz anfangs sehr hoch gewesen sei, das Archiv habe zwei Führungen pro Monat angeboten. Inzwischen wären vor allem Schulen wieder eher an Führungen in Präsenz interessiert. Insgesamt sei es aber noch zu früh ein Fazit zur Resonanz auf die Öffentlichkeitsarbeit in der Pandemie zu ziehen.

Herr Oelgeklaus (startext) fragt Herrn Langewand, ob die Öffentlichkeitsarbeit zu einer erhöhten Nutzung der weiteren digitalen Angebote des Kreisarchivs geführt habe? Er antwortet, dass es etwas höhere Zugriffzahlen auf die Homepage und ein leicht erhöhtes Anfrageaufkommen geben würde, aber keine wirklich große Steigerung.

Frau Sturm (Kreisarchiv Kleve) fragt Herrn Langewand, ob die digitalen Führungen aufgezeichnet wurden, oder interaktiv stattfanden. Er antwortet, dass die Führungen tatsächlich interaktiv waren. Auf eine Live-Führung durch das Archiv folgte eine offene Fragerunde für die Teilnehmenden. Die Erfahrungen mit dem Format waren sehr positiv.

Herr Klein (Archiv des LVR) fragt Herrn Langewand, wie viele Beiträge im Schnitt für die Social Media-Kanäle erstellt worden sind. Er antwortet, dass etwa alle zwei Wochen ein Videobeitrag entstanden ist. Bild-Text-Beiträge gäbe es wenigstens einen pro Woche, manchmal auch drei.

Frau Lessing (Archiv des LVR) fragt Herrn Langewand wie die neuartigen Kennzahlen gegenüber der Verwaltung vermittelt würden. Er antwortet, dass es hier bislang noch keine Erfassung gäbe, er dies aber plane. Er rechne allerdings nicht mit übermäßig positiven Effekten auf das Verhältnis zur Verwaltung.

Herr Schaffer fragt noch einmal beide Referenten, was mit den digitalen Inhalten in Bezug auf eine Langzeitarchivierung geschehe. Herr Langewand berichtet, dass das Kreisarchiv Warendorf die Inhalte in der Rohfassung in langzeitfähigen Formaten speichere. Frau Blum-Gabelmann berichtet, dass sie – nach einigen Widerständen – Serverplatz durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt bekommen hat. Sie wolle die Inhalte auch zukünftig weiternutzen, z. B. für Ausstellungen.

Herr Braß (Universitätsarchiv Köln) fragt Herrn Langewand, wie sich die Öffentlichkeitsarbeit seiner Meinung nach für die verschiedene Archivsparten unterscheide. Er antwortet, dass natürlich jedes Archiv für sich die Analyse der Stakeholder durchführen müsse, da sich die Stakeholder eines kleinen Dorfarchivs natürlich von denen eines Großstadtarchivs oder Uniarchivs unterscheiden würden.

Aktive Überlieferungsbildung zur Corona-Pandemie

von Franziska Blum-Gabelmann, Stadtarchiv Bad Kreuznach

Nach einer kurzen Pause begrüßt Herr Dr. Schaffer die Kolleginnen und Kollegen wieder im Plenum. Der Schwerpunkt der folgenden Beiträge liegt auf der Corona-Pandemie und den Folgen von Lockdowns und Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Archive.

Dr. Schaffer berichtet davon, dass es in der Pandemie mangels Nutzung die Möglichkeit gab, sich verstärkt um andere Themen im Archiv zu kümmern. Die Nutzung sei letztlich aber dennoch ein so elementarer Teil des Archivs, dass es gut sei, dass unter den neuen Regelungen eine Archivnutzung wieder möglich ist. Daneben habe die Pandemie zu einem starken Schub der Digitalisierung der Archive geführt und auch neue Formate der Archivarbeit, vor allem eine flexiblere Gestaltung im Homeoffice, hervorgebracht.

Dr. Schaffer begrüßt die nächste Referentin Franziska Blum-Gabelmann vom Stadtarchiv Bad Kreuznach. Das Stadtarchiv Bad Kreuznach betreibt eine aktive Sammlung zur Corona-Pandemie in der Stadt. Die Sammlung beherbergt überwiegend Quellen und Dokumente, die dem Stadtarchiv durch Bürger*innen übergeben worden sind. Durch diese bürgerschaftliche Überlieferung soll hier die Verwaltungsüberlieferung zur Pandemie ergänzen werden. Auf diese Weise soll die Corona-Sammlung künftigen Generationen als Informationsquelle dienen, um die Pandemie in Bad Kreuznach in all ihren Facetten nachvollziehen zu können.

Daneben verfolgt das Stadtarchiv mit der Sammlung das Ziel die Bevölkerung als eigenständigen Bestandsbildner für das Bürgerarchiv zu sensibilisieren sowie neue Zielgruppen anzusprechen und für das Stadtarchiv zu gewinnen. Die Corona-Pandemie war in diesem Fall ein guter Anlass neue und zeitgemäße Formate für die historische Überlieferung zu entwickeln und zu erproben. Das Stadtarchiv Bad Kreuznach konnte sich dadurch als Dokumentations- und Informationsinstitution in den öffentlichen Diskurs einbringen.

Die aktive Überlieferungsbildung für die Corona-Sammlung geschah dabei durch vier vom Archiv definierte Formate, welche Frau Blum-Gabelmann später noch einmal ausführlich erläutert:

  1. Das Corona-Tagebuch,
  2. Den Corona-Koffer,
  3. Die Corona-Mediathek und
  4. Die Corona-Fotodokumentation,

Das Stadtarchiv hat dabei die interessierte Öffentlichkeit auf vielfältige Weise über die Corona-Sammlung und die Partizipationsmöglichkeiten der Bevölkerung informiert. Unter anderem wurde Werbung für das Projekt über Beiträge in den lokalen Printmedien, den lokalen Radiosendern und den Social Media-Kanälen der Stadt verbreitet. Zudem wurden gezielt Bürger*innen per Brief oder persönlicher Ansprache zum Mitmachen aufgefordert und ermutigt. Durch Ankäufe bzw. Übernahmen von Material (z. B. von “Corona-Reportern”) hat das Stadtarchiv die Sammlung zielgerichtet ergänzt. Die Informationen wurden auf der Website des Hauses der Stadtgeschichte öffentlich zur Verfügung gestellt.

Frau Blum-Gabelmann erläutert nun die einzelnen Formate der Überlieferungsbildung:

Das Corona-Tagebuch bot den Bürger*innen einen Raum, um auf vielfältige Weise Beiträge aus der Corona-Zeit in ein öffentlich zugängliches, digitales Tagebuch einzubringen. Die eingesendeten Beiträge – Briefe, Grußkarten, gesprochene Nachrichten u. ä. – dokumentieren die vielen verschiedenen individuellen Wahrnehmungen der Pandemie. Frau Blum-Gabelmann präsentiert als Beispiel eine spezielle Corona-Fastnachts-Predigt, die als Audiobeitrag nun Teil des Corona-Tagebuchs ist. Darüber hinaus bietet das Corona-Tagebuch die Möglichkeit über ein Forum einzelne Beiträge zu kommentieren und zu diskutieren. 

Der Corona-Koffer sollte Bürger*innen vor dem Gebäude des Stadtarchivs einen coronaschutzkonformen Ablageort für Objekte aller Art bieten, die für die Corona-Sammlung von Interesse sein könnten. Hierzu gehörten insbesondere Fotos, Plakate, Flyer und Zeichnungen mit Bezug zu den aktuellen Corona-Maßnahmen. Situationsbedingt wurden die meisten Objekte aber letztlich durch eine aktive Akquise bzw. Ankäufe eingeworben, da der Koffer nicht wie erhofft angenommen wurde.

Im Rahmen der Corona-Fotodokumentation haben städtische Mitarbeitende, Schülerpraktikant*innen und Ehrenamtler*innen Bilder geschossen, die dem digitalen Fotoarchiv des Stadtarchivs beigefügt werden sollen. Auch wurden dem Stadtarchiv zahlreiche Fotos von Bürger*innen zugesandt. Die Fotos stammen das dem öffentlichen und halböffentlichen Raum und dokumentieren die Auswirkungen der Pandemie im Gesundheitsbereich (z. B. Arztpraxen und Testzentren), dem Bildungsbereich (insbesondere der Schulalltag in der Pandemie) und der Wirtschaft (leere Regale, geschlossene Läden). Eine Besonderheit war ein “Maskenshooting”, bei dem verschiedene Menschen in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld mit Masken fotografiert worden sind. Ebenso konnte eine Schaufensterausstellung realisiert werden, in der Menschen, die selbst eine Corona-Erkrankung durchlebt hatten, ihren ganz persönlichen Umgang und ihre Erfahrungen mit der Krankheit darstellen konnten. Die Plakate wurden in den Schaufenstern der Stadt ausgestellt und waren mehrfach Ziel von Beschädigungen durch Corona-Leugner.

Das Stadtarchiv hat zudem im Rahmen einer Podcastreihe Zeitzeugen-Interviews (“Corona-Gespräche”) zur Pandemie aufgenommen. Diese sind sowohl in der Mediathek des Stadtarchivs (https://stadtgeschichte.online/), als auch bei bekannten Podcast-Plattformen wie Spotify und Apple frei abrufbar und ergänzen im Sinne der Oral History die anderen Inhalte der Sammlung. Zu Wort kamen dabei u. a. Familien, Gastwirte und Politiker*innen aus der Stadtgesellschaft. Auch coronakritische Inhalte fanden Eingang in die Mediathek, so ein kurzer Film über einen “Pest-Marsch” in der Innenstadt von Bad Kreuznach, den eine Gruppe aus dem Spektrum der Querdenkerbewegung organisiert hatte.

Frau Blum-Gabelmann berichtet anschließend über die Akzeptanz und Teilnahme der Bevölkerung an den verschiedenen Angeboten der Corona-Sammlung. Das Corona-Tagebuch umfasst derzeit 225 Beiträge von 43 Autor*innen. Im Laufe der Zeit hat sich ein fester Kreis herausgebildet, der aktiv das Tagebuch füllt und unterstützt. Eine wertvolle Besonderheit sind einzelne Beiträge aus dem Ausland, beigetragen durch Personen, die einen Bezug zu Bad Kreuznach haben und die Situation in ihrer jeweiligen Heimat schildern. Zu merken ist aber über die mehr als zwei Jahre der Pandemie ein kontinuierlicher Rückgang der Teilnahme am Projekt, im Jahr 2022 ist die Beteiligung nur noch recht mäßig.

Der Corona-Koffer hat von Beginn an nur eine geringe Resonanz erfahren, weswegen das Konzept schon bald durch eine aktive Akquise von Objekten abgelöst worden ist. Sehr gut angenommen hingegen werden die Beiträge der Corona-Mediathek. Die Zugriffszahlen auf die insgesamt 19 Zeitzeugeninterviews sind noch immer hoch. 59% der Hörer*innen nutzen dabei die städtische Plattform, 41% andere Podcast-Dienste.

Insgesamt war das Echo in der Öffentlichkeit und Bürgerschaft sehr positiv. Lokale und regionale Print- und Hörmedien haben über das Projekt berichtet, bei SWR und RTL liefen Fernsehbeiträge. Alle Angebote werden weiterhin genutzt, obwohl das Stadtarchiv die aktive Werbung inzwischen beendet hat. Negativ zu vermerken war ein Übergriff durch Coronaleugnern auf die Schaufensterausstellung. 

Abschließend fasst Frau Blum-Gabelmann die Erfahrungen mit der Corona-Sammlung noch einmal zusammen. Durch die Sammlung sei es dem Stadtarchiv Bad Kreuznach gelungen, die verschiedenen Phasen der Pandemie-Entwicklung und die Reaktionen der Menschen auf die besonderen Lebensumstände, aber auch den zunehmenden Protest und die Aggressivität in der Gesellschaft sehr umfassend zu dokumentieren. Bürger*innen können durch das besondere Format als Bestandsbildner ihrer eigenen Geschichte mitwirken. 

Zugleich wirkten die Entwicklungen rund um die Corona-Sammlung auch als Aufbruch des Stadtarchivs Bad Kreuznach in das digitale Zeitalter. Da die Sammlung bewusst als Online-Angebot konzipiert worden ist, konnten insbesondere auch jüngere Zielgruppen erreicht werden, bei denen das Stadtarchiv dadurch verstärkt in den Fokus rückte. Vor allem die Podcasts wirken als Brückenbauer zu neuen Benutzergruppen des Stadtarchivs. 

Als Fazit hält Frau Blum-Gabelmann fest, dass sich die Arbeit der letzten Jahre für das Stadtarchiv gelohnt habe. Sie gibt aber auch zu bedenken, dass der Aufwand, die Überlieferung in die Bestände des Stadtarchivs dauerhaft einzupflegen, nur schwer einzuschätzen ist. Notwendig ist eigentlich ein IT-Spezialist im Archiv, der sich um diese neuen Formen der digitalen Überlieferung kümmern kann.

Dr. Schaffer fragt im Anschluss nach den rechtlichen Nutzungsmöglichkeiten der durch die Bürger*innen eingesendeten Objekte. Frau Blum-Gabelmann berichtet vom erfolgreichen Format des ehrenamtlichen Fotografen des Archivs, der bewusst und rechtskonform eine Dokumentation für das Archiv erstellt. Die Nutzung der eingereichten Objekte und der Beiträge in der Mediathek wurde mit den jeweiligen Personen vorab geklärt.

Abstract zum Vortrag von Franziska Blum-Gabelmann: Aktive Überlieferungsbildung zur Corona-Pandemie

Das Stadtarchiv Bad Kreuznach betreibt mit der 2020 ins Leben gerufenen Corona-Sammlung eine aktive Überlieferungsbildung. Es verfolgt den Ansatz, die bürgerschaftliche Überlieferung in die Bestandsbildung einzubeziehen – ein „städtisches Bürgerarchiv“ in Ergänzung zum städtischen Verwaltungsarchiv auf- bzw. auszubauen. Archivar*innen eines kommunalen Archivs sollten sich als Seismograph der Gesellschaft verstehen, gesellschaftliche Trends beobachten, gegebenenfalls reagieren, aufgreifen, mit Gruppen ins Gespräch kommen, moderne Medien wie z.B. Social Media nutzen, um Formate für die Nachwelt zu entwickeln und zeitgenössische Quellen archivieren, die die Diversität unserer Gesellschaft widerspiegeln. Mit der aktiven Überlieferungsbildung in der pandemischen Krise versucht das Archiv, die Bevölkerung der Stadt Bad Kreuznach als Bestandsbildner für das Bürgerarchiv zu sensibilisieren und zu gewinnen und darüber hinaus zu vermitteln, dass sie selbst Teil der Stadtgeschichte ist, um somit identitätsstiftend zu wirken.

____________________________________

Kurzvita von Franziska Blum-Gabelmann

  • 1986 – 1995 Studium der Mittleren und Neueren Geschichte, Philosophie, Kulturanthropologie/Europäischen Ethnologie und Politikwissenschaft in Hannover und Frankfurt am Main
  • 1990 – 1993 Stipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • 1995 Magister Artium
  • Freiberuflich tätig bis 2000
  • Seit 2000 Archivarin der Stadt Bad Kreuznach
  • Seit 2004 Leiterin des Stadtarchivs bzw. des seit 2018 neukonzipierten Hauses der Stadtgeschichte
  • Zahlreiche Veröffentlichungen, Ausstellungen, Vorträge und themenbezogene Projekte zur Bad Kreuznacher Stadtgeschichte

Link zum Haus der Stadtgeschichte Bad Kreuznach

Dr. Matthias Buchholz (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin): Zur Philosophie einer guten Überlieferungsbildung

Herr Dr. Buchholz beschäftigt sich mit der Frage, was eine qualitativ hochwertige Überlieferungsbildung ausmacht. Dies erläutert er anhand von vier Praxisbeispielen, die unterschiedliche Herangehensweisen bei der Bewertung und ihre Auswirkungen auf die Überlieferungsqualität verdeutlichen.

Zunächst beurteilt der Referent den Stellenwert von Bewertungskatalogen: Ihnen mangele es oftmals einer fundierten Erläuterung über ausschlaggebenden Gründe für die jeweilige Bewertungsentscheidung. Eine Einteilung in die Kategorien „archivwürdig“, „kassabel“ und „zu bewerten“ sei demnach kritisch zu hinterfragen. Durch derartige Kataloge würde suggeriert, dass bei der Bewertung eine objektive Allgemeingültigkeit existiere. Bewertungshilfen implizierten überdies hinaus das Risiko, dass der Eindruck, archivarische Arbeit könne auf das bloße Abarbeiten einer Liste reduziert werden, entstehe. Dennoch sieht Dr. Buchholz in derartigen Hilfestellungen auch Potential. Vor allem für Quereinsteiger bieten sie eine gute Orientierungsmöglichkeit.

Weiterhin geht Dr. Buchholz auf die Problematik einer Bewertung ein, die lediglich auf die Erreichung einer gesetzten Übernahmequote abzielt und dabei eine Vielzahl relevanter Kriterien außer Acht lässt. Hierbei sieht er die Schwierigkeiten darin verankert, dass die Quantität einer Überlieferung nicht als Indiz für eine Qualität gelten könne. Bei der Bewertung solle, so Buchholz, die Qualität gegenüber der Quantität Vorrang erhalten.

Auch in der Bildung von repräsentativen Samples (beispielsweise durch die Auswahl nach bestimmten Buchstaben) sieht Dr. Buchholz diverse Komplikationen. Eine tatsächliche Repräsentation könne nur bei Vollarchivierung gewährleistet werden. Auswertungsmöglichkeiten würden durch die archivarische Bewertung immer beeinträchtigt. Vielmehr stelle sich bei der Auswahl von Stichproben die Frage, welche potentiellen Nutzungsinteressen und Forschungsmethoden zukünftig eine Rolle spielen könnten.

Zudem geht der Referent auch auf die Folgen der Digitalisierung ein. Die Bewertungsentscheidung sei durch die Vorgaben darüber, welche Eigenschaften bzw. Formate Dokumente bei der Überführung in ein digitales Langzeitarchiv aufweisen müssen, bereits beeinflusst. Dr. Buchholz stellt die These auf, dass sich die Kosten zur Langzeitspeicherung von Daten zukünftig verdreifachen werden. Folglich gewinne die Bewertungsentscheidung mehr Bedeutung und müsse ausführlicher begründet und transparenter dargelegt werden. Technische Einschränkungen und erhöhte Kosten könnten zwangsläufig zu einer vereinheitlichen Überlieferungsbildung führen. Auch der Umgang mit Dokumenten, welche keinen langzeitstabilen Formaten entsprechen, sei noch nicht geklärt. Insgesamt werden sich Archive im Bereich der Überlieferungsbildung in der digitalen Welt zukünftig anspruchsvollen Aufgaben stellen müssen.

Dr. Buchholz betont abschließend, dass es bei Bewertungsentscheidungen aufgrund der Heterogenität und Komplexität des Schriftgutes keinen Königsweg gebe und eine allgemein- sowie alleingültige Antwort auf die Frage, was gute Überlieferungsbildung ist, nicht existiere. Eine Einteilung in „richtig“ und „falsch“ sei nicht möglich. Jede Entscheidung sei zugleich sowohl richtig als auch falsch. Gerade wegen der vielfältigen und umfangreichen Aspekte, die in die Bewertungsentscheidung einfließen, sei fraglich, ob es ausreicht, lediglich 5 bis 10 % der Arbeitszeit in die sogenannte archivarische Königsdisziplin zu investieren. Die Qualität der Überlieferungsbildung könne jedoch unter gewissen Gesichtspunkten sicher gestellt werden. Dazu dienen laut Buchholz kollegialer Austausch und Kontakt zur Forschung. Er plädiert für eine positive Diskurskultur. Die Grundlage solcher Diskussionen und einer Sicherstellung bestimmter Standards liege in Transparenz begründet. Zum einen müssten Überlieferungsziele und zum anderen Methoden zur Erreichung eben dieser Ziele offengelegt und nachvollziehbar gemacht werden. Transparenz sei der Schlüssel zur Selbstversicherung.

 

Dr. Eva Rödel (Hessisches Landesarchiv, Präsidialbüro, Darmstadt): Bewertungsmanagement – Steuerungs- und Prozessoptimierung im Hessischen Landesarchiv

Die Übernahme von Managementkonzepten ermögliche auch Archiven die Beibehaltung oder sogar Verbesserung von Standards und Arbeitsabläufen bei geringer werden personellen und finanziellen Ressourcen. Strategische Prozessoptimierung sei integraler Bestandteil der Arbeit im Hessischen Landesarchiv und betreffe somit auch die Überlieferungsbildung: Bereits bei der Gründung des Landesarchivs 2013 sei deutlich geworden, dass es Defizite gebe – das Fehlen eines Bewertungsmanagements habe zu Reibungsverlusten geführt. Ausgangspunkt um ein Management zu entwickeln sei die Erstellung einer „Eröffnungsbilanz“ gewesen. Im Rahmen dieser Erstellung sei deutlich geworden, dass zu einer ganzen Reihe von anbietungspflichtigen Stellen überhaupt kein Kontakt bestand. Deshalb habe man ein Kataster Überlieferungsbildung entwickelt, ihm komme eine Steuerungs- und Dokumentationsfunktion zu. Hier werden Informationen zu den abgebenden Stellen hinterlegt. Es ermögliche die Implementierung eines „Betreuungsturnus“ (jährlich, 2-jährlich, 5-jährlich) und sei der Ort, an dem alle maßgeblichen Informationen zu allen Kunden zusammengefasst würden. (Ein vergleichbares Instrument gibt es im LVR-AFZ für die Koordination der Archivberatung bereits seit über 17 Jahren: Die sog. „Archivkartei“, G.P.). Ohne Kataster sei die Perpetuierung und Intensivierung der Behördenkontakte kaum möglich. Geplant sei die Ausweitung auf nichtstaatliche Stellen und Akteure.

Ergänzt werde das Kataster durch den Masterplan „Bewertungs- und Übernahmestrategie“. Ziel sei die Erarbeitung von Bewertungsmodellen für alle Ressorts (https://landesarchiv.hessen.de/bewertungsmodelle), aber auch die Evaluierung und Novellierung alter bzw. inzwischen veralteter Bewertungsmodelle. Teil des Masterplans sei zudem die Feinbewertung von elektronischen Fachverfahren. Die Referentin fasst die Ergebnisse der bisherigen Erfolge auf diesem Gebiet summarisch zusammen.

Masterplan und Kataster seien für sich allein jedoch nur ein Bestandteil eines Managementkonzepts. Wichtig seien auch Kontrolle und regelmäßiges Controlling. Im Falle der Konstatierung von Mängeln müsse es zudem auch Möglichkeiten der Sanktionierung geben.

Im Folgenden geht Rödel auf die Evaluation personeller Ressourcen und organisatorischer Strukturen durch eine Unternehmensberatung ein. Ergebnisse seien der Übergang von der Bestände- zur Aufgabenverantwortlichkeit, Überlegungen zu einer Neustrukturierung der Sprengel sowie Überlegungen zur Personalbedarfsmessung für unterschiedliche Aufgaben. Insbesondere letzteres führte dazu, dass ein erheblicher Mehrbedarf belegt werden konnte.

Abschließend wendet sich die Referentin dem (noch im Aufbau befindlichen) Beratungsmanagement zu. Hier habe man eine Behördenumfrage vorgenommen, deren Ergebnisse die Referentin kurz zusammenfasst. Als Reaktion auf die Umfrage habe man u.a. ein Kompetenzcenter „Records Management“ gegründet – hier sei noch viel Arbeit zu leisten, um alle Behörden zu erreichen. Es bestehe jedoch Anlass zu großem Optimismus.

Prof. Dr. Charles Jeurgens (Universität Amsterdam): Dutch appraisal and selection policy. Hotspots and the MH17-crash as an example

Am Beispiel des Abschuss der Boeing 777 von Malaysian Airlines am 17. Juni 2014 über der Ukraine erläutert der Referent die Grundlagen der Debatte um und über Überlieferungsbildung in den Niederlanden. Dabei geht er von den rechtlichen Grundlagen aus, insbesondere dem Archivgesetz (Archives Act) aus dem Jahr 1995, um die Grundzüge der archivfachlichen Debatte zu skizzieren und auf dieser Grundlage die archivischen Konsequenzen für den Umgang mit Unterlagen und Informationen zum Flugzeugabsturz zu beleuchten.

Für den Referenten besteht das Grunddilemma zeitgenössischer Überlieferungsbildung darin, dass sie grundsätzlich einer guten Kenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung bedürfen, die moderne Gesellschaft sich aber durch eine so hohe Komplexität auszeichnet, dass es kaum möglich ist, einen solchen Überblick zu gewinnen.

1. Gesetzliche Grundlagen in den Niederlanden

Grundlage ist das Archivgesetz (Archives Act) der durch eine Rechtsverordnung (Archives decree) ausgestaltet und präzisiert wird. Mit Blick auf die Überlieferungsbildung dekretiert das Gesetz eine grundsätzliche Ablieferungspflicht, die in der Rechtsverordnung durch Verfahrensvorschriften präzisiert werden. Eine Novellierung dieser Rechtsvorschriften steht derzeit an, die u.a. mit einer Reduzierung der Ablieferungspflichten von 20 auf 10 Jahre einhergehen wird.

2. Praktische Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die staatlichen Archive in den Niederlanden

Übernahme und Bewertung verlaufen in den Niederlanden anders als in Deutschland. Bei der Abgabe an das Archiv beginnt alles mit einer „Top Level Consultation“ zwischen abgebender Stelle, zuständigem Archiv und einer unabhängigen Stelle, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger repräsentiert. Unter Berücksichtigung wird eine Bewertungsentscheidung getroffen bzw. ein „retention schedules“ erarbeitet, die anschließend von übergeordneten Stellen (z.B. Ministerien) genehmigt werden müssen. Welche Kriterien hierbei angelegt werden müssen, steht in Grundzügen im Archivgesetz – methodische Vorgaben gibt es jedoch nicht. Diese entsprechen vielmehr dem jeweiligen Stand der archivwissenschaftlichen Diskussion. Von großer Bedeutung seien die PIVOT- Methode (ca. 1990er Jahre bis 2010) sowie der Zugang des „Macro Appraisal“, auf die Jeugens im Folgenden intensiver eingeht.

3. PIVOT-Methode

Die Methode sei nach Erlass der Archivgesetze 1995 entwickelt worden, mit der insbesondere auf die deutliche Verkürzung von Ablieferungsfristen reagiert worden ist (50 auf 20 Jahre). Ziel seine die Vereinfachung und zeitliche Verkürzung des Bewertungsprozesses gewesen. Der Nachteil habe jedoch darin bestanden, dass die Methode v.a. formalistisch-legalistische Kriterien die Bewertungsentscheidung präjudiziert hätten und es eine starke Zentrierung auf die staatliche Verwaltung gegeben habe. Deshalb habe um 2010 – parallel zu entsprechenden Debatten in Deutschland zwischen Befürwortern von Evidenztheorie und Dokumentationsprofilen – ein Umdenken eingesetzt. Man habe eine bessere Abdeckung der tatsächlichen gesellschaftlichen Wirklichkeit angestrebt, ohne die unbestreitbaren Vorteile von PIVOT aufzugeben.

Die Folge seien drei Instrumente entwickelt worden.

4. Neue Instrumente (systeme analysis, risk analysis, Hotspot monitor)

Man habe die Analyse von Systemen und Risiken eingeführt, um den Archivwert anhand der mit den jeweiligen Informationen verbundenen Risiken bzw. Relevanz für Gesellschaft und Verwaltung bestimmen zu können. Hinzukomme der sog. „Hotspot Monitor“ – der Versuch zeitgenössische Ereignisse rechtzeitig zu erkennen, denen eine besondere Bedeutung zukomme bzw. zukommen werden. Hier sei der Abschuss der Passagiermaschine 2014 (https://de.wikipedia.org/wiki/Malaysia-Airlines-Flug_17) ein besonders eindrucksvolles Beispiel, bei dem sich zeige, dass man bereits sehr frühzeitig, ja vorzeitig damit anfangen könne, entsprechende Informationen zu sammeln bzw. Bewertungsentscheidungen zu treffen. Hier gebe es sogar eindeutige politische Stellungnahmen, die die staatlichen Archive verpflichte, das gesamte Forschungsmaterial zu sammeln, zu erhalten und zugänglich zu machen. Diese politische Entscheidung habe sich auch auf extrem volatile, kaum archivfähige elektronische Unterlagen bezogen und die Staatsarchive vor große Herausforderungen gestellt. Eine Vielzahl von staatlichen und sonstigen Stellen sei mit dem herausragenden, tragischen Ereignis befasst gewesen.

5. Fazit und Diskussion

Zusammenfassend stellt Jeurgens fest, dass die drei neuen Instrumente – auch am Beispiel des Flugzeugabsturzes – ihre Vorteile bewiesen hätten. Sie müssten allerdings immer zusammen gedacht werden und beruhten auf der Einbeziehung von nicht archivischen „Stake holdern“ im engeren Sinn (Verwaltung, Wissenschaftler, Zivilgesellschaft). Allerdings dürfe man sich auch nichts vormachen: Auch die Beteiligung von nicht archivischen Akteuren sowie die Entwicklung von innovativen Instrumenten, mache Überlieferungsbildung nicht zu einem einfachen, standardisierbaren Verfahren. Bewertung bleibe zeitaufwendig und komplex. Insbesondere die Abstimmung und der Dialog seien nicht immer einfach.

Im Anschluss konstatiert Yvonne Bergerfurth (StA Geldern), ihr sei im Laufe des Vortrags eine (noch) größere Nähe zwischen Records Management und Archiven als in Deutschland deutlich geworden. Die Grenzen zwischen beiden Aufgaben verschwämmen und sie fragt, ob ihr Eindruck richtig sei, dass der niederländische Zugang mit einem (noch) höheren Personalaufwand als in Deutschland einhergehe. Jeurgens bejaht dies grundlegend, macht in seiner Replik aber auch deutlich, dass die Festlegung von „Hotspots“ eine Aufgabe bei der abgebenden Stelle sei. Es gebe eine andere Aufgabenverteilung zwischen Archivaren und anderen Stake holdern als in Deutschland. Überlieferungsbildung werde nicht nur im Dialog zwischen Archiven, sondern v.a. zwischen Archiven, Verwaltung und Wissenschaft betrieben.

Hr. Pilger (StA Duisburg) erkundigt sich, in welchem Verhältnis die Ermittlung von Hotspots zur „Trend analysis“ stehe – wie er sie am Vortrag z.B. mit Blick auf die Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte skizziert habe. Jeurgens antwortet, dass die Analyse von gesellschaftlichen Entwicklungen in kommunalen Archiven und Dokumentationsstellen eine große Bedeutung zukommt, nicht aber in den von ihn dargestellten staatlichen Archiven.

Bettina Joergens (LAV NRW) fragt nach den Problemen, die aus der notwendigen Kollaboration zwischen Archivaren, Verwaltung und Wissenschaftlern bzw. dem faktischen Fehlen der archivischen Bewertungshoheit resultiere.

Peter Weber (LVR-AFZ) weist auf die großen Parallelen mit dem Prinzip des Dokumentationsprofils hin. Er und Jeurgens sind sich einig, dass es sich um einen Versuch handele, Überlegungen von Hans Booms zu operationalisieren, in die Realität umzusetzen.

Josef van Elten (HAEK) stellt die Frage in den Raum, ob dieser Anspruch nicht mit einer massiven Überlastung der Archive einhergehe.

Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 2 (nichtöffentliche Archive)

Die Moderation von Frau Dr. Kauertz hebt auf den Unterschied von öffentlichen Archiven (staatliche und kommunale Archive), für die beispielsweise das Archivgesetz NRW gilt und von nichtöffentlichen Archiven (kirchliche Archive und freie Archivträger), für die kirchliche Archivgesetze oder kein Archivgesetz gilt. Die Sektion stellt zwei Beispiele nichtöffentlicher Archive vor.

Dr. Stefan Flesch (Archiv der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, Düsseldorf), “Zwischen Ehrenamt und Dienstleister – Bewertung von evangelischen Gemeindearchiven im Rheinland”

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist die zweitgrößte deutsche Landeskirche. Ihr Gebiet deckt sich mit der früheren preußischen Rheinprovinz. Es wurde 1853 gegründet und ist damit das älteste Archiv einer evangelischen Landeskirche in Deutschland. Es umfasst 687 Kirchengemeinde und 37 Kirchenkreise mit insgesamt 2,5 Mill. Mitgliedern.

Das Archiv befand sich bis 1928 in Koblenz am Sitz des Konsistoriums und wurde dann nach Bonn verlegt. Dort war es ab 1936 in einem eigenen Gebäude am Hofgarten untergebracht. Nach schweren Kriegsverlusten sowohl in den Akten- als auch in den Bibliotheksbeständen erfolgte 1951 die Verlegung nach Düsseldorf in das Dienstgebäude des Landeskirchenamts. Gleichzeitig wurde mit Pfarrer Walter Schmidt der erste hauptamtliche Archivar eingestellt. Die 1953 als Filialarchiv gegründete Evangelische Archivstelle Koblenz bezog 1996 eigene Räume im Kloster Sankt Martin in Boppard und ist zuständig für die Archivpflege im südlichen Teil der Landeskirche.

Das Landeskirchliche Archiv fungiert sowohl als Archiv der Landeskirche als auch als Einrichtung der kirchlichen Archivpflege: Archivpflege im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland, Ordnung, Verzeichnung und dauerhafte Aufbewahrung von Archivbeständen, die Betreuung von Benutzern einschließlich der Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und die Publikation wissenschaftlicher

Untersuchungen zur rheinischen Kirchengeschichte. Es veröffentlicht eine eigene Schriftenreihe.

Der Bewertungsauftrag nach dem Archivgesetz der ev. Kirche i.Rh. § 12,2 für die Landeskirchenverwaltung, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden. Ohne Bewertungsentscheidung seitens der derzeit neun Facharchivar*innen darf keine Kassation vorgenommen werden.

Es gilt ein Einheitsaktenplan für alle drei Ebenen der Kirche, der fast die gesamte Lebenswelt der ev. Kirchlichen Lebenswelt abbildet.

In der Archivpflege für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland wird das landeskirchliche Archiv seitens Synodalarchivpfleger*innen und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt. Da aber dieser Kreis in den letzten 20 Jahren um 75 % abgenommen hat, wird seit 2010 zunehmend auf private professionelle Dienstleister zurückgegriffen. Es wurden seitdem 70 Archivbestände auf der Ebene von Kirchenkreis und Gemeinden findbuchmäßig erschlossen.

Vor einer Auftragsvergabe ist zu klären, dass 1. die Fachaufsicht gewährleistet wird, 2. im Vorfeld eine Kassationsberatung der Gemeinde verpflichtend (Bwertung, Kassation um Kosten zu reduzieren) und 3. dass der Einheitsaktenplan für die Klassifikation verpflichtend ist.

Dieses Konzept der Dienstleistung bietet Planungssicherheit im Hinblick auf Zeit und Kosten. Nachteil: Es entsteht eine Zweiklassengesellschaft von finanzkräftigen Gemeinde mit gut erschlossenen Archiven und von armen Gemeinde im städtischen Problembezirken, die sich diese Dienstleistung nicht leisten können.

Speziell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungs- und Gemeinde-ämtern richten sich die “Schriftgutlehrgänge”. Hier wird praxisnah die effiziente Ablage von Dokumenten (Vorgängen) in der Registratur anhand des geltenden Einheitsaktenplans der Evangelischen Kirche im Rheinland vermittelt.

Das Landeskirchliche Archiv verfügt an seinen beiden Standorten über ca. 700 Bestände mit einem Gesamtumfang von ca. 8.000 laufenden Metern. Es überwiegen die Unterlagen aus der provinzialkirchlichen und landeskirchlichen Verwaltung seit 1815.

Aber auch die Archive zahlreicher evangelischer Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchenvereine werden als Deposita verwahrt. Das Schriftgut reicht bis in die vorreformatorische Zeit zurück. Nachlässe von Pfarrern, Hochschullehrern und einzelnen Präsides erweitern das Dokumentationsprofil.

Recherchen speziell zur rheinischen Kirchengeschichte erleichtert die 60.000 Bände umfassende Archivbibliothek. Der Familienforscher wird im Bopparder Filialarchiv fündig, wo ca. 6.000 Kirchenbücher aus dem gesamten Gebiet der Landeskirche zentralisiert sind.

Die Diskussion thematisiert die Frage nach der Akquise von Nachlässen von Pfarrern und Presbytern.

Daniel Schütz (M. A., Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe, Bonn), “Künstlernachlässe. Kein abgabepflichtiges Archivgut”

Das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) ist ein spezielles Sammlungsarchiv, welches das biographische Vermächtnis von bildenden Künstlern und Künstlerinnen (Maler, Bildhauer, Zeichner, Graphiker, Photographen und Architekten) sammelt und bewahrt, die in der rheinischen Kulturregion und weiterhin in Nordrhein-Westfalen wirken. Entscheidende Aufnahmekriterien sind die künstlerische Qualität und die öffentliche Präsenz des Künstlers. Jedoch wird eine Entscheidung von Fall zu Fall getroffen.

Zweck des im Jahr 2007 gegründeten Archivs, das von einer Stiftung getragen wird (für dieses Archiv gilt keine Archivgesetzgebung), ist sowohl die Erhaltung und Erschließung von Künstlernachlässen wie die fachliche Beratung von Nachlasshaltern. Etwa 90 % der Nachlässe wurden durch aktive Akquise eingeworben, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Im Einzelfall kann diese ressourcenintensive Akquise über einen Zeitraum von zehn Jahren dauern. Voraussetzung für eine Übernahme ist die Bildung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Archiv und Nachlassgeber, welcher gedanklich eng mit seinem Werk verbunden bleibt. Mit der vertraglichen Übernahme erfolgt in der Regel die Übertragung aller Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich der digitalen) auf das Archiv. In Zukunft möchte das Archiv noch stärker auf die Vorlassgeber zugehen, um seine Bestände zu erweitern.

Bedroht sind oftmals die Zeugnisse der Künstler*innen, die nicht eigentlich Resultate ihres Schaffens (also Kunstwerke) sind. Sie wurden bisher in ihrer Bedeutung als Dokumente zur Erforschung von Künstlerbiographien und als Quellen zum Verständnis der Werke nicht ausreichend genutzt.

Durch wissenschaftliche Archivierung werden Künstlernachlässe zu Primärquellen für die Forschung. Die enge Kooperation mit dem Kunsthistorischen Institut der Universitäten Bonn und Düsseldorf ermöglicht einen direkten Zugang zu dem Quellenmaterial für die kunsthistorische Forschung.

Das Archiv pflegt eine enge Kooperation mit dem interdisziplinär strukturierten Arbeitskreis “Moderne im Rheinland”, in dem Hochschulprofessoren und freie Wissenschaftler seit über zwanzig Jahren zusammenkommen. In den Bereichen der Infrastruktur und der Archivierung der Bestände arbeitet das RAK mit dem Bonner Stadtarchiv zusammen um einen professionellen Umgang mit den anvertrauten Nachlässen zu gewährleisten. Im Stadtarchiv Bonn lagern derzeit nahezu 100 Künstlernachlässe (und auch Vorlässe von noch lebenden Künstlern) des späten 19. und 20. Jahrhunderts, so beispielsweise von den Malern Fritz Reusing (1874-1957) oder Herbert Kaufmann (1924-2011).

Mittlerweile besitzt das RAK eine gewichtige Vorbildfunktion für andere neue regionale Archivinitiativen im gesamten Bundesgebiet. So wird das RAK deutschlandweit tätig, um bei Planung und Aufbau professionelle Beratung zu leisten.

Links zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 1 der Sektion 2:

Vortrag 1 (Dr. Andreas Pilger, “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv”): https://lvrafz.hypotheses.org/4465

Vortrag 2 (Bernhard Keuck, “Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen”): https://lvrafz.hypotheses.org/4522

 

Sektion 1 Vortrag von Dr. Max Plassmann: Der BKK-Unterausschuss “Überlieferungsbildung”

Herr Dr. Plassmann berichtet über den BKK-Unterausschuss „Überlieferungsbildung“.

Die BKK (=Bundeskonferenz der Kommunalarchive) ist ein berufener Fachverband beim Deutschen Städtetag, der aus 25 Mitgliedern besteht. Zu seinen Aufgaben zählt zum einen die Diskussion aktueller Probleme von Kommunalarchiven. Zum anderen berät die BKK auch den deutschen Städtetag in archivischen Fragen, wodurch sie gleichzeitig ein Sprachrohr der Archive in die Politik hinein ist.

Der BKK-Unterausschuss „Überlieferungsbildung“ wurde 2002 gegründet, kurz nach Gründung des gleichnamigen VDA-Arbeitskreises.

Das bisher wichtigste Produkt ist die Arbeitshilfe „Erstellung eines Dokumentationsprofils für Kommunalarchive“. Hierin werden auf abstrakter Ebene Hilfestellungen gegeben, wie ein Kommunalarchiv ein eigenes Dokumentationsprofil erstellen kann. Die Arbeitshilfe ist jedoch kein praktisch sofort einsetzbares Mittel zur Überlieferungsbildung, sondern es bedarf der individuellen Zuschneidung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kommunalarchivs. Diese Aufgabe muss das jeweilige Kommunalarchiv selbst übernehmen. Anders als auf staatlicher Ebene dokumentieren Kommunalarchive nämlich nicht nur das Verwaltungshandeln, sondern auch die lokale Lebenswelt. Dies bedeutet, dass eben nicht nur amtliches Schriftgut, sondern auch nichtamtliches Schriftgut wie Nachlässe und Sammlungen in die Überlieferungsbildung miteinbezogen werden müssen. Es geht nicht nur darum das Verwaltungshandeln zu dokumentieren, sondern ein gesellschaftliches Gesamtbild zu dokumentieren. Grundsätze und Arbeitsweisen gilt es auf die eigene lokale Lebenswelt anzupassen.

2017 wurden „Empfehlungen zum Umgang mit ersetzendem Scannen“ herausgegeben, aktuell in Bearbeitung „Umgang mit Unterlagen aus ARGEN und Jobcentern“ sowie „Bürgerpartizipation im kommunalen Bereich“.

Es braucht auf kommunaler Ebene eigene Arbeitskreise, denn beim VDA werden abstrakte Grundsätze formuliert, die aber nicht auf jede Archivsparte übertragbar sind. Bei Bewertungsdiskussionen dominiert die staatliche Sichtweise.

Auch die Anwendung an sich stellt ein Problem dar, da sie praktisch nicht auf Kommunalebene übertragbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass Kommunalarchive hier eine eigene Diskussion führen.

Bei der kommunalpolitischen Überlieferungsbildung spielt die inhaltliche Bewertung wegen ihrer individuellen lokalen Lebenswelt eine größere Rolle, denn sie will in ihrer Besonderheit erfasst und dokumentiert werden. Hierbei spielt auch die Überlieferung im Verbund eine Rolle: Welche anderen Archive in der Region liefern auch Dokumente, die wir deshalb nicht archivieren müssen?

„Das historische Erbe sichern“ bedeutet auch, dass das Kommunalarchiv die Überlieferung vor Ort sichern muss, wenn keine andere Gedächtnisinstitution vorhanden ist. Dann hat es nicht nur die Aufgabe, Verwaltung abzubilden, sondern auch Aspekte aus der lokalen Lebenswelt zu erfassen. Die Verzahnung von Verwaltungshandeln und lokaler Lebenswelt durch die Dokumentation von amtlichem und nichtamtlichem Schriftgut ist deshalb wichtig. Die Grundfrage dabei bleibt: Was macht meine Kommune aus? Diese Antwort kann kein allgemeines Dokumentationsprofil geben, sondern muss individuell erarbeitet werden. Hierbei können Arbeitshilfen und Positionspapiere eine wichtige Hilfestellung sein.

Vortrag von Michael Korn: Der Arbeitskreis “Bewertung kommunalen Schriftguts NRW”

Die erste Sektion wird durch den Vortrag von Michael Korn, Stadtarchiv Sankt Augustin, beschlossen. In seinem Vortrag stellt er den 2012 eingerichteten Arbeitskreis “Bewertung kommunalen Schriftguts NRW” vor.

Das Ziel des Arbeitskreises ist die Erarbeitung von praktischen Handreichungen für den Arbeitsalltag. Im Fokus liegen Verwaltungsunterlagen, welche im Land NRW entstanden sind.

Die erste Handreichung, welche sich mit Personalakten befasste, wurde 2014 veröffentlicht. Die Themenfelder wurden mit der Zeit umfassender, sodass nun ganze Organisationsbereiche in den Blick genommen werden. Bisher sind Handreichungen zur Überlieferungsbildung von Schriftgut zu Amtsleitungen sowie den Bereichen Finanzen und Recht und Ordnungsverwaltung erstellt worden. Neben dem analogen Bereich, werden auch digitale Faktoren einbezogen. Die Ergebnisse werden in der regelmäßig erscheinenden “Archivpflege in Westfalen-Lippe” des LWL-Archivamtes für Westfalen publiziert.

Die Treffen des Arbeitskreises finden alle 2-3 Monate, meistens in Köln oder Dortmund, statt. Es gibt keine formale Leitung. Vielmehr übernimmt der Protokollant*in der vorherigen Sitzung die Leitung der folgenden Sitzung. Die Themen werden bei Bedarf gewählt. Derzeit wird der Bereich der Ordnungsverwaltung bearbeitet. Es hat sich bewährt, dass bei großen Themenfeldern die Gruppe in Untergruppen geteilt wird, welche Einzelfragen vorbereiten und dem Plenum in den Sitzungen vorstellen. Zwei zentrale Fragen bei der Erstellung von Handreichungen sind die Tiefe der Inhaltsbeschreibung und Bewertungsbegründungen sowie der Umfang an Übernahmen aus Fachverfahren.

Ein eigenes Wiki dient den derzeit elf Arbeitskreismitgliedern zur Kommunikation zwischen den Sitzungen. Neben den beiden Landschaftsverbänden sind alle Formen der kommunalen Landschaft des Landes NRW vertreten.

Die Ergebnisse aus dem Literaturstudium und den bereits vorhandenen Handreichungen sowie bereits vorhandene Erfahrungen in den Mitgliedsarchiven werden in den Sitzungen diskutiert. Die Erfahrungen und Erkenntnisse ergänzen sich durch die heterogene Zusammensetzung des Arbeitskreises. Es werden mehrere Handreichungen in verschiedenen Bearbeitungsstadien parallel bearbeitet.

Abschließend erklärt Herr Korn, dass in Kürze eine Umfrage zur Anwendung der Handreichungen durch das LVR-AFZ durchgeführt wird. Interessenten, welche sich aktiv in den Arbeitskreis einbringen wollen, sind dazu herzlich eingeladen.

Vortrag von Dr. Nicola Wurthmann: Der Arbeitskreis “Archivische Bewertung” im VdA

Im ersten Vortrag der Sektion 1: “Denkfabriken” der Überlieferungsbildung, stellt Dr. Nicola Wurthmann, Hessisches Landesarchiv Wiesbaden, den Arbeitskreis “Archivische Bewertung” im VdA vor. Im Fokus liegt das Spezifikum des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis wurde im Jahr 2001 auf Anlass von Prof. R. Kretzschmar (LA BW) gegründet. Vertreten waren von Beginn an alle Archivsparten; derzeit besteht der Arbeitskreis aus 18 Mitgliedern. Getagt wird zweimal im Jahr bei den jeweiligen Arbeitskreismitgliedern und auf der Geschäftsstelle des VdA in Fulda. Zehn Leitideen wurden bereits zu Beginn festgelegt; Zentral sind besonders der wechselseitige Austausch zwischen den einzelnen Archivaren und die Entwicklung von Arbeitshilfen.

Im Zuge des Deutschen Archivtages wird der Jahresbericht vorgestellt. Die Protokolle der einzelnen Sitzungen werden im Mitgliederbereich der Internetpräsenz des VdA veröffentlicht. Zur Vertiefung der Kenntnisse und Erweiterung des Horizonts werden zu den Sitzungen regelmäßig Fachexperten eingeladen.

Bisher wurden vier Publikationen veröffentlicht: u.a. das Positionspapier zur Überlieferung im Verbund, zur Bewertung elektronischer Fachverfahren und über Kriterien zur Evaluierung von Bewertungsdokumenten. Die Ergebnisse wurden einem Fachpublikum vorgestellt und anschließend diskutiert. Derzeit werden Bewertungskriterien für schwachstrukturiertes Archivgut erarbeitet.

Der größte Unterschied zu vergleichbaren Arbeitskreisen und Ausschüssen besteht in der spartenübergreifenden Ausrichtung. Auf einer abstrakten Ebene sollen keine konkreten Problematiken, sondern grundsätzliche Themen besprochen und diskutiert werden. Eine nicht zu unterschätzende Problematik besteht häufig darin, eine konsensfähige Formulierung zu finden, da alle Sparten abgedeckt und hinreichend berücksichtigt werden sollen.

Weiterhin führt Dr. Wurthmann aus, dass die Archivwelt sich derzeit in einem Entwicklungs- und Wandlungsprozess befindet, wodurch viele neue fachliche Herausforderungen entstehen. Sie ist der festen Überzeugung, dass die Überlieferungsbildung ein fester Bestandteil der archivischen Arbeit bleiben wird, da die stetig zunehmende Menge an Informationen und somit potentiellem Archivgut stetig zunimmt. So sollen beispielsweise politische Meinungen und Entscheidungen auch in Zukunft nachvollziehbar bleiben. Konkurrenz erhält die Überlieferungsbildung durch die Digitalisierung und die veränderte gesellschaftlichen Anforderungen. Eine Behauptung der Überlieferungsbildung kann nur gelingen, wenn Anpassungen erfolgen. Konkret bedeutet dieser Umstand, dass Bewertungsentscheidungen transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden müssen sowie eine Behauptung gegenüber anderen Gedächtnisinstitutionen stattfinden muss. Auch potentielle Veränderungen bei den abgebenden Stellen durch die zunehmende Digitalisierung erfordern Anpassungen von etablierten Bewertungsinstrumenten.

Aus diesem Anlass müssen die Voraussetzungen für eine gute Bewertung mit Ressourcenplanung hinterfragt werden. Dr. Wurthmann führt die These aus, dass eine gute Überlieferungsbildung keine hohen Sachmittel erfordert. Die Personalmittel hingegen können nicht unerheblich sein, da eine Bewertung nur durch archivisches Fachpersonal durchführbar ist. Neben potentiellen Gefahren, wie beispielsweise einer zu großen Übernahme mit anschließend überfüllten Magazinen, sind auch gesetzliche Legitimationen ein Grund für diesen Umstand.  Eine genaue Festlegung des Faktors Zeit fällt schwer. Die häufig postulierten 10 % sind sicherlich nicht für alle Archive umsetzbar. Neben der Behördenberatung und der eigentlichen Bewertung zeigt sich, dass Überlieferungsbildung auch eine große Zeitspanne an administrativen Tätigkeiten erfordert.

Abschließend führt Dr. Wurthmann aus, dass der Arbeitskreis einen Blick über den Tellerrand bietet. Der Bereich der Überlieferungsbildung wird auch in Zeiten des digitalen Wandels einen hohen Stellenwert einnehmen. Aus diesem Grund spricht Sie die Einladung aus, die kommenden Veränderungen zusammen mit dem Arbeitskreis zu diskutieren.

 

Grußwort von Milena Karabaic, LVR-Dezernentin Kultur und Landschaftliche Kulturpflege

Die Kulturdezernentin Milena Karabaic begrüßt die Anwesenden herzlich. Sie verweist auf die wichtigen Themen, die bei vorigen Rheinischen Archivtagen behandelt wurden. Auch das aktuelle Thema ist ein solches: Überlieferungsbildung ist eine der zentralen Aufgaben.

Eine Überprüfung bisheriger Methoden ist sinnvoll, gar geboten. Sie thematisiert kritisch die Verhältnisse von “Ewigkeitskosten” der Archivierung und von nicht genutzten Beständen. Sie betont, dass nicht nur Eliten wie Wissenschaftler mit den Archivalien angesprochen werden sollten, sondern alle Bürgerinnen und Bürger. Erst damit werden Archive wie alle anderen kulturverwahrenden Institutionen ihren Aufgaben gerecht. Das Bewusstsein dieser ihrer Rolle sollte weiter geschärft werden.

Archive im Kontext weiterer kulturschaffender und -verwahrender Institutionen sollten sich immer kritisch ihrer Rolle und ihrer Stellung im kulturellen Umfeld bewusst sein, um die Bewertungspraktiken und Überlieferungsbildung auch dauerhaft auf tragfähige Konzepte aufzusetzen. Sie nennt hier als positives Beispiel das Bewertungsmodell für den Bereich Schule, das im LVR-AFZ entstanden ist und ruft dazu auf, diese wichtige Arbeit fortzusetzen.

 

 

Grußwort von Thomas Krützberg, Beigeordneter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg


Der Beigeordnete Thomas Krützberg begrüßt die Anwesenden herzlich und heißt sie willkommen. Seit 1967, so berichtet er, gibt es die Rheinischen Archivtage, doch 2019 findet der RAT das erste Mal in Duisburg statt. Er freut sich über diesen Umstand, da die Duisburger Archivlandschaft eine vielfältige und bedeutende ist.

Die starke Präsenz der Archive hebt er als wichtiges kulturelles Kapital hervor, für Bürgerinnen und Bürger, für die Wissenschaft, für die historische Bildungsarbeit. Er betont auch die Wichtigkeit des Zentrums für Erinnerungskultur, um die Aufarbeitung der NS-Zeit zu unterstützen. Auch die Archive spielen für diese Arbeit eine gewichtige Rolle. Im Rahmen der Projektarbeit wird Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit geboten, sich stärker mit der Geschichte der eigenen Stadt auseinanderzusetzen und mit ihr zu identifizieren.

Hierfür ist es unerlässlich, dass die Archive sich der gesellschaftlichen Dynamik öffnen, und ihre Überlieferungsbildung den kulturellen und digitalen Veränderungsprozessen anpassen. Die Archive in Nordrhein-Westfalen müssen den vielfältigen Herausforderungen offen gegenüber treten, um auch in Zukunft ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.