Hr. Panic steigt mit einer Vorstellung des Hamburger Transparenzportal ein. Das Transparenzportal Hamburg sei das im Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) geforderte Informationsregister, über das alle per Gesetz veröffentlichungspflichtigen Informationen anonym recherchiert werden können. Zugänglich sei es seit September 2014. Es sei der zentrale Zugang zu aktuellen Daten und Informationen der Hamburger Verwaltung und stellt, um die leichte Auffindbarkeit der gesuchten Inhalte zu gewährleisten, eine Suche über den Volltext aller Datensätze bereit.
Im Transparenzportal fänden sich vor allem alle diejenigen Informationen, die im HmbTG als veröffentlichungspflichtig aufgeführt seien. Überwiegend handele es sich dabei um Dokumente im PDF-Format. Zu den veröffentlichungspflichtigen Inhalten gehörten u.a.:
- Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft
- Amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte
- Gutachten und Studien
- Geodaten
- Verträge der Daseinsvorsorge oder von öffentlichem Interesse
- Bauleit- und Landschaftspläne
- Subventionen
Das Transparenzportal sei somit Ausdruck eines wahren Paradigmenwechsels: Von der Auskunftspflicht auf Anfrage sei man zu einer Veröffentlichungspflicht übergegangen. Es gebe erstmals eine einklagbare Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht für Verwaltungsschriftgut.
Der Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Journalisten, Wissenschaftler, Wirtschaftsunternehmen und Softwareentwickler sei – trotz der nach wie vor existierenden Ausnahmetatbestände – erheblich. Funktionsfähig sei das Transparenzportal aber nur dann, wenn es bei den zahlreichen Verwaltungsbeschäftigten auf Akzeptanz stoße. Ein Blick auf die eindrucksvollen Kennzahlen bestätigt, dass dies momentan durchaus der Fall zu sein scheint. Durchschnittlich gab es 2018 bislang circa 1,4 Mio. Zugriffe pro Monat. 130 Fachverfahren seien an das Portal angebunden. Dennoch sei es notwendig, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu begleiten und zu schulen.
In einem nächsten Schritt geht Hr. Panic von der Vorstellung des Transparenzportals zu Bedeutung und Folgen des zugrundeliegenden Servicegedankens ein. Benutzerfreundlichkeit und somit eine nutzerfreundliche Gestaltung des Portals seien Teil des gesetzlichen Auftrags. Barrierefreiheit sei eine Selbstverständlichkeit, sie resultiere aus den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats. Bürgerinnen und Bürger würden dazu befähigt, die aus ihrer Rolle als Souverän resultierenden Recht tatsächlich wahrzunehmen.
Abschließend schlägt Hr. Panic den Bogen zu den Auswirkungen auf die Arbeit von Archivarinnen und Archivaren. Er betont die großen Gemeinsamkeiten zwischen Transparenzportal und entsprechenden archivischen Angeboten, sieht gerade im archivrechtlichen Bereich (Schutzfristen) Anpassungsbedarf. Es sei nicht ersichtlich, warum für Archivgut restriktivere Fristen und Vorschriften gelten sollten als für Registraturgut.