Konsequenzen aus Krisen und Unwetterkatastrophen für die Unterbringung von Pfarrarchiven

von Dr. Joachim Oepen, Historisches Archiv des Erzbistums Köln

Dr. Oepen erläutert, dass der Archivtypus der Pfarrarchive ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Historischen Archivs des Erzbistums Köln (AEK) ist. Basierende auf der Kirchlichen Archivordnung (KAO) hat die AEK hier die Zuständigkeit für eine Vielzahl von Pfarrarchiven (ca. 800 Archive mit etwa  8-10 Regalkilometer Archivgut, das teilweise bis aus dem 10. Jahrhundert stammt).

Zum Thema Katastrophenmanagement spricht Dr. Oepen von 11 Pfarrarchiven im Zuständigkeitsbereich, die von der Hochwasserkatastrophe 2021 betroffenen waren. Davon waren vier in größerem Ausmaß betroffen (Langenfeld, Leichlingen, Flerzheim, Flamersheim), wo es auch zu Einsätzen vor Ort gekommen ist. In diesem Zusammenhang kam es u. a. zu Einlagerungen in Tiefkühlhäusern. Es entstanden dabei auch Schlagzeilen, dass im Zuständigkeitsbereich des Erzbistums 11 Archive zu Schaden kamen. Herr Oepen stellt jedoch richtig, dass es sich hierbei um eine verzerrte Darstellung handelt. Es waren 11 von 800 Pfarrarchiven betroffen, was aus seiner Sicht von einer fruchtbaren Pfarrarchivpflege der letzten Jahrzehnte zeugt. Es konnte bei der Katastrophenhilfe aus kleineren Katastrophen der Vergangenheit gelernt werden.

Neue Standards für eine vorbeugendes/passives Katastrophenmanagement wurden entwickelt, die bei der Einrichtung/Unterhaltung von Pfarrarchiven zu beachten sind:

  1. unverzichtbare Standards für Archivräumen trotz Kompromissen (keine Kellerräume in der Nähe von Wasserläufen)
  2. passive Bestandserhaltung und vorbeugende Maßnahmen
    • Aufmauerung von kleineren Sockeln, auf die Archivschränke gesetzt werden können, dabei bleibt die untere Regalreihe unbelegt
  3. Bewertung, Verzeichnung, sachgerechte Verpackung des Archivgutes (erleichtert die Rettung)
  4. Zentralisierung der Pfarrarchive im AEK unbeabsichtigt beworben und vorangetrieben

Zum Thema Krisenmanagement als Ausgangspunkt für die Zentralisierung der Pfarrarchive spricht Dr. Oepen von massiven Veränderungen in den dezentralen Strukturen der Pfarrarchivpflege die auf einen grundsätzlichen Entschluss von 2019 zurückgehen. Das Interesse an der Arbeit der Archivpflege zeigt in den letzten Jahren einen eklatanten Rückgang. Auch die Raumsituationen sind von den Umstrukturierungen betroffen, was beim Verkauf oder der Fusion von Pfarrarchiven entweder dazu führt, dass es keinen oder zu wenig Platz für die Archivalien gibt. Eine künftige Lagerung im AEK wird aus diesem Grund seit einigen Jahren angestrebt.

Die Zentralisierung ist kein Selbstzweck, sie basiert auf Freiwilligkeit der Kirchengemeinden – sie ist ein Service an die Kirchengemeinden. Die Projektdauer ist auf 2020-2026 angesetzt. Es handelt sich dabei um etwa 8-10 km Archivgut und 100 Archive. Die Projektleitung liegt bei Dr. Oepen. Das Projekt wird von der Projektmitarbeiterin Frau Dr. Anne Ostermann und 4 FaMIs durchgefügt. Es umfasst die archivischen Grundaufgaben bis hin zur Einspeisung in die digitale Zugangsmöglichkeit. Da auch im AEK die Magazinfläche nicht ausreichen wird, ist ein Ausweichmagazin in der St. Barbara Kirche in Köln-Ehrenfeld geplant. Die Pläne werden größtenteils dankbar angenommen, wobei die Katastrophe von 2021 als Katalysator bewertet werden kann.

Dennoch spricht Dr. Oepen auch von etwaigen Ablehnungen gegenüber dem Projekt.  Insbesondere die Zugänglichkeit zu den Unterlagen wird hinterfragt. Er betont, dass es dem AEK darum geht diesen Service für die Pfarreien zielbringend umzusetzen. Eine zügige Erschließung der Bestände ist daher eine Priorität der Maßnahme. Ein Beispiel aus Euskirchen zeigt, dass die Zentralisierung die Nutzbarmachung beschleunigt und positive Effekte hervorbringt.

Dr. Bettina Joergens (LAV-NRW) fragt nach dem Eigentumsrecht an den an das AEK übergebenen Unterlagen. Dr. Oepen erläutert, das die Unterlagen eigentumsrechtlich bei den Pfarreien des Erzbistums Köln verbleiben. Die Archivalien kommen in Verbindung mit einem Deposital-Vertrag in das AEK. Auch wenn die Bewertungshoheit beim AEK liegt, wird die Zustimmung der Pfarrarchive zu Kassationen eingeholt.

Thea Fiegenbaum (LVR-AFZ) fragt nach der Logistik des Projektes: Wird vor Ort bewertet und dann in das AEK geholt? Dr. Oepen erläutert das zweistufige Verfahren: 1. Grobwertung vor Ort, 2. Transport nach Köln und dann erfolgt eine Feinkassation. 

Dr. Stefan Flesch (Archiv der evangelischen Kirchen im Rheinland) befürwortet den Kurs des AEK, dies ist allerdings auf Grund der evangelischen Kirchenverfassung nicht möglich, da die Einzelgemeinden hier eine stärkere Stellung haben. Hier wird ein pragmatischer Mittelkurs basierend auf Depositalverträgen erarbeitet (20% der 650 Pfarrgemeinden haben sich bereits beteiligt).

Frau Carl (Stadtarchiv Mettmann) fragt nach den Vorteilen der Zentralisierung für die breitere Öffentlichkeit. Dr. Oepen geht hier auf die Benutzbarkeit für die breite Öffentlichkeit aber auch für die Pfarreien selbst ein.

Monika Marner (LVR-AFZ) fragt nach der Personalsituation hinsichtlich der wachsenden Bestände durch die Zentralisierung. Dr. Oepen berichtet, dass es eine zusätzliche Stelle dauerhaft geben wird – die FaMi-Stellen werden nach Projektabschluss wegfallen. Die Herausforderung des Projektes liegt darin, das Projekt innerhalb der Zeit abzuschließen.

Herr Meyer (Stadtarchiv Mechernich) fragt nach einer Übersicht über die zentralisierten Pfarrarchive. Dr. Oepen verweist auf die Webseite des AEK.

Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 2 (nichtöffentliche Archive)

Die Moderation von Frau Dr. Kauertz hebt auf den Unterschied von öffentlichen Archiven (staatliche und kommunale Archive), für die beispielsweise das Archivgesetz NRW gilt und von nichtöffentlichen Archiven (kirchliche Archive und freie Archivträger), für die kirchliche Archivgesetze oder kein Archivgesetz gilt. Die Sektion stellt zwei Beispiele nichtöffentlicher Archive vor.

Dr. Stefan Flesch (Archiv der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, Düsseldorf), “Zwischen Ehrenamt und Dienstleister – Bewertung von evangelischen Gemeindearchiven im Rheinland”

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist die zweitgrößte deutsche Landeskirche. Ihr Gebiet deckt sich mit der früheren preußischen Rheinprovinz. Es wurde 1853 gegründet und ist damit das älteste Archiv einer evangelischen Landeskirche in Deutschland. Es umfasst 687 Kirchengemeinde und 37 Kirchenkreise mit insgesamt 2,5 Mill. Mitgliedern.

Das Archiv befand sich bis 1928 in Koblenz am Sitz des Konsistoriums und wurde dann nach Bonn verlegt. Dort war es ab 1936 in einem eigenen Gebäude am Hofgarten untergebracht. Nach schweren Kriegsverlusten sowohl in den Akten- als auch in den Bibliotheksbeständen erfolgte 1951 die Verlegung nach Düsseldorf in das Dienstgebäude des Landeskirchenamts. Gleichzeitig wurde mit Pfarrer Walter Schmidt der erste hauptamtliche Archivar eingestellt. Die 1953 als Filialarchiv gegründete Evangelische Archivstelle Koblenz bezog 1996 eigene Räume im Kloster Sankt Martin in Boppard und ist zuständig für die Archivpflege im südlichen Teil der Landeskirche.

Das Landeskirchliche Archiv fungiert sowohl als Archiv der Landeskirche als auch als Einrichtung der kirchlichen Archivpflege: Archivpflege im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland, Ordnung, Verzeichnung und dauerhafte Aufbewahrung von Archivbeständen, die Betreuung von Benutzern einschließlich der Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und die Publikation wissenschaftlicher

Untersuchungen zur rheinischen Kirchengeschichte. Es veröffentlicht eine eigene Schriftenreihe.

Der Bewertungsauftrag nach dem Archivgesetz der ev. Kirche i.Rh. § 12,2 für die Landeskirchenverwaltung, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden. Ohne Bewertungsentscheidung seitens der derzeit neun Facharchivar*innen darf keine Kassation vorgenommen werden.

Es gilt ein Einheitsaktenplan für alle drei Ebenen der Kirche, der fast die gesamte Lebenswelt der ev. Kirchlichen Lebenswelt abbildet.

In der Archivpflege für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland wird das landeskirchliche Archiv seitens Synodalarchivpfleger*innen und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt. Da aber dieser Kreis in den letzten 20 Jahren um 75 % abgenommen hat, wird seit 2010 zunehmend auf private professionelle Dienstleister zurückgegriffen. Es wurden seitdem 70 Archivbestände auf der Ebene von Kirchenkreis und Gemeinden findbuchmäßig erschlossen.

Vor einer Auftragsvergabe ist zu klären, dass 1. die Fachaufsicht gewährleistet wird, 2. im Vorfeld eine Kassationsberatung der Gemeinde verpflichtend (Bwertung, Kassation um Kosten zu reduzieren) und 3. dass der Einheitsaktenplan für die Klassifikation verpflichtend ist.

Dieses Konzept der Dienstleistung bietet Planungssicherheit im Hinblick auf Zeit und Kosten. Nachteil: Es entsteht eine Zweiklassengesellschaft von finanzkräftigen Gemeinde mit gut erschlossenen Archiven und von armen Gemeinde im städtischen Problembezirken, die sich diese Dienstleistung nicht leisten können.

Speziell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungs- und Gemeinde-ämtern richten sich die “Schriftgutlehrgänge”. Hier wird praxisnah die effiziente Ablage von Dokumenten (Vorgängen) in der Registratur anhand des geltenden Einheitsaktenplans der Evangelischen Kirche im Rheinland vermittelt.

Das Landeskirchliche Archiv verfügt an seinen beiden Standorten über ca. 700 Bestände mit einem Gesamtumfang von ca. 8.000 laufenden Metern. Es überwiegen die Unterlagen aus der provinzialkirchlichen und landeskirchlichen Verwaltung seit 1815.

Aber auch die Archive zahlreicher evangelischer Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchenvereine werden als Deposita verwahrt. Das Schriftgut reicht bis in die vorreformatorische Zeit zurück. Nachlässe von Pfarrern, Hochschullehrern und einzelnen Präsides erweitern das Dokumentationsprofil.

Recherchen speziell zur rheinischen Kirchengeschichte erleichtert die 60.000 Bände umfassende Archivbibliothek. Der Familienforscher wird im Bopparder Filialarchiv fündig, wo ca. 6.000 Kirchenbücher aus dem gesamten Gebiet der Landeskirche zentralisiert sind.

Die Diskussion thematisiert die Frage nach der Akquise von Nachlässen von Pfarrern und Presbytern.

Daniel Schütz (M. A., Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe, Bonn), “Künstlernachlässe. Kein abgabepflichtiges Archivgut”

Das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) ist ein spezielles Sammlungsarchiv, welches das biographische Vermächtnis von bildenden Künstlern und Künstlerinnen (Maler, Bildhauer, Zeichner, Graphiker, Photographen und Architekten) sammelt und bewahrt, die in der rheinischen Kulturregion und weiterhin in Nordrhein-Westfalen wirken. Entscheidende Aufnahmekriterien sind die künstlerische Qualität und die öffentliche Präsenz des Künstlers. Jedoch wird eine Entscheidung von Fall zu Fall getroffen.

Zweck des im Jahr 2007 gegründeten Archivs, das von einer Stiftung getragen wird (für dieses Archiv gilt keine Archivgesetzgebung), ist sowohl die Erhaltung und Erschließung von Künstlernachlässen wie die fachliche Beratung von Nachlasshaltern. Etwa 90 % der Nachlässe wurden durch aktive Akquise eingeworben, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Im Einzelfall kann diese ressourcenintensive Akquise über einen Zeitraum von zehn Jahren dauern. Voraussetzung für eine Übernahme ist die Bildung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Archiv und Nachlassgeber, welcher gedanklich eng mit seinem Werk verbunden bleibt. Mit der vertraglichen Übernahme erfolgt in der Regel die Übertragung aller Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich der digitalen) auf das Archiv. In Zukunft möchte das Archiv noch stärker auf die Vorlassgeber zugehen, um seine Bestände zu erweitern.

Bedroht sind oftmals die Zeugnisse der Künstler*innen, die nicht eigentlich Resultate ihres Schaffens (also Kunstwerke) sind. Sie wurden bisher in ihrer Bedeutung als Dokumente zur Erforschung von Künstlerbiographien und als Quellen zum Verständnis der Werke nicht ausreichend genutzt.

Durch wissenschaftliche Archivierung werden Künstlernachlässe zu Primärquellen für die Forschung. Die enge Kooperation mit dem Kunsthistorischen Institut der Universitäten Bonn und Düsseldorf ermöglicht einen direkten Zugang zu dem Quellenmaterial für die kunsthistorische Forschung.

Das Archiv pflegt eine enge Kooperation mit dem interdisziplinär strukturierten Arbeitskreis “Moderne im Rheinland”, in dem Hochschulprofessoren und freie Wissenschaftler seit über zwanzig Jahren zusammenkommen. In den Bereichen der Infrastruktur und der Archivierung der Bestände arbeitet das RAK mit dem Bonner Stadtarchiv zusammen um einen professionellen Umgang mit den anvertrauten Nachlässen zu gewährleisten. Im Stadtarchiv Bonn lagern derzeit nahezu 100 Künstlernachlässe (und auch Vorlässe von noch lebenden Künstlern) des späten 19. und 20. Jahrhunderts, so beispielsweise von den Malern Fritz Reusing (1874-1957) oder Herbert Kaufmann (1924-2011).

Mittlerweile besitzt das RAK eine gewichtige Vorbildfunktion für andere neue regionale Archivinitiativen im gesamten Bundesgebiet. So wird das RAK deutschlandweit tätig, um bei Planung und Aufbau professionelle Beratung zu leisten.

Links zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 1 der Sektion 2:

Vortrag 1 (Dr. Andreas Pilger, “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv”): https://lvrafz.hypotheses.org/4465

Vortrag 2 (Bernhard Keuck, “Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen”): https://lvrafz.hypotheses.org/4522

 

Abstract zum Vortrag von Dr. Stefan Flesch: Zwischen Ehrenamt und Dienstleister _ Bewertung von evangelischen Gemeindearchiven im Rheinland

Die zweite Gesprächsrunde des 2. Sektion hält zwei Beispiele aus nicht-kommunalen rheinischen Archiven bereit. Zunächst stellt Dr. Stefan Flesch, Leiter des Archivs der Evangelischen Kirche im Rheinland, die Herausforderungen der Archivarbeit auf Gemeindeebene vor. Hier gilt es, einen Ausgleich zwischen der Archivbetreuung im  Ehrenamt und der Inanspruchnahme von Dienstleistern für die Bewertungsaufgabe zu schaffen.

Zur Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gehören ca. 700 Kirchengemeinden von Saarbrücken bis Emmerich. Die zunehmende Zentralisierung kirchlicher Verwaltungen bedeutet vielfach die Aufgabe bisheriger Aktenmagazine und erhöht den Druck, auf ein effizienteres Schriftgutmanagement zu achten. Gerade in den Arbeitsbereichen der Personalverwaltung und des Bauwesens entstehen schon auf Gemeindeebene beträchtliche Volumina an Schriftgut.

In der alltäglichen Archivpflege des Archivs der EKiR bildet daher die Kassationsberatung vor Ort in den Gemeinden und Kirchenkreisen das mit Abstand häufigste Thema. Es geht zumeist um eine Art Luftröhrenschnitt, damit die Altregistraturen überhaupt wieder funktions- bzw. bearbeitungsfähig werden. Rechtliche Grundlage aller Bewertungsentscheidungen ist dabei die Aufbewahrungs- und Kassationsordnung für kirchliche Archive. Deren Fristen sind in den Einheitsaktenplan der EKiR integriert. Praxisnahe Ratschläge bietet die darauf basierende Handlungsempfehlung „Wie werfe ich richtig weg?“.

Bei der Koordinierung von Ordnungsprojekten arbeitet das Archiv der EKiR sowohl mit Ehrenamtlichen als auch mit professionellen Dienstleistern zusammen. Entsprechend differenziert gestaltet sich das konkrete Handling der Bewertung vor Ort. Die örtliche Überlieferungsbildung nach den formalen Kategorien des Aktenplans wird seitens des Archivs der EKiR ergänzt durch Aspekte gängiger Bewertungsmodelle (vertikal-horizontales Bewertungsmodell, Überlieferung im Verbund).


Kurzvita von Stefan Flesch

  • 1981–1987 Studium der Geschichte und Anglistik an den Universitäten
    Saarbrücken und Exeter/GB
  • 1988–1990 Tätigkeit am Institut für Mittelalterliche Geschichte der Universität Saarbrücken und Arbeit an der Dissertation (Die monastische Schriftkultur der Saargegend im Mittelalter)
  • 1991–1993 Archivreferendariat (Staatsarchiv Detmold, Deutsche Archivschule Marburg und Bundesarchiv Koblenz)
  • 1993–2000 Leiter der Ev. Archivstelle Boppard (bis 1996 Koblenz)
  • Seit 2001 Leiter des Landeskirchlichen Archivs in Düsseldorf

Abstract zum Vortrag von Dr. Ulrich Helbach: Die ‘Mühen der Ebene’: Dezentrale Benutzung in Pfarrarchiven

Ulrich Helbach, Leiter des Historischen Archivs des Erzbistums Köln, beleuchtet in seinem Vortrag die dezentrale Lagerung von Beständen in den jeweiligen Pfarrarchiven sowie die damit einhergehenden Vor- und Nachteile.

Die Pfarrarchivpflege im Erzbistum Köln ist dezentral organisiert. Während die inzwischen fast 600 Findmittel zu den ehemals ca. 800 Pfarreien in dem fachaufsichtführenden Historischen Archiv des Erzbistums in Köln zentral einsehbar sind, liegen die Bestände in über 90% der Fälle in Pfarreien; eine Gegebenheit, die teilweise auch auf andere rheinische Bistümer zutrifft. Verantwortlich für die Benutzung ist die Pfarrei. Die Rahmenbedingungen sind extrem unterschiedlich, nicht nur abhängig von der Struktur – Einzelpfarrarchive versus mehrzellige „Mittelpunktsarchive“ (aus meist 3-5 Pfarrarchiven) –, sondern insbesondere von der örtlichen Betreuung, für die grundsätzlich ehrenamtliche Mitarbeitende vorgesehen sind. Der Vortrag analysiert die Faktoren und beleuchtet für das Erzbistum Köln kritisch-perspektivisch die Möglichkeiten und Hindernisse örtlich-pfarrlicher Nutzbarmachung der Bestände.

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Kurzvita von Ulrich Helbach

  • Studium und Promotion (Rhein. Landesgeschichte) an der Universität Bonn
  • Archivreferendariat NRW mit Archivschule Marburg
  • Seit 1989 wiss. Archivar im Historischen Archiv des Erzbistums Köln
  • Seit 2004 Leiter dieses Archivs, zugleich als einer von vier Referenten in der Pfarrarchivpflege tätig (Bezirk Rhein-Erft-Kreis und Stadt Köln (außer City))
  • Vorstandsmitglied im “Architektur Forum Rheinland” (Köln) und in verschiedenen rheinischen Geschichtsvereinen
  • Dozent im Bereich „Archivkunde“ an der Universität Bonn. – Wiss. Forschungsschwerpunkt im Bereich der kath.-kirchlichen Zeitgeschichte bzw. in Regionalgeschichte
  • Seit 2010 verantwortlich (Impressum) für die Homepage katholische.archive.de

Workshop 1: Archive in zentraler oder dezentraler Struktur – Dr. Ulrich Helbach: Kirchliche Archive

Der katholisch-kirchliche Teil der rheinischen Archivlandschaft ist ziemlich komplex. Neben der rechtlich verfassten Kirche mit den Bistumsarchiv und den Pfarrarchiven gibt es die Ordenarchive (hier ist zu unterscheiden nach Orden des päpstlichen Rechts, wie Benediktiner, Jesuiten und nach Orden des bischöflichen Rechts, wie Ursulinen, Klarissen).
Und die katholisch-kirchlichen Vereine und Verbände, die gerade im Rheinland sehr stark vertreten sind: 81 von 231 der katholischen Organisationen in Deutschland.

Seit 2013 bestehen durch die neue „Anordnung über Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche“ (KAO) eindeutige Zuständigkeiten. Demnach sind die Bistumsarchive (wie Aachen, Essen, Köln und Münster für das Rheinland oder Teile davon) nach dem „Belegenheitsprinzip“ für sämtliche katholischen Archive in ihrem Sprengel zuständig, für die Orden päpstlichen Rechts aber nur beratend. Dieser rechtlich eindeutig zentrale Ansatz erlaubt aber in der Praxis einen breiten Handlungsspielraum zwischen der Zentralisierung der Archive im jeweiligen Diözesanarchiv bis hin zur dezentralen Lösung vor Ort.
Rechtlich ist das Diözesanarchiv in alle Archivaufgaben vor Ort eingebunden: So prüft es die Rechtmäßigkeit/Zweckmäßigkeit der Archivierungsmaßnahmen, koordiniert die Ein-bindung weiterer Orga-Einheiten, ist bei der Unterbringung zu beteiligen, ebenso bei der Übergabe an ein anderes kirchliches Archiv, bei größeren Ordnungs- und Verzeichnungs-arbeiten und Beauftragungen ehrenamtlicher Personen. Aber das Diözesanarchiv entscheidet, welche Instrumente der Fachaufsicht es einsetzt.
Anschließend wägt der Referent die zentrale und dezentrale Lösung ab: Bei einer zentralen Lösung ist die volle Verzeichnung und eine gute Benutzerbetreuung zwingend notwendig, bei der dezentralen Lösung steht die Sicherung des Archivbestandes an erster Stelle vor der Verzeichnung. Das Diözesanarchiv Köln aber hat große Erfahrung und Erfolge in der dezentralen Pfarrarchivpflege aufzuweisen.

Abschließend formuliert Herr Dr. Helbach sieben Perspektiven für kirchliche Archive:

1. Im dezentralen Bereich wird sich verstärkt um kleine Archive gekümmert, sowie um die neuen Mittelpunktsarchive.

2. Pfarrarchive sollen über neue Medien stärkerer vernetzt werden.

3. Im Ordensbereich wird verstärkt auf überregionale Lösungen (vor allen bei denen Päpstlichen Rechts) eingegangen werden.

4. Das Problem vom Rückgang kirchlichen Lebens in Vereinen, Verbänden und Orden könnte ebenfalls mit Vernetzungen angegangen werden, jedoch nicht behoben werden.

5. Homepages als Vernetzungsmöglichkeiten: katholische-archive.de.

6. Falls eine Zentralisierung nötig werden sollte, wären alle kirchlichen Archive verzeichnet.

7. Es besteht weiterhin der Anspruch des kirchlichen Lebens vor Ort des Archivs zu fördern.