Die Bestände des Rheinischen Bildarchivs – “Fotografien für Köln und die Welt”

von Dr. Ulrich Fischer, Historisches Archiv mit Rheinischem Bildarchiv der Stadt Köln

Ulrich Fischer übernimmt stellvertretend für Helena Weber den Vortrag: Er stellt die Aufgaben und Bestände des Rheinischen Bildarchivs der Stadt Köln (RBA) vor. Das RBA übernehme in der Stadt eine doppelte Rolle: Einerseits sei das RBA ein “produzierendes Archiv”, das als Dienstleister für die Kölner Museen- und Sammlungen fotografische Aufnahmen von Kunst und Kultur erstellt. Andererseits fungiere das RBA als Sammlungs- und Aufbewahrungsort fotografischer Bestände mit Köln-Bezug bzw. von Fotograf*innen, die in der Stadt Köln lebten und wirkten.

Eingangs stellt Fischer die Dimensionen des RBA vor: Mit ca. 5,6 Millionen analogen und digitalen Aufnahmen zähle das RBA zu einem der größten kommunalen Bildarchive Deutschlands mit einem kunst- und kulturhistorischen Schwerpunkt. Der Umfang der Bestände resultiere unter anderem aus der Übernahme des Bildarchivs der Kölnmesse in 2013. Fischer stellt die Heterogenität der Bestände vor, die verschiedenste Formate und Materialien aufweisen und damit auch die technische Geschichte der Fotografie seit dem 19. Jahrhundert widerspiegeln. Unter anderem bewahre das RBA 800.000 Digitalaufnahmen auf.

Im folgenden Vortrag gibt Fischer einen Überblick über das historisch gewachsene Aufgaben- und Sammlungsprofil des Hauses: Die Anfänge der fotografischen Kulturgutdokumentation der Kölner Stadtverwaltung datiert er in das späte 19. Jahrhundert. 1890 habe die Stadt den Leiter des historischen Museums dazu verpflichtet, architektonisch wichtige bzw. bemerkenswerte Gebäude fotografisch zu dokumentieren. Ein weiterer Meilenstein war der Erwerb von 5.000 Glasplatten durch das Kunstgewerbemuseum im Jahr 1914, der die Gründung einer fotografischen Abteilung zur Folge hatte. Relevant war in Köln zudem das Jahr der “Jahrtausendausstellung der Rheinlande”: 1925 erstellten von der Stadt beauftragte Fotografen tausende Aufnahmen von den über 10.000 ausgestellten Kunstwerken.

Die Gründung des Rheinischen Bildarchivs erfolgte auf Initiative Konrad Adenauers im Jahre 1926. Es war zunächst eine Abteilung des Rheinischen Museums und erhielt im selben Jahr einen hauptamtlich angestellten Leiter. Fischer benennt schlaglichtartig einige Fotokampagnen in Köln und dem Rheinland aus den 1930er bis 1960er Jahren, unteranderem zur bäuerlichen Kultur in der Eifel. Nach Ende des 2. Weltkrieges kam es in den 1950ern zu einer Fokussierung auf die Dokumentation des Wiederaufbaus der kriegszerstörten Stadt. Obwohl das Aufgabengebiet des RBA nun auf Köln eingegrenzt war, kam es nach Fischer dennoch immer wieder zu Übernahmen von Sammlungen, die diese Grenze aufbrachen. Die 1960er Jahre waren geprägt durch Übernahmen von Negativbeständen aus den Museen sowie den Aufbau einer Fotorestaurierung. Das 1964 eingerichtete Labor für die Negativrestaurierung war nach Fischer das erste seiner Art in ganz Deutschland. 1974 wurde das RBA mit der Kunst- und Museumsbibliothek zusammengelegt. Ein einige Jahre später erfolgender Ratsbeschluss beinhaltete, dass fortan alle Museumsobjekte fotografisch und dokumentarisch zu erfassen waren. Diese Erfassung erfolgte im RBA zunächst papierbasiert, seit 1990 mittels einer EDV, die gemeinsam mit dem Marburger Bildarchiv entwickelt wurde. Auch die Nutzung wurde “modernisiert”: Ein Lesesaal wurde 1997 eingerichtet und der 1999 online gegangene “Bildindex Kunst und Archivtektur” bot eine frei durchsuchbare Bilddatenbank.

Fischer skizziert, dass das RBA stetig weiter wuchs: In den 1990er und 2000er Jahren wurden private Nachlässe angekauft, die die Bestände um weitere tausende Aufnahmen anreicherten. Sammlungen gelangten auch durch Schenkungen oder als Depositum an das RBA. Der Umstieg auf die Digitalfotografie erfolgte 2007: Es wurde eine eigene IT-Infrastruktur aufgebaut und auch das Werkzeug der Bildbearbeitung eingeführt. Die Bilddatenbank Kulturelles Erbe Köln (KEK), die zusammen mit den Kölner Museen entwickelt wurde, ging 2013 online. Die hier eingestellten Erschließungsinformationen werden auch in weitere Portale wie Europeana eingespielt.

Fischer kommt zum Abschluss und gibt Einblick in die jüngeren Entwicklungen: 2021 erfolgte der Umzug des RBA in den Neubau des Historischen Archivs der Stadt Köln (HAStK). Zwei Jahre später wiederum fusionierten beide Einrichtungen: Das RBA wird als Sachgebiet im Stadtarchiv angegliedert. So befinden sich nach Fischer nun zwei Archive mit unterschiedlichen Profilen und einem unterschiedlichen Interesse an fotografischen Beständen unter einem Dach. Wie sich diese künftig unter einem Dach weiterentwickeln lässt Fischer offen. Es werde beispielsweise überlegt, künftig eine gemeinsame Besuch- und Bestellinfrastruktur zu schaffen.

Der Moderator Matthias Buchholz, Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, gibt die Diskussion für das Plenum frei und fragt, wie nun vorgegangen werde, wenn das HAStK beispielsweise einen angebotenen Bestand oder eine Sammlung ablehne, das RBA diesen aber annehmen würde. Nach Fischer ist dies durchaus schon vorgekommen. Es wir als positiv angesehen und stelle keinen Widerspruch dar, da so eine ganzheitliche Überlieferung betrieben werden könne.

Frage von Jens Metzdorf, Stadtarchiv Neuss: Wie geht das RBA mit Anbietungen aus dem Rheinland um? Fischer spricht sich für eine Überlieferungsbildung im Verbund aus: Je nach Fall werde der Austausch mit anderen Archiven gesucht. Zugleich führe das RBA auch Aufträge aus, die von Institutionen außerhalb der Stadt Köln an das Archiv herangetragen werden.

Buchholz fragt nach, wie mit Nachlässen von Kölner Fotograf*innen umgegangen wird, die nicht (nur) zu bzw. in Köln gearbeitet haben. Weiter fragt er, ob auch nur Teilnachlässe übernommen werden. Nach Fischer gibt es dazu keine pauschale Bewertung und es bedarf einer Einzelfallentscheidung. Auch an dieser Stelle sei der Austausch mit anderen Archiven sinnvoll und notwendig, um die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Tobias Schröter, Interkommunales Archiv Lohmar, verweist zu dem Punkt auf die heutige Möglichkeit, dass verteilte Nachlässe digital zusammengeführt werden können. Fischer stimmt zu und plädiert dafür, derartige Verknüpfungen bzw. Nachlassteilungen auch für Nutzende transparent und nachvollziehbar zu machen.

Aus dem NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln wird nachgefragt, wie viele Fotos bereits über das Portal KEK zugänglich sind. Fischer schätzt ca. 20 Prozent. Im Anschluss wird zudem darüber diskutiert, dass online nicht verfügbare Bestände im Grunde für viele Nutzende “nicht existieren” und entsprechend nicht angefragt und genutzt werden.

 

Ein Plädoyer für das Original(material)

Dipl. Rest. Kristina Blaschke-Walther M.A., Sprengel Museum Hannover

Dr. Jens Metzdorf (Stadtarchiv Neuss) betont in seinen einleitenden Worten die große Bedeutung der Bestandserhaltung von Foto und Film, insbesondere durch die Gefährdung des Originalmaterials aber auch einfach durch die “schiere Menge” der Überlieferung. Dieser Herausforderung sehen sich nach Herrn Metzdorf insbesondere die kleinen Kommunalarchive konfrontiert, die keine eigene Restaurierungswerkstatt besitzen. Im Anschluss begrüßt er die erste Referentin der Sektion “Bestandserhaltung von Foto und Film”, Kristina Blaschke-Walther (Sprengel Museum Hannover) und stellt ihren beruflichen Werdegang vor.

In ihrem Vortrag setzt sich die Referentin mit der Herausforderung auseinander, wie der Erhalt großer Fotobestände sichergestellt werden kann.

Zunächst geht sie der Frage nach, welche Ebenen ein Original umfasst und was der Begriff Authentizität bedeutet. Als Original definiert die Referentin “ein echtes Exemplar, als Gegensatz zur Fälschung oder Nachbildung, eine vom Urheber bzw. eine vom Künstler*in autorisierte Fassung.” Diese Definition erläutert Frau Blaschke-Walther anhand des Modells des “Niveaus potentieller Information” von Andrea Giovannini. Diese Theorie geht davon aus, dass jedes Objekt ein gewissen Grad an Information enthält. Aus diesem Modell können letztendlich Erkenntnisse abgeleitet werden, wie in der beruflichen Praxis mit fotografischen Material umgegangen wird.

Mit zahlreichen Beispielen aus ihrer beruflichen Praxis veranschaulicht Frau Blaschke-Walther sehr eindrücklich, welche Merkmale und Eigenschaften fotografischen Materials relevante Informationen liefern, wie etwa die Beschriftungen und die Informationen zur Arbeitsweise des Fotografen. Die Referentin plädiert sehr eindrücklich, das Originale unbedingt erhalten werden und in ihrem Zusammenhang behalten werden müssten, da sonst wichtige Informationen und somit ein wesentlicher Teil der Objektgeschichte verloren ging.

Abschließend betont sie die präventive Konservierung und ihre Bedeutung für den Erhalt des originalen Informationsgehalt. Dazu gehören sowohl geeignete Klimabedingungen, geeignete Verpackung aber auch ein gutes Integrated Pest Management im Archiv.

In der Diskussion wird das Problem angesprochen, dass Original und Authentizität häufig synonym verwendet werden, ohne dies zu hinterfragen.

Stadtarchiv vs. Institut für Stadtgeschichte? Recklinghausen als Beispiel für eine komplementäre Konzeption.

von Dr. Matthias Kordes, Institut für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen

Blog-Beitrag von Vincent Camillo Ries, M.A.

Dr. Kordes erläuterte die Möglichkeiten institutioneller Zusammenlegungen von städtischen Archiv- und Museumsinstitutionen am Beispiel des „Instituts für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen“. [Die „Vest Recklinghausen“ ist ein in der gleichnamigen Stadt und Umgebung weiterhin gebräuchlicher historischer Territorialbegriff.] Zunächst hob Dr. Kordes heraus, dass es in Recklinghausen nicht zur Fusion, sondern zur „Aneinanderfügung“ zweier paralleler geschichtskultureller Institutionen gekommen sei. Beide Einrichtungen seien in den 1920er Jahren gegründet worden und Ausdruck eines kulturinfrastrukturellen Nachholbedarfs der rasant angewachsenen Ruhrgebietsstädte nach dem Ersten Weltkrieg. Über Jahrzehnte hinweg wurde die Leitung des Stadtarchivs nebenamtlich durch Studienräte übernommen. Erst seit 2001 wurde ein hauptamtlicher Leiter mit Fachausbildung eingesetzt.

Das stadthistorische Museum existierte zwischen 1922 und 1945 sowie zwischen 1986 und 2014. Angesichts einer technisch und konzeptionell veralteten Dauerausstellung, nur mittlerer dreistelliger jährlicher Besucherzahlen und fehlenden Leitungspersonals wurde seit 2005 eine langwierige kommunalpolitische Diskussion zur Zukunft des Hauses geführt. Eine Begutachtung durch ein externes Dienstleistungsunternehmen empfahl die Schließung. Stattdessen kam es jedoch zur Aneinanderfügung von Archiv und Museum unter dem organisatorischen Dach des Archivs.

Exklusiv zur Neukonzeption und Betreuung der Dauerausstellung wurde eine zusätzliche 2/3 Stelle aus dem Fachbereich Kunstgeschichte besetzt und kulturpolitische Ziele definiert:

  1. Rettung Museumssubstanz
  2. Stärkung und Weiterentwicklung von Archiv und Museum
  3. Erzielung von Synergieeffekten aus der Zusammenwirkung beider Institutionen
  4. Reichweitensteigerung zur Gewinnung weiterer Archivnutzer*innen und Museumsbesucher*innen

Als Vorbild diente das 1992 durch Umstrukturierung des dortigen Stadtarchivs geschaffene „Institut für Stadtgeschichte“ in Frankfurt am Main. In Recklinghausen soll die neue Institution einen gleichberechtigten Platz neben der Kunsthalle und dem Ikonenmuseum einnehmen, wenngleich auch mit deutlich geringerem Budget.

Die Doppelkonstruktion birgt ein großes öffentlichkeitswirksames Potenzial bei Geschichtsdarstellung und –vermittlung im Sinne der „Public History“ und ermöglicht neue Formen der Interaktion. Dabei soll insbesondere ein nicht einschlägig vorgebildetes Publikum erreicht werden. Als Form der „Citizen Science“ sollen Bürger*innen im Rahmen des Kulturentwicklungsprogramms an wissenschaftlichen Projekten beteiligt werden. Dabei kann auch an die Arbeiten der seit den 1980er Jahren bestehenden Geschichtswerkstatt angeknüpft werden, die bereits die montangeschichtliche Erforschung eines Stadtteils durchführte.

Die kommunale Doppelkonstruktion aus Archiv und Museum berge jedoch Risiken: Es können zu einer Überdehnung der eigenen Handlungsfelder mit zu großen Schnittmengen zu anderen Institutionen, wie etwa der Volkshochschule, kommen. Außerdem könne das Stadtarchiv zunehmend in einen Sog zur Übernahme freiwilliger Aufgaben der Kulturpflege geraten und so das archivische Kerngeschäft seine öffentliche Wahrnehmbarkeit einbüßen. Außerdem ist bei Projekten, welche eine breite bürgerschaftliche Beteiligung anstreben auf die Begrenzung durch Verwaltungsfachgesetz und Datenschutz zu beachten. Letzteres sei angesichts der erwogenen Einbettung des neuen Archivgesetzes in des NRW-Kulturgesetz hochaktuell.

Zur Minimierung dieser Gefährdungspotenziale wurden einige grundlegende Voraussetzungen geschaffen: Museum und Archiv verfügen jeweils über voneinander unabhängige Satzungen, so dass die modulare Struktur des Institutes gewahrt bleibt. Eine organisatorische Entkoppelung beider Einrichtungen bleibt jederzeit möglich. Dies wird auch durch getrennte Bestandsverzeichnungen berücksichtigt. Außerdem müsse die Position der Institutsleitung, unter Berufung auf das Archivgesetz als kommunale Pflichtaufgabe, stets mit einer/einem Facharchivar*in besetzt sein. Zusätzlich wird die Schärfung des Profils auch durch den Austausch mit gleichartigen Institutionen in der Geschichtslandschaft des Ruhrgebiets, wie etwa das „Stadtarchiv – Bochumer Institut für Stadtgeschichte“ und das „Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen“ begünstigt.

Die Gefahren musealer und archivischer Mischinstitutionen zeichnet sich am Beispiel einer Kommune des südlichen Sauerlandes ab, wo anstelle einer/eines ursprünglich vorgesehenen hauptamtlichen Facharchivar*in des höheren Dienstes nur eine 1/3-Stelle zugunsten einer Museumsleitung in Vollzeit geschaffen wurde. Eine solche Entscheidung bedrohe die Ausführung archivischer Kernaufgaben substanziell.

Abschließend betonte Dr. Kordes, dass eine Verbindung von Archiv und Museum immer wieder neu ausgehandelt werden müsse. Die hier auftretenden Spielräume seien sehr weit, manchmal zu weit. Selbst bei unangefochtener Stellung einer hauptamtlichen Archivleitung bestehe keine Garantie für eine tragfähige Entwicklung des Archivs.

Daher appellierte Dr. Kordes solchen scheinbar innovativen Konstruktionen mit gesunder Skepsis zu begegnen, da stets die Bestandserhaltung als archivisches Kerngeschäft im Blick behalten werden müsse. Als letzte Verteidigungslinie sei man unbedingt auf ein starkes Archivgesetz angewiesen.

Dr. Lessing erkundigte sich, wie die alltägliche Aufteilung des Personals nach Archiv- und Museumsaufgaben erfolge.

Dr. Kordes erläuterte, dass das Archivpersonal weiterhin primär in seinem Kernbereich eingesetzt werde und bei Bedarf kleinere Aufgaben im Museumsbetrieb übernehme. Die eigens hierfür angestellte Kunsthistorikerin sei hingegen ausschließlich museal tätig.