Einführend verweist Frau Dr. Arndt auf den archivischen Aufgabenkanon, wie ihn das Archivgesetz NRW in § 2, 7 definiert. Grundlegend könnten zwei Aufgabenbereiche unterschieden werden: nach innen (gegenüber der Träger-Verwaltung) und nach außen (Bürgerinnen und Bürger, Forschende, usw.). Dabei stellt sich die Frage, ob sich die Zuordnung zu einem bestimmten Verwaltungszweig aufdränge. Sie diskutiert diese Frage auf der breiten Basis einer Umfrage unter allen Kreisarchiven in NRW, in der nach der Zuordnung ebenso wie nach der Stellung (Amt, Abteilung, Sachgebiet) gefragt wurde.
Im Ergebnis ressortiert die überwiegende Mehrheit der NRW-Kreisarchive im Bereich Kultur (15 von 28 ausgewerteten Einrichtungen), gefolgt vom Bereich zentrale Dienste / IT. Vorteile einer Anbindung an den kulturellen Sektor ergeben sich durch mögliche Kooperationen verschiedener Kultureinrichtungen und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. Grundsätzliches Verständnis für archivische Anliegen im Kulturausschuss, dem das Archiv verantwortlich ist, sei meist spürbar. Gegen eine Zuordnung zur Kultur spricht, dass die Querschnittsfunktion von Archiven nicht immer wahrgenommen wird. Die interne (Aufgaben-)Wahrnehmung kann demnach leiden. Ressortiert ein Kreisarchiv im Bereich Zentrale Dienste / IT, werden die Vorteile in umgekehrt in der besseren internen Durchsetzungsfähigkeit bzw. Wahrnehmung gesehen, die sich in unterschiedlichen Bereichen (z. B. Ausstattung) äußere. Dagegen wurden Stimmen laut, die eine mangelnde Außenwirkung und Kooperationsmöglichkeiten beklagen. Ein eindeutiges Stimmungsbild war nicht zu ermitteln.
Von den 27 Kreisarchiven ist die überwiegende Mehrheit als Sachgebiet eingeordnet, gefolgt von einer Einteilung als Fachbereich/Stabsstelle/Amt. Eine gewisse Abhängigkeit von der Größe der Trägerverwaltung bzw. des Archivs ist nachweisbar.
Nach diesen einleitenden Bemerkungen leitet Frau Dr. Arndt zu den eigenen Erfahrungen im Kreisarchiv des Rhein-Sieg-Kreises über. Dazu gehören auch drei Reorganisationen seit dem Amtsantritt 2002. Im Großen und Ganzen entsprechen die Erfahrungen im Rhein-Sieg-Kreis denjenigen in den übrigen Kreisen, z. B. die Synergie-Effekte durch Kooperationen im Kulturbereich. Viele Anliegen bleiben letztlich von persönlichen Kontakten, dem Standing des Archivars und der Vernetzung des Archivs in der Verwaltung abhängig. Die Akzeptanz archivischer Belange hängt damit nicht zuletzt auch den Einstellungen der jeweiligen Vorgesetzten zur Aufgabe und zu den handelnden Personen ab. Zugang zu Entscheidungsträgern sind daher von zentraler Bedeutung, um Anliegen unmittelbar kommunizieren zu können. Dahinter tritt die Bedeutung der konkreten Zuordnung zu einem bestimmten Verwaltungszweig klar zurück.