Den letzten Vortrag der ersten Sektion hält Dr. Arie Nabrings über das Rheinland, welches als eine der reichsten Kulturlandschaften in Europa gilt. Einen großen Anteil bilden dabei die Archive. Das Rheinland ist im Rahmen dieses Vortrags definiert als das Gebiet des LVR.
Zunächst geht Nabrings auf die Verteilung der Archive auf die unterschiedlichen Archivsparten ein. Den größten Anteil haben hierbei die Kommunalarchive, dicht gefolgt von den Archiven der Vereine, Verbände, Parteien und vergleichbaren Einrichtungen. Betrachtet man die Anzahl der Gebietskörperschaften im Rheinland im Verhältnis zu der Anzahl der Archive, kommt man zu dem Ergebnis, dass es in etwa drei bis vier Archive pro Gebietskörperschaft gibt, was eine enorme Dichte darstellt. Während es im Rheinland 510 Archiveinrichtungen gibt, sind lediglich 420 Museen vorhanden. Nabrings kritisiert, dass Letztgenannte im Allgemeinen jedoch die größere öffentliche Aufmerksamkeit bekommen, während Archive permanent um ihr Ansehen kämpfen müssen.
Bei der Definition von Archiv stützt sich Nabrings auf den Archivbegriff von Friedrich Küch und erweitert diesen um zwei Elemente: Ein Archiv wird von Fachpersonal geleitet (1) und befindet sich in entsprechend ausgestatteten Räumen (2). Die Entwicklung des staatlichen Archivwesens im Rheinland ist überschaubar. Kommunale Archivpflege wurde von den Staatsarchiven betrieben: Erschließung und Verzeichnung erfolgte vor Ort; eine Übernahme ins Düsseldorfer Staatsarchiv war möglich. Es erfolgte ein Entwurf zu gesetzlichem Schluss von Archivgut. Durch die französische Besetzung des Rheinlandes kam den Archiven eine wichtige kulturelle Funktion zu. Während der Kriegszeit wurden die Archive vernachlässigt und das ius archivi verlor seine Geltung.
In Nachkriegszeiten gewinnt das Archivwesen an antiquarischer Bedeutung. Der Bezug zur Gegenwart und zu den Menschen tritt in den Hintergrund und das Archiv hat eher den Charakter eines musealen Objektes. 1984 entstand der Arbeitskreis der Kommunalarchive. 2003 wird der Arbeitskreis der Stadt- und Gemeindearchive und ebenso der Arbeitskreis der Großstadtarchive gegründet. Der Anschluss an die kommunalen Spitzenverbände erfolgt hierbei ganz bewusst.
Zur personellen Besetzung lässt sich festhalten, dass es 1953 lediglich 13 hauptamtlich besetzte Archive gab, während bis 2014 die Anzahl auf 169 ansteigt. Bis auf wenige Ausnahmen sind also alle Kommunalarchive hauptamtlich besetzt. In den 1980er Jahren boomt das Archivwesen im kirchlichen und wirtschaftlichen Bereich. Das 1989 erlassene Archivgesetz dokumentierte also eher einen Zustand als dass es diesen herbeiführte. In der Sparte der Adelsarchive gibt es unterschiedliche Tendenzen: Während manche Familien ihr Archivgut lieber vor Ort behalten, nutzen andere die Möglichkeit, die Archivalien als Depositum ins Magazin nach Ehreshoven zu geben. Die Adelsarchivpflege lässt sich grob in drei Perioden unterteilen: 1) Sicherung (Ende 19. Jh. bis 1929) 2) Erschließung (1929 bis 1970) 3) Öffnung (1970 bis heute).
Gegen Ende seines Vortrags kommt Nabrings zu einer Gesamteinschätzung: Während die Zentralisierung in manchen Bereichen viele Vorteile mit sich bringt, ist sie an anderer Stelle eher nachteilig anzusehen. Die kulturelle Wertschätzung vor Ort ist mit der regionalen Zugehörigkeit von Menschen eng verbunden, weshalb eine Zentralisierung hier der Professionalisierung entgegen wirkt. Als Besonderheit im Rheinland nennt Nabrings das explosionsartige Wachstum der Archive von Vereinen, Verbänden und Parteien, welches zeitlich mit dem Wachstum der Kommunalarchive korreliert.