Dr. Matthias Buchholz (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin): Zur Philosophie einer guten Überlieferungsbildung

Herr Dr. Buchholz beschäftigt sich mit der Frage, was eine qualitativ hochwertige Überlieferungsbildung ausmacht. Dies erläutert er anhand von vier Praxisbeispielen, die unterschiedliche Herangehensweisen bei der Bewertung und ihre Auswirkungen auf die Überlieferungsqualität verdeutlichen.

Zunächst beurteilt der Referent den Stellenwert von Bewertungskatalogen: Ihnen mangele es oftmals einer fundierten Erläuterung über ausschlaggebenden Gründe für die jeweilige Bewertungsentscheidung. Eine Einteilung in die Kategorien „archivwürdig“, „kassabel“ und „zu bewerten“ sei demnach kritisch zu hinterfragen. Durch derartige Kataloge würde suggeriert, dass bei der Bewertung eine objektive Allgemeingültigkeit existiere. Bewertungshilfen implizierten überdies hinaus das Risiko, dass der Eindruck, archivarische Arbeit könne auf das bloße Abarbeiten einer Liste reduziert werden, entstehe. Dennoch sieht Dr. Buchholz in derartigen Hilfestellungen auch Potential. Vor allem für Quereinsteiger bieten sie eine gute Orientierungsmöglichkeit.

Weiterhin geht Dr. Buchholz auf die Problematik einer Bewertung ein, die lediglich auf die Erreichung einer gesetzten Übernahmequote abzielt und dabei eine Vielzahl relevanter Kriterien außer Acht lässt. Hierbei sieht er die Schwierigkeiten darin verankert, dass die Quantität einer Überlieferung nicht als Indiz für eine Qualität gelten könne. Bei der Bewertung solle, so Buchholz, die Qualität gegenüber der Quantität Vorrang erhalten.

Auch in der Bildung von repräsentativen Samples (beispielsweise durch die Auswahl nach bestimmten Buchstaben) sieht Dr. Buchholz diverse Komplikationen. Eine tatsächliche Repräsentation könne nur bei Vollarchivierung gewährleistet werden. Auswertungsmöglichkeiten würden durch die archivarische Bewertung immer beeinträchtigt. Vielmehr stelle sich bei der Auswahl von Stichproben die Frage, welche potentiellen Nutzungsinteressen und Forschungsmethoden zukünftig eine Rolle spielen könnten.

Zudem geht der Referent auch auf die Folgen der Digitalisierung ein. Die Bewertungsentscheidung sei durch die Vorgaben darüber, welche Eigenschaften bzw. Formate Dokumente bei der Überführung in ein digitales Langzeitarchiv aufweisen müssen, bereits beeinflusst. Dr. Buchholz stellt die These auf, dass sich die Kosten zur Langzeitspeicherung von Daten zukünftig verdreifachen werden. Folglich gewinne die Bewertungsentscheidung mehr Bedeutung und müsse ausführlicher begründet und transparenter dargelegt werden. Technische Einschränkungen und erhöhte Kosten könnten zwangsläufig zu einer vereinheitlichen Überlieferungsbildung führen. Auch der Umgang mit Dokumenten, welche keinen langzeitstabilen Formaten entsprechen, sei noch nicht geklärt. Insgesamt werden sich Archive im Bereich der Überlieferungsbildung in der digitalen Welt zukünftig anspruchsvollen Aufgaben stellen müssen.

Dr. Buchholz betont abschließend, dass es bei Bewertungsentscheidungen aufgrund der Heterogenität und Komplexität des Schriftgutes keinen Königsweg gebe und eine allgemein- sowie alleingültige Antwort auf die Frage, was gute Überlieferungsbildung ist, nicht existiere. Eine Einteilung in „richtig“ und „falsch“ sei nicht möglich. Jede Entscheidung sei zugleich sowohl richtig als auch falsch. Gerade wegen der vielfältigen und umfangreichen Aspekte, die in die Bewertungsentscheidung einfließen, sei fraglich, ob es ausreicht, lediglich 5 bis 10 % der Arbeitszeit in die sogenannte archivarische Königsdisziplin zu investieren. Die Qualität der Überlieferungsbildung könne jedoch unter gewissen Gesichtspunkten sicher gestellt werden. Dazu dienen laut Buchholz kollegialer Austausch und Kontakt zur Forschung. Er plädiert für eine positive Diskurskultur. Die Grundlage solcher Diskussionen und einer Sicherstellung bestimmter Standards liege in Transparenz begründet. Zum einen müssten Überlieferungsziele und zum anderen Methoden zur Erreichung eben dieser Ziele offengelegt und nachvollziehbar gemacht werden. Transparenz sei der Schlüssel zur Selbstversicherung.

 

Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 1: Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg), “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv Duisburg”

Unter der Überschrift „Überlieferungsbildung konkret“ stellt die Sektion 2, die aus zwei parallel laufenden Gesprächsrunden mit jeweils zwei Impulsvorträgen besteht, konkrete Beispiele aus der Überlieferungsbildungs-Praxis verschiedener rheinischer Archive vor. Im ersten Vortrag der Gesprächsrunde 1 berichtet der Duisburger Stadtarchivar Dr. Andreas Pilger über die Problematiken und Herausforderungen der Überlieferung zur Migrationsgeschichte und der damit verbundenen Aufgabe der Entwicklung einer diesbezüglichen Überlieferungsstrategie im Stadtarchiv Duisburg. Im Folgenden eine kurze Skizzierung einiger Gedanken seines Vortrages:

Herr Dr. Pilger zeigt einleitend einen selbstgeschossenen Schnappschuss von einer Straßenecke in Duisburg-Marxloh, auf dem Personen mit Migrationshintergrund abgebildet sind. Mit diesem Motiv will Herr Dr. Pilger zu Anfang seines Vortrages darauf aufmerksam machen, dass Migrationsgeschichten seit Jahrzehnten ein Teil der lokalen kommunalen Lebenswelt darstellen, diese besagten Geschichten und Lebenswelten von Migrant*innen im Archiv jedoch bis jetzt nicht hinreichend abgebildet sind.

Anschließend geht Herr Dr. Pilger darauf ein, dass die seit dem 19. Jahrhundert stattfindenden Migrationsprozesse die Gesellschaft, die Politik und die Wirtschaft in den Ruhrgebietsstädten maßgeblich mitgeprägt haben. Vor allem im Ruhrgebiet, wo in einigen Stadtteilen die Bevölkerung einen Migrationshintergrund von 50% und mehr aufweist, hatte und hat das Thema Migration und ihre Implikationen einen starken Impact auf die Stadtgesellschaft. Dies spiegelt sich in der Überlieferung in den Archiven jedoch nicht hinreichend wider.

Da sich das Interesse am Thema Migration und daran anschließend an einer sachlich fundierten Forschung zur Migrationsgeschichte allgemein erhöht (z.B. auch durch vermehrte Nutzeranfragen in Archiven), müssen die Stadtarchive bzw. das Stadtarchiv Duisburg einschlägiges diesbezügliches Quellenmaterial für die Gesellschaft und Forschung sichern, nutzbar und zugänglich machen. Dies ist bislang allerdings nur schlecht gelungen, weite Teile der Migrationsgeschichte seit den 1960er-Jahren sind bislang im Archiv kaum dokumentiert. Gründe hierfür liegen u.a. darin begründet, dass sich das Archiv großen strukturellen Problemen bei der Ansprache von zuständigen Ämtern und migrantischen Gruppen gegenübersieht. Herr Dr. Pilger mahnt folglich dringenden Handlungsbedarf an, um den entsprechenden diesbezüglichen Anforderungen und Herausforderungen in der Zukunft gerecht zur werden.

Herr Dr. Pilger plädiert daher dafür, sich seitens der Archive den Menschen mit Migrationsgeschichte stärker zu öffnen und auf sie zuzugehen sowie verstärkt mit den zuständigen amtlichen Stellen, anderen Archiven und den entsprechenden zivilgesellschaftlichen Akteuren (spartenübergreifend) in einen Gedankenaustausch über die besagte Überlieferungsproblematik zu treten. Dazu ist u.a. im Herbst 2019 ein Treffen anberaumt.

Dem Quellen- und Überlieferungsmangel muss laut ihm ferner aktiv entgegengewirkt werden. Dazu muss zum einen die Dokumentation bzgl. Migration und Integration konzeptionell und praktisch neu ausgerichtet und aufgebaut sowie zum anderen versucht werden, die alten Überlieferungslücken retrospektiv möglichst zu schließen. Er führt weiter aus, dass man dabei noch ganz am Anfang stehe und sich diesbezüglich stärker vernetzen müsse.

Im Folgenden geht Herr Dr. Pilger kurz auf das Dokumentationsprofil Migration von Nasrin Saef (2013) und die in ihm breit dargelegten Überlieferungsziele, Kategorien und Unterlagenbildner (etwa 30 amtliche Stellen und viele nichtamtliche Stellen und Institutionen) ein. Ferner konstatiert er mit Blick auf das oben ausgeführte, dass dies deutlich machen würde, dass Migration ein breites Querschnittsthema und eine mögliche Perspektive auf Geschichte generell sei.

Er stellt ferner die Frage, welche amtlichen und nichtamtlichen Stellen und Institutionen historisch und aktuell mit Migration und Integration zu tun gehabt haben und haben, um anschließend prägnant die historischen Phasen der Ausländer- und Migrationspolitik in der Bundesrepublik zu skizzieren: In den 1960er-Jahren (Gastarbeiter) beschäftigten sich vor allem die Caritas, das Rote Kreuz und die Unternehmen mit dem Thema Migration und den Migrant*innen. Die amtliche Verwaltung beschränkte sich in dieser Zeit auf den ordnungsrechtlichen Rahmen. Ab den 1970er-Jahren begann jedoch auch die Politik und die kommunale Verwaltung, über den ordnungsrechtlichen Rahmen hinaus, sich für das Thema Migration verstärkt zu interessieren; Integration wurde allmählich wichtiger als besagte ordnungsrechtliche Aspekte, was u.a. dazu führte, dass die Sozialämter sich damit befassten.

Anschließend geht Herr Dr. Pilger konkret auf die Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte des Stadtarchivs Duisburg ein und stellt für die Stadt Duisburg diesbezüglich wichtige Verwaltungsstellen bzw. Ämter, Quellen- und Überlieferungsarten dar. Dabei stellen die Ratsunterlagen (u.a. Sozialausschuss) mit ihren zugespitzten, aggregierten und verdichteten, jedoch relativ konfliktfreien Informationen die Rückgratüberlieferung auch zur Migration dar. Eine diesbezügliche Intensivierung der Erschließung dieser Unterlagen ist angedacht, um so teilweise fehlende Überlieferungen aus den Fachbereichen zu kompensieren. Ferner führt Herr Dr. Pilger aus, dass demografische Kerndaten (Statistiken) gut überliefert sind und die sog. Ausländerakten (Basisdaten der Ausländerbehörde), trotz ihres potentiell diskriminierenden Charakters und der bis in die 1990er-Jahren stattgefundenen Kassation, eine wichtige Überlieferung darstellen.

In Bezug auf die verschiedenen Ämter der Stadt Duisburg konstatiert Herr Dr. Pilger ferner, dass sich die Quellen- und Überlieferungssituation in denselben und der Zugang des Archivs zu den Unterlagen sehr unterschiedlich darstellt (u.a. unterschiedliche Aussonderungstraditionen in den jeweiligen Ämtern). Sehr schlecht sieht die Situation etwa für das Amt Soziales und Wohnen aus (schwer zugänglich für das Archiv), wohingegen im Bildungsbereich (Amt für Schulische Bildung) besserer Kontakt herrscht.

In Bezug auf die nichtamtliche Überlieferung zum Thema Migration in Duisburg führt Herr Dr. Pilger abschließend aus, dass die archivische Integration der Menschen mit Migrationsgeschichte in Duisburg bis dato schlecht gelungen ist (Menschen mit Migrationshintergrund kommen z.B. kaum ins das Archiv). Um diese Menschen zur Stärkung der nichtamtlichen Überlieferung besser zu erreichen, sollen Veranstaltungen zum Thema Migration stattfinden, um diesbezüglich Vertrauen zu den Menschen aufzubauen: ein möglicher Ansatz könnten dabei Zeitzeugeninterviews mit Migrant*innen darstellen.

Link zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 2 der Sektion 2:

https://lvrafz.hypotheses.org/4544

Sektion 3 Podiumsgespräch “Im Verbund? Die Überlieferung der politischen Akteure”

Teilnehmende: Dr. Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum), Dr. Frank M. Bischoff (Landesarchiv NRW), Dr. Barabara Hoen, (Archiv des Landtags NRW), Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg) Harry Scholz (Archiv der sozialen Demokratie)
Moderator Dr. Mark Steinert (LVR-AFZ) stellt die Beteiligten des Podiums und ihre Verantwortungsbereiche im Bereich der Überlieferung der politischen Akteure kurz vor und umreißt einige Fragestellungen, die im Laufe der Diskussion eine Rolle spielen sollen. 

Dr. Barabara Hoen, (Archiv des Landtags NRW) führt aus, dass das Landtagsarchiv vermutlich den am wenigsten bekannten Akteur im Bereich der politischen Überlieferung darstellt. Die Überlieferung von einzelnen Politikern sowie die Übernahme der Fraktionsüberlieferungen wäre möglich, wird aber bewusst nicht wahrgenommen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aktionsbereich des Parlaments. Ein schwieriger Aspekt ist der Status der Unterlagen von Abgeordneten, die beim Verlassen des Parlaments entscheiden können, wie sie mit ihren Unterlagen verfahren. Dr. Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum) stellt die Anfänge des AfAS als regionales, freies Archiv in NRW neben anderen Bewegungsarchive der 1970er und 1980er Jahre vor. Er betont die Freiwilligkeit der Abgabe von Dokumenten, da keine Abgabepflicht oder ähnliche Instrumentarien bestehen. Inzwischen hat das Archiv den regionalen Zuschnitt verlassen und übernimmt zunehmend große überregionale Bestände der sozialen Bewegungen. Dr. Frank M. Bischoff (Landesarchiv NRW) verweist auf das Archivgesetz und den dort formulierten Anspruch des Landesarchivs, auch nichtstaatliche Überlieferung zu übernehmen. Das Landesarchiv sieht sich zuständig für NRW, aber bezieht dies auf Unterlagen landesweiter Bedeutung. Überlieferung regionaler und lokaler Provenienz sei nicht im Fokus des Landearchivs. 
Auch der Aspekt der Verbundüberlieferung werde unter der Fragestellung berücksichtigt, wo Nutzer*innen bestimmte Überlieferungen erwarten würden. 

Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg) verweist auf die BKK-Empfehlung zur Dokumentation der lokalen Lebenswelt, sieht aber im Stadtarchiv nicht die Möglichkeiten, alle Bereiche alleine abzudecken. Die städtische Überlieferung des Rates steht im Mittelpunkt, die Überlieferung von Nachlässen ist bereits weniger dicht, konzentriert sich aber intensiv auf die Überlieferung der Oberbürgermeister und Beigeordneten. Harry Scholz (Archiv der sozialen Demokratie) unterstreicht die Ausrichtung des AdsD einerseits als Parteiarchiv der Sozialdemokratie sowie andererseits als Archiv zur Dokumentation der Arbeiterbewegung mit ca. 1500 Personenbeständen.

Dr. Steinert fragt nach, was Herr Scholz empfehlen würde, wenn er den Nachlass eines langjährigen Oberbürgermeisters einer Ruhrgebietsstadt angeboten bekäme. Herr Scholz würde die Abgabe an das zuständige Stadtarchiv empfehlen. Auf die Nachfrage, warum die Menge der Personenbestände im Stadtarchiv Duisburg relativ gering ist, antwortet Herr Pilger, dass aktiv und intensiv auf die Oberbürgermeister zugegangen wird und für die weiteren Ebenen die Ressourcen fehlen. Er verweist auch darauf, dass er den Mehrwert der Überlieferung von lokalen Politikern als eher gering einschätzt. 
Am Beispiel des Nachlasses von Johannes Rau führt Harry Scholz aus, dass die Aufteilung der Bestände nach Provenienzen funktioniert, dass es aber noch Nachholbedarf im Bereich der Kommunikation gegenüber den Nutzer*innen über die einzelnen beteiligten Archivträger besteht. Herr Bacia fragt nach der Relevanz der Überlieferung lokaler politischer Akteure und formuliert die Befürchtung, dass dieser Bereich durch die Dokumentationsraster der kommunalen und staatlichen Archivträger fällt. Dr. Pilger verdeutlicht noch einmal, dass seine Bemerkung sich auf die Qualität der Schrifttums vor allem in Nachlässen lokaler Politiker beziehe, das häufig aus Kopien von Unterlagen bestünden, die auch anderweitig dokumentiert seien.. 

Herr Dr. Steinert bringt als Beispiel die Initiative “Ende Gelände” ins Spiel, für die sich vermutlich das AfAS zuständig fühle. Dr. Bischoff betont die fehlende Zuständigkeit des Landesarchivs sowie den fehlenden Zugang zu dieser Überlieferung. In diesem Zusammenhang betonen Dr. Bischoff und Dr. Bacia die Wichtigkeit des gewachsenen Vertrauens auf beiden Seiten. Herr Scholz führt aus, dass es für die politischen Stiftungen rein mengenmäßig nicht möglich sei, die Überlieferung auf Ortsebene zu übernehmen. Das ist unproblematisch, wenn ein kommunales Archiv einspringen kann. Schwierig wird es, wenn auch die kommunale Ebene zu schlecht ausgestattet ist, um diesen Bereich der Ortsüberlieferung zu sichern. 

Die Diskussion wendet sich der Frage zu, wie Überlieferungsbildung bei neu entstehenden politischen Bewegungen und Akteuren aussehen sollte, zu einem Zeitpunkt, wo die Relevanz einer Bewegung oder politischen Gruppe noch nicht eingeschätzt werden kann. 

Herr Bacia sieht gute Ansätze für die Überlieferung im Verbund, sieht aber auch noch viel Vernetzungs- und Kommunikationsbedarf, um diese Kooperation selbstverständlich zu machen. Dr. Bischoff bringt die “Überlieferung im Dialog” ins Gespräch, erkennt aber auch hier noch Bedarf, diesen Dialog auf verschiedenen Ebenen zu verstärken. Er regt an, dass zukünftige Bewertungsmodelle des Landesarchivs bereits im Entstehungsprozess stärker mit den kommunalen Archivträgern abgestimmt werden. Aus dem Plenum meldet sich Frau Dörnemann (thyssenkrupp Konzernarchiv) und weist darauf hin, dass auch in Unternehmensarchiven umfangreiche Überlieferung zu politischen Akteuren vorliege. Auch mit dieser Archivsparte müsse der Dialog intensiviert werden.

Abstract zum Impulsreferat der Sektion 3 von Dr. Peter Weber: Überlieferungsbildung und Bewertung im Verbund

Dr. Peter Weber eröffnet mit seinem Impulsreferat die Sektion 3 am Donnerstagnachmittag über Kooperationsprojekte und im Verbund stattfindende Überlieferungsbildung und Bewertung.

Überlieferungsbildung stellt nach wie vor höchste fachliche Anforderungen an Archive, die sich seit Jahrzehnten nahezu unvermindert in einer intensiven Diskussion über Methoden und Wege widerspiegeln.

Der Auftrag, das kulturelle Erbe aus der Vielfalt und Masse von Aufzeichnungen effizient herauszufiltern, lastet wegen der finalen Konsequenzen nicht selten wie ein Damoklesschwert über den Entscheidern. Denn Fehlentscheidungen, das zeigt die Vergangenheit allzu deutlich, können zu unwiederbringlichen Informationsverlusten oder aber auch zu kostspieligen Überdokumentationen führen.

Entscheidungen sind zwar unausweichlich, müssen aber nicht einsam getroffen werden. Sauberes methodisches Handwerk und Transparenz des Bewertungsgeschäfts bilden die Grundlage für Kommunikation und Kooperation. Damit – so der hehre Anspruch – lassen sich Bewertungsentscheidungen leichter treffen, die Qualität der Überlieferungsbildung steigern und der Gesamtaufwand reduzieren.

Überlieferungsbildung unter diesen Prämissen schafft es auch leichter, die Politik davon zu überzeugen, dass für die Erhaltung und Aufbereitung amtlicher wie nichtamtlicher Aufzeichnungen punktuell und auf Dauer angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden müssen.

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Kurzbiographe von Dr. Peter Weber

  • Studium der Geschichte und Germanistik an den Universitäten Saar­brücken und Bern. Dissertation über die mittelalterlich/frühneuzeitliche Geschichte der elsässischen Herrschaft Lichtenberg (Soziale Kosten politischer Innovationen)
  • Nach Abschluss der Archivschule Marburg kurzzeitig beim Landesarchiv Saarbrücken tätig
  • Seit 1987 bei der Archivberatungsstelle Rheinland. Dort als Abteilungs­leiter für die Sachgebiete Beratung, Fortbildung, Bestandserhaltung und das Archiv des Landschaftsverbandes verantwortlich
  • Mitglied der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Dt. Städtetag (Vorsitz im Unterausschuss Bestandserhaltung); Archivdirektor der Vereinigten Adelsarchive im Rheinland e. V.; Mitglied im Leitungskreis
    des Internationalen Archivsymposions.
  • Veröffentlichungen zur der regionalen Verfassungs- und Sozialgeschichte der Frühen Neuzeit, der neuen Geschichtsbewegung und Oral history. Beiträge zur Archivistik: Bearbeiter von Beständeübersichten, Archiv­inventaren; Veröffentlichungen v. a. zur Überlieferungsbildung