Das Schadenskataster als Steuerungsinstrument am Beispiel des Stadtarchivs Jülich

von Susanne Richter, Stadtarchiv Jülich

Frau Susanne Richter stellt den Nutzen eines Schadenskatasters als Steuerungsinstruments für die Kernaufgabe “Bestandserhaltung” vor. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass im Laufe der Nutzung immer wieder beschädigte Akten auftauchen, jedoch kein einheitlicher Überblick darüber existiere, was getan worden ist oder was noch getan werden müsse, um entsprechende Schäden zu beheben.

Beispiel ist der Bestand III des Stadtarchivs Jülich (Stadtverwaltung bis zum Zweiten Weltkrieg) mit über 700 Akteneinheiten. Zu den besonders stark geschädigten Akten gehörten solche zur Besatzungszeit nach dem Ersten Weltkrieg. Ein Teil der Akten sei bereits konservatorisch bearbeitet worden, jedoch habe es bis 2019 keinen Überblick darüber gegeben, wie groß die Schäden seien und welche Unterlagen bereits behandelt worden seien.

Da vor Ort keine Kenntnisse im Bereich der Schadenskartierung vorgelegen hätten, sei die Archivberatung des LVR um Rat gefragt worden. Personal aus dem Bereich der Restaurierung hätten das Personal des Stadtarchivs Jülich in einer ersten Kartierung begleitet, sodass entsprechendes Know-how im Archiv aufgebaut werden konnte. Insbesondere die Einschätzung der Schimmelschäden sei hilfreich gewesen.

Zwischen Sommer 2022 und Frühjahr 2023 sei eine Kartierung des Bestandes durchgeführt worden. Ziel sei es gewesen, erste Kenntnisse zur Vorbereitung eines KEK-Antrages zum Erhalt der Besatzungsakten zu erheben. Im Rahmen der Kartierung seien die Schäden beziehungsweise Schadensklassen in einer Excel-Liste sowie im Archivinformationssystem erfasst worden. Für die Einheitlichkeit der Kartierung sei es wichtig, dass dieselben Personen die Kartierung durchführten.

Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass von den Besatzungsakten ein nicht unerheblicher Teil nicht mehr in die Benutzung gegeben werden könne. Um die Benutzbarkeit eines größeren Teils der Akten wieder zu gewährleisten, sei geplant, zunächst die Schadensklassen II und III restaurieren zu lassen. Ein kombinierter Antrag bei LISE und KEK sei gestellt. Die Förderbescheide lägen jedoch noch nicht vollständig vor.

Zusammenfassend hält Frau Richter fest, dass eine Schadenskartierung für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für die Restaurierung sehr hilfreich sei. Auf dieser Basis könnten auch Kostenvoranschläge erstellt werden. Dabei sollten jedoch auch die Umfänge der Akten in Zentimetern erfasst werden, da Restaurierungswerkstätten diese für eine Kostenkalkulation bräuchten. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, sollte die Kartierung bereits bei der Erfassung erfolgen, wenn die Akten ohnehin auf dem Schreibtisch lägen. Schadensinformationen und auch eventuelle Behebungen der Schäden gehören für Frau Richter in das Archivinformationssystem, damit diese Informationen langfristig auch bei Personalwechseln zur Verfügung stünden.

KulturGutSchutz in Archiven. Maßnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Prävention und Ernstfall

von Dr. Ulrich Fischer, Historisches Archiv der Stadt Köln

Dr. Steinert begrüßt nach der Mittagspause zur zweiten Sektion zum Thema Notfallereignisse und Notfallmanagement

Dr. Ulrich Fischer hält zu Beginn fest: Kulturgutschutz hat Konjunktur. Es sei eine Aufgabe, vor der Archive sich – auch im Angesicht klammer Haushalte – nicht wegducken könnten. Dabei seien die Gefahren vielfältig: In den kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, Mali, Bosnien bis hin zur Ukraine sei Kulturgut zum Ziel von Zerstörungen geworden. Der Klimawandel bedrohe das Kulturgut durch globale Erwärmung sowie zunehmende Extremwetterereignisse. Hinzu kämen altbekannte Themen wie die endogenen Veränderungen im Kulturgut selbst, Schädlingsbefall, unsachgemäße Aufbewahrung oder gar Diebstahl und Vandalismus. Die Politik setze sich zwar für den Schutz des schriftlichen Kulturgutes ein, jedoch seien die zur Verfügung gestellten Mittel ausbaufähig.

Unter Kulturgutschutz versteht Fischer alle Maßnahmen, die eine Beschädigung oder Zerstörung, aber auch den Diebstahl oder die Unterschlagung von Kulturgut verhindern würden. Auch sei das Kulturgutschutzgesetz zu beachten.

Fischer ruft mehrere Katastrophenfälle mit Beschädigung von Kulturgut in Erinnerung: Beispielsweise den Brand in der Anna-Amalia-Bibliothek 2004, das Hochwasser im Jahr 2021, aber auch die Brandkatastrophe in Kapstadt 2021. Auch hätten die Tornados in Paderborn und Lippstadt im Mai 2022 Archive treffen können.

Zu den Maßnahmen des Kulturgutschutzes zählt Dr. Fischer die Bundessicherungsverfilmung und die damit verbundene Einlagerung der Filme im Barbarastollen als traditionelle Tätigkeit. Daneben zählt er die Prävention, die Notfallvorbereitung nach ISO 21110 oder Priorisierung für Notfälle. Der Krieg in der Ukraine zeige zudem die Wichtigkeit von Überlegungen zur Evakuierung beziehungsweise Flüchtung von Kulturgut.

Als Akteure beziehungsweise Maßnahmenträger des Kulturgutschutzes sieht Fischer jedes Archiv selbst. Diese seien verantwortlich dafür, das eigene Kulturgut zu schützen und zu diesem Zwecke auch die eigene Trägerinstitution in die Pflicht zu nehmen. Dazu sei die Zusammenarbeit in Notfallverbünden unerlässlich: Die Kooperation mit anderen Kulturgutinstitutionen ermögliche es beispielsweise, die finanziellen Lasten auf mehrere Schultern zu verteilen. In NRW seien zudem die Landschaftsverbände als wichtige Vermittlungsinstanzen für Technik und Fachkenntnisse unerlässlich. Als darüber liegende Ebene existierten verschiedene Förderprogramme wie beispielsweise die Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) oder die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK), die Mittel zur Bestandserhaltung (und damit auch für den Kulturgutschutz) zur Verfügung stellen würden. Der Weg von der Antragstellung zur Umsetzung sei zwar anstrengend, doch würde er sich lohnen. Die Archivberatungsstellen der Landschaftsverbände könnten auch hier mit ihrem Wissen unterstützen.

In der Beteiligung innerhalb eines Notfallverbundes sieht Fischer viele Vorteile, wie beispielsweise den Austausch von Fachkompetenz, verstärkte Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit oder die Koordination zwischen den Kulturgutinstitutionen. Zudem bestehe innerhalb von Notfallverbünden die Verpflichtung, Notfallübungen abzuhalten. Ohne diese disziplinierende Maßnahme würden solche Tätigkeiten gerne vergessen werden.

Auf bundesdeutscher Ebene erwähnt Fischer verschiedene Vereinigungen, die im Kulturgutschutz tätig sind. So beispielsweise BlueShield Deutschland, die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz oder auch Berufsverbände wie den Verband der Restauratoren e. V. (VdR).

Wichtig in der Prävention und Notfallbetreuung ist laut Fischer die Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben (BOS), also Feuerwehr oder Technische Hilfswerke. Dort liege das nötige Wissen für den Umgang mit Katastrophen im Allgemeinen, welches sich auch auf den Notfall im Archiv anwenden ließe. Zur Risikoanalyse seien jedoch bereits basale Tätigkeiten unverzichtbar, wie beispielsweise die Betrachtung der Gebäude mit Kolleginnen und Kollegen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Fischer plädiert auch dafür, den Kontakt zu Versicherern zu suchen. Des Weiteren könnten die Umsetzung archivischer Fachaufgaben zum Kulturgutschutz beitragen: Schadenskataster, fachgerechte Verpackungen, Ordnung im Gebäude sowie eine fachgerechte Erschließung würden die Maßnahmen im Notfall wesentlich vereinfachen. Zudem sei eine Datensicherung unerlässlich, um notwendige Daten im Notfall nicht zu verlieren.

Zum Abschluss verweist Fischer auf die Webseiten der LVR- Archivberatung sowie des Notfallverbundes Münster, den SicherheitsLeitfaden Kulturgut (SiLK) sowie die ISO 21110 (Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr). Dort fänden sich entsprechende weiterführende Informationen. Diese seien zur Vorbereitung für den Notfall hilfreich. Zudem dienten sie gegenüber dem Archivträger als Argumentationshilfe.

Dr. Steinert fasst zusammen, dass nicht jede Institution das Rad neu erfinden müsse. In Archiv, Notfallverbünden sowie in den Archivberatungsstellen der Landschaftsverbände seien bereits Fachkenntnisse vorhanden, von denen auch kleinere Archive profitieren könnten.

Sektion 3: Archivlandschaft in der Perspektive – Kathrin Kessen: Fördermöglichkeiten für Archive bei der Deutschen Forschungsgesellschaft

Kathrin Kessen stellt in ihrem Vortrag die Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) der Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) vor.

Zu Beginn stellt sie kurz die DFG vor. Wichtige Bestandteile der DFG sind Forschungsförderung und Stärkung der Wissenschaft auf Grundlage von Anträgen für Projekte. Das Ziel der DFG ist es, die bestmöglichste Förderung von Forschern und Forscherinnen zu ermöglichen und in diesem Bereich auch international wettbewerbsfähig zu bleiben.

Kessen kommt nun zu den Förderungsmöglichkeiten für Archive. Der dafür vorgesehen Bereich der DFG umfasst 2%. Dieser Förderbereich heißt “Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme” (LIS). Er war in den letzte 20 Jahren einem Wandel unterworfen und hieß zuvor “Bibliotheksförderung”.

In diesem Förderbereich gibt es vier Förderprogramme: (1) Erschließung und Digitalisierung, (2) Überregionale Literaturversorgung, (3) Elektronisches Publizieren / Open Acces, (4) Informationsmanagement. Anträge können unbefristet eingeschickt werden. Eine Voraussetzung zur Genehmigung ist, dass die Ergebnisse des Projekts offen zur Verfügung stehen müssen, d.h. online.  Eine weitere Bedingung ist ein Eigenanteil von 1/3. Dem liegt die Idee zugrunde, dass die Verfügbarkeit auch nach Abschluss der Förderung eher real scheint, bei Projekten, die bereits zu Beginn einen Eigenanteil leisten können.

Für die Förderprogramme werden Werkzeuge und Tools entwickelt, die dann auch als Modell zu Verfügung gestellt werden können. Die Idee ist dabei den Weg ins Netz zu eben. Ein Beispiel für ein solches Werkzeug sind Programme zur Volltexterkennung.

In dem Bereich der Erschließung und Digitalisierung gibt es eine weitere Bedingung: Die Bestände müssen herausragend sein. Eine Digitalisierung in der Breite ist bisher nicht möglich. Private Archive können nicht gefördert werden, da sonst die DFG unternehmerisch tätig werden würde.

An dieser Stelle macht Kessen deutlich, dass die DFG Digitalisierung nicht als Bestandserhaltung ansieht. Es ist nur ein Zugang zum Material, aber die Ermöglichung beider Zugänge sind das Ideal der DFG.

Als ein Beispiel der Förderung stellt Kessen die Retrokonversion von analogen Findbüchern vor. Bisher wurden 8% gefördert, 10% sollen gefördert werden.

Kessen stellt im Anschluss das Pilotprojekt zur Förderung von Digitalisierung archivalischer Quellen vor. Ziel ist es interne Empfehlungen für die DFG zu erarbeiten, aber diese dann auch für mögliche Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Diese Empfehlungen betreffen Rahmenbedingungen, Auswahl, Standards, Preise. Kessen hebt dabei hervor, dass aber trotz dieser Empfehlungen das eigene Denken nicht vergessen werden darf.

Am Ende weist sie noch darauf hin, dass interessante Bestände immer förderbar sind. Was archivalische Quellen angeht, sollte man allerdings noch bis 2016 auf die Grundlage zu Empfehlungen warten.

Abschließend sagt Kessen, dass sie gestufte Verantwortung noch weiter denkt als im vorherigen Vortrag: sie sieht die vernetze Verantwortung als wesentlich an. Schnittstellen müssen menschlich und Technik unkompliziert sein. Mitgestaltung wird erst im Kollektiv möglich.

Abstract zum Vortrag von Kathrin Kessen: Förderungsmöglichkeiten für Archive bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft: Status Quo und Perspektiven

Neben der Bestandserhaltung und der zunehmenden Bereitstellung von Informationen über Archivportale wird auch die Finanzierung von Archiven und ihren Aufgaben eine der zukünftigen Herausforderungen nicht nur für die rheinischen Archive sein. Kathrin Kessen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit Sitz in Bonn stellt die DFG als einen wichtigen Förderpartner von Archiven vor.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert im Bereich der Wissen­schaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) Projekte an wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Rechen- und Medienzentren. Förderziele sind der Aufbau leis­tungsfähiger Informationssysteme und die Unterstützung von Vorhaben, die für die Forschung von überregionalem Interesse sind.

Welche Fördermöglichkeiten bei der DFG für Archive existieren, wo Grenzen be­stehen und an welchen Stellen insbesondere kleinere Archive Herausforderungen begegnen werden, soll im Vortrag vorgestellt werden. Dabei werden neben der Vorstellung der Fördersystematik, die sich von festen Programmen bis hin zu Ausschreibungen erstreckt, auch Fragen beantwortet, die in der Beratung an­tragstellender Archive erfahrungsgemäß von Interesse sind. Der Fokus wird auf dem Förderprogramm Erschließung und Digitalisierung liegen.

(Informationen hierzu unter: www.dfg.de )

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Kurzbiografie von Kathrin Kessen:

  • Seit 2008 Dezernentin des Bereichs Digitale Dienste an der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf und Aufbau des Digitalisierunszentrums
  • Nach einem einjährigen Studium Universale am Leibniz Kolleg Tübingen Studium der Anglistik, Germanistik und Vergleichenden Literaturwissenschaften in Köln und Bonn
  • 1997–2001 Studentische Hilfskraft in der Bibliothek des Instituts für Deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Köln
  • 2000–2003 Sowohl studentische als auch wissenschaftliche Hilfskraft im DFG-Projekt „Marginalität und Grenzüberschreitung in der englischen Moderne aus der Sicht der Geschlechterforschung“ am Englischen Seminar der Universität zu Köln
  • 2005 Halbjähriges Bibliothekspraktikum in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
  • 2005 bis 2007 Studium Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Fachhochschule Köln
  • Seit 2005 Referentin in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf und dort u. a. Fachreferentin für Kunst-, Kultur- und Medienwissenschaft
  • 2008–2011 Mitglied der Kommission Digitale Bibliothek des Hochschulbibliothekszentrums des Landes Nordrhein-Westfalen

Tagungsband zum 47. Rheinischen Archivtag erschienen

Titel RAT47Wie bereits in den vergangenen Jahren konnten die Teilnehmenden des RAT 2014 in Kleve mit ihren Tagungsunterlagen auch den Tagungsband des letzten Archivtags entgegen nehmen. Unter dem Titel “Betrieb versus Projekt? Finanzierung der Archive in der Zukunft” finden die Leserinnen und Leser einen aktuellen Stand der Diskussion über den Spagat der Archive zwischen Regel- und Fremdfinanzierung, Haushalts- und Projektmitteln sowie weiteren Aktivitäten der Kulturinstitute, um durch Sponsoring, ehrenamtliche Arbeit und Kooperationen die finanziellen und personellen Ressourcen zu verbessern.

Inhaltsverzeichnis

Der Tagungsband ist zum Preis von 17,90 Euro beim Habelt-Verlag (Dr. Rudolf Habelt GmbH, Am Buchenhang 1, 53115 Bonn, Tel.: 0228/923830, E-Mail: info@habelt.de) erhältlich.

Betrieb versus Projekt? Finanzierung der Archive in der Zukunft. 47. Rheinischer Archivtag. Aachen 13.-14. Juni 2013. Beiträge. Hrsg.: LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum. Bonn 2014 (Archivhefte 44), 156 S., zahlr. Abb. u. Tab., 21 cm. Kt.

ISBN 978-3-7749-3888-5

Bildungspartnerschaften

Auf dem 45. Rheinischen Archivtag am 7. und 8. Juli 2011 in Remscheid, der unter dem Motto “Archive als Bildungspartner” stand, erfolgte im Rahmen der Fachtagung “Bildungsparter NRW – Archiv und Schule” der Startschuss zur gleichnamigen Initiative. Nach anfänglicher Zurückhaltung der rheinischen Archive häufen sich nun die Mitteilungen über den Abschluss von Bildungspartnerschaften in der Region. Die neuesten Vereinbarungen wurden im vergangenen Monat im Stadtarchiv Troisdorf und  im Archiv im Rhein-Kreises Neuss getroffen. Insgesamt haben damit Archive in 19 Kommunen aus dem Bereich des Landschaftsverbands Rheinland mindestens eine Bildungspartnerschaft abgeschlossen. Einen Überblick bietet die interaktive Karte auf der die Homepage der Initiative “Bildungspartenr NRW vor Ort”: http://www.archiv.schulministerium.nrw.de/app/BiPa_Archiv/.

Der Abschluss einer Bildungspartenrschaft ist Voraussetzung für die Teilhabe am Förderprogramm “Archiv und Schule”, das Dr. Julia Lederle auf dem RAT 2013 in Aachen beworben hat. Informationen und Beratung finden Interessenten auch auf den Seiten der LVR-Archivberatung.

Präsentation von Dr. Julia Lederle zum Förderprogramm “Archiv und Schule”

Frau Dr. Lederle hat ihre Präsentation zur Veröffentlichung im Blog zur Verfügung gestellt. Da dieser Beitrag einer der am heftigsten diskutierten Vorträge des weitgehend diskussionsarmen diesjährigen Rheinischen Archivtags war, ist es umso erfreulicher, dass das Thema damit noch einmal in eine größere Öffentlichkeit getragen wird.
Präsentation Dr. Julia Lederle

Aktuelle Stunde I: Bildungspartner NRW

Den Abschluss des Vortragsprogramms bildet wie in jedem Jahr die von Dr. Peter Weber, Abteilungsleiter im LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum, moderierte aktuelle Stunde.

Die Diplom-Politologin Stephanie Widholm, Ansprechpartnerin im LVR-Zentrum für Medien und Bildung für das Programm „Bildungspartner NRW – Archiv und Schule“, stellt ein Modul zur Fortbildung von Geschichtslehrern vor, das aktuell von verschiedenen Partnern erarbeitet wird.
In den Archiven vor Ort finden Schulen starke Partner: Gemeinsam können Archiv und Schule die historische Bildung und die Recherchekompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern. Deshalb unterstützt die Initiative „Bildungspartner NRW – Archiv und Schule“ systematische Kooperationen von Archiven und Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die Medienberatung NRW koordiniert diese Initiative. Ein weiterer Schwerpunkt der Medienberatung NRW liegt im Bereich der Lehrerfortbildung. Für ausgewählte Themen entwickelt sie fachbezogen Grundlagen, Konzepte und Materialien und qualifiziert die Fachmoderatoren der 53 Kompetenzteams in NRW. Diese wiederum bieten konkrete Fortbildungen für die Lehrkräfte vor Ort an. In Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Lehrerfortbildung, der Initiative „Bildungspartner NRW“ sowie Archivarinnen und Archivaren entsteht aktuell ein Fortbildungsmodul für Geschichtslehrkräfte zum Thema „Der Erste Weltkrieg im Spiegel ausgewählter Archivalien“. Den Fachlehrerinnen und -lehrern soll dabei vermittelt werden, wie sie die Frage- und Recherchekompetenz der Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit einem Archiv fördern können. Welche Archive gibt es? Wie kann ich einen Archivbesuch im Unterricht vor- und nachbereiten? Welche individuellen Absprachen müssen mit dem Archiv getroffen werden? Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen dieser Fortbildung beantwortet werden. Um die Archivrecherche sowie die Arbeit mit den Originalquellen anschaulich vermitteln zu können, wird empfohlen, diese Fortbildung in den kommunalen Archiven zu veranstalten. Bei entsprechenden Anfragen der Moderatorinnen und Moderatoren in den Kompetenzteams bittet die Medienberatung NRW deshalb um Unterstützung durch die Archivarinnen und Archivare.

Den Flyer zum Programm finden Sie hier

Dr. Claudia Kauertz, Die Fördergrundsätze des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums für archivische Aufgaben

Der LVR habe mehrere Förderlinien und flankiere die finanzielle Förderung auch durch seine zahlreichen Kulturdienststellen. Neben dieser kostenlosen immateriellen Förderung habe der LVR 1,78 Mio. Euro zwischen 2008-2012 als Förderung für verschiedene Archivprojekte ausgegeben. Ziel sei der Ausbau und die Sicherung der archivischen Infrastruktur. Seit 2006 gebe es die Landesinitiative Substanzerhaltung (LISE), die vom Land finanziert, aber auch vom LVR mit 400.000 Euro unterstützt werde.

GFG-Mittel für Großprojekte von Kultureinrichtungen, einschließlich der Archive

Daneben gebe es die spartenspezifische Archivförderung durch SKS-Mittel für Kommunalarchive – pro Jahr 50.000 Euro – und Etatmittel aus dem Haushalt des LVR-AFZ für die übrigen Archive – 54.000 Euro.

Förderschwerpunkte seien die Bestandserhaltung und die Erschließung. Mit den Fördermitteln von über 510.000 Euro seit 2008 seien Gesamtinvestitionen von über 2 Mio. Euro angestoßen und die Förderung damit sehr effizient eingesetzt worden.

Fördergrundsätze und –kriterien seien: als Grundvoraussetzung die öffentliche Zugänglichkeit des Archivs, die Zweckdienlichkeit der beantragten Maßnahme, Orientierung an aktuellen Standards, Abstimmung mit dem LVR-AFZ. Gefördert würden bis zu 50 Prozent. Gefördert würden Maßnahmen zur Aufbewahrung und Erhaltung von Archivgut im Kontext der archivischen Bestandserhaltung  z. B. Klimakontrolle, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Restaurierung, Informationssicherung sowie Maßnahmen zur Erschließung und Nutzbarmachung

Wesentlich für die Förderbarkeit seien die fristgerechte Antragstellung (jeweils bis 31. Januar eines Jahres), die Projektziele samt Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan, die Tatsache, dass kein kommerzielles Interesse vorliege, Vertrauenswürdigkeit der Antragsteller, gesicherte Gesamtfinanzierung, die Häufigkeit und der Umfang der Förderung durch den LVR. Inhaltliche Kriterien seien die Subsidiarität, die Nachhaltigkeit der Projekte, die Verhältnismäßigkeit, die Vorrangigkeit, der kulturhistorische Wert der Überlieferung und der Innovationscharakter der Projekte.

Für das Antragsverfahren sei Folgendes zu beachten: Ein rheinisches, öffentlich zugängliches Archiv sei grundsätzlich antragsberechtigt. Der Antrag müsse elektronisch und analog eingereicht werden, jeweils bis zur Antragsfrist am 31. Januar. Danach würden die Anträge fachlich im LVR-AFZ geprüft, danach als Vorlage an den Kulturausschuss gegeben. Nach Freigabe des Haushalts würden die Bewilligungsbescheide versandt. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 15. November vorliegen, danach würden die Fördergelder ausgeschüttet. Eine einmalige Mittelübertragung ins nächste Haushaltsjahr sei auf Antrag möglich.

Dr. Julia Lederle, Das Förderprogramm “Archiv und Schule”

Lederle erklärt, es habe in den Jahren 2007 bis 2011 den Wettbewerb „Archiv und Jugend“ gegeben; er ist das Vorläuferprogramm, aus dem sich das 2013 aufgelegte Förderprogramm „Archiv und Schule“ ergeben habe. Es habe bei „Archiv und Jugend“ zahlreiche kreative Projektideen gegeben, Probleme stellten aber die fehlende Wiederholbarkeit und Personaldecke, insbesondere fehlende Archivpädagogen dar, fehlende Räume und die Überschneidung mit dem Wettbewerb des Bundespräsidenten. Besonders erschwerte sich die Durchführung von Projekten durch die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche in ihrer durch die Verkürzung der Schulzeit (G8) kurzen Freizeit am Nachmittag anzusprechen.

Das Zwischenfazit war daher: Dringender Förderbedarf besteht, aber Projekte müssen auf bestehende Strukturen aufgesetzt werden. Vor 2 Jahren wurde die Initiative Bildungspartnerschaft in Remscheid gestartet. Bildungspartnerschaften gebe es inzwischen in verschiedenen Bereichen wie Musikschule und Schule, VHS und Schule. In diesem Rahmen stünden nun auch die Bildungspartnerschaften von Archiven und Schulen. Neu sei nun auch noch der Bereich Sportverein und Schule.

Standardisierung und Routine sollen den Organisationsaufwand verringern und zur Verstetigung der Bildungsarbeit beitragen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm „Archiv und Schule“ sei, dass das beantragende Archiv eine Bildungspartnerschaft mit einer oder mehreren Schulen abgeschlossen hat. Gefördert werden können auch Werkverträge, nicht jedoch Fortbildungsmaßnahmen. Pro Jahr gibt es zwei Antragsphasen zum 1. März und zum 1. Oktober. Themenschwerpunkt der eingereichten Projekte in der ersten Antragsphase waren der Erste Weltkrieg und die Zeit des Nationalsozialismus. Vielfach wurde im Projekt ein modularer Aufbau vorgesehen, was von der Jury sehr begrüßt wurde. Wichtig sind für den Antrag ein Zeitplan und Kostenplan.

Dr. Ursula Hartwieg, Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, Förderung von Modellprojekten im Bereich der Bestandserhaltung

Am Beginn des Beitrags von Frau Dr. Hartwieg, der den zweiten Tag des Rheinischen Archivstag eröffnet, steht ein Zitat aus der Denkschrift „Zukunft Bewahren“, wonach der Bund aufgefordert wurde, sich mit einer Summe von jährlich 10 Millionen Euro am Originalerhalt des national bedeutsamen Kulturguts zu beteiligen. Mit dieser Denkschrift wurde auch die Einrichtung einer zentralen Arbeitsstelle vorgeschlagen, die koordinierende Aufgaben übernehmen sollte.

Die Einrichtung dieser Arbeitsstelle, der heutigen Koordinierungsstelle, gingen Verhandlungen in den Jahren 2009 bis 2011 voraus. Zum 26. Mai 2011 erging ein positives Votum in der Kultusministerkonferenz, eine an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesiedelte, zunächst auf fünf Jahre befristete Stelle einzurichten und einen Fachbeirat einzurufen. Von archivischer Seite sind Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Dr. Mario Glauert und Dr. Ernst Otto Bräunche in diesem Fachbeirat vertreten. Die neue Koordinierungsstelle verfügt heute über drei Stellen und einen jährlichen Förderetat von 600.000 € aus Bundesmitteln.

Die ersten Zuwendungsbescheide mit einer Gesamthöhe von über 522.000 € ergingen jedoch bereits im November 2010 auf Anträge von Archiven und Bibliotheken. Ab 2011 entwickelten sich jährlich wechselnde Schwerpunktthemen, z. B. 2011 Feuer und Wasser oder 2013 Vorsorge im Großformat mit einem Gesamtfördervolumen von 970.000 € für über 50 Modellprojekte. An Institutionen im Land Nordrhein-Westfalen entfallen insgesamt 15 bewilligte Anträge, was der zweithöchsten Zahl aller Bundesländer entspricht. Die überwiegende Mehrheit dieser geförderten Anträge stammen aus dem archivischen Bereich, gefolgt von den Bibliotheken.

Die Kriterien für die Förderwürdigkeit eines Projekts sind laut den Ausführungen von Frau Dr. Hartwieg: der modellhafte Charakter, der innovative Ansatz sowie die Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts. Das bedeutet, dass eine gewisse Eigenleistung, die nicht finanziell sein muss, von den Antragstellern erbracht werden muss. Diese Vorgaben erläuterte Frau Dr. Hartwieg an ausgewählten Beispielen.

Zu den Aufgaben der KEK gehört auch die Vermittlung von best-practice-Methoden und die Teilnahme an Tagungen und Messen, um die erarbeiteten Ergebnisse zu vermitteln. Darüber hinaus soll eine deutschlandweite Gesamtstrategie zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts erarbeitet werden, die auch eine Handlungsempfehlung für politische Entscheidungsträger umfasst.

Dr. Marc Wagenbach/Salomon Bausch, Pina-Bausch-Foundation, Erfahrungen mit der Drittmittelförderung beim Pina-Bausch-Archiv

Das Archiv der Pina Bausch Foundation versteht sich als Zukunftswerkstatt. Ausgangspunkt ist das Projekt „Pina lädt ein“. Die Tänzerin und Choreographin Pina Bausch legte noch zu Lebzeiten eine Systematik fest. Die Bestände sind sehr heterogen und beziehen sich auf über 50 Stücke. Sie stellten eine Herausforderung für die Archivierung und Bestandserhaltung dar. Für die technischen Anforderungen und bestandserhalterischen Konzepte brauche man die Erfahrung von Experten. Es bestehe daher die Notwendigkeit, Netzwerke zu schaffen von Künstlern, Archivaren, Informatikern, Tänzern, Pädagogen usw. Äußerst wichtig seien genaue Kenntnisse über die eigenen Bedürfnisse. Notwendig seien also interdisziplinäre, langfristige Kooperationen, z. B. auch mit Institutionen in den USA, aber auch mit dem LVR-AFZ.

Herr Bausch ergänzt, dass das Archiv momentan ausschließlich durch Projektförderungen existiere: durch die Kulturstiftung des Bundes, des MFKJKS, durch städtische und weitere Stiftungen. Die Einzigartigkeit der Einrichtung bringe Chancen. So habe man eine Kooperation mit der TU Darmstadt zur Entwicklung einer digitalen Datenbank. Man habe derzeit eine Laufzeit von 3 ½ Jahren seit 2010 mit einem Volumen von 1,45 Mio. Euro und sei bei Null gestartet: Am Anfang habe man keinen Computer, keinen Raum, keine Ausstattung gehabt. Die Perspektive sei die angestrebte Verstetigung, daneben wolle man Projekte in Bereichen, wo das möglich sei. Ein Schatz, der zur Interpretation der Bestände beinahe unerlässlich sei, seien die Mitarbeiter, insbesondere die Tänzer des Tanztheaters Wuppertal. Man habe sich entschieden, vieles selbst zu machen: 7.500 Videobänder werden inhouse digitalisiert. Eine Ausnahme bildeten Bänder mit besonderen Anforderungen; der Aufwand lohne hier nicht, das selbst zu machen; man habe daher für diese Bänder Dienstleister in Anspruch genommen.

Die Vermittlung von Archivgut gelinge z. T. auch auf Projektbasis. Hier sei insbesondere das Projekt „Archiv und Schule“ zu nennen, für das man auch einen Kooperationsvertrag mit einer Wuppertaler Schule geschlossen habe

Abstract zum Vortrag von Dr. Claudia Kauertz: Die Fördergrundsätze des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums für archivische Aufgaben

Die Leiterin des Sachgebiets Archivberatung des LVR-AFZ Dr. Claudia Kauertz erläutert die Grundsätze der Förderung nichtstaatlicher rheinischer Archive im Kontext der Kulturförderung des LVR. Ihr Vortrag beginnt am 14. Juni um 10.00 Uhr.

Mit der Vielzahl seiner Kulturdienststellen in den verschiedenen Regionen des Rheinlandes sowie mit seinen Beratungsleistungen und Fortbildungsangeboten tritt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als bedeutender Kulturförderer in Erscheinung. Darüber hinaus stellt der LVR finanzielle Fördermittel zur Weiterentwicklung der verschiedenen Kultursparten bereit. Auch die nichtstaatlichen Archive im Rheinland profitieren von den an verschiedener Stelle und in unterschiedlicher Höhe zur Förderung der archivischen Infrastruktur vom LVR bereit gestellten Zuschussmitteln. Allein in den letzten 5 Jahren hat der LVR im Rahmen verschiedener Förderprogramme insgesamt Mittel in Höhe von ca. 1,78 Mill. Euro an nichtstaatliche rheinische Archive ausgegeben.

Der vorliegende Beitrag informiert über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die der LVR allen nichtstaatlichen rheinischen Archiven – sowohl Kommunalarchiven wie auch übrigen Archiven – anbietet. Dabei geht er sowohl auf Fördermaßnahmen ein, bei denen die Mittel maßgeblich vom Land bereit gestellt, aber von den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden bewirtschaftet und vergeben werden, wie auch auf die vom LVR aus eigenem Etat zur Verfügung gestellten Zuschussmittel. Letztere werden den rheinischen Archiven v. a. im Rahmen der allen Kultureinrichtungen zu Gute kommenden Regionalen Kulturförderung vom LVR-Kulturdezernat (Dezernat 9) sowie im Rahmen der spartenspezifischen Archivförderung vom LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) zur Verfügung gestellt. Der Fokus liegt dabei auf der Archivförderung des LVR-AFZ, dessen Fördergrundsätze und -kriterien vorgestellt werden.

Abstract zum Vortrag von Dr. Julia Lederle-Wintgens: Das Förderprogramm Archiv und Schule

In einem neuen Förderprogramm stehen ab 2013 Mittel für Projekte im Rahmen der “Bildungspartner NRW – Archive und Schule” zur Verfügung. Wie die Archive in den Genuß dieser Förderung gelangen können erläutert die Referentin im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Julia Lederle-Wintgens am 14. Juni 2013 um 9.20 Uhr.

Vorgestellt wird das neue Förderprogramm „Archiv und Schule“, dass das Kulturministerium des Landes NRW Anfang dieses Jahres ins Leben gerufen hat. Das Programm baut auf den Erfahrungen des Wettbewerbs „Archiv und Jugend“ auf und zielt darauf ab, Starthilfe für nachhaltig nutzbare Projekte oder Programmmodule bieten zu bieten.

Das neue Förderprogramm unterstützt grundsätzlich alle öffentlich zugänglichen Archive in Nordrhein-Westfalen unabhängig von ihrer Trägerschaft und ist offen für Kooperationsformen jeglicher Art zwischen Archiven und Schulen.

Das Förderprogramm kooperiert mit der Initiative „Bildungspartner NRW – Archiv und Schule“, die ein gemeinsames Angebot des Landes NRW und der Kommunen ist. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm „Archiv und Schule“ ist daher, dass das antragstellende Archiv eine Bildungspartnerschaft mit einer Schule eingegangen ist.

Die erste Auswahlsitzung der Archivberatungsstellen und des Kulturministeriums fand im März dieses Jahres statt. Der nächste Bewerbungsstichtag ist der 1. Oktober 2013.

Aktuelle Informationen zum Förderprogramm sind auf folgenden Internetseiten zu finden:

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen: http://mfkjks.nrw.de/kultur/archive-und-bibliotheken-8478

LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum: http://www.afz.lvr.de/index.asp?NNr=9215

LWL-Archivamt: http://www.lwl.org/LWL/Kultur/Archivamt

Bildungspartner NRW – Archiv und Schule: http://www.archiv.schulministerium.nrw.de

Abstract zum Vortrag von Dr. Ursula Hartwieg: Förderung von Modellprojekten im Bereich der Bestandserhaltung

Dr. Ursula Hartwieg, Leiterin der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des Schriftlichen Kulturguts (KEK) an der Staatsbibliothek zu Berlin, stellt die Aufgaben der KEK, bisher geförderte Projekte und die Perspektiven für zukünftige Bestanderhaltungsinitiativen vor. Der Vortrag eröffnet den zweiten Veranstaltungstag um 9.00 Uhr.
Weitere Informationen zur KEK finden sie hier.

Die Koordinierungsstelle für den Erhalt des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde auf Initiative von Kulturstaatsminister Neumann von Bund und Ländern im August 2011 bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingerichtet und bei der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelt. Vorerst auf eine Laufzeit von fünf Jahren befristet, stehen für die KEK seit 2010  im Haushalt des Kulturstaatsministers jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die Länder sind über die Kulturstiftung der Länder mit weiteren 100.000 Euro pro Jahr beteiligt. Die Koordinierungsstelle behandelt Fragen zur Sicherung des schriftlich überlieferten Kulturerbes: Zu den Hauptaufgaben zählen die Entwicklung einer deutschlandweiten Gesamtstrategie zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts sowie die Erarbeitung von Prioritäten und die Koordinierung einzelner Maßnahmen. Von zentraler Bedeutung ist auch die finanzielle Unterstützung einzelner Modellprojekte in Archiven und Bibliotheken. Bundesweit konnten bisher über 100 solcher Vorhaben durchgeführt werden. Diese Modellprojekte ermöglichen nicht nur den langfristigen Schutz schriftlichen Kulturguts in ganz Deutschland, sondern sie sensibilisieren die Öffentlichkeit für die Gefährdungen des schriftlichen kulturellen Erbes. Und schließlich dienen die durch sie gewonnenen Erfahrungen der Entwicklung eines deutschlandweiten Bestandserhaltungskonzepts.