Dr. Hans-Werner Langbrandtner: Wissenschaftliche Forschung anregen: Projekte in der rheinischen Adelsarchivpflege

Dr. Hans-Werner Langbrandtner (LVR-AFZ) führt aus, dass gegenwärtig nahezu 160 Adelsarchive mit ihren bedeutenden Archivbeständen benutzbar sind. Diese Tatsache ist einzigartig in der deutschen Archivlandschaft und spiegelt die historische Bedeutung dieser Landschaft wieder.

Die Aufgaben der Adelsarchivpflege in Kooperation mit den Vereinigten Adelsarchiven des Rheinlandes (VAR) erstrecken sich von der dezentralen Archivpflege, der Nutzung und dem Weg der Beteiligung an der wissenschaftlichen Auswertung.

Der Quellenwert der Adelsarchive für Wissenschaftsprojekte kann beispielsweise in der Erforschung der Geschichte des Adels, der Wirtschaftsgeschichte, z.B. zur adligen Gutswirtschaft und der Getreidemärkte, zu Fragen des adligen „Obenbleibens“ in den Umbruchzeiten zwischen 1790 und 1820 sowie generell zu Forschungen zur Elitengeschichte.

Weiterhin hat die Kooperation mit dem Lehrstuhl für Frühe Neuzeit der Universität zu Köln in den Jahren 2009 und 2013 zwei Studienbücher entstehen lassen, welche anschaulich die vielfältige Quellenüberlieferung in rheinischen Adelsfamilien verdeutlichen.

Publiziert werden die Forschungsergebnisse in der digitalen Schriftreihe des LVR-AFZ und der VAR. Die „Rheinische Adelsgeschichte – digital“ besteht gegenwärtig aus sechs Abschlussarbeiten, welche redaktionell bearbeitet und mit Quellenbeispielen bebildert als PDF-Datei einsehbar sind.

Mit Förderung der Thyssenstiftung entwickelte ein interdisziplinäres Autorenteam von 15 Autorinnen und Autoren am Beispiel der Person Joseph Fürst zu Salm-Reifferscheid-Dyck und seiner zweiten Frau, der Pariser Literatin Constance de Salm, ein Modell für eine digitale Netzbiographie. Dieses rheinisch-französische Paar machte es für das Deutsche Historische Institut in Paris interessant, zwei bedeutende Nachlassteile der Literatin Constance de Salm umfassend zu erschließen. Die Erschließung und Einstellung aller Quellen in eine Homepage führte zwei bislang von der Forschung nicht wahrgenommene Nachlassteile virtuell wieder zusammen und erlaubt eine Recherche und Auswertung aufgrund der analytischen Erschließung eines jeden Briefs und die Nutzung des dazugehörenden Digitalisats über das Internet.

Ein weiteres Projekt ist die Erstellung eines Sachinventars zur Überlieferung zum militärischen Kunstschutz während des Zweiten Weltkriegs. Der ca. 20 Regalmeter umfassende Nachlass von Franziskus Graf Wolff Metternich, dem langjährigen Provinzial- und Landeskonservator wurde im Jahr 2013 verzeichnet. Der Nachlass besteht hauptsächlich aus Korrespondenzen, Aktennotizen, Verordnungen zu Personal, Verwaltung und Rechtsgrundlagen sowie Beiträge zur kunstwissenschaftlichen Forschung und Öffentlichkeitsarbeit. Dieser bislang nicht greifbare zentrale Archivbestand zum Kunstschutz ist über das AFZ einsehbar und steht der Forschung zur Verfügung.

Im Nachlass befindet sich ein zentraler Kernbestand der Überlieferung zum Kunstschutz. Zur Verwirklichung des Projekts wurden Drittmittel beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste in Magdeburg und GFG-Mittel für zwei wissenschaftliche Stellen mit den entsprechenden Reisekosten eingeworben.

Abschließend betont Dr. Langbrandtner, dass die Adelsarchive auch für Familienforschung potentielle Quellen (Stichwort: Pächterakten, Personalakten aus der adligen Guts- und Forstverwaltung) sowie Quellen für ortsgeschichtliche Forschungen (Stichwort: Vorkommunale Quellen) enthalten. Es wäre demnach möglich, ein Sachinventar mit Quellen aus den Adelsarchiven zur Stadtgeschichte zu erstellen.

 

Abstract zum Vortrag von Kathrin Kessen: Förderungsmöglichkeiten für Archive bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft: Status Quo und Perspektiven

Neben der Bestandserhaltung und der zunehmenden Bereitstellung von Informationen über Archivportale wird auch die Finanzierung von Archiven und ihren Aufgaben eine der zukünftigen Herausforderungen nicht nur für die rheinischen Archive sein. Kathrin Kessen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit Sitz in Bonn stellt die DFG als einen wichtigen Förderpartner von Archiven vor.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert im Bereich der Wissen­schaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) Projekte an wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren. Förderziele sind der Aufbau leis­tungsfähiger Informationssysteme und die Unterstützung von Vorhaben, die für die Forschung von überregionalem Interesse sind.

Welche Fördermöglichkeiten bei der DFG für Archive existieren, wo Grenzen be­stehen und an welchen Stellen insbesondere kleinere Archive Herausforderungen begegnen werden, soll im Vortrag vorgestellt werden. Dabei werden neben der Vorstellung der Fördersystematik, die sich von festen Programmen bis hin zu Ausschreibungen erstreckt, auch Fragen beantwortet, die in der Beratung an­tragstellender Archive erfahrungsgemäß von Interesse sind. Der Fokus wird auf dem Förderprogramm Erschließung und Digitalisierung liegen.

(Informationen hierzu unter: www.dfg.de )

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Kurzbiografie von Kathrin Kessen:

  • Seit 2008 Dezernentin des Bereichs Digitale Dienste an der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf und Aufbau des Digitalisierunszentrums
  • Nach einem einjährigen Studium Universale am Leibniz Kolleg Tübingen Studium der Anglistik, Germanistik und Vergleichenden Literaturwissenschaften in Köln und Bonn
  • 1997–2001 Studentische Hilfskraft in der Bibliothek des Instituts für Deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln
  • 2000–2003 Sowohl studentische als auch wissenschaftliche Hilfskraft im DFG-Projekt „Marginalität und Grenzüberschreitung in der englischen Moderne aus der Sicht der Geschlechterforschung“ am Englischen Seminar der Universität zu Köln
  • 2005 Halbjähriges Bibliothekspraktikum in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
  • 2005 bis 2007 Studium Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Fachhochschule Köln
  • Seit 2005 Referentin in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf und dort u. a. Fachreferentin für Kunst-, Kultur- und Medienwissenschaft
  • 2008–2011 Mitglied der Kommission Digitale Bibliothek des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Claudia Kauertz, Die Fördergrundsätze des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums für archivische Aufgaben

Der LVR habe mehrere Förderlinien und flankiere die finanzielle Förderung auch durch seine zahlreichen Kulturdienststellen. Neben dieser kostenlosen immateriellen Förderung habe der LVR 1,78 Mio. Euro zwischen 2008-2012 als Förderung für verschiedene Archivprojekte ausgegeben. Ziel sei der Ausbau und die Sicherung der archivischen Infrastruktur. Seit 2006 gebe es die Landesinitiative Substanzerhaltung (LISE), die vom Land finanziert, aber auch vom LVR mit 400.000 Euro unterstützt werde.

GFG-Mittel für Großprojekte von Kultureinrichtungen, einschließlich der Archive

Daneben gebe es die spartenspezifische Archivförderung durch SKS-Mittel für Kommunalarchive – pro Jahr 50.000 Euro – und Etatmittel aus dem Haushalt des LVR-AFZ für die übrigen Archive – 54.000 Euro.

Förderschwerpunkte seien die Bestandserhaltung und die Erschließung. Mit den Fördermitteln von über 510.000 Euro seit 2008 seien Gesamtinvestitionen von über 2 Mio. Euro angestoßen und die Förderung damit sehr effizient eingesetzt worden.

Fördergrundsätze und –kriterien seien: als Grundvoraussetzung die öffentliche Zugänglichkeit des Archivs, die Zweckdienlichkeit der beantragten Maßnahme, Orientierung an aktuellen Standards, Abstimmung mit dem LVR-AFZ. Gefördert würden bis zu 50 Prozent. Gefördert würden Maßnahmen zur Aufbewahrung und Erhaltung von Archivgut im Kontext der archivischen Bestandserhaltung  z. B. Klimakontrolle, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Restaurierung, Informationssicherung sowie Maßnahmen zur Erschließung und Nutzbarmachung

Wesentlich für die Förderbarkeit seien die fristgerechte Antragstellung (jeweils bis 31. Januar eines Jahres), die Projektziele samt Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan, die Tatsache, dass kein kommerzielles Interesse vorliege, Vertrauenswürdigkeit der Antragsteller, gesicherte Gesamtfinanzierung, die Häufigkeit und der Umfang der Förderung durch den LVR. Inhaltliche Kriterien seien die Subsidiarität, die Nachhaltigkeit der Projekte, die Verhältnismäßigkeit, die Vorrangigkeit, der kulturhistorische Wert der Überlieferung und der Innovationscharakter der Projekte.

Für das Antragsverfahren sei Folgendes zu beachten: Ein rheinisches, öffentlich zugängliches Archiv sei grundsätzlich antragsberechtigt. Der Antrag müsse elektronisch und analog eingereicht werden, jeweils bis zur Antragsfrist am 31. Januar. Danach würden die Anträge fachlich im LVR-AFZ geprüft, danach als Vorlage an den Kulturausschuss gegeben. Nach Freigabe des Haushalts würden die Bewilligungsbescheide versandt. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 15. November vorliegen, danach würden die Fördergelder ausgeschüttet. Eine einmalige Mittelübertragung ins nächste Haushaltsjahr sei auf Antrag möglich.

Podiumsdiskussion

Frage an Frau Wiggers: Wie sieht die Finanzierungssituation in den Niederlanden aus? Frau Wiggers erklärt, die staatlichen Archive in den Niederlanden seien nicht so unter Druck. Die Einwerbung von Drittmitteln werde aber größeres Gewicht gewinnen und werde ein Lernprozess sein. Es gibt vermehrt Kooperationen zwischen staatlichen und kommunalen Archiven. Die gesetzliche Situation stehe jedenfalls erst einmal für die nächsten 10 Jahre fest.

Herr Fischer erklärt, man müsse sich „gnadenlos darüber im Klaren sein, was man will“. Es sei dann leichter, Gelder für kurzfristige Projekte zu bekommen.

Reaktion von Herrn Bartella: Hinweis auf das immense Fundraising für das Berliner Stadtschloss oder die Dresdner Frauenkirche. Beides sei nur erklärbar durch ein gesellschaftliches Bedürfnis an Historizität. Die Frage sei daher für Archive, wie man seine Belange für die Öffentlichkeit aktivieren könne.

Reaktion von Frau Wiggers, die zustimmt. Die Öffentlichkeitsarbeit werde an Bedeutung gewinnen.

Herr Fischer erklärt, für spektakuläre Aufgaben sei Geld da, aber für alltägliche Bedarfe fehlen die Mittel. Man solle nicht Verlorenes wieder aufbauen, sondern Vorhandenes bewahren.

Herr Bartella: Das breite Interesse an Geschichte sei z. B. an den zahlreichen historischen Filmen der letzten Jahre ablesbar. Dieses Interesse sei nutzbar. Die Profession der Archivare sei hinsichtlich der Nutzbarmachung dieses Interesses noch nicht professionell genug: „Graben Sie ein Loch, kippen Sie ihr Archiv rein, holen Sie’s wieder raus und sehen Sie, wieviel Geld Sie dafür kriegen!“

Frau Wiggers: Die Kooperationen mit fachfremden Partnern könne bei der Nutzbarmachung des vorhandenen Interesses bereichend sein.

Herr Fischer drückt die Hoffnung aus, dass angesichts der Struktur der Gesellschaft die Bedeutung der Geschichte und derer, die sie vermitteln, wachsen.

Herr Soénius: Es gebe Möglichkeiten und Grenzen der Förderung. die Rolle der Fördervereine werde wachsen, es werde aber auch Konkurrenzkämpfe um die Wahrnehmung durch die potentiellen Förderer geben. Einzelne Punkte, z. B. Bestände müssten stärker in den Vordergrund gestellt werden.

Herr Richter: Es gebe den Bundesverband der deutschen Stiftungen mit 3.800 Mitgliedern. Fördermöglichkeiten seien oft nicht bekannt. Vielleicht könne es z. B. von den Städten Hilfestellungen bei der Antragstellung geben.

Herr Fischer: Der Austausch finde auf der Fachbereichsebene statt. Die Findigkeit des jeweiligen Archivars bleibe gefordert. Stiftungen seien aber auch kein Allheilmittel. Es schütteten auch nicht alle Geld aus. Möglichkeiten der Stiftungsförderung seien abrufbar auf der Webseite des Innenministerium mit einem Verzeichnis der Stiftungen.

Herr Bartella weist auf die Schrift des Deutschen Museumsbundes hin: Zwischen Akzeptanz und Diskrepanz. Zur Lage der Museen in Deutschland. Hier gibt es eine Bestandsaufnahme und Hinweise dazu, wie sich Akquise und Öffentlichkeitsarbeit darstellen.

Dr. Marc Wagenbach/Salomon Bausch, Pina-Bausch-Foundation, Erfahrungen mit der Drittmittelförderung beim Pina-Bausch-Archiv

Das Archiv der Pina Bausch Foundation versteht sich als Zukunftswerkstatt. Ausgangspunkt ist das Projekt „Pina lädt ein“. Die Tänzerin und Choreographin Pina Bausch legte noch zu Lebzeiten eine Systematik fest. Die Bestände sind sehr heterogen und beziehen sich auf über 50 Stücke. Sie stellten eine Herausforderung für die Archivierung und Bestandserhaltung dar. Für die technischen Anforderungen und bestandserhalterischen Konzepte brauche man die Erfahrung von Experten. Es bestehe daher die Notwendigkeit, Netzwerke zu schaffen von Künstlern, Archivaren, Informatikern, Tänzern, Pädagogen usw. Äußerst wichtig seien genaue Kenntnisse über die eigenen Bedürfnisse. Notwendig seien also interdisziplinäre, langfristige Kooperationen, z. B. auch mit Institutionen in den USA, aber auch mit dem LVR-AFZ.

Herr Bausch ergänzt, dass das Archiv momentan ausschließlich durch Projektförderungen existiere: durch die Kulturstiftung des Bundes, des MFKJKS, durch städtische und weitere Stiftungen. Die Einzigartigkeit der Einrichtung bringe Chancen. So habe man eine Kooperation mit der TU Darmstadt zur Entwicklung einer digitalen Datenbank. Man habe derzeit eine Laufzeit von 3 ½ Jahren seit 2010 mit einem Volumen von 1,45 Mio. Euro und sei bei Null gestartet: Am Anfang habe man keinen Computer, keinen Raum, keine Ausstattung gehabt. Die Perspektive sei die angestrebte Verstetigung, daneben wolle man Projekte in Bereichen, wo das möglich sei. Ein Schatz, der zur Interpretation der Bestände beinahe unerlässlich sei, seien die Mitarbeiter, insbesondere die Tänzer des Tanztheaters Wuppertal. Man habe sich entschieden, vieles selbst zu machen: 7.500 Videobänder werden inhouse digitalisiert. Eine Ausnahme bildeten Bänder mit besonderen Anforderungen; der Aufwand lohne hier nicht, das selbst zu machen; man habe daher für diese Bänder Dienstleister in Anspruch genommen.

Die Vermittlung von Archivgut gelinge z. T. auch auf Projektbasis. Hier sei insbesondere das Projekt „Archiv und Schule“ zu nennen, für das man auch einen Kooperationsvertrag mit einer Wuppertaler Schule geschlossen habe

Irene Schoor, Filminitiativ Köln e.V., Förderung von Bestandserhaltungsprojekten

Filminitiativ Köln e.V. sieht als eigene Kernaufgabe die Erfassung von Filmen von und über Köln an und ist komplett über Projektmittel finanziert. Beteiligt sind die Stadt Köln, das Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS), verschiedene Stiftungen.

Die Nutzung und Publikation von Filmen erfolgt über die Website: www.Koeln-Film.de sowie über eine Datenbank mit über 6.000 Filmen mit weiterführenden Informationen. Die Webseite hat ca. 10.000 Nutzer pro Monat, Veranstaltungen sind meist ausverkauft. Es bestehen Kooperationen mit Archiven, Produktionsfirmen und Sendeanstalten. Die eigene Aufbewahrung ist dagegen kein Schwerpunkt: eine dauerhaft sichere Lagerung wäre nicht finanziell gesichert. Es reicht Filminitiativ Köln zu wissen, wo (d.h. in welchem Archiv) die Filme liegen. Durch Projektmittel sollen Filme mittels Digitalisierung gesichert werden. Die Kooperation ist dazu sehr wichtig, z. B. im Arbeitskreis Filmarchivierung NRW (www.filmarchivierung-nrw.de). Die Bestandserhaltung durch Digitalisierung ist wichtig, weil frühere Filme bereits jetzt vielfach nicht mehr abspielbar sind. Frau Schoor zeigt beispielhaft einen vierminütigen Filmausschnitt. Dadurch ergibt sich ein eigener Blick auf die Stadtgeschichte. Der gezeigte Ausschnitt war über lange Zeit in einer Garage gelagert worden, der Erhaltungszustand war schwierig. Durch dieses erste Projekt konnte der Verein viel lernen über Speicherarten und Formate. Nutzung und Nachfrage sind seit diesem ersten Projekt gestiegen. 60 Kurz- und Langfilme wurden so gesichert und auf Festplatte gespeichert. Ohne die Digitalisierung wäre eine Erschließung und Nutzbarmachung nicht möglich. Die Kehrseite der Projektförderung ist, dass sie (vorwiegend) für in sich abgeschlossene und zeitlich begrenzte Aufgaben geeignet ist. Sie ersetze keine dauerhafte finanzielle und personelle Grundsicherung. Für einzelne Projekt habe man bis zu sechs Projektanträge gestellt, davon drei erfolgreich. Der Aufwand für die Antragstellung ist nicht unerheblich, wird aber nirgends eingerechnet. Häufig seien nur einzelne Teilbereiche eines Projekts förderfähig: Dadurch entstünden komplizierte Abstimmungsverfahren. Außerdem wollten Sponsoren häufig publikumswirksame Maßnahmen. Ehrenamtliche Hilfe sei darüber hinaus nur bei einer entsprechenden Qualifikation eine wirkliche Hilfe. Als Fazit stellt Frau Schoor fest, dass eine Grundfinanzierung unerlässlich ist und durch Projekte nur ergänzt werden kann.

Dr. Nobert Kühn, Leiter des FB Kultur beim LVR

Der LVR sei einer der größten Kulturförderer im Rheinland, dazu gehöre ein breites Spektrum der Förderung von Tanz, Kinoprojekten sowie eines kunst- und kulturhistorischen sowie industriehistorischen Netzwerks. Zu den Förderbereichen gehörten auch die Archiv- und Museumsförderung. Trotz der Sparbemühungen gebe es erstaunliche Kulturleistungen im Rheinland. Die jährliche Fördersumme betrage 6 Mio. Euro. Es gebe insgesamt im Land einen bunten Strauß von Fördermöglichkeiten durch das Land, die Kulturregionen und den Landschaftsverband Rheinland.

Es besteht zwischen Land und Landschaftsverbänden das Bestreben die vorhandenen Förderlinien miteinander zu koordinieren, um keine Konkurrenz zwischen den Förderern entstehen zu lassen. Es habe sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Koordinierung der Projekte erfolgreich sei. Der LVR will eine Kulturkampagne für das Rheinland machen. Man dürfe darüber reden, was man Gutes tue. Man wolle hier vor allem in die Regionen hineingehen und dabei die drängenden Themen der Kulturpolitik angehen. Ziel sei dabei nicht eine Konkurrenz mit den Kulturregionen, sondern eine Zusammenarbeit in den bestehenden Strukturen. Man gehe also in die bestehenden Kulturregionen Rheinschiene, Bergische Land, Ruhrgebiet, Region Aachen und Niederrhein. Anders als der LVR hat sich der Schwesterlandschaftsverband LWL für eine zentrale Koordination entschieden.

Durch das Eingehen auf die einzelnen Regionen können man differenziert analysieren und fördern. So werde z. B. in Köln insbesondere die freie Szene gefördert. In einigen Jahren ist eine Evaluation des Projekts vorgesehen.

Die Förderpolitik des Landschaftsverbandes wolle Schwerpunkte setzen. Im Archivbereich sei ein Schwerpunkt die Massenentsäuerung.

Anfangen wolle man mit der Region Aachen, danach wolle man an den Niederrhein gehen, dann in die Städteregion Köln-Bonn.

Raimund Bartella, Städtetag NRW, Die Sicherung der finanziellen Grundausstattung aus der Sicht der kommunalen Spitzenverbände

In seiner Einleitung weist Raimund Bartella auf Unterschiede in der Wahrnehmung von Aufgaben und der Möglichkeit ihrer Finanzierung hin. Leider seien in dieser Hinsicht die die zuvor genannten Beispiele Erkelenz und Karlsruhe nicht unbedingt repräsentativ. Das Archivgesetz definiere eine klare Pflichtaufgabe, so dass “Kommunen nicht zu entscheiden haben, ob sie archivieren”. Aber schon die Übernahme von Sammlungsgut sei eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe, weshalb die Unterhaltung eines Archivs eine Art “Zwitter” sei.  Es müsse daher entschieden werden, wie die Aufgabe erfüllt werden kann, ob bspw. Sammlungsgut übernommen werden soll.

Im Städtebund NRW sei die Frage weniger, wie man die derzeitigen Schulden abbauen, sondern wie man deren Ansteigen verhindern könne. Gleichwohl zeigten sich die Räte und Verwaltungsspitzen gerne kulturfreundlich. Obwohl der kommunale Saldo seit 1992 nur in fünf Jahren positiv gewesen sei, seien die Kulturausgaben in diesem Zeitraum um 16% gestiegen. Spätestens seit 2002/2003 gingen jedoch alle Einsparbemühungen an die Substanz, weshalb der Städtetag für Kommunen in der Haushaltssicherung gefordert habe, einen größeren Anteil frei für Kulturaufgaben vergeben zu können. Zusätzlich soll geklärt werden, ob gesetzliche Verpflichtung zu kulturellen Förderprogrammen geben solle. Hierzu habe Prof. Hellermann, Universität Bielefeld, ein Gutachten vorgelegt, dass Bartella im Folgenden vorstellte.

Vor allem sei über das Wie der Kulturförderung zu verhandeln, ob und inwiefern z. B. Öffnungzeiten von Kultureinrichtungen beibehalten werden können. In seinem Gutachten stellt Prof. Hellermann weiterhin fest, dass auch pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben nicht von vornherein von den Sparbemühungen auszunehmen sind. Der fiskalische Abbau dürfe sich nicht immer nur die freiwilligen Leistungen beschränken, sondern es sei eine qualitative Stabilität der Kulturförderung anzustreben. Auch in einer Haushaltssicherung gebe es Selbstverwaltungsaufgaben, die erfüllt werden müssen:

  • gesetzlich verpflichtete Aufgaben
  • vertraglich vereinbarte Aufgaben

Ziel sei, die kulturelle Vielfalt auf diese Weise auch angesichts der schwierigen Finanzlage erhalten werden. Allerdings werde die Forderung, Drittmittel einzuwerben, nicht nur von kommunalen Kämmerern geteilt, die Einwerbung werde teilweise sogar als selbstverständlich angenommen. Man müsse sich aber im Klaren sein, dass die meisten Stifter – abgesehen von altruistisch handelnden Mäzenen – einen Nutzen für sich erhoffen. Auch das kulturelle Engagement von Unternehmen dürfe nicht überschätzt werden, da bundesweit lediglich eine Summe von 800 Millionen Euro für den gesamten Kulturbereich erreicht werde.

Die Kosten, die zukünftig durch die Archivierung digitaler Unterlagen noch steigen werden, könnten v. a. viele kommunale Archive allein nicht schultern. Der Aufbau eines Digitalen Archivs NRW (DA NRW), sei in dieser Hinsicht nicht der einzige Weg, aber es sei hervorhebenswert, dass das Land NRW bereit sei, bedeutende Entwicklungskosten zu übernehmen. Zwar liege NRW in diesem Bereich hinter Vorreitern wie Baden-Württemberg, befinde sich aber im Bundesvergleich immer noch auf einem guten Platz.

Oliver Keymis, Kulturförderung zwischen Pflicht und Sparzwang

Die Zukunft des 21. Jahrhunderts sei etwas anderes als die Zukunft der 1970er Jahre. Man solle zukunftsorientiert denken, wenn man an die Archive denke.

Nüchtern betone dagegen die Selbstbeschreibung des Landesarchivs die Transparenz des Verwaltungshandelns als Ziel seiner Arbeit.

Kreativität sei eine unerschöpfliche menschliche Ressource. Bei den Finanzen habe es dagegen in den letzten 15 Jahren eine Umverteilung von unten nach oben gegeben. Weiterlesen

Abstract zum Vortrag von Dr. Claudia Kauertz: Die Fördergrundsätze des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums für archivische Aufgaben

Die Leiterin des Sachgebiets Archivberatung des LVR-AFZ Dr. Claudia Kauertz erläutert die Grundsätze der Förderung nichtstaatlicher rheinischer Archive im Kontext der Kulturförderung des LVR. Ihr Vortrag beginnt am 14. Juni um 10.00 Uhr.

Mit der Vielzahl seiner Kulturdienststellen in den verschiedenen Regionen des Rheinlandes sowie mit seinen Beratungsleistungen und Fortbildungsangeboten tritt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als bedeutender Kulturförderer in Erscheinung. Darüber hinaus stellt der LVR finanzielle Fördermittel zur Weiterentwicklung der verschiedenen Kultursparten bereit. Auch die nichtstaatlichen Archive im Rheinland profitieren von den an verschiedener Stelle und in unterschiedlicher Höhe zur Förderung der archivischen Infrastruktur vom LVR bereit gestellten Zuschussmitteln. Allein in den letzten 5 Jahren hat der LVR im Rahmen verschiedener Förderprogramme insgesamt Mittel in Höhe von ca. 1,78 Mill. Euro an nichtstaatliche rheinische Archive ausgegeben.

Der vorliegende Beitrag informiert über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die der LVR allen nichtstaatlichen rheinischen Archiven – sowohl Kommunalarchiven wie auch übrigen Archiven – anbietet. Dabei geht er sowohl auf Fördermaßnahmen ein, bei denen die Mittel maßgeblich vom Land bereit gestellt, aber von den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden bewirtschaftet und vergeben werden, wie auch auf die vom LVR aus eigenem Etat zur Verfügung gestellten Zuschussmittel. Letztere werden den rheinischen Archiven v. a. im Rahmen der allen Kultureinrichtungen zu Gute kommenden Regionalen Kulturförderung vom LVR-Kulturdezernat (Dezernat 9) sowie im Rahmen der spartenspezifischen Archivförderung vom LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) zur Verfügung gestellt. Der Fokus liegt dabei auf der Archivförderung des LVR-AFZ, dessen Fördergrundsätze und -kriterien vorgestellt werden.

Abstract zum Vortrag von Dorothée Coßmann: Die Fördergrundsätze der Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland

Dorothée Coßmann, Geschäftsführerin der Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland, stellt in Ihrem Vortrag “Die Fördergrundsätze der Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland” eine der wichtigsten Institutionen der Kulturförderung im Rheinland vor. Der Vortrag findet am 14. Juni 2013 um 10.20 Uhr statt. Weitere Informationen zur Arbeit und Ausrichtung der Stiftung finden Sie hier.

Das Rheinland ist eine spannende Region: Hier pulsiert das Leben, alles ist Bewegung – und Veränderung, Vielseitigkeit und Toleranz sind wesentliche Faktoren, die den Alltag der Menschen prägen. Dieses gesellschaftliche Klima ist ein besonders guter Nährbogen für Kulturschaffende und kulturelles Engagement. Denn die Menschen im Rheinland lieben ihre kulturelle Vielfalt und sind offen für Neues.

Die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland unterstützt dieses kulturelle Leben bereits seit vielen Jahren. Sie wurde 1987 auf Initiative der rheinischen Sparkassen durch den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband gegründet und somit ist sie ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Engagements der Sparkassen.

Wir unterstützen im Rheinland überregional bedeutende und qualitativ herausragende Kunst- und Kulturprojekte mit überzeugenden und originellen Konzepten. Entscheidend für uns ist, dass diese Projekte das Umfeld der Menschen vor Ort kulturell lebendiger gestalten, Identität stiften und nachhaltige Wirkung für die Kulturregion Rheinland erzeugen.

Unsere Projekte sind facettenreich: Initiativen der bildenden und darstellenden Kunst, der Musik, Literatur, Kulturgeschichte und Denkmalpflege.

Die Förderung ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Besonders wichtig sind die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Einrichtung oder des kulturellen Zwecks und die Abstimmung der Förderung mit der örtlichen Sparkasse.

Unsere Stiftungsarbeit ist nur durch die vielen Menschen möglich, die sich in der Kultur engagieren. Dazu gehört auch unsere enge Kooperation mit den Sparkassen vor Ort und überregionalen Sparkassenverbänden, wie auch unsere Zusammenarbeit mit Stiftungen, kulturellen Einrichtungen und weiteren Projektpartnern.

Höhepunkt und Glanzlicht unserer Arbeit ist die Verleihung der jährlichen Kulturpreise an Künstler, Kulturschaffende und Initiativen: Denn unsere Preisträger stehen stellvertretend für die Qualität und die kulturellen Werte, die das Rheinland ausmachen.

Das Kulturleben im Rheinland ist hochkarätig, bunt und gleichzeitig prägend für die Region. Für die Sparkassen-Kulturstiftung Rheinland ist dieser Facettenreichtum Herausforderung und Mission zugleich: Deshalb setzen wir uns mit viel persönlichem Engagement dafür ein, dass Qualität und Vielfalt des Kulturlebens im Rheinland erhalten bleiben und sich durch gelungene Kooperation weiter entwickeln können.

 

Abstract zum Einführungsvortrag von Oliver Keymis MdL: Kulturförderung zwischen Pflicht und Sparzwang

Der Vize-Präsident des  Landtags NRW und Mitglied des Landtagsausschusses für Kultur und Medien Oliver Keymis eröffnet den diesjährigen Rheinischen Archivtag. Bereits im Titel seines Vortrags “Kulturförderung zwischen Pflicht und Sparzwang” macht er deutlich, dass der gesellschaftliche Konsens über die Förderung von Kunst und Kultur und die Sicherung des kulturellen Erbes in den engen politischen und finanziellen Spielräumen der öffentlichen Haushalte ins Hintertreffen zu geraten droht.  Der Vortrag beginnt am 13. Juni 2013 um 10.30 Uhr.

Die dramatische Lage der öffentlichen Haushalte ist ein Dauerbrenner. Kommunen im Haushaltssicherungskonzept, NRW-Landeshaushalte, die immer wieder vor dem Landesverfassungsgericht scheitern, Jahr für Jahr neue Netto-Neuverschuldung. In diesem komplizierten Rahmen kommen, gerade auch mit Blick auf die Schuldenbremse, die 2009 im Grundgesetz verankert wurde und die für alle Bundesländer ab 2020 gilt, auf alle, die mit ihren Politikfeldern mitten in den anstehenden Verteilungskämpfen stecken, ganz besondere Herausforderungen zu.

Schon die Beratungen für den Landeshaushalt 2013 haben es deutlich gemacht: auch die Landeskulturförderung ist fürs Sparen mit in die Pflicht genommen worden. Das daraus ersichtlich gewordene politische Spannungsfeld zwischen Kulturförderpflicht entsprechend unserer NRW-Landesverfassung und auferlegtem Sparzwang durch das geänderte Grundgesetz ist zu betrachten und für die Zukunft der Kulturförderung in NRW kommt es nun darauf an, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind.