Sektion 3 Podiumsgespräch “Im Verbund? Die Überlieferung der politischen Akteure”

Teilnehmende: Dr. Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum), Dr. Frank M. Bischoff (Landesarchiv NRW), Dr. Barabara Hoen, (Archiv des Landtags NRW), Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg) Harry Scholz (Archiv der sozialen Demokratie)
Moderator Dr. Mark Steinert (LVR-AFZ) stellt die Beteiligten des Podiums und ihre Verantwortungsbereiche im Bereich der Überlieferung der politischen Akteure kurz vor und umreißt einige Fragestellungen, die im Laufe der Diskussion eine Rolle spielen sollen. 

Dr. Barabara Hoen, (Archiv des Landtags NRW) führt aus, dass das Landtagsarchiv vermutlich den am wenigsten bekannten Akteur im Bereich der politischen Überlieferung darstellt. Die Überlieferung von einzelnen Politikern sowie die Übernahme der Fraktionsüberlieferungen wäre möglich, wird aber bewusst nicht wahrgenommen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aktionsbereich des Parlaments. Ein schwieriger Aspekt ist der Status der Unterlagen von Abgeordneten, die beim Verlassen des Parlaments entscheiden können, wie sie mit ihren Unterlagen verfahren. Dr. Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum) stellt die Anfänge des AfAS als regionales, freies Archiv in NRW neben anderen Bewegungsarchive der 1970er und 1980er Jahre vor. Er betont die Freiwilligkeit der Abgabe von Dokumenten, da keine Abgabepflicht oder ähnliche Instrumentarien bestehen. Inzwischen hat das Archiv den regionalen Zuschnitt verlassen und übernimmt zunehmend große überregionale Bestände der sozialen Bewegungen. Dr. Frank M. Bischoff (Landesarchiv NRW) verweist auf das Archivgesetz und den dort formulierten Anspruch des Landesarchivs, auch nichtstaatliche Überlieferung zu übernehmen. Das Landesarchiv sieht sich zuständig für NRW, aber bezieht dies auf Unterlagen landesweiter Bedeutung. Überlieferung regionaler und lokaler Provenienz sei nicht im Fokus des Landearchivs. 
Auch der Aspekt der Verbundüberlieferung werde unter der Fragestellung berücksichtigt, wo Nutzer*innen bestimmte Überlieferungen erwarten würden. 

Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg) verweist auf die BKK-Empfehlung zur Dokumentation der lokalen Lebenswelt, sieht aber im Stadtarchiv nicht die Möglichkeiten, alle Bereiche alleine abzudecken. Die städtische Überlieferung des Rates steht im Mittelpunkt, die Überlieferung von Nachlässen ist bereits weniger dicht, konzentriert sich aber intensiv auf die Überlieferung der Oberbürgermeister und Beigeordneten. Harry Scholz (Archiv der sozialen Demokratie) unterstreicht die Ausrichtung des AdsD einerseits als Parteiarchiv der Sozialdemokratie sowie andererseits als Archiv zur Dokumentation der Arbeiterbewegung mit ca. 1500 Personenbeständen.

Dr. Steinert fragt nach, was Herr Scholz empfehlen würde, wenn er den Nachlass eines langjährigen Oberbürgermeisters einer Ruhrgebietsstadt angeboten bekäme. Herr Scholz würde die Abgabe an das zuständige Stadtarchiv empfehlen. Auf die Nachfrage, warum die Menge der Personenbestände im Stadtarchiv Duisburg relativ gering ist, antwortet Herr Pilger, dass aktiv und intensiv auf die Oberbürgermeister zugegangen wird und für die weiteren Ebenen die Ressourcen fehlen. Er verweist auch darauf, dass er den Mehrwert der Überlieferung von lokalen Politikern als eher gering einschätzt. 
Am Beispiel des Nachlasses von Johannes Rau führt Harry Scholz aus, dass die Aufteilung der Bestände nach Provenienzen funktioniert, dass es aber noch Nachholbedarf im Bereich der Kommunikation gegenüber den Nutzer*innen über die einzelnen beteiligten Archivträger besteht. Herr Bacia fragt nach der Relevanz der Überlieferung lokaler politischer Akteure und formuliert die Befürchtung, dass dieser Bereich durch die Dokumentationsraster der kommunalen und staatlichen Archivträger fällt. Dr. Pilger verdeutlicht noch einmal, dass seine Bemerkung sich auf die Qualität der Schrifttums vor allem in Nachlässen lokaler Politiker beziehe, das häufig aus Kopien von Unterlagen bestünden, die auch anderweitig dokumentiert seien.. 

Herr Dr. Steinert bringt als Beispiel die Initiative “Ende Gelände” ins Spiel, für die sich vermutlich das AfAS zuständig fühle. Dr. Bischoff betont die fehlende Zuständigkeit des Landesarchivs sowie den fehlenden Zugang zu dieser Überlieferung. In diesem Zusammenhang betonen Dr. Bischoff und Dr. Bacia die Wichtigkeit des gewachsenen Vertrauens auf beiden Seiten. Herr Scholz führt aus, dass es für die politischen Stiftungen rein mengenmäßig nicht möglich sei, die Überlieferung auf Ortsebene zu übernehmen. Das ist unproblematisch, wenn ein kommunales Archiv einspringen kann. Schwierig wird es, wenn auch die kommunale Ebene zu schlecht ausgestattet ist, um diesen Bereich der Ortsüberlieferung zu sichern. 

Die Diskussion wendet sich der Frage zu, wie Überlieferungsbildung bei neu entstehenden politischen Bewegungen und Akteuren aussehen sollte, zu einem Zeitpunkt, wo die Relevanz einer Bewegung oder politischen Gruppe noch nicht eingeschätzt werden kann. 

Herr Bacia sieht gute Ansätze für die Überlieferung im Verbund, sieht aber auch noch viel Vernetzungs- und Kommunikationsbedarf, um diese Kooperation selbstverständlich zu machen. Dr. Bischoff bringt die “Überlieferung im Dialog” ins Gespräch, erkennt aber auch hier noch Bedarf, diesen Dialog auf verschiedenen Ebenen zu verstärken. Er regt an, dass zukünftige Bewertungsmodelle des Landesarchivs bereits im Entstehungsprozess stärker mit den kommunalen Archivträgern abgestimmt werden. Aus dem Plenum meldet sich Frau Dörnemann (thyssenkrupp Konzernarchiv) und weist darauf hin, dass auch in Unternehmensarchiven umfangreiche Überlieferung zu politischen Akteuren vorliege. Auch mit dieser Archivsparte müsse der Dialog intensiviert werden.

Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 2 (nichtöffentliche Archive)

Die Moderation von Frau Dr. Kauertz hebt auf den Unterschied von öffentlichen Archiven (staatliche und kommunale Archive), für die beispielsweise das Archivgesetz NRW gilt und von nichtöffentlichen Archiven (kirchliche Archive und freie Archivträger), für die kirchliche Archivgesetze oder kein Archivgesetz gilt. Die Sektion stellt zwei Beispiele nichtöffentlicher Archive vor.

Dr. Stefan Flesch (Archiv der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, Düsseldorf), “Zwischen Ehrenamt und Dienstleister – Bewertung von evangelischen Gemeindearchiven im Rheinland”

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist die zweitgrößte deutsche Landeskirche. Ihr Gebiet deckt sich mit der früheren preußischen Rheinprovinz. Es wurde 1853 gegründet und ist damit das älteste Archiv einer evangelischen Landeskirche in Deutschland. Es umfasst 687 Kirchengemeinde und 37 Kirchenkreise mit insgesamt 2,5 Mill. Mitgliedern.

Das Archiv befand sich bis 1928 in Koblenz am Sitz des Konsistoriums und wurde dann nach Bonn verlegt. Dort war es ab 1936 in einem eigenen Gebäude am Hofgarten untergebracht. Nach schweren Kriegsverlusten sowohl in den Akten- als auch in den Bibliotheksbeständen erfolgte 1951 die Verlegung nach Düsseldorf in das Dienstgebäude des Landeskirchenamts. Gleichzeitig wurde mit Pfarrer Walter Schmidt der erste hauptamtliche Archivar eingestellt. Die 1953 als Filialarchiv gegründete Evangelische Archivstelle Koblenz bezog 1996 eigene Räume im Kloster Sankt Martin in Boppard und ist zuständig für die Archivpflege im südlichen Teil der Landeskirche.

Das Landeskirchliche Archiv fungiert sowohl als Archiv der Landeskirche als auch als Einrichtung der kirchlichen Archivpflege: Archivpflege im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland, Ordnung, Verzeichnung und dauerhafte Aufbewahrung von Archivbeständen, die Betreuung von Benutzern einschließlich der Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und die Publikation wissenschaftlicher

Untersuchungen zur rheinischen Kirchengeschichte. Es veröffentlicht eine eigene Schriftenreihe.

Der Bewertungsauftrag nach dem Archivgesetz der ev. Kirche i.Rh. § 12,2 für die Landeskirchenverwaltung, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden. Ohne Bewertungsentscheidung seitens der derzeit neun Facharchivar*innen darf keine Kassation vorgenommen werden.

Es gilt ein Einheitsaktenplan für alle drei Ebenen der Kirche, der fast die gesamte Lebenswelt der ev. Kirchlichen Lebenswelt abbildet.

In der Archivpflege für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland wird das landeskirchliche Archiv seitens Synodalarchivpfleger*innen und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt. Da aber dieser Kreis in den letzten 20 Jahren um 75 % abgenommen hat, wird seit 2010 zunehmend auf private professionelle Dienstleister zurückgegriffen. Es wurden seitdem 70 Archivbestände auf der Ebene von Kirchenkreis und Gemeinden findbuchmäßig erschlossen.

Vor einer Auftragsvergabe ist zu klären, dass 1. die Fachaufsicht gewährleistet wird, 2. im Vorfeld eine Kassationsberatung der Gemeinde verpflichtend (Bwertung, Kassation um Kosten zu reduzieren) und 3. dass der Einheitsaktenplan für die Klassifikation verpflichtend ist.

Dieses Konzept der Dienstleistung bietet Planungssicherheit im Hinblick auf Zeit und Kosten. Nachteil: Es entsteht eine Zweiklassengesellschaft von finanzkräftigen Gemeinde mit gut erschlossenen Archiven und von armen Gemeinde im städtischen Problembezirken, die sich diese Dienstleistung nicht leisten können.

Speziell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungs- und Gemeinde-ämtern richten sich die “Schriftgutlehrgänge”. Hier wird praxisnah die effiziente Ablage von Dokumenten (Vorgängen) in der Registratur anhand des geltenden Einheitsaktenplans der Evangelischen Kirche im Rheinland vermittelt.

Das Landeskirchliche Archiv verfügt an seinen beiden Standorten über ca. 700 Bestände mit einem Gesamtumfang von ca. 8.000 laufenden Metern. Es überwiegen die Unterlagen aus der provinzialkirchlichen und landeskirchlichen Verwaltung seit 1815.

Aber auch die Archive zahlreicher evangelischer Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchenvereine werden als Deposita verwahrt. Das Schriftgut reicht bis in die vorreformatorische Zeit zurück. Nachlässe von Pfarrern, Hochschullehrern und einzelnen Präsides erweitern das Dokumentationsprofil.

Recherchen speziell zur rheinischen Kirchengeschichte erleichtert die 60.000 Bände umfassende Archivbibliothek. Der Familienforscher wird im Bopparder Filialarchiv fündig, wo ca. 6.000 Kirchenbücher aus dem gesamten Gebiet der Landeskirche zentralisiert sind.

Die Diskussion thematisiert die Frage nach der Akquise von Nachlässen von Pfarrern und Presbytern.

Daniel Schütz (M. A., Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe, Bonn), “Künstlernachlässe. Kein abgabepflichtiges Archivgut”

Das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) ist ein spezielles Sammlungsarchiv, welches das biographische Vermächtnis von bildenden Künstlern und Künstlerinnen (Maler, Bildhauer, Zeichner, Graphiker, Photographen und Architekten) sammelt und bewahrt, die in der rheinischen Kulturregion und weiterhin in Nordrhein-Westfalen wirken. Entscheidende Aufnahmekriterien sind die künstlerische Qualität und die öffentliche Präsenz des Künstlers. Jedoch wird eine Entscheidung von Fall zu Fall getroffen.

Zweck des im Jahr 2007 gegründeten Archivs, das von einer Stiftung getragen wird (für dieses Archiv gilt keine Archivgesetzgebung), ist sowohl die Erhaltung und Erschließung von Künstlernachlässen wie die fachliche Beratung von Nachlasshaltern. Etwa 90 % der Nachlässe wurden durch aktive Akquise eingeworben, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Im Einzelfall kann diese ressourcenintensive Akquise über einen Zeitraum von zehn Jahren dauern. Voraussetzung für eine Übernahme ist die Bildung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Archiv und Nachlassgeber, welcher gedanklich eng mit seinem Werk verbunden bleibt. Mit der vertraglichen Übernahme erfolgt in der Regel die Übertragung aller Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich der digitalen) auf das Archiv. In Zukunft möchte das Archiv noch stärker auf die Vorlassgeber zugehen, um seine Bestände zu erweitern.

Bedroht sind oftmals die Zeugnisse der Künstler*innen, die nicht eigentlich Resultate ihres Schaffens (also Kunstwerke) sind. Sie wurden bisher in ihrer Bedeutung als Dokumente zur Erforschung von Künstlerbiographien und als Quellen zum Verständnis der Werke nicht ausreichend genutzt.

Durch wissenschaftliche Archivierung werden Künstlernachlässe zu Primärquellen für die Forschung. Die enge Kooperation mit dem Kunsthistorischen Institut der Universitäten Bonn und Düsseldorf ermöglicht einen direkten Zugang zu dem Quellenmaterial für die kunsthistorische Forschung.

Das Archiv pflegt eine enge Kooperation mit dem interdisziplinär strukturierten Arbeitskreis “Moderne im Rheinland”, in dem Hochschulprofessoren und freie Wissenschaftler seit über zwanzig Jahren zusammenkommen. In den Bereichen der Infrastruktur und der Archivierung der Bestände arbeitet das RAK mit dem Bonner Stadtarchiv zusammen um einen professionellen Umgang mit den anvertrauten Nachlässen zu gewährleisten. Im Stadtarchiv Bonn lagern derzeit nahezu 100 Künstlernachlässe (und auch Vorlässe von noch lebenden Künstlern) des späten 19. und 20. Jahrhunderts, so beispielsweise von den Malern Fritz Reusing (1874-1957) oder Herbert Kaufmann (1924-2011).

Mittlerweile besitzt das RAK eine gewichtige Vorbildfunktion für andere neue regionale Archivinitiativen im gesamten Bundesgebiet. So wird das RAK deutschlandweit tätig, um bei Planung und Aufbau professionelle Beratung zu leisten.

Links zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 1 der Sektion 2:

Vortrag 1 (Dr. Andreas Pilger, “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv”): https://lvrafz.hypotheses.org/4465

Vortrag 2 (Bernhard Keuck, “Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen”): https://lvrafz.hypotheses.org/4522

 

Abstract zum Vortrag von Daniel Schütz M. A.: Künstlernachlässe. Kein abgabepflichtiges Archivgut

Im zweiten Vortrag der Gesprächsrunde zwei richtet sich der Fokus auf ein so genanntes Spezialarchiv. Daniel Schütz, Leiter des Rheinischen Archivs für Künstlernachlässe in Bonn, berichtet von der gezielten Einwerbung von Nachlässen für ein Sammlungsarchiv, das keinen natürlichen Zuwachs aus einer Abgabepflicht heraus generiert. Somit gehört Fingerspitzengefühl zu den Tugenden der Überlieferungsbildung.

Das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) wurde im Jahr 2007 als Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn gegründet. Es sammelt dokumentarische Vor- und Nachlässe von Künstlern, Grafikern, Fotografen, Kunsthistorikern und Kunstsammlern mit dem Ziel der Erschließung und Bereitstellung als Grundlagenmaterial für die Forschung. Der Aktionsradius des Archivs erstreckt sich über NRW und das Rheinland als Kulturregion im Besonderen. Derzeit werden vom RAK über 120 Vor- und Nachlässe mit einem Volumen von etwa 300 Regalmetern verwahrt. Die Archivierung und Benutzung der Bestände erfolgt im Bonner Stadtarchiv. Die Zielgruppe der Nutzer sind in erster Linie Ausstellungskuratoren, Denkmalpfleger, Studierende der Kunstgeschichte, wie Auktionshäuser, Galerien und interessierte Privatpersonen, die ein berechtigtes Forschungsinteresse nachweisen können.
Als Sammlungsarchiv betreibt das RAK eine aktive und selektive Bestandsakquise nach eigenen Auswahlkriterien. Die Vor- und Nachlassgeber zur Übergabe der sehr persönlichen Unterlagen an das Archiv zu bewegen, stellt eine große Herausforderung an das Archiv dar.
Entscheidend für den Erfolg ist dabei nicht selten der erfolgreiche Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Geber und Nehmer.


Kurzvita von Daniel Schütz

  • Diplomkulturwirt
  • Studium in Passau
  • Auslandsstudium an der Université Paul Valéry, Montpellier, Frankreich
  • Studium der Kunstgeschichte, klass. Archäologie und Städtebau in Bonn
  • Seit 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bonner Stadtarchiv
  • Mitarbeit im Arbeitskreis zur Erforschung der Moderne im Rheinland
  • Leiter und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe, Bonn

Abstract zum Vortrag von Bernhard Keuck: Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen

Im zweiten Vortrag der Gesprächsrunde 1 stellt der ehemalige Stadtarchivar von Straelen, Bernhard Keuck, den Erfahrungen in der Metropole Duisburg die Überlieferungstrategie der niederrheinischen Kleinstadt Straelen gegenüber. Die aktive Einwerbung nichtamtlicher Überlieferung beschert dem Straelener Stadtarchiv eine rege Nachfrage.

1992 erhielt die Stadt Straelen erstmals ein eigenständiges Stadtarchiv, untergebracht in einem für Archivzwecke angepassten historischen Gebäude in der Straelener Altstadt. Nach der Übernahme und Erschließung der amtlichen Überlieferung (Urkundenbestand, zwei Altbestände 1415 bis 1822, Altbürgermeisterei Straelen 1822 bis 1945 und Verwaltung nach 1945) galt es, das Haus und die Einrichtung Stadtarchiv für die Einwohner Straelens als zentrale Gedächtnisstätte und Identifikationsangebot zu etablieren, als Ort der Begegnung und des Austauschs und des außerschulischen Lernortes zu öffnen. Dazu bedurfte es auch der nichtamtlichen, privaten Überlieferung. Mit Hilfe eines begeisterten Landwirtes gelang es in wenigen Jahren einen großen Fotobestand des für Straelen prägenden Landlebens zu sammeln und zu erschließen. Als Glücksfall erwies sich die Entdeckung des Malers Hubert Ritzenhofen, der zwischen 1940 und 1960 in über 150 authentischen Zeichnungen und Gemälden das Straelener Leben festgehalten hat. Weitere hochrangige Maler und Zeichner folgten. Sie konnten im atmosphärischen Ausstellungsraum des Stadtarchivs mit großem Erfolg gezeigt werden. Aus diesen Ausstellungen hat sich ein intensiver Austausch mit der Straelener Bevölkerung ergeben, die dem Archiv im Laufe der folgenden Jahre nichtamtliche, private Archivaliensammlungen zukommen ließen. Die Zahl der Bestände im Bestand K beläuft sich zurzeit auf 132. Die Bandbreite der Bestände reicht vom Familiennachlass über Sondersammelschwerpunkte bedeutender Straelener Persönlichkeiten (Reichspostminister Giesberts, Gründer des Straelener Gartenbaus Tenhaeff und andere) bis zu Überlieferungen von Musikvereinen, Chören, Karnevalsgesellschaften, Feuerwehr, Nachbarschaften, dem Kulturring, Handwerksbetrieben etc.  In den letzten 10 Jahren ist es darüber hinaus gelungen, das Medium Film in den Fokus zu nehmen. Der Bestand beläuft sich zurzeit auf 130 Filmeinheiten der 50er Jahre bis heute. Die Filme stehen in digitaler Form zur Verfügung und erfreuen sich einer hohen Benutzerfrequenz.

Die Akzeptanz des Archivs spiegelt sich in den letzten Jahren auf dem hohen Niveau der Benutzerzahlen wieder. Pro Monat werden durchschnittlich 120 Besucheranträge und 35 Anfragen entgegengenommen und bearbeitet. Auch durch die Straelener Schulen wird die Kooperation mit dem Stadtarchiv intensiv gepflegt.


Kurzvita von Bernhard Keuck

  • 1978 Examen zum Diplom-Bibliothekar (Ö B)
  • 1979–1990 Angestellter im Archiv des Kreises Kleve in Geldern
  • 1980 Archivarsausbildung (Kölner Lehrgang des LVR und LWL)
  • 1991–2015 Stadtarchivar in Straelen
  • 2015 Eintritt in den Ruhestand
  • Verfasser zahlreicher historischer und regionalkundlicher Schriften zu Straelen und dem Niederrhein

Sektion 1: Beitrag Florence de Peyronnet-Dryden – Das deutsch-französische Verzeichnungsprojekt “Nachlass der Schriftstellerin und Salonière Constance de Salm”

Constance de Salm (1767-1845) war zu ihren Lebzeiten eine erfolgreiche Schriftstellerin. Sie bezog Stellung zu aktuellen politischen Fragen wie der Rolle der Frau in der Gesellschaft und betrieb einen wöchentlichen Literatursalon mit einem Kreis von befreundeten Intellektuellen und Kulturschaffenden.
In zweiter Ehe heiratete sie 1803 den späteren Fürsten Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck und hielt sich seit dem im halbjährlichen Wechsel in Paris und auf Schloss Dyck auf. Ihre Netzwerke hielt sie durch einen ausführliche Korrespondenz aufrecht, die Aufschluss über das gesellschaftliche Leben in Paris und im Rheinland geben.

Der Bestand ist auf verschiedene Kultureinrichtungen verteilt. Ein erstes Projekt befasste sich von 2011 bis 2013 mit dem Bestand von 7000 Briefen, die sich im Musée du Vieux Toulon befinden. Kooperationspartner des Deutschen Instituts in Paris wurde die Universität Trier, die ihr Forschungs- und Datenbanksystem (FUD) beisteuerte. Dieses erste Projekt wurde 2013 angeschlossen und steht unter www.constance-de-salm.de zur Verfügung. Zugriff auf die Abbildungen erhält man jedoch erst nach elektronischer Anmeldung.

Eine Woche vor Abschluss des Projektes wurde in einem Antiquariat ein weiterer Teil des Nachlasses mit Hunderten von weiteren Briefen aufgespürt. Da das erste Projekt abgeschlossen war, wurden neue Partner gesucht und im Verein der Vereinigten Adelsarchive im Rheinland e. V. gefunden. Erneut koordiniert Florence de Peyronnet-Dryden dieses Ergänzungsprojekt, das 2015 abgeschlossen sein wird, so dass eine fachliche und personelle Konstanz gewährleistet ist.

Als Fazit der Zusammenarbeit betont Frau Peyronnet-Dryden, dass sie im Hinblick auf die Frage der späteren Podiumsdiskussion eindeutig den Aspekt der Synergie. Wenn Stress durch Kooperationen entstehe, dann nur „positiver Stress“.

Sektion 1: Beitrag H. Bolte – Verzeichnung der Überlieferung des Kunstschutzes im Zweiten Weltkrieg im Nachlass Franziskus Graf Wolff Metternich

Der Beginn der Verzeichnung ging einher mit zwei Ereignissen, die den Kunstschutz im Herbst 2013 in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit rückten: Das Auffinden der durch Cornelius Gurlitt verwahrten Kunstwerke sowie den Hollywood-Spielfilm „Monuments Men“.

Der Kunsthistoriker und Denkmalpfleger Franziskus Graf Wolff Metternich übernahm 1928 das Amt des Provinzialkonservators und wurde somit zum obersten Denkmalschützer der preußischen Rheinprovinz. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde er im Frühjahr 1940 nach Paris gerufen mit dem Auftrag, den Kunstschutz im besetzten Frankreich zu übernehmen. Diese Aufgabe übernahm er mit großer Gewissenhaftigkeit und setzte sich sehr für den Schutz des französischen Kulturguts ein, wodurch Plünderungen staatlicher Einrichtungen verhindert werden konnten. Der private Besitz konnte dagegen weniger geschützt werden. Sein Einsatz brachte ihn in Gegensatz zu den deutschen Stellen, die systematischen Kunstraub betrieben, weshalb er schließlich abberufen wurde. Nach dem Krieg schnell entlastet, prädestinierten ihn seine Fähigkeiten und hervorragenden internationalen Kontakte für ein diplomatisches Amt. Er übernahm daher die Leitung der Bibliotheca Hertziana in Rom, wo er sich u. a. wieder dem Kunstschutz widmete.

Der Nachlass Graf Wolff Metternichs ging nach seinem Tod im Jahr 1978 schließlich an das Archivdepot des Vereins der Vereinigten Adelsarchive im Rheinland e. V. Die Aufarbeitung stand im Zusammenhang mit dem Filmprojekt „Frankophonia“ des russischen Regisseurs Sokurow, der bei Recherchen für seinen Film auf den bis dato unbekannten Nachlass stieß. Das Konvolut umfasst einen reichen, vielfältigen Teil zum Kunstschutz im besetzten Frankreich, der sich aus dienstlichen wie privaten Unterlagen zusammensetzt. Im Laufe der Verzeichnung zeigte sich, dass die Provenienzen durch zahlreiche zeitgenössische wie spätere Reorganisationen nicht mehr nachvollziehbar waren. Eine Neuorganisation des Bestandes war unumgänglich, um ursprüngliche Provenienzen zumindest teilweise wiederherzustellen. Der Bestand soll im Herbst diesen Jahres für die Öffentlichkeit und Forschung zugänglich gemacht werden.

Sektion 1: Abstract zum Vortrag von Florence de Peyronnet-Dryden M.A. über den Nachlass der französischen Schriftstellerin Constance de Salm

Florence de Peyronnet-Dryden, M.A. (Paris) schildert in ihrem Beitrag “Das deutsch-französische VerzeichnungsprojektNachlass der Schriftstellerin und Salonière Constance de Salm’“ die Wiederentdeckung und Erschließung von tausenden Briefen der revolutionären bis nachnapoleonischen Zeit.

Constance de Salm, geboren 1767 in Nantes als Constance Marie de Théis, war zu ihren Lebzeiten eine der erfolgreichsten französischen Schriftstellerinnen. In ihrem Pariser Salon sammelte sie einen illustren Freundeskreis um sich und setzte sich für eine bessere Stellung der Frau in der Kunst und der Gesellschaft ein. Nach der Scheidung von ihrem ersten Ehemann heiratete sie im Jahr 1803 den Altgrafen und späteren Fürsten Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck, einen anerkannten Botaniker, Kakteenzüchter und Gestalter des Landschaftsparks von Schloss Dyck. Von nun an verbrachte Constance de Salm den Sommer auf Schloss Dyck im Rheinland, die andere Zeit zusammen mit ihrem Mann in Paris. Bis zu ihrem Tod (1845) stand sie in regem Briefkontakt mit ihren Pariser Freunden und zahlreichen Bekannten. Wie in einem »virtuellen Salon« führte diese Korrespondenz die im Pariser Salon geführten Diskussionen fort und bietet so einzigartige Einblicke in den Pariser Literatur- und Wissenschaftsbetrieb der revolutionären, napoleonischen und nachnapoleonischen Zeit. Der aus diesem Briefwechsel entstandene Archivbestand gelangte 1960 ins Archiv der Société des Amis du Vieux Toulon et de sa Région im südfranzösischen Toulon. Die über 7.000 Briefe bildeten die Grundlage zu einem Digitalisierungs- und Erschließungsprojekt des Deutschen Historischen Instituts in Paris (2011–2013), dessen Ergebnisse jetzt online für die Forschung zugänglich sind: www.constance-de-salm.de.
Im Frühjahr 2013, nach Abschluss der Erschließungsarbeiten, wurde in einem Pariser Antiquariat ein weiterer großer Bestand mit zahlreichen Briefen und Familienunterlagen entdeckt, der offensichtlich ursprünglich aus dem Bestand aus Toulon stammte. Diese Archivalien konnte glücklicherweise von Nachfahren der Familie zu Salm-Reifferscheidt-Dyck erworben werden. Ein deutsch-französisches Kooperationsprojekt zwischen dem Deutschen Historischen Institut, dem LVR und den Vereinigten Adelsarchiven im Rheinland wird bis Mitte 2015 diesen Bestand analog dem ersten Projekt für die Forschung digital nutzbar machen und die Lücken des ersten Bestandes schließen.

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Kurzbiographie von Florence de Peyronnet-Dryden M.A.

  • 1989–1992 Studium an der Ecole Nationale des Chartes (Paris) und Studium der Geschichte an der Universität Bamberg (1995)
  • 1993–2007 Lehrbeauftragte an der Universität Bamberg
  • Seit 2002 für Archivberatung und Verzeichnung von Adelsarchiven in Deutschland und Frankreich tätig, unter anderem im Auftrag für die AFPAP (Französischer Verein zur Erhaltung privater Archive)
  • Ab 2009 wiss. Archivarin am Deutschen Historischen Institut in Paris, hier insbesondere Leitung der Projekte zum Online-Inventar der Akten der Interalliierten Rheinlandkommission (1919–1930) sowie der Projekte zur Digitalisierung und Erschließung der Korrespondenz der Constance de Salm (1767–1845) und des Nachlasses von Herzog Emmanuel de Croÿ (1718–1784)
  • Seit Frühling 2014 Koordination des Kooperationsprojektes zwischen dem Deutschen Historischen Institut in Paris, dem LVR-AFZ und den Vereinigten Adelsarchiven im Rheinland e.V. zur Erschließung des zweiten Teils der Korrespondenz von Constance de Salm

 

Sektion1: Abstract des Referates von Henrike Bolte M.A. zur Erschließung von Kunstschutz-Akten

Henrike Bolte M.A. (LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum) berichtet über die lang ersehnte und nur durch Kooperation zustandegekommene „Verzeichnung der Überlieferung des Kunstschutzes im Zweiten Weltkrieg im Nachlass Franziskus Graf Wolff Metternich“.

Der Nachlass von Franziskus Graf Wolff Metternich schließt eine seit Jahren von der Forschung beklagte Lücke in der Überlieferung zum Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg. Von 1940 bis 1942/43 stand Wolff Metternich an der Spitze dieser militärischen Organisation im besetzten Paris und verhinderte bis zu seiner Absetzung die Plünderung der staatlichen Museen. Die von ihm nach Deutschland verbrachten Dienst- und Handakten wollte er nach Sichtung und Ordnung an das Bundesarchiv oder Archiv des Auswärtigen Amtes abgeben. Dazu kam es bis zu seinem Tod 1978 nicht mehr. 2013 wurde der Sohn und Nachlasseigentümer Win­fried Graf Wolff Metternich vom Dokumentarfilmer Alexander Sokurov um Mithilfe gebeten für seinen Film „Frankophonia“, der den Louvre unter deutscher Besatzung und die Rolle Wolff Metternichs beleuchtet. Im Zuge der Archivrecherchen des Filmteams wurde die Zusammenarbeit mit dem LVR-AFZ begonnen, um die hochspannende Überlieferung schließlich einer wissenschaftlichen Erschließung und Bearbeitung zukommen zu lassen.

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Kurzbiographie von Henrike Bolte M.A.

  • Studium der Mittelalterlichen Geschichte, Älteren Deutschen Literatur und Ur- und Frühgeschichte an der Freien Universität Berlin
  • 2013 Promotion über die Bischofserhebungen und Landesherrschaften im spätmittelalterlichen Baltikum
  • 2009/2010, 2011-2013 Praktikum und Projektmitarbeit im Brandenburgischen Landeshauptarchiv
  • Seit Okt. 2013 Volontariat beim LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum in Verbindung mit der Fachhochschule Potsdam (berufsbegleitendes Studium Master Archivwissenschaft)