Prof. Dr. Charles Jeurgens (Universität Amsterdam): Dutch appraisal and selection policy. Hotspots and the MH17-crash as an example

Am Beispiel des Abschuss der Boeing 777 von Malaysian Airlines am 17. Juni 2014 über der Ukraine erläutert der Referent die Grundlagen der Debatte um und über Überlieferungsbildung in den Niederlanden. Dabei geht er von den rechtlichen Grundlagen aus, insbesondere dem Archivgesetz (Archives Act) aus dem Jahr 1995, um die Grundzüge der archivfachlichen Debatte zu skizzieren und auf dieser Grundlage die archivischen Konsequenzen für den Umgang mit Unterlagen und Informationen zum Flugzeugabsturz zu beleuchten.

Für den Referenten besteht das Grunddilemma zeitgenössischer Überlieferungsbildung darin, dass sie grundsätzlich einer guten Kenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung bedürfen, die moderne Gesellschaft sich aber durch eine so hohe Komplexität auszeichnet, dass es kaum möglich ist, einen solchen Überblick zu gewinnen.

1. Gesetzliche Grundlagen in den Niederlanden

Grundlage ist das Archivgesetz (Archives Act) der durch eine Rechtsverordnung (Archives decree) ausgestaltet und präzisiert wird. Mit Blick auf die Überlieferungsbildung dekretiert das Gesetz eine grundsätzliche Ablieferungspflicht, die in der Rechtsverordnung durch Verfahrensvorschriften präzisiert werden. Eine Novellierung dieser Rechtsvorschriften steht derzeit an, die u.a. mit einer Reduzierung der Ablieferungspflichten von 20 auf 10 Jahre einhergehen wird.

2. Praktische Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die staatlichen Archive in den Niederlanden

Übernahme und Bewertung verlaufen in den Niederlanden anders als in Deutschland. Bei der Abgabe an das Archiv beginnt alles mit einer „Top Level Consultation“ zwischen abgebender Stelle, zuständigem Archiv und einer unabhängigen Stelle, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger repräsentiert. Unter Berücksichtigung wird eine Bewertungsentscheidung getroffen bzw. ein „retention schedules“ erarbeitet, die anschließend von übergeordneten Stellen (z.B. Ministerien) genehmigt werden müssen. Welche Kriterien hierbei angelegt werden müssen, steht in Grundzügen im Archivgesetz – methodische Vorgaben gibt es jedoch nicht. Diese entsprechen vielmehr dem jeweiligen Stand der archivwissenschaftlichen Diskussion. Von großer Bedeutung seien die PIVOT- Methode (ca. 1990er Jahre bis 2010) sowie der Zugang des „Macro Appraisal“, auf die Jeugens im Folgenden intensiver eingeht.

3. PIVOT-Methode

Die Methode sei nach Erlass der Archivgesetze 1995 entwickelt worden, mit der insbesondere auf die deutliche Verkürzung von Ablieferungsfristen reagiert worden ist (50 auf 20 Jahre). Ziel seine die Vereinfachung und zeitliche Verkürzung des Bewertungsprozesses gewesen. Der Nachteil habe jedoch darin bestanden, dass die Methode v.a. formalistisch-legalistische Kriterien die Bewertungsentscheidung präjudiziert hätten und es eine starke Zentrierung auf die staatliche Verwaltung gegeben habe. Deshalb habe um 2010 – parallel zu entsprechenden Debatten in Deutschland zwischen Befürwortern von Evidenztheorie und Dokumentationsprofilen – ein Umdenken eingesetzt. Man habe eine bessere Abdeckung der tatsächlichen gesellschaftlichen Wirklichkeit angestrebt, ohne die unbestreitbaren Vorteile von PIVOT aufzugeben.

Die Folge seien drei Instrumente entwickelt worden.

4. Neue Instrumente (systeme analysis, risk analysis, Hotspot monitor)

Man habe die Analyse von Systemen und Risiken eingeführt, um den Archivwert anhand der mit den jeweiligen Informationen verbundenen Risiken bzw. Relevanz für Gesellschaft und Verwaltung bestimmen zu können. Hinzukomme der sog. „Hotspot Monitor“ – der Versuch zeitgenössische Ereignisse rechtzeitig zu erkennen, denen eine besondere Bedeutung zukomme bzw. zukommen werden. Hier sei der Abschuss der Passagiermaschine 2014 (https://de.wikipedia.org/wiki/Malaysia-Airlines-Flug_17) ein besonders eindrucksvolles Beispiel, bei dem sich zeige, dass man bereits sehr frühzeitig, ja vorzeitig damit anfangen könne, entsprechende Informationen zu sammeln bzw. Bewertungsentscheidungen zu treffen. Hier gebe es sogar eindeutige politische Stellungnahmen, die die staatlichen Archive verpflichte, das gesamte Forschungsmaterial zu sammeln, zu erhalten und zugänglich zu machen. Diese politische Entscheidung habe sich auch auf extrem volatile, kaum archivfähige elektronische Unterlagen bezogen und die Staatsarchive vor große Herausforderungen gestellt. Eine Vielzahl von staatlichen und sonstigen Stellen sei mit dem herausragenden, tragischen Ereignis befasst gewesen.

5. Fazit und Diskussion

Zusammenfassend stellt Jeurgens fest, dass die drei neuen Instrumente – auch am Beispiel des Flugzeugabsturzes – ihre Vorteile bewiesen hätten. Sie müssten allerdings immer zusammen gedacht werden und beruhten auf der Einbeziehung von nicht archivischen „Stake holdern“ im engeren Sinn (Verwaltung, Wissenschaftler, Zivilgesellschaft). Allerdings dürfe man sich auch nichts vormachen: Auch die Beteiligung von nicht archivischen Akteuren sowie die Entwicklung von innovativen Instrumenten, mache Überlieferungsbildung nicht zu einem einfachen, standardisierbaren Verfahren. Bewertung bleibe zeitaufwendig und komplex. Insbesondere die Abstimmung und der Dialog seien nicht immer einfach.

Im Anschluss konstatiert Yvonne Bergerfurth (StA Geldern), ihr sei im Laufe des Vortrags eine (noch) größere Nähe zwischen Records Management und Archiven als in Deutschland deutlich geworden. Die Grenzen zwischen beiden Aufgaben verschwämmen und sie fragt, ob ihr Eindruck richtig sei, dass der niederländische Zugang mit einem (noch) höheren Personalaufwand als in Deutschland einhergehe. Jeurgens bejaht dies grundlegend, macht in seiner Replik aber auch deutlich, dass die Festlegung von „Hotspots“ eine Aufgabe bei der abgebenden Stelle sei. Es gebe eine andere Aufgabenverteilung zwischen Archivaren und anderen Stake holdern als in Deutschland. Überlieferungsbildung werde nicht nur im Dialog zwischen Archiven, sondern v.a. zwischen Archiven, Verwaltung und Wissenschaft betrieben.

Hr. Pilger (StA Duisburg) erkundigt sich, in welchem Verhältnis die Ermittlung von Hotspots zur „Trend analysis“ stehe – wie er sie am Vortrag z.B. mit Blick auf die Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte skizziert habe. Jeurgens antwortet, dass die Analyse von gesellschaftlichen Entwicklungen in kommunalen Archiven und Dokumentationsstellen eine große Bedeutung zukommt, nicht aber in den von ihn dargestellten staatlichen Archiven.

Bettina Joergens (LAV NRW) fragt nach den Problemen, die aus der notwendigen Kollaboration zwischen Archivaren, Verwaltung und Wissenschaftlern bzw. dem faktischen Fehlen der archivischen Bewertungshoheit resultiere.

Peter Weber (LVR-AFZ) weist auf die großen Parallelen mit dem Prinzip des Dokumentationsprofils hin. Er und Jeurgens sind sich einig, dass es sich um einen Versuch handele, Überlegungen von Hans Booms zu operationalisieren, in die Realität umzusetzen.

Josef van Elten (HAEK) stellt die Frage in den Raum, ob dieser Anspruch nicht mit einer massiven Überlastung der Archive einhergehe.

Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 1: Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg), “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv Duisburg”

Unter der Überschrift „Überlieferungsbildung konkret“ stellt die Sektion 2, die aus zwei parallel laufenden Gesprächsrunden mit jeweils zwei Impulsvorträgen besteht, konkrete Beispiele aus der Überlieferungsbildungs-Praxis verschiedener rheinischer Archive vor. Im ersten Vortrag der Gesprächsrunde 1 berichtet der Duisburger Stadtarchivar Dr. Andreas Pilger über die Problematiken und Herausforderungen der Überlieferung zur Migrationsgeschichte und der damit verbundenen Aufgabe der Entwicklung einer diesbezüglichen Überlieferungsstrategie im Stadtarchiv Duisburg. Im Folgenden eine kurze Skizzierung einiger Gedanken seines Vortrages:

Herr Dr. Pilger zeigt einleitend einen selbstgeschossenen Schnappschuss von einer Straßenecke in Duisburg-Marxloh, auf dem Personen mit Migrationshintergrund abgebildet sind. Mit diesem Motiv will Herr Dr. Pilger zu Anfang seines Vortrages darauf aufmerksam machen, dass Migrationsgeschichten seit Jahrzehnten ein Teil der lokalen kommunalen Lebenswelt darstellen, diese besagten Geschichten und Lebenswelten von Migrant*innen im Archiv jedoch bis jetzt nicht hinreichend abgebildet sind.

Anschließend geht Herr Dr. Pilger darauf ein, dass die seit dem 19. Jahrhundert stattfindenden Migrationsprozesse die Gesellschaft, die Politik und die Wirtschaft in den Ruhrgebietsstädten maßgeblich mitgeprägt haben. Vor allem im Ruhrgebiet, wo in einigen Stadtteilen die Bevölkerung einen Migrationshintergrund von 50% und mehr aufweist, hatte und hat das Thema Migration und ihre Implikationen einen starken Impact auf die Stadtgesellschaft. Dies spiegelt sich in der Überlieferung in den Archiven jedoch nicht hinreichend wider.

Da sich das Interesse am Thema Migration und daran anschließend an einer sachlich fundierten Forschung zur Migrationsgeschichte allgemein erhöht (z.B. auch durch vermehrte Nutzeranfragen in Archiven), müssen die Stadtarchive bzw. das Stadtarchiv Duisburg einschlägiges diesbezügliches Quellenmaterial für die Gesellschaft und Forschung sichern, nutzbar und zugänglich machen. Dies ist bislang allerdings nur schlecht gelungen, weite Teile der Migrationsgeschichte seit den 1960er-Jahren sind bislang im Archiv kaum dokumentiert. Gründe hierfür liegen u.a. darin begründet, dass sich das Archiv großen strukturellen Problemen bei der Ansprache von zuständigen Ämtern und migrantischen Gruppen gegenübersieht. Herr Dr. Pilger mahnt folglich dringenden Handlungsbedarf an, um den entsprechenden diesbezüglichen Anforderungen und Herausforderungen in der Zukunft gerecht zur werden.

Herr Dr. Pilger plädiert daher dafür, sich seitens der Archive den Menschen mit Migrationsgeschichte stärker zu öffnen und auf sie zuzugehen sowie verstärkt mit den zuständigen amtlichen Stellen, anderen Archiven und den entsprechenden zivilgesellschaftlichen Akteuren (spartenübergreifend) in einen Gedankenaustausch über die besagte Überlieferungsproblematik zu treten. Dazu ist u.a. im Herbst 2019 ein Treffen anberaumt.

Dem Quellen- und Überlieferungsmangel muss laut ihm ferner aktiv entgegengewirkt werden. Dazu muss zum einen die Dokumentation bzgl. Migration und Integration konzeptionell und praktisch neu ausgerichtet und aufgebaut sowie zum anderen versucht werden, die alten Überlieferungslücken retrospektiv möglichst zu schließen. Er führt weiter aus, dass man dabei noch ganz am Anfang stehe und sich diesbezüglich stärker vernetzen müsse.

Im Folgenden geht Herr Dr. Pilger kurz auf das Dokumentationsprofil Migration von Nasrin Saef (2013) und die in ihm breit dargelegten Überlieferungsziele, Kategorien und Unterlagenbildner (etwa 30 amtliche Stellen und viele nichtamtliche Stellen und Institutionen) ein. Ferner konstatiert er mit Blick auf das oben ausgeführte, dass dies deutlich machen würde, dass Migration ein breites Querschnittsthema und eine mögliche Perspektive auf Geschichte generell sei.

Er stellt ferner die Frage, welche amtlichen und nichtamtlichen Stellen und Institutionen historisch und aktuell mit Migration und Integration zu tun gehabt haben und haben, um anschließend prägnant die historischen Phasen der Ausländer- und Migrationspolitik in der Bundesrepublik zu skizzieren: In den 1960er-Jahren (Gastarbeiter) beschäftigten sich vor allem die Caritas, das Rote Kreuz und die Unternehmen mit dem Thema Migration und den Migrant*innen. Die amtliche Verwaltung beschränkte sich in dieser Zeit auf den ordnungsrechtlichen Rahmen. Ab den 1970er-Jahren begann jedoch auch die Politik und die kommunale Verwaltung, über den ordnungsrechtlichen Rahmen hinaus, sich für das Thema Migration verstärkt zu interessieren; Integration wurde allmählich wichtiger als besagte ordnungsrechtliche Aspekte, was u.a. dazu führte, dass die Sozialämter sich damit befassten.

Anschließend geht Herr Dr. Pilger konkret auf die Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte des Stadtarchivs Duisburg ein und stellt für die Stadt Duisburg diesbezüglich wichtige Verwaltungsstellen bzw. Ämter, Quellen- und Überlieferungsarten dar. Dabei stellen die Ratsunterlagen (u.a. Sozialausschuss) mit ihren zugespitzten, aggregierten und verdichteten, jedoch relativ konfliktfreien Informationen die Rückgratüberlieferung auch zur Migration dar. Eine diesbezügliche Intensivierung der Erschließung dieser Unterlagen ist angedacht, um so teilweise fehlende Überlieferungen aus den Fachbereichen zu kompensieren. Ferner führt Herr Dr. Pilger aus, dass demografische Kerndaten (Statistiken) gut überliefert sind und die sog. Ausländerakten (Basisdaten der Ausländerbehörde), trotz ihres potentiell diskriminierenden Charakters und der bis in die 1990er-Jahren stattgefundenen Kassation, eine wichtige Überlieferung darstellen.

In Bezug auf die verschiedenen Ämter der Stadt Duisburg konstatiert Herr Dr. Pilger ferner, dass sich die Quellen- und Überlieferungssituation in denselben und der Zugang des Archivs zu den Unterlagen sehr unterschiedlich darstellt (u.a. unterschiedliche Aussonderungstraditionen in den jeweiligen Ämtern). Sehr schlecht sieht die Situation etwa für das Amt Soziales und Wohnen aus (schwer zugänglich für das Archiv), wohingegen im Bildungsbereich (Amt für Schulische Bildung) besserer Kontakt herrscht.

In Bezug auf die nichtamtliche Überlieferung zum Thema Migration in Duisburg führt Herr Dr. Pilger abschließend aus, dass die archivische Integration der Menschen mit Migrationsgeschichte in Duisburg bis dato schlecht gelungen ist (Menschen mit Migrationshintergrund kommen z.B. kaum ins das Archiv). Um diese Menschen zur Stärkung der nichtamtlichen Überlieferung besser zu erreichen, sollen Veranstaltungen zum Thema Migration stattfinden, um diesbezüglich Vertrauen zu den Menschen aufzubauen: ein möglicher Ansatz könnten dabei Zeitzeugeninterviews mit Migrant*innen darstellen.

Link zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 2 der Sektion 2:

https://lvrafz.hypotheses.org/4544

Sektion 1 Vortrag von Dr. Max Plassmann: Der BKK-Unterausschuss “Überlieferungsbildung”

Herr Dr. Plassmann berichtet über den BKK-Unterausschuss „Überlieferungsbildung“.

Die BKK (=Bundeskonferenz der Kommunalarchive) ist ein berufener Fachverband beim Deutschen Städtetag, der aus 25 Mitgliedern besteht. Zu seinen Aufgaben zählt zum einen die Diskussion aktueller Probleme von Kommunalarchiven. Zum anderen berät die BKK auch den deutschen Städtetag in archivischen Fragen, wodurch sie gleichzeitig ein Sprachrohr der Archive in die Politik hinein ist.

Der BKK-Unterausschuss „Überlieferungsbildung“ wurde 2002 gegründet, kurz nach Gründung des gleichnamigen VDA-Arbeitskreises.

Das bisher wichtigste Produkt ist die Arbeitshilfe „Erstellung eines Dokumentationsprofils für Kommunalarchive“. Hierin werden auf abstrakter Ebene Hilfestellungen gegeben, wie ein Kommunalarchiv ein eigenes Dokumentationsprofil erstellen kann. Die Arbeitshilfe ist jedoch kein praktisch sofort einsetzbares Mittel zur Überlieferungsbildung, sondern es bedarf der individuellen Zuschneidung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kommunalarchivs. Diese Aufgabe muss das jeweilige Kommunalarchiv selbst übernehmen. Anders als auf staatlicher Ebene dokumentieren Kommunalarchive nämlich nicht nur das Verwaltungshandeln, sondern auch die lokale Lebenswelt. Dies bedeutet, dass eben nicht nur amtliches Schriftgut, sondern auch nichtamtliches Schriftgut wie Nachlässe und Sammlungen in die Überlieferungsbildung miteinbezogen werden müssen. Es geht nicht nur darum das Verwaltungshandeln zu dokumentieren, sondern ein gesellschaftliches Gesamtbild zu dokumentieren. Grundsätze und Arbeitsweisen gilt es auf die eigene lokale Lebenswelt anzupassen.

2017 wurden „Empfehlungen zum Umgang mit ersetzendem Scannen“ herausgegeben, aktuell in Bearbeitung „Umgang mit Unterlagen aus ARGEN und Jobcentern“ sowie „Bürgerpartizipation im kommunalen Bereich“.

Es braucht auf kommunaler Ebene eigene Arbeitskreise, denn beim VDA werden abstrakte Grundsätze formuliert, die aber nicht auf jede Archivsparte übertragbar sind. Bei Bewertungsdiskussionen dominiert die staatliche Sichtweise.

Auch die Anwendung an sich stellt ein Problem dar, da sie praktisch nicht auf Kommunalebene übertragbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass Kommunalarchive hier eine eigene Diskussion führen.

Bei der kommunalpolitischen Überlieferungsbildung spielt die inhaltliche Bewertung wegen ihrer individuellen lokalen Lebenswelt eine größere Rolle, denn sie will in ihrer Besonderheit erfasst und dokumentiert werden. Hierbei spielt auch die Überlieferung im Verbund eine Rolle: Welche anderen Archive in der Region liefern auch Dokumente, die wir deshalb nicht archivieren müssen?

„Das historische Erbe sichern“ bedeutet auch, dass das Kommunalarchiv die Überlieferung vor Ort sichern muss, wenn keine andere Gedächtnisinstitution vorhanden ist. Dann hat es nicht nur die Aufgabe, Verwaltung abzubilden, sondern auch Aspekte aus der lokalen Lebenswelt zu erfassen. Die Verzahnung von Verwaltungshandeln und lokaler Lebenswelt durch die Dokumentation von amtlichem und nichtamtlichem Schriftgut ist deshalb wichtig. Die Grundfrage dabei bleibt: Was macht meine Kommune aus? Diese Antwort kann kein allgemeines Dokumentationsprofil geben, sondern muss individuell erarbeitet werden. Hierbei können Arbeitshilfen und Positionspapiere eine wichtige Hilfestellung sein.

Abstract zum Vortrag von Dr. Andreas Pilger: Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv Duisburg

Die 2. Sektion stellt unter dem Titel “Überlieferungsbildung konkret” unterschiedliche Ansätze und Fragestellungen zur Überlieferungsbildung aus der Praxis der rheinischen Archive vor. Die Aufteilung in zwei parallele Gesprächsrunden soll Raum für Diskussionen im verkleinerten Kreis bieten. In der ersten Gesprächsrunde mit zwei Beispielen aus kommunalen Archiven erläutert der Duisburger Stadtarchivar Dr. Andreas Pilger die Herausforderungen seines Hauses beim Aufbau einer Überlieferung zur Migrationsgeschichte.

Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur wurden in Duisburg (wie in allen Ruhrgebietsstädten) seit dem 19. Jahrhundert durch Migrationsprozesse entscheidend mitgeprägt. Auch in der aktuellen öffentlichen Diskussion bewegt kaum ein Thema die Gemüter so stark wie das Thema der Migration und ihrer Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft. Um zukünftig in Abgrenzung zu der stark emotionalisierten Debatte der Gegenwart eine sachlich fundierte Forschung zur Migrationsgeschichte in Duisburg zu ermöglichen, muss das Stadtarchiv schon heute einschlägiges Quellenmaterial sichern. Das ist bislang allerdings nur schlecht gelungen. Weite Bereiche der Migrationsgeschichte seit den 1970er-Jahren sind bislang im Archiv kaum dokumentiert. Die Gründe dafür liegen weniger in fehlenden oder unzureichenden Konzepten der Überlieferungsbildung; vielmehr sieht sich das Archiv erheblichen strukturellen Problemen bei der Ansprache von Verwaltungsstellen und migrantischen Gruppen gegenüber. Um letztere zur Stärkung einer nichtamtlichen Überlieferung besser zu erreichen, muss sich das Archiv grundsätzlich stärker interkulturell interessieren und öffnen. Im amtlichen Bereich müssen die wenigen im Archiv verwahrten und in den Registraturen noch erreichbaren Unterlagen zum Thema mit besonderer Umsicht behandelt und teilweise fehlende Überlieferungen aus den Fachbereichen durch tiefere Erschließung der Rückgratüberlieferung (z. B. Ratsunterlagen, aggregierte Berichte und Statistiken) kompensiert werden. Nicht zuletzt mit Blick auf begrenzte Ressourcen hat das Stadtarchiv seine Ansprüche bei der Überlieferungsbildung in der Fläche stark reduziert. Statt einer deduktiv ansetzenden vollständigen Kartierung der migrantischen Lebenswelt (wie sie Dokumentationsprofile idealtypisch vorsehen) steht ein induktives Vorgehen im Vordergrund, das bewusst punktuell und durchaus unsystematisch ansetzt. Der Vortrag stellt dieses pragmatische Vorgehen zur Diskussion und wirbt für einen stärkeren Austausch der Archive zu praktischen Erfahrungen bei der Sicherung migrationsgeschichtlicher Quellen.


Kurzvita von Andreas Pilger

  • Studium und Promotion in Münster
  • 2001–2003 Archivreferendariat am Staatsarchiv Marburg und an der dortigen
    Archivschule
  • Seit 2003 im Landesarchiv NRW, dort zunächst im Ministerialarchiv der Abteilung Rheinland, unter anderem zuständig für die Edition der Kabinettsprotokolle der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen
  • 2009–2013 Leiter des Dezernats für Öffentlichkeitsarbeit im Fachbereich Grund-sätze des Landesarchivs NRW; in dieser Funktion betreute er unter anderem das Internetportal „Archive in NRW“ und hat dessen Weiterentwicklung in den letzten Jahren archivfachlich begleitet
  • Seit Anfang 2014 Leiter des Stadtarchivs Duisburg und Ko-Projektleiter des
    Zentrums für Erinnerungskultur, Menschenrechte und Demokratie (das sich mit der NS-Geschichte, aber auch mit der Migrationsgeschichte Duisburgs beschäftigt)

Abstract zum Vortrag von Dr. Max Plassmann: Der BKK-Unterausschuss “Überlieferungsbildung”

Auch in der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) diskutieren Archivkolleg*innen das Thema Überlieferungsbildung in einem Unterausschuss. Wie für die BKK üblich, stehen hier Fragestellungen kommunaler Archive im Mittelpunkt. Dr. Max Plassmann vom Historischen Archiv der Stadt Köln stellt die Arbeit des Unterausschusses näher vor.

Der 2002 gegründete Unterausschuss bereitet Empfehlungen, Arbeitshilfen und Positionspapiere der Bundeskonferenz der Kommunalarchive (BKK) vor, des archivischen Fachverbands beim Deutschen Städtetag. Zu nennen sind hier u. a. das Positionspapier „Das historische Erbe sichern! Was ist aus kommunaler Sicht Überlieferungsbildung?“ von 2004 und die Arbeitshilfe „Erstellung eines Dokumentationsprofils für Kommunalarchive“ von 2008 sowie aus jüngerer Zeit die „Empfehlungen zum Umgang mit Ersetzendem Scannen als Herausforderung für die Überlieferungsbildung“ von 2017. Derzeit wird v. a. an einer Empfehlung zur Abbildung von Bürgerpartizipation im kommunalpolitischen Kontext gearbeitet (alle Empfehlungen und Papiere der BKK sind auf deren Homepage zu finden: https://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/).

Als rein kommunales Gremium hat der Unterausschuss mehr als spartenübergreifende Arbeitskreise die Besonderheiten der Überlieferungsbildung von Stadt-, Gemeinde- und Kreisarchiven im Blick. Deren Bewertungspraxis ist zunächst geprägt von lokaler Verantwortung und Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Zudem hat sich hier die Arbeit mit inhaltlichen Zieldefinitionen im Sinne eines Dokumentationsprofils gegenüber rein formalen Bewertungsmethoden als überlegen erwiesen. Auch sind hier bestimmte an anderer Stelle bewährte Instrumente der Bewertung, wie Bewertungsmodelle aus verschiedenen Gründen im kommunalen Kontext nur bedingt einsetzbar.

Die hohe Bedeutung der jeweils lokalen Entscheidungskompetenz in Bewertungsfragen erfordert qualifiziertes Personal vor Ort, das in dieser „Königsdisziplin“ Kompetenzen mitbringt. Der BKK-Unterausschuss kann dieses Personal vor Ort nicht ersetzen. Aber er trägt gemeinsam mit dem jährlichen Fortbildungsprogramm der BKK dazu bei, die notwendigen Diskussionen anzustoßen und zu vertiefen.


Kurzvita von Max Plassmann

  • Studium der Mittleren und Neueren Geschichte, Alten Geschichte und Ethnologie in Mainz
  • 1998 Promotion mit dem Thema „Krieg und Defension am Oberrhein. Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden und die Vorderen Reichskreise (1693–1707)“
  • 1999–2001 Archivreferendariat am Hauptstaatsarchiv Stuttgart und an der Archivschule Marburg
  • 2001–2009 Leiter des Universitätsarchivs Düsseldorf
  • Seit 2009 Historisches Archiv der Stadt Köln, derzeit als Sachgebietsleiter für Altbestände vor 1815 und für Sammlungen und Nachlässe
  • Mitglied im VdA-Arbeitskreis Bewertung und im BKK-Unterausschuss Überlieferungsbildung.

Publikationen (Auswahl)

  • Dokumentationsprofil für das Historische Archiv der Stadt Köln. In: Schmidt-Czaia, Bettina (Hrsg.): Erinnern an die Zukunft. Das Kölner Bürgerarchiv
    (= Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln. Bd. 100). Köln 2014, S. 115-169
  • Überlieferungsbildung im Verbund. Die Planungen des Historischen Archivs der Stadt Köln. In: Archivar 65 (2012), S. 42-47
  • Kopf und Füße. Strategische Ziele in der Überlieferungsbildung. In: Evaluierung von Bewertungsdokumenten. Beiträge zur archivischen Überlieferungsbildung. Hrsg. v. Arbeitskreis „Archivische Bewertung“ im VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. Stuttgart 2018, S. 40-43

 

Sektion 3: Nasrin Saef – Das Dokumentationsprofil Migration. Ein Kooperationsprojekt mit rheinischen Kommunalarchiven

Dipl.-Archivarin Nasrin Saef präsentierte ein Dokumentationsprofil für den Bereich Migration, das im Rahmen einer Kooperation des Dokumentationszentrums DOMiD und der Stadtarchive Hürth sowie Düren  erarbeitet wurde. Einführend stellte sie zunächst kurz das Dokumentationszentrum und Museum über die  Migration in Deutschland e.V. vor und bedankt sich sowohl bei den beteiligten kommunalen Archiven als auch beim Landschaftsverband Rheinland für die finanzielle Unterstützung. Das Dokumentationsprofil basiert auf dem Konzept der BKK und soll eine gezielte Arbeitshilfe für Kommunalarchive bieten. In einem ersten Schritt erläuterte Frau Saef die Dokumentationsziele und beschrieb die dazu jeweils gehörigen Verwaltungsakten. Im Anschluss widmete sie sich den jeweiligen Quellen- und Registraturbildnern. Da nicht alle Stichprobenverfahren geeignet sind, problematisiert sie die Verfahren, die bei der Auswahl des  Archivgutes genutzt werden können. Weiter werden von Frau Saef Bewertungsempfehlungen genannt und das häufige Problem der Kommunalarchive betont: Wenig Platz! Als eine mögliche Lösung schlägt sie eine Reduzierung der Übernahmemenge durch bessere Abstimmung und eine Überlieferung im Verbund vor, da aussagekräftiges Schriftgut auf zahlreichen staatlichen und kommunalen Ebenen entstehe.

Unumgänglich bleibt jedoch in diesem Fall die Bewertungsentscheidung des Archivars. Daneben müssen Absprachen unter den Archiven in horizontaler wie vertikaler Hinsicht herbeigeführt und umgesetzt werden.