Jubiläen – Zwischen Belastungsgrenze und Innovationsschub

von Dr. Olaf Richter, Stadtarchiv Krefeld

Blog-Beitrag von Laura Michelbrink, M.A.

Anlässlich der 650-Jahrfeier der Krefelder Stadtrechtsverleihung setzte sich Dr. Richter mit der veränderten Rolle des Stadtarchivs bei vergangenen und heutigen Jubiläumsfeiern auseinander. Es stellen sich Fragen bezüglich der Möglichkeiten und Schwierigkeiten, das Archiv in der Öffentlichkeit zu stärken und damit auch bei der Behördenbetreuung voranzubringen: Ein Spannungsfeld zwischen Belastungsgrenze und Innovation.

Jubiläumsfeiern sind besondere Anlässe historischer Vergegenwärtigung, insbesondere im Unterschied zu Gedenktagen. Sie haben einen anderen Charakter als Gedenktage: Sie werden in größeren Zyklen begangen – man denke etwa an die 200-Jahrfeier der Französischen Revolution 1989. Jubiläen feiern immer auch Dauer, sie feiern Stabilität – denn es wäre auch denkbar, dass der Anlass nicht mehr bestünde (wenn etwa eine Gemeinde nach einem Krieg nicht mehr existiert). Die negative Alternative zum Jubiläum stellt somit das Vergessen dar. Diesem entgegenzuwirken, ist unter anderem Aufgabe der Archivar*innen. Ebenso wie Gedenktage sind Jubiläen Ergebnisse sozialer Aushandlungsprozesse. Beide tragen zur Identitätsstiftung bei und besitzen eine emotional erlebbare Komponente. Freilich gehen Jubiläen auch mit ökonomischen Aspekten einher: Münzen werden geprägt, Förderprogramme oder Stiftungen ins Leben gerufen usf.

Welche Rolle haben nun Archive bei Jubiläen? Zum einen ist da der offenkundige Rückgriff auf historische Quellenüberlieferung. Daneben gehören Archive – neben Museen, dem Stadtmarketing usf. – auch zu denen, die diese Aktivitäten ausrichten. Archive müssen ihr Angebot in einen von Politik und Verwaltung vorgegebenen Rahmen integrieren, müssen sich zwischen konkurrierenden Angeboten durchsetzen. Dabei gilt es das Alleinstellungsmerkmal des Archivs zu unterstreichen: Einzigartige historische Quellen zu präsentieren und zu deuten.

Dies lässt sich klassisch – mittels Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen – oder durch rein digitale Angebote umsetzen. Darüber hinaus bieten Jubiläen für Archive die Chance zum Rückblick auf die eigene Institution: Auf die bisherige Archivarbeit und Beiträge zur Forschung, Öffentlichkeitsarbeit; aber auch, um das Archiv einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Nicht zuletzt eröffnen sie die Möglichkeit für Neues. Z. B. für innovative, besondere Veranstaltungen: Konzerte oder ein Escape Room im Archiv sind solche Ideen. Damit gingen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und eine neue Stellung des Archivs im Stadtgefüge einher. Die realistische Betrachtung zeigt freilich: Das Tagesgeschäft steht nicht still.

Wie sieht nun das Krefelder Jubiläum in diesem Jahr aus? Die Federführung der Feierlichkeiten wurde vom städtischen Marketing übernommen. Das historische Erinnern stellt keinen Schwerpunkt dar. Angebote der niedrigschwelligen Gedenkkultur stehen für das Archiv im Fokus: Ziel ist, einen möglichst großen Personenkreis einzubeziehen. Partizipation wird insgesamt großgeschrieben: So konnten Bürger*innen dem Stadtmarketing Ideen vorschlagen. Ein Beispiel ist das Projekt „Vom Gastarbeiter zum Krefelder“ durch die türkische Community, die das Archiv u.a. begleitet. Weitere Aktionen stellen unter anderem Flüge mit Heißluftballons und größere Festivitäten am Uerdinger Rheinufer dar. Auch das jährliche Kulturfest stand unter dem Motto des Jubiläums.

Wie hat sich das Archiv bei all dem einbringen können? Ursprünglich sollte eine größere Ausstellung zur Stadtgeschichte ins Leben gerufen werden – diese musste allerdings wegen Stellenvakanzen abgeändert werden. Seit dem 19. Januar 2023 gibt es außerdem im Archivfoyer eine Ausstellung des Künstlers Martin Lersch: Diese bietet eine fiktive Stadtansicht Krefelds im Jahr 1373 – kreiert auf Basis der wenigen bekannten Daten zur damaligen Siedlung, begleitet von einer kleinen Archivalienschau. Darüber hinaus gibt es eine Onlinereihe zur Stadtgeschichte: Über das Jahr hinweg werden mehrmals Beiträge zu historischen Themen veröffentlicht, z. B. zum Stadtwappen oder zur Namensgebung. Diese sind auf ein Laienpublikum zugeschnitten und prominent auf der städtischen Website vertreten. Darüber hinaus erscheinen in diesem Jahr drei weitere Krefelder Studien, u. a. zur Geschichte der Dionysuskirche (Bd. 18), eine „Kleine Geschichte Krefelds“ ist in Arbeit und vieles mehr. Generell beteiligt sich das Archiv an einer Vielzahl kultureller und politischer Veranstaltungen und bemüht sich um Aktivität im Social Media Bereich.

Fazit: Es gilt zu versuchen, mit vorhandenen Möglichkeiten und einem nicht primär auf historische Themen ausgerichtetem Programm dennoch mit historischen Themen ein möglichst großes Publikum zu erreichen und damit auch für das Archiv zu werben. Eine geschichtslose Stadt ist eine gesichtslose Stadt. Freilich muss auch konstatiert werden, dass ein Großteil der Bevölkerung sich nicht oder nur am Rande für die Arbeit in Archiven interessiert. Die Breitenstrahlkraft manch anderer Events wird nicht erreicht werden können. Es gilt weiterhin, die Qualität der archivischen Arbeit aufrechtzuerhalten und das eigene Angebot zielgruppenkonform zu präsentieren, ohne dass dabei das eigene Profil verloren geht. Ziel bleibt es in diesem Jahr, das Angebot des Archivs in der Krefelder Bevölkerung bekannter zu machen.

Frau Marner (LVR-AFZ) erkundigte sich nach der arbeitsmäßigen Mehrbelastung durch das Jubiläum und inwieweit sich dieses in den nächsten Jahren auswirken werde.

Dr. Richter räumte zwar eine grundsätzliche Mehrbelastung ein, verwies aber auf einige glückliche Koinzidenzen mit den Publikationszeitpunkten bereits vorher in Arbeit befindlicher Werke. Außerdem konnte die Arbeitslast des Archivs durch die breite Verteilung auf viele Mitarbeitende gut bewältigt werden. Die Zukunftsperspektive sei positiv, u. a. könnten viele Projekte wieder aufgegriffen werden, die im Zuge der Corona-Pandemie unterbrochen werden mussten.

Stadtarchiv vs. Institut für Stadtgeschichte? Recklinghausen als Beispiel für eine komplementäre Konzeption.

von Dr. Matthias Kordes, Institut für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen

Blog-Beitrag von Vincent Camillo Ries, M.A.

Dr. Kordes erläuterte die Möglichkeiten institutioneller Zusammenlegungen von städtischen Archiv- und Museumsinstitutionen am Beispiel des „Instituts für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen“. [Die „Vest Recklinghausen“ ist ein in der gleichnamigen Stadt und Umgebung weiterhin gebräuchlicher historischer Territorialbegriff.] Zunächst hob Dr. Kordes heraus, dass es in Recklinghausen nicht zur Fusion, sondern zur „Aneinanderfügung“ zweier paralleler geschichtskultureller Institutionen gekommen sei. Beide Einrichtungen seien in den 1920er Jahren gegründet worden und Ausdruck eines kulturinfrastrukturellen Nachholbedarfs der rasant angewachsenen Ruhrgebietsstädte nach dem Ersten Weltkrieg. Über Jahrzehnte hinweg wurde die Leitung des Stadtarchivs nebenamtlich durch Studienräte übernommen. Erst seit 2001 wurde ein hauptamtlicher Leiter mit Fachausbildung eingesetzt.

Das stadthistorische Museum existierte zwischen 1922 und 1945 sowie zwischen 1986 und 2014. Angesichts einer technisch und konzeptionell veralteten Dauerausstellung, nur mittlerer dreistelliger jährlicher Besucherzahlen und fehlenden Leitungspersonals wurde seit 2005 eine langwierige kommunalpolitische Diskussion zur Zukunft des Hauses geführt. Eine Begutachtung durch ein externes Dienstleistungsunternehmen empfahl die Schließung. Stattdessen kam es jedoch zur Aneinanderfügung von Archiv und Museum unter dem organisatorischen Dach des Archivs.

Exklusiv zur Neukonzeption und Betreuung der Dauerausstellung wurde eine zusätzliche 2/3 Stelle aus dem Fachbereich Kunstgeschichte besetzt und kulturpolitische Ziele definiert:

  1. Rettung Museumssubstanz
  2. Stärkung und Weiterentwicklung von Archiv und Museum
  3. Erzielung von Synergieeffekten aus der Zusammenwirkung beider Institutionen
  4. Reichweitensteigerung zur Gewinnung weiterer Archivnutzer*innen und Museumsbesucher*innen

Als Vorbild diente das 1992 durch Umstrukturierung des dortigen Stadtarchivs geschaffene „Institut für Stadtgeschichte“ in Frankfurt am Main. In Recklinghausen soll die neue Institution einen gleichberechtigten Platz neben der Kunsthalle und dem Ikonenmuseum einnehmen, wenngleich auch mit deutlich geringerem Budget.

Die Doppelkonstruktion birgt ein großes öffentlichkeitswirksames Potenzial bei Geschichtsdarstellung und –vermittlung im Sinne der „Public History“ und ermöglicht neue Formen der Interaktion. Dabei soll insbesondere ein nicht einschlägig vorgebildetes Publikum erreicht werden. Als Form der „Citizen Science“ sollen Bürger*innen im Rahmen des Kulturentwicklungsprogramms an wissenschaftlichen Projekten beteiligt werden. Dabei kann auch an die Arbeiten der seit den 1980er Jahren bestehenden Geschichtswerkstatt angeknüpft werden, die bereits die montangeschichtliche Erforschung eines Stadtteils durchführte.

Die kommunale Doppelkonstruktion aus Archiv und Museum berge jedoch Risiken: Es können zu einer Überdehnung der eigenen Handlungsfelder mit zu großen Schnittmengen zu anderen Institutionen, wie etwa der Volkshochschule, kommen. Außerdem könne das Stadtarchiv zunehmend in einen Sog zur Übernahme freiwilliger Aufgaben der Kulturpflege geraten und so das archivische Kerngeschäft seine öffentliche Wahrnehmbarkeit einbüßen. Außerdem ist bei Projekten, welche eine breite bürgerschaftliche Beteiligung anstreben auf die Begrenzung durch Verwaltungsfachgesetz und Datenschutz zu beachten. Letzteres sei angesichts der erwogenen Einbettung des neuen Archivgesetzes in des NRW-Kulturgesetz hochaktuell.

Zur Minimierung dieser Gefährdungspotenziale wurden einige grundlegende Voraussetzungen geschaffen: Museum und Archiv verfügen jeweils über voneinander unabhängige Satzungen, so dass die modulare Struktur des Institutes gewahrt bleibt. Eine organisatorische Entkoppelung beider Einrichtungen bleibt jederzeit möglich. Dies wird auch durch getrennte Bestandsverzeichnungen berücksichtigt. Außerdem müsse die Position der Institutsleitung, unter Berufung auf das Archivgesetz als kommunale Pflichtaufgabe, stets mit einer/einem Facharchivar*in besetzt sein. Zusätzlich wird die Schärfung des Profils auch durch den Austausch mit gleichartigen Institutionen in der Geschichtslandschaft des Ruhrgebiets, wie etwa das „Stadtarchiv – Bochumer Institut für Stadtgeschichte“ und das „Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen“ begünstigt.

Die Gefahren musealer und archivischer Mischinstitutionen zeichnet sich am Beispiel einer Kommune des südlichen Sauerlandes ab, wo anstelle einer/eines ursprünglich vorgesehenen hauptamtlichen Facharchivar*in des höheren Dienstes nur eine 1/3-Stelle zugunsten einer Museumsleitung in Vollzeit geschaffen wurde. Eine solche Entscheidung bedrohe die Ausführung archivischer Kernaufgaben substanziell.

Abschließend betonte Dr. Kordes, dass eine Verbindung von Archiv und Museum immer wieder neu ausgehandelt werden müsse. Die hier auftretenden Spielräume seien sehr weit, manchmal zu weit. Selbst bei unangefochtener Stellung einer hauptamtlichen Archivleitung bestehe keine Garantie für eine tragfähige Entwicklung des Archivs.

Daher appellierte Dr. Kordes solchen scheinbar innovativen Konstruktionen mit gesunder Skepsis zu begegnen, da stets die Bestandserhaltung als archivisches Kerngeschäft im Blick behalten werden müsse. Als letzte Verteidigungslinie sei man unbedingt auf ein starkes Archivgesetz angewiesen.

Dr. Lessing erkundigte sich, wie die alltägliche Aufteilung des Personals nach Archiv- und Museumsaufgaben erfolge.

Dr. Kordes erläuterte, dass das Archivpersonal weiterhin primär in seinem Kernbereich eingesetzt werde und bei Bedarf kleinere Aufgaben im Museumsbetrieb übernehme. Die eigens hierfür angestellte Kunsthistorikerin sei hingegen ausschließlich museal tätig.

Das BKK-Positionspapier “Das Kommunalarchiv – Standortbestimmung in der Wissensgesellschaft” und seine Zielsetzung

von Dr. Peter Quadflieg, Stadtarchiv Wiesbaden

Mit dem von der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) vollständig neu verfassten und im Oktober 2022 veröffentlichten Positionspapier „Das Kommunalarchiv – Standortbestimmung in der Wissensgesellschaft“ stellte Dr. Quadflieg ein wichtiges Hilfsmittel für die Positionierung von Kommunalarchiven im kulturpolitischen Diskurs und zu ihrer strategischen Ausrichtung innerhalb gesamtgesellschaftlicher digitaler Transformationen vor. Das Positionspapier soll den Kommunalarchiven nicht nur als Richtlinie zur übergeordneten Konzeption, sondern auch als wertvolles Hilfsmittel in ihrer alltäglichen Arbeit dienen.

Dr. Quadflieg gab zunächst einen Rückblick des 2002 von der BKK veröffentlichten Vorgängerpapiers, welches über die Definition des Kommunalarchivs dessen Fachaufgaben ableitete. Aus diesen resultierten wiederum die zur Aufgabenerledigung notwendigen Institutionen. Dies begründete letztlich die zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Fachaufgaben den Archiven bereitzustellenden personellen und materiellen Ressourcen. Es thematisierte dabei auch die Einbindung des Archivs in die Kommune, wie z. B. im Bildungssystem, definierte Aufgaben und Verantwortungsträgerschaften. Das Vorgängerpapier zielte voranging auf den innerfachlichen Diskurs und befürwortete eine Konzentration auf archivische Kernaufgaben bei gleichzeitiger Auslagerung anderer Arbeitsbereiche.

Die BKK beschloss 2020 eine grundlegende Überarbeitung des Positionspapiers, da in der Neufassung sowohl ein Mehrwert für Kommunalarchive als auch für andere archivinteressierte Gruppen, v. a. Trägerverwaltungen, entstehen sollte. Es sollte außerdem das Themenfeld der digitalen Transformation mit aufnehmen und sich nicht zu sehr auf fachliche Detailaspekte fixieren. Die hiermit befasste Arbeitsgruppe setzte sich aus Repräsentanten mittlerer und großer Kommunalarchive zusammen und achtete bei der konkreten personellen Besetzung auf möglichst große Diversität.

Im Vordergrund des neuen Positionspapiers stand die Bedeutung der Kommunalarchive innerhalb ihrer Kommune und gegenüber den dortigen Anspruchsgruppen. Diese wurden in vier wesentlichen Wirkungsbereichen verortet: Rechtsicherung und Transparenz, digitale Transformation und moderne Verwaltung, Bewahrung wertvollen Kulturgutes und der Begegnung mit Kultur, sowie Forschung und Bildung. Diese Gliederung ist nicht als hierarchisch aufzufassen, denn der Ressourceneinsatz und Output muss zwangsläufig in jedem Archiv nach dessen Möglichkeiten unterschiedlich ausfallen und verlagert sich im Zeitverlauf.

Diese Gliederung erlaubt es den Archiven, sich den eigenen Ressourcenaufwand in den einzelnen Feldern bewusst zu machen und den eigenen Gestaltungsanspruch strategisch zu steuern. So lassen sich auch die Ansprechpartner in den Trägerverwaltungen effektiver „triggern“.

Das BKK-Positionspapier führt danach die Rolle des Archivs in den einzelnen Wirkungsbereichen  im Umgang mit den Anspruchsgruppen näher aus. Auf dieser Grundlage leitet es, ähnlich dem Vorgängerpapier, die notwendigen personellen, räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Wahrung der gesetzlichen Pflichtaufgaben ab. Gleichzeitig soll innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch der erhebliche und konstruktive Spielraum der Kommunen zur Gestaltung ihrer Archive als Institutionen demokratischer Gemeinwesen verdeutlicht werden.

In der nachfolgenden Diskussion kam die Nachfrage aus dem Plenum, ob in der BKK-Redaktion tatsächlich keine kleineren Archive von Kommunen unter 75.000 Einwohnern repräsentiert seien.

Dr. Quadflieg erläuterte, dass in dem 7köpfigen Gremium tatsächlich nur größere Archive partizipierten. Dies liege v. a. daran, dass in Archiven mit größerer Personalbasis in der Regel mehr Kapazitäten für die Redaktionsarbeit vorhanden seien. Jedoch wurden die Inhaltsentwürfe des Positionspapier bei zwei Gelegenheit der Vollversammlung der BKK präsentiert und Veränderungsvorschläge aufgegriffen.

Dr. Lessing erkundigte sich, ob sich bereits eine Resonanz auf das Positionspapier abzeichnete.

Herr Quadflieg räumte ein, dass sich außerhalb der BKK-Jahresversammlung noch keine breite Resonanz abzeichne. Allerdings seien die wichtigsten Adressaten auf dem Deutschen Städtetag erreicht worden, da es bei der Vorstellung in dessen Kulturausschuss zu positiven Rückmeldungen kam.

Abschließend bat Herr Quadflieg im Namen der BKK um Kritik und sonstiges Feedback zum Positionspapier, damit künftig eine regelmäßige Weiterentwicklung und Aktualisierung erfolgen kann.

 

Sektion 3: Archivlandschaft in der Perspektive – Dr. Ursula Hartwieg: Bundesweiter Originalerhalt in gestufter Verantwortung

Als Leiterin der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) thematisiert Frau Dr. Ursula Hartwieg die gestufte Verantwortung von bundesweiter Erhaltung von Originalen.
Zu Beginn stellt sie das Prinzip der KEK vor. Die KEK ist als eine spartenübergreifende Lobbygruppe zu verstehen. In der Denkschrift “Zukunft Bewahren” werden sieben wesentliche Handlungsempfehlungen vorgestellt, wobei Hartwieg auf zwei eingeht. Die erste Handlunsgempfehlung betrifft die Geldfrage, die zweite den Anspruch eine Koordinierungsstelle zu gründen.
Diese Denkschrift wurde 2009 in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU, und FDP aufgenommen. Die Verbindung zur Politik ist somit ein wichtiger Bestandteil er KEK. Im Koalitionsvertrag ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle als wesentliche Aufgabe genannt.
Im Weiteren liest Hartwieg wichtige Punkte des Koalitionsvertrags vor. Sie erläutert, dass die KEK viel politische Arbeit ausmacht und sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene arbeitet.
Nach Außen hin sichtbar sei die KEK  bisher vor allem durch die finanzielle Unterstützung von Projekten von die Archiven, Museen oder Bibliotheken gewesen.

Hartwieg formuliert die wesentliche Aufgabe der KEK darin, bundesweites Schriftgut zu schützen. Dieser Schutz soll auf eine koordinierte und übergreifende Form geschehen.

Zum Ende ihres Vortrags kommt Frau Hartwieg zur gestuften Verantwortung. Gestufte Verantwortung ist notwendig, um die formulierten Handlungsempfehlungen zu organisieren. Die gestufte Verantwortung verteilt die Verantwortung auf Bund, Länder, Unterhaltsträger und Archive/Bibliotheken
Die KEK besteht somit auch aus Mitarbeitern von Archiven oder Bibliotheken des Bundes, sowie aus Ländern.

Die anschließende Diskussion wird nun kurz vorgestellt:

Auf die Frage, warum sich der Bund für das Rheinland interessiert, gibt Hartwieg die Antwort, dass Kulturgut nur in den jeweiligen Ländern behandelt werden könne. Der Bund möchte die Erhaltung von Schriftgut der einzelnen Länder finanziell unterstützen, doch bisher seien in der Organisation noch Schwierigkeiten aufzufinden. Auch die Finanzierung des KEK sei nicht allein über den Bund möglich, deswegen benötige der Bund die Länder und gerade das Rheinland sei als erfahrender Partner sehr attraktiv.

Im Folgenden geht Hartwieg darauf ein, dass sie in der Pilotphase herausgefunden haben, dass viele Länder bereits sehr gefestigt sind, andere jedoch wiederum noch Hilfe benötigen. Eine Aufgabe sei es deswegen, die Länder mit Hilfe des Bundes auf eine Ebene zu bringen.

Auf die Frage, ob auch die Entsäuerung unterstützt werden soll, antwortet Hartwieg, dass nur das Mengenverfahren dafür in Frage komme, da nur dort eine Koordinierung gut möglich sei. Massenentsäuerung stehe oben auf der Agenda.

Auch nach der Digitalisierung wurde gefragt. Hartwieg sagt dazu, dass sich die KEK bisher auf Originale konzentriert hat. Doch da die Politik auch sehr an der Digitalisierung interessiert ist, soll in der Zukunft auch diese eine wichtige Aufgabe werden.

Eine weitere Frage thematisiert die einzelnen Ebenen der Verantwortung und ob dort nicht die Gefahr bestehe, wieder auf andere Kompetenzen verwiesen zu werden.
Hartwieg streitet den Verweis auf andere Kompetenzen ab. Sie sagt weiter, dass in Zukunft mehr geschehen muss, als die Förderung von Projekten und Fortbildungen. Es gehe vor allem darum, das Fachbewusstsein in den eigenen Einrichtungen zu etablieren.

Auf die abschließende Frage, ob die KEK Gefahr laufe eine “Monsterbehörde” zu werden, antwortet Hartwieg deutlich mit nein. Im Grunde sei die KEK ähnlich zu den Landschaftverbänden zu verstehen. Es gehe nun darum an gemeinsamen Vorteilen zu arbeiten und auch gemeinsame Verantwortung zu schaffen.

 

Sektion 1: Beitrag H. Bolte – Verzeichnung der Überlieferung des Kunstschutzes im Zweiten Weltkrieg im Nachlass Franziskus Graf Wolff Metternich

Der Beginn der Verzeichnung ging einher mit zwei Ereignissen, die den Kunstschutz im Herbst 2013 in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit rückten: Das Auffinden der durch Cornelius Gurlitt verwahrten Kunstwerke sowie den Hollywood-Spielfilm „Monuments Men“.

Der Kunsthistoriker und Denkmalpfleger Franziskus Graf Wolff Metternich übernahm 1928 das Amt des Provinzialkonservators und wurde somit zum obersten Denkmalschützer der preußischen Rheinprovinz. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde er im Frühjahr 1940 nach Paris gerufen mit dem Auftrag, den Kunstschutz im besetzten Frankreich zu übernehmen. Diese Aufgabe übernahm er mit großer Gewissenhaftigkeit und setzte sich sehr für den Schutz des französischen Kulturguts ein, wodurch Plünderungen staatlicher Einrichtungen verhindert werden konnten. Der private Besitz konnte dagegen weniger geschützt werden. Sein Einsatz brachte ihn in Gegensatz zu den deutschen Stellen, die systematischen Kunstraub betrieben, weshalb er schließlich abberufen wurde. Nach dem Krieg schnell entlastet, prädestinierten ihn seine Fähigkeiten und hervorragenden internationalen Kontakte für ein diplomatisches Amt. Er übernahm daher die Leitung der Bibliotheca Hertziana in Rom, wo er sich u. a. wieder dem Kunstschutz widmete.

Der Nachlass Graf Wolff Metternichs ging nach seinem Tod im Jahr 1978 schließlich an das Archivdepot des Vereins der Vereinigten Adelsarchive im Rheinland e. V. Die Aufarbeitung stand im Zusammenhang mit dem Filmprojekt „Frankophonia“ des russischen Regisseurs Sokurow, der bei Recherchen für seinen Film auf den bis dato unbekannten Nachlass stieß. Das Konvolut umfasst einen reichen, vielfältigen Teil zum Kunstschutz im besetzten Frankreich, der sich aus dienstlichen wie privaten Unterlagen zusammensetzt. Im Laufe der Verzeichnung zeigte sich, dass die Provenienzen durch zahlreiche zeitgenössische wie spätere Reorganisationen nicht mehr nachvollziehbar waren. Eine Neuorganisation des Bestandes war unumgänglich, um ursprüngliche Provenienzen zumindest teilweise wiederherzustellen. Der Bestand soll im Herbst diesen Jahres für die Öffentlichkeit und Forschung zugänglich gemacht werden.

Sektion 6: Abstract des Vortrags von Manuel Hagemann M.A. zur Zusammenarbeit im Digitalen Historischen Archiv Köln

Manuel Hagemann M.A. spricht in seinem Vortrag „Der Nutzer als Partner. Kollaborative Archivalienerschließung im Digitalen Historischen Archiv Köln“ über das Projekt, mittels online gestellten Digitalisaten eine Benutzung des Historischen Archivs der Stadt Köln zu ermöglichen.

Das digitale Historische Archiv Köln (DHAK) wurde wenige Tage nach dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 3. März 2009 gegründet. Die ursprüngliche Zielsetzung des Portals war es, Fotos, digitalisierte Kopien und Exzerpte von Kölner Archivalien aus Privatbesitz zusammenzutragen und damit eine Ersatzüberlieferung zu schaffen. Um das DHAK zu einem komfortablen Forschungsinstrument auszubauen, werden seit 2010 sukzessive die digitalisierten Sicherungsverfilmungen des Kölner Stadtarchivs in die Datenbank eingespeist. Zudem sollen auch Digitalisate geborgener und restaurierter Archivalien ins Netz gestellt werden, sodass langfristig die gesamten Archivbestände online verfügbar sein werden.

Seit Oktober 2012 finanziert die Deutsche Forschungsgemeinschaft ein Projekt zum umfangreichen Ausbau des DHAK. Neben der Präsentation der Kölner Archivalien, für die ein optimierter Viewer in Bearbeitung ist, soll es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht werden, aktiv und kollaborativ mit den Beständen zu arbeiten. Ergänzend zur archivischen Erschließung können Verzeichnungseinheiten und Einzeldigitalisate zukünftig mit strukturierten Metadaten angereichert werden. Neben der verbesserten Durchsuchbarkeit haben die Nutzerinnen und Nutzer damit die Möglichkeit, ihr Wissen mit anderen Forscherinnen und Forschern und dem Historischen Archiv zu teilen.

Eigens für diejenigen Kölner Archivbestände, die zwar geborgen, bislang aber keiner eindeutigen Signatur zugeordnet werden konnten, wurde ein Identifizierungswerkzeug entwickelt: Durch eine kleinteilige und differenzierte Beschreibung dieser Stücke nach äußeren Kriterien und inhaltlichen Angaben soll deren Zuordnung im Crowdsourcing-Verfahren ermöglicht und der Wiederaufbau des Historischen Archivs der Stadt Köln vorangetrieben werden.

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Kurzbiographie von Manuel Hagemann M.A.

  • 2001–2007 Studium der Fächer „Mittelalterliche und Neuere Geschichte“, „Historische Hilfswissenschaften und Archivkunde“ sowie „Historische Geographie“ an der Universität Bonn, Magister Artium
  • 2008–2012 Wissenschaftliche Hilfskraft an der Abteilung für Rheinische Landesgeschichte an der Universität Bonn, seit 2012 ebendort Wissenschaftlicher Mitarbeiter im DFG-Projekt „Das digitale Historische Archiv Köln“
  • Ein Dissertationsprojekt zur Ämterpolitik in der Hof- und Territorialverwaltung unter Graf bzw. Herzog Adolf II. von Kleve (1394–1448) steht kurz vor dem Abschluss
  • Veröffentlichungen zur Territorial-, Orts- und Klostergeschichte des unteren Niederrheins

Sektion 5: Abstract des Vortrags von Anna Katharina Fahrenkamp M.A. über die Zusammenarbeit im “Kölnflocken”-Projekt

Anna Katharina Fahrenkamp M.A. beleuchtet die „Kooperation im ‚Kölnflocken‘-Projekt“, in dem die Fragmente der geborgenen Archivalien des Historischen Archivs der Stadt Köln gesichert, restauriert und digitalisiert werden.

Seit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln am 03. März 2009, bei dem etwa 90 Prozent der Bestände verschüttet wurden, werden neue Wege der Zusammenarbeit im archivischen und restauratorischen Kontext beschritten, um das betroffene Archivgut bestmöglich zu erschließen und zu erhalten. Seit dem Unglück besteht eine Kooperationspartnerschaft zwischen dem Historischen Archiv der Stadt Köln und dem Landschaftverband Rheinland, die in dem Vortrag in ihrer Vielfalt erläutert wird. So stellt der LVR in seinem Archiv in Pulheim-Brauweiler etwa 500 Meter Magazinfläche für die geborgenen Kölner Schriftstücke zur Verfügung, durchnässte Archivalien wurden im LVR-LandesMuseum in Bonn vakuumgefriergetrocknet. Auch in der Bergungserfassung zur Identifizierung der geborgenen Archivalien werden im Rahmen der Kooperation Mitarbeitende vom Landschaftsverband Rheinland abgeordnet. Der Vortrag behandelt im Wesentlichen das im Jahr 2011 entstandene Projekt, in dem die geborgenen Fragmente konservatorisch behandelt werden. Aufgrund der Beschädigungen ist der vollständige Informationsgehalt der Objekte nicht mehr gewährleistet und die Zuordnung zu einem Bestand als schwierig anzusehen. Die zum Teil stark verschmutzten und fragilen Fragmente, die aus allen Sammlungsepochen des Archivs stammen, werden von einem Expertenteam bearbeitet. Ziel ist es, die Papiere für eine Digitalisierung vorzubereiten, um sie in einem nächsten Schritt virtuell puzzeln zu können. Die computerunterstützte Rekonstruktion erfolgt anhand prägnanter Merkmale wie Risskanten, Papierfarben, Text- und Linienverläufen. Abschließend wird skizziert, wie das virtuell zusammengefundene Dokument als Vorlage für die physische Rekonstruktion bzw. für die Restaurierung dienen kann. Neuartige Verfahren und maschinenunterstützte Arbeitsprozesse werden entwickelt und erprobt, um künftig aus Fragmenten wieder Dokumente entstehen zu lassen.

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Kurzbiographie von Anna Katharina Fahrenkamp M.A.

  • Handwerkliche Ausbildung zur Buchbinderin im Bereich Einzel- und Sonderfertigung im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel
  • Studium „Präventive Konservierung“ in der Fachrichtung Buch und Papier an der HAWK Hildesheim. Abschluss: Bachelor of Arts, 2009
  • Studium „Konservierung und Restaurierung“ in der Studienrichtung Schriftgut, Buch und Graphik an der HAWK Hildesheim. Abschluss: Master of Arts, 2011
  • Während des Studiums verschiedene Praktika in der freien Wirtschaft (Zentrum für Bucherhaltung Leipzig), im Museum (Deutsches Historisches Museum, Berlin) und in einer Bibliothek (Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, Göttingen) in den Bereichen der Bestandserhaltung und Restaurierung
  • Seit 2011 Betreuung des Projektes zur Reinigung und Glättung der Fragmente des Historischen Archivs der Stadt Köln beim Landschaftsverband Rheinland, Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
  • Mitarbeit im Projekt zur digitalen Rekonstruktion Kölner Fragmente (DRKF)
  • Seit 2014 Dozententätigkeit an der Archivschule Marburg im Bereich der Bestandserhaltung

Sektion 5: Abstract des Vortrags von Dr. Klaus Wisotzky zum Notfallverbund Essen

Dr. Klaus Wisotzky berichtet in seinem Vortrag „Kooperation im Notfallverbund Essen“ über den Zusammenschluss von Ruhrgebietsarchiven zur gegenseitigen Hilfe im Notfall. 

Der Notfallverbund mittleres Ruhrgebiet befindet sich zurzeit noch im Aufbau. Beteiligt sind:

  • Stadtarchiv – Bochum Zentrum für Stadtgeschichte
  • Stadtarchiv Bottrop
  • Archiv des Bistums Essen
  • Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv
  • Historisches Archiv Krupp
  • Münsterarchiv Essen
  • Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen
  • Stadtarchiv Oberhausen

Vorteile des Notfallverbundes:

  • Die Beteiligung an einem Notfallverbund erfordert die Aufstellung eines eigenen Notfallplanes.
  • Die Beteiligung erspart Doppelarbeit und beseitigt Unsicherheiten.
  • Ein Notfallverbund schafft Sicherheit hinsichtlich der Ausweichquartiere.
  • Im Notfallverbund stehen geeignete Helferinnen und Helfer zur Verfügung.
  • Ein Notfallverbund dient der Netzwerkbildung.„Kooperation im Notfallverbund Essen“

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Kurzbiographie von Dr. Klaus Wisotzky

  • Studium der Geschichte und Germanistik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Ausbildung zum Archivar des Höheren Dienstes
  • Stadtarchivar in Ratingen, seit 1995 Leiter des Stadtarchivs Essen (jetzt: Haus der Essener Geschichte/Stadtarchiv)

Abstract des Impulsreferates der Sektion 5 von Dr. Claudia Kauertz: Kooperation in der Bestandserhaltung

Am Freitagvormittag eröffnet Dr. Claudia Kauertz die Sektion 5 und zeigt in ihrem Impulsreferat, wie kommunale Archive durch Kooperation die Herausforderungen der Bestandserhaltung – Prävention und Restaurierung – angehen können.

Der Erhalt und die Sicherung der Archivbestände in ihrer Entstehungsform sind den deutschen Archiven nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern gehören zu den elementaren und unverzichtbaren Kernaufgaben der Archive, deren Existenzgrundlage die von ihnen verwahrten Bestände bilden. Im Kanon der archi­vischen Aufgaben besitzt die Bestandserhaltung demnach auch für Kommunal­archive und andere nichtstaatliche Archive oberste Priorität und stellt darüber hinausgehend ein gemeinsames Interesse aller derjenigen Kultureinrichtungen dar, die kulturelles Erbe für künftige Generationen überliefern. Um den Erhalt der originalen Bestände sicherzustellen, sind Archive und andere Kultureinrichtungen von ihren Trägern jeweils in ausreichendem Maße mit personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Bestandserhaltung umfasst dabei zum einen besonders nachhaltige und daher zu bevorzugende präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden am Archiv- bzw. Kulturgut, zur Verzögerung von Zerfallsprozessen oder zur Sicherung von Information durch Konversion. Zum anderen beinhaltet sie kostenintensive restauratorische Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. zum Erhalt bereits geschädigter Originale, die es jedoch im Sinne von Effizienz und Nachhaltigkeit auf das unbedingt Notwendige zu beschränken gilt. Dass Kooperationen auf beiden Feldern der Bestandserhaltung sinnvoll sind und wertvolle Synergieeffekte ergeben bzw. Maßnahmen ermöglichen, die einzelne Einrichtungen alleine nicht realisieren können, soll in der Sektion anhand von vier aktuellen Beispielen v. a. aus der Praxis der rheinischen Kommunalarchive gezeigt werden.

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Kurzbiographie von Dr. Claudia Kauertz

  • Studium der Mittleren und Neueren Geschichte, Germanistik und Osteuropäischen Geschichte an den Universitäten Köln und Göttingen
  • 1999 Promotion an der Universität Helmstedt zum Thema „Wissenschaft und Hexenglaube. Die Diskussion des Zauber- und Hexenwesens an der Universität Helmstedt 1576–1626“
  • 2000–2002 Archivreferendariat im Land Niedersachsen
  • Mai 2002 bis März 2011 Referentin im Niedersächsischen Landesarchiv – Hauptstaatsarchiv Hannover
  • Seit 1. April 2011 Leiterin des Sachgebiets Archivberatung im LVR-AFZ

Sektion 3: Abstract zum Vortrag von Dipl.-Archivarin Nasrin Saef über das Thema Migration in kommunalen Archivbeständen

Dipl.-Archivarin Nasrin Saef stellt in ihrem Vortrag „Das Dokumentationsprofil Migration: Ein Kooperationsprojekt mit rheinischen Kommunalarchiven“ vor, wie bei der Überlieferungsbildung in kommunalen Archiven Fragestellungen zur Migration berücksichtigt werden können. 

Das Dokumentationsprofil Migration wurde als Kooperationsprojekt des Dokumentationszentrums und Museums über die Migration in Deutschland e.V. (DOMiD), der Stadtarchive Hürth und Düren sowie dem Kreisarchiv des Rhein-Erft-Kreises von Mai bis Dezember 2013 erarbeitet. Zielsetzung war das Erstellen einer Arbeitshilfe für die gezielte Abbildung von Migration und Personen mit Mi­grationshintergrund in den Archivbeständen.

Zunächst werden die Dokumentationsziele festgelegt und erläutert. Basierend auf den Zielen werden die Unterlagen beschrieben, die dazu jeweils anfallen – zunächst über alle Verwaltungsebenen hinweg. Sie werden außerdem im Anhang tabellarisch dargestellt. Nachfolgend werden außerdem diejenigen kommunalen Stellen alphabetisch angeführt, die darunter fallende Unterlagen produzieren. Es folgen Überlegungen zu Stichprobenverfahren, die migrationsspezifische Kriterien einbeziehen. Abschließend werden Empfehlungen zu den Unterlagen gemacht, die zur Erfüllung der Dokumentationsziele nötig sind.

Dabei fällt auf, dass aussagekräftiges Schriftgut auf allen Verwaltungsebenen vom Bund bis zur Kommune entsteht. Es muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, welche Informationen im eigenen kommunalen Archiv vorhanden sein sollen, und wo stattdessen auf Archivgut des Bundes oder des Landes verwiesen wird. Hier muss die richtige Balance gefunden werden zwischen lokal relevantem Schriftgut im Kommunalarchiv und allgemeineren staatlichen Unterlagen, auf die nur verwiesen wird. Als Entscheidungsgrundlage sollten entweder Übernahmeabsprachen oder verlässliche Informationen zu Bewertungsentscheidungen des zuständigen Archivs vorliegen – Kommunikation über die verschiedenen Ebenen hinweg ist in jedem Fall notwendig. Gleiches gilt auf horizontaler Ebene: Absprachen zwischen Kommunalarchiven (zum Beispiel über die Anwendung unterschiedlicher Stichprobenverfahren) können die umfassende Überlieferung einer Unterlagenart ermöglichen, ohne das einzelne Archiv zu sehr zu belasten. Voraussetzung für funktionierende Überlieferung im Verbund sind transparente Bewertungsentscheidungen und stetige Kommunikation zwischen den Archiven – auf allen Ebenen.

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Kurzbiographie von Dipl.-Archivarin Nasrin Saef

  • 2009 bis 2012 Ausbildung zur Diplom-Archivarin (FH) im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
  • Seitdem Studium Informationsverarbeitung an der Universität zu Köln, einen auf digitale Geisteswissenschaften ausgerichteten anwendungsbezogenen Informatikstudiengang
  • Daneben von 2012 bis 2013 im Archiv des Dokumentationszentrums und Museum über die Migration in Deutschland e.V. tätig, wo sie das Dokumentationsprofil Migration entwickelte und seitdem ehrenamtlich tätig ist

Sektion1: Abstract des Referates von Henrike Bolte M.A. zur Erschließung von Kunstschutz-Akten

Henrike Bolte M.A. (LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum) berichtet über die lang ersehnte und nur durch Kooperation zustandegekommene „Verzeichnung der Überlieferung des Kunstschutzes im Zweiten Weltkrieg im Nachlass Franziskus Graf Wolff Metternich“.

Der Nachlass von Franziskus Graf Wolff Metternich schließt eine seit Jahren von der Forschung beklagte Lücke in der Überlieferung zum Kunstschutz im Zweiten Weltkrieg. Von 1940 bis 1942/43 stand Wolff Metternich an der Spitze dieser militärischen Organisation im besetzten Paris und verhinderte bis zu seiner Absetzung die Plünderung der staatlichen Museen. Die von ihm nach Deutschland verbrachten Dienst- und Handakten wollte er nach Sichtung und Ordnung an das Bundesarchiv oder Archiv des Auswärtigen Amtes abgeben. Dazu kam es bis zu seinem Tod 1978 nicht mehr. 2013 wurde der Sohn und Nachlasseigentümer Win­fried Graf Wolff Metternich vom Dokumentarfilmer Alexander Sokurov um Mithilfe gebeten für seinen Film „Frankophonia“, der den Louvre unter deutscher Besatzung und die Rolle Wolff Metternichs beleuchtet. Im Zuge der Archivrecherchen des Filmteams wurde die Zusammenarbeit mit dem LVR-AFZ begonnen, um die hochspannende Überlieferung schließlich einer wissenschaftlichen Erschließung und Bearbeitung zukommen zu lassen.

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Kurzbiographie von Henrike Bolte M.A.

  • Studium der Mittelalterlichen Geschichte, Älteren Deutschen Literatur und Ur- und Frühgeschichte an der Freien Universität Berlin
  • 2013 Promotion über die Bischofserhebungen und Landesherrschaften im spätmittelalterlichen Baltikum
  • 2009/2010, 2011-2013 Praktikum und Projektmitarbeit im Brandenburgischen Landeshauptarchiv
  • Seit Okt. 2013 Volontariat beim LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum in Verbindung mit der Fachhochschule Potsdam (berufsbegleitendes Studium Master Archivwissenschaft)

Dr. Ursula Hartwieg, Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, Förderung von Modellprojekten im Bereich der Bestandserhaltung

Am Beginn des Beitrags von Frau Dr. Hartwieg, der den zweiten Tag des Rheinischen Archivstag eröffnet, steht ein Zitat aus der Denkschrift „Zukunft Bewahren“, wonach der Bund aufgefordert wurde, sich mit einer Summe von jährlich 10 Millionen Euro am Originalerhalt des national bedeutsamen Kulturguts zu beteiligen. Mit dieser Denkschrift wurde auch die Einrichtung einer zentralen Arbeitsstelle vorgeschlagen, die koordinierende Aufgaben übernehmen sollte.

Die Einrichtung dieser Arbeitsstelle, der heutigen Koordinierungsstelle, gingen Verhandlungen in den Jahren 2009 bis 2011 voraus. Zum 26. Mai 2011 erging ein positives Votum in der Kultusministerkonferenz, eine an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesiedelte, zunächst auf fünf Jahre befristete Stelle einzurichten und einen Fachbeirat einzurufen. Von archivischer Seite sind Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Dr. Mario Glauert und Dr. Ernst Otto Bräunche in diesem Fachbeirat vertreten. Die neue Koordinierungsstelle verfügt heute über drei Stellen und einen jährlichen Förderetat von 600.000 € aus Bundesmitteln.

Die ersten Zuwendungsbescheide mit einer Gesamthöhe von über 522.000 € ergingen jedoch bereits im November 2010 auf Anträge von Archiven und Bibliotheken. Ab 2011 entwickelten sich jährlich wechselnde Schwerpunktthemen, z. B. 2011 Feuer und Wasser oder 2013 Vorsorge im Großformat mit einem Gesamtfördervolumen von 970.000 € für über 50 Modellprojekte. An Institutionen im Land Nordrhein-Westfalen entfallen insgesamt 15 bewilligte Anträge, was der zweithöchsten Zahl aller Bundesländer entspricht. Die überwiegende Mehrheit dieser geförderten Anträge stammen aus dem archivischen Bereich, gefolgt von den Bibliotheken.

Die Kriterien für die Förderwürdigkeit eines Projekts sind laut den Ausführungen von Frau Dr. Hartwieg: der modellhafte Charakter, der innovative Ansatz sowie die Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts. Das bedeutet, dass eine gewisse Eigenleistung, die nicht finanziell sein muss, von den Antragstellern erbracht werden muss. Diese Vorgaben erläuterte Frau Dr. Hartwieg an ausgewählten Beispielen.

Zu den Aufgaben der KEK gehört auch die Vermittlung von best-practice-Methoden und die Teilnahme an Tagungen und Messen, um die erarbeiteten Ergebnisse zu vermitteln. Darüber hinaus soll eine deutschlandweite Gesamtstrategie zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts erarbeitet werden, die auch eine Handlungsempfehlung für politische Entscheidungsträger umfasst.

Peter Jansen, Bürgermeister der Stadt Erkelenz, Archive in der mittelfristigen kommunalen Finanzplanung

Mit dem Stadtmotto Tradition und Fortschritt leitet Peter Jansen seinen Vortrag ein und geht zunächst auf das Archivgesetz NRW ein, dessen grundlegen Bedeutung er betont. Kommunalarchive wurden als Pflichtaufgabe verankert und leisteten ihren Beitrag zum Selbstverständnis. Gleichwohl bleibte die v. a. finanzielle Ausgestaltung dieser Pflichtaufgabe im Gesetz vage definiert.

Zu Erkelenz überleitend, führt Jansen zunächst aus, dass die Stadt durch ihre Lage vielfach Herrschaftswechseln ausgesetzt war, wobei die jeweiligen Herrschenden immer auch ein wenig prägten. Jedoch wird in den nächsten Jahren durch den Braunkohletagebau ein Drittel des Stadtgebiets verloren gehen. Sollte es nicht gelingen, die Geschichte dieser Stadtteile und der dort lebenden Menschen in irgendeiner Form im Stadtarchiv zu dokumentieren, ist diese teilweise mehr als 1000 jährige Geschichte verloren. Die Voraussetzungen für eine Sicherung und Dokumentation wurden 2005 durch einen Umbau des Stadtarchivs und eine angemessene Unterbringung für 620.000 € mit passiver Klimatisierung und Erweiterungskapazitäten geschaffen. Hierbei wurde auch auf die Kompetenzen des LVR-Archivberatungszentrums zurückgegriffen, um z. B. Konzepte zu entwickeln. Der nun anstehende personelle Umbruch soll genutzt werden, um das Archiv fachlich  mit einem FAMI und einem Diplom-Archivar zu besetzen. In der Begründung spielten die anstehenden Aufgaben, v. a. die Archivierung digitaler Unterlagen eine herausragende Rolle. Insgesamt sind für das Stadtarchiv ca. 224.000 € im städtischen Haushalt eingeplant, wobei Steigerungen absehbar sind, ein gewisser Finanzierungsvorbehalt bleibt allerdings bestehen.

Um die Akzeptanz des Stadtarchivs als Pflichtaufgabe in der Bevölkerung zu steigern, ist die archivische Öffentlichkeitsarbeit zentral. Kooperationen ergeben sich häufig mit dem Heimatverein, dem größten Verein der Stadt. Als Beispiele nennt Herr Jensen Publikationen zur Zeit des Nationalsozialismus in Erkelenz sowie Ausstellungsprojekte, die die Stadt alleine nicht hätte stemmen können. Auch die Einwerbung von Sponsoren läuft mittlerweile über den Heimatverein, so dass Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere die Kooperation zwischen Archiv und Heimatverein in die Tätigkeitsbeschreibung für die zu besetzenden Stellen verankert wurde. Als wichtige anstehende Herausforderung definiert Jansen die Begeisterung von Jugendlichen für die Stadtgeschichte und das Stadtarchiv. Hierbei sei es wichtig, in der Sprache der Jugend und mit den entsprechenden Kommunikationsmitteln zu kommunizieren.

Abschließend resümiert Jansen, dass ein gutes und mit Konzept geführtes Stadtarchiv ein wichtiges Kulturgut auch in einer mittelgroßen Stadt ist. Dieses habe auch die Aufgabe, das heutige Leben zu dokumentieren. Eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung sei wichtig, aber viele Projekte seien nur mit ehrenamtlichem Engagement zu verwirklichen. Die breite Anerkennung, die das Stadtarchiv zwischenzeitlich genieße, mache es leichter, die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages setze daher auch ein gelungenes Archivmarketing voraus.

Weitere Programmänderung

Als Ergänzung zum Programm hält der Leiter des LVR-Fachbereichs Kultur im LVR-Dezernat Kultur und Umwelt Dr. Norbert Kühn am Donnerstag, den 13. Juni um 14.30 Uhr einen Vortrag mit dem Titel “LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe Rheinland”. Das weitere Programm verschiebt sich zeitlich entsprechend.

Abstract zum Vortrag von Dr. Ursula Hartwieg: Förderung von Modellprojekten im Bereich der Bestandserhaltung

Dr. Ursula Hartwieg, Leiterin der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des Schriftlichen Kulturguts (KEK) an der Staatsbibliothek zu Berlin, stellt die Aufgaben der KEK, bisher geförderte Projekte und die Perspektiven für zukünftige Bestanderhaltungsinitiativen vor. Der Vortrag eröffnet den zweiten Veranstaltungstag um 9.00 Uhr.
Weitere Informationen zur KEK finden sie hier.

Die Koordinierungsstelle für den Erhalt des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde auf Initiative von Kulturstaatsminister Neumann von Bund und Ländern im August 2011 bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingerichtet und bei der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelt. Vorerst auf eine Laufzeit von fünf Jahren befristet, stehen für die KEK seit 2010  im Haushalt des Kulturstaatsministers jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die Länder sind über die Kulturstiftung der Länder mit weiteren 100.000 Euro pro Jahr beteiligt. Die Koordinierungsstelle behandelt Fragen zur Sicherung des schriftlich überlieferten Kulturerbes: Zu den Hauptaufgaben zählen die Entwicklung einer deutschlandweiten Gesamtstrategie zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts sowie die Erarbeitung von Prioritäten und die Koordinierung einzelner Maßnahmen. Von zentraler Bedeutung ist auch die finanzielle Unterstützung einzelner Modellprojekte in Archiven und Bibliotheken. Bundesweit konnten bisher über 100 solcher Vorhaben durchgeführt werden. Diese Modellprojekte ermöglichen nicht nur den langfristigen Schutz schriftlichen Kulturguts in ganz Deutschland, sondern sie sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Gefährdungen des schriftlichen kulturellen Erbes. Und schließlich dienen die durch sie gewonnenen Erfahrungen der Entwicklung eines deutschlandweiten Bestandserhaltungskonzepts.