Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 2 (nichtöffentliche Archive)

Die Moderation von Frau Dr. Kauertz hebt auf den Unterschied von öffentlichen Archiven (staatliche und kommunale Archive), für die beispielsweise das Archivgesetz NRW gilt und von nichtöffentlichen Archiven (kirchliche Archive und freie Archivträger), für die kirchliche Archivgesetze oder kein Archivgesetz gilt. Die Sektion stellt zwei Beispiele nichtöffentlicher Archive vor.

Dr. Stefan Flesch (Archiv der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, Düsseldorf), “Zwischen Ehrenamt und Dienstleister – Bewertung von evangelischen Gemeindearchiven im Rheinland”

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist die zweitgrößte deutsche Landeskirche. Ihr Gebiet deckt sich mit der früheren preußischen Rheinprovinz. Es wurde 1853 gegründet und ist damit das älteste Archiv einer evangelischen Landeskirche in Deutschland. Es umfasst 687 Kirchengemeinde und 37 Kirchenkreise mit insgesamt 2,5 Mill. Mitgliedern.

Das Archiv befand sich bis 1928 in Koblenz am Sitz des Konsistoriums und wurde dann nach Bonn verlegt. Dort war es ab 1936 in einem eigenen Gebäude am Hofgarten untergebracht. Nach schweren Kriegsverlusten sowohl in den Akten- als auch in den Bibliotheksbeständen erfolgte 1951 die Verlegung nach Düsseldorf in das Dienstgebäude des Landeskirchenamts. Gleichzeitig wurde mit Pfarrer Walter Schmidt der erste hauptamtliche Archivar eingestellt. Die 1953 als Filialarchiv gegründete Evangelische Archivstelle Koblenz bezog 1996 eigene Räume im Kloster Sankt Martin in Boppard und ist zuständig für die Archivpflege im südlichen Teil der Landeskirche.

Das Landeskirchliche Archiv fungiert sowohl als Archiv der Landeskirche als auch als Einrichtung der kirchlichen Archivpflege: Archivpflege im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland, Ordnung, Verzeichnung und dauerhafte Aufbewahrung von Archivbeständen, die Betreuung von Benutzern einschließlich der Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und die Publikation wissenschaftlicher

Untersuchungen zur rheinischen Kirchengeschichte. Es veröffentlicht eine eigene Schriftenreihe.

Der Bewertungsauftrag nach dem Archivgesetz der ev. Kirche i.Rh. § 12,2 für die Landeskirchenverwaltung, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden. Ohne Bewertungsentscheidung seitens der derzeit neun Facharchivar*innen darf keine Kassation vorgenommen werden.

Es gilt ein Einheitsaktenplan für alle drei Ebenen der Kirche, der fast die gesamte Lebenswelt der ev. Kirchlichen Lebenswelt abbildet.

In der Archivpflege für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland wird das landeskirchliche Archiv seitens Synodalarchivpfleger*innen und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt. Da aber dieser Kreis in den letzten 20 Jahren um 75 % abgenommen hat, wird seit 2010 zunehmend auf private professionelle Dienstleister zurückgegriffen. Es wurden seitdem 70 Archivbestände auf der Ebene von Kirchenkreis und Gemeinden findbuchmäßig erschlossen.

Vor einer Auftragsvergabe ist zu klären, dass 1. die Fachaufsicht gewährleistet wird, 2. im Vorfeld eine Kassationsberatung der Gemeinde verpflichtend (Bwertung, Kassation um Kosten zu reduzieren) und 3. dass der Einheitsaktenplan für die Klassifikation verpflichtend ist.

Dieses Konzept der Dienstleistung bietet Planungssicherheit im Hinblick auf Zeit und Kosten. Nachteil: Es entsteht eine Zweiklassengesellschaft von finanzkräftigen Gemeinde mit gut erschlossenen Archiven und von armen Gemeinde im städtischen Problembezirken, die sich diese Dienstleistung nicht leisten können.

Speziell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungs- und Gemeinde-ämtern richten sich die “Schriftgutlehrgänge”. Hier wird praxisnah die effiziente Ablage von Dokumenten (Vorgängen) in der Registratur anhand des geltenden Einheitsaktenplans der Evangelischen Kirche im Rheinland vermittelt.

Das Landeskirchliche Archiv verfügt an seinen beiden Standorten über ca. 700 Bestände mit einem Gesamtumfang von ca. 8.000 laufenden Metern. Es überwiegen die Unterlagen aus der provinzialkirchlichen und landeskirchlichen Verwaltung seit 1815.

Aber auch die Archive zahlreicher evangelischer Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchenvereine werden als Deposita verwahrt. Das Schriftgut reicht bis in die vorreformatorische Zeit zurück. Nachlässe von Pfarrern, Hochschullehrern und einzelnen Präsides erweitern das Dokumentationsprofil.

Recherchen speziell zur rheinischen Kirchengeschichte erleichtert die 60.000 Bände umfassende Archivbibliothek. Der Familienforscher wird im Bopparder Filialarchiv fündig, wo ca. 6.000 Kirchenbücher aus dem gesamten Gebiet der Landeskirche zentralisiert sind.

Die Diskussion thematisiert die Frage nach der Akquise von Nachlässen von Pfarrern und Presbytern.

Daniel Schütz (M. A., Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe, Bonn), “Künstlernachlässe. Kein abgabepflichtiges Archivgut”

Das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) ist ein spezielles Sammlungsarchiv, welches das biographische Vermächtnis von bildenden Künstlern und Künstlerinnen (Maler, Bildhauer, Zeichner, Graphiker, Photographen und Architekten) sammelt und bewahrt, die in der rheinischen Kulturregion und weiterhin in Nordrhein-Westfalen wirken. Entscheidende Aufnahmekriterien sind die künstlerische Qualität und die öffentliche Präsenz des Künstlers. Jedoch wird eine Entscheidung von Fall zu Fall getroffen.

Zweck des im Jahr 2007 gegründeten Archivs, das von einer Stiftung getragen wird (für dieses Archiv gilt keine Archivgesetzgebung), ist sowohl die Erhaltung und Erschließung von Künstlernachlässen wie die fachliche Beratung von Nachlasshaltern. Etwa 90 % der Nachlässe wurden durch aktive Akquise eingeworben, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Im Einzelfall kann diese ressourcenintensive Akquise über einen Zeitraum von zehn Jahren dauern. Voraussetzung für eine Übernahme ist die Bildung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Archiv und Nachlassgeber, welcher gedanklich eng mit seinem Werk verbunden bleibt. Mit der vertraglichen Übernahme erfolgt in der Regel die Übertragung aller Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich der digitalen) auf das Archiv. In Zukunft möchte das Archiv noch stärker auf die Vorlassgeber zugehen, um seine Bestände zu erweitern.

Bedroht sind oftmals die Zeugnisse der Künstler*innen, die nicht eigentlich Resultate ihres Schaffens (also Kunstwerke) sind. Sie wurden bisher in ihrer Bedeutung als Dokumente zur Erforschung von Künstlerbiographien und als Quellen zum Verständnis der Werke nicht ausreichend genutzt.

Durch wissenschaftliche Archivierung werden Künstlernachlässe zu Primärquellen für die Forschung. Die enge Kooperation mit dem Kunsthistorischen Institut der Universitäten Bonn und Düsseldorf ermöglicht einen direkten Zugang zu dem Quellenmaterial für die kunsthistorische Forschung.

Das Archiv pflegt eine enge Kooperation mit dem interdisziplinär strukturierten Arbeitskreis “Moderne im Rheinland”, in dem Hochschulprofessoren und freie Wissenschaftler seit über zwanzig Jahren zusammenkommen. In den Bereichen der Infrastruktur und der Archivierung der Bestände arbeitet das RAK mit dem Bonner Stadtarchiv zusammen um einen professionellen Umgang mit den anvertrauten Nachlässen zu gewährleisten. Im Stadtarchiv Bonn lagern derzeit nahezu 100 Künstlernachlässe (und auch Vorlässe von noch lebenden Künstlern) des späten 19. und 20. Jahrhunderts, so beispielsweise von den Malern Fritz Reusing (1874-1957) oder Herbert Kaufmann (1924-2011).

Mittlerweile besitzt das RAK eine gewichtige Vorbildfunktion für andere neue regionale Archivinitiativen im gesamten Bundesgebiet. So wird das RAK deutschlandweit tätig, um bei Planung und Aufbau professionelle Beratung zu leisten.

Links zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 1 der Sektion 2:

Vortrag 1 (Dr. Andreas Pilger, “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv”): https://lvrafz.hypotheses.org/4465

Vortrag 2 (Bernhard Keuck, “Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen”): https://lvrafz.hypotheses.org/4522

 

Sektion 2 “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 1: Bernhard Keuck, Stadtarchiv Straelen, Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen

Bernhard Keuck geht einleitend auf die Geschichte des Stadtarchivs ein, die mit der Gründung im Jahr 1992 einsetzt. In einem adaptierten historischen Gebäude im Stadtzentrum untergebracht, verfügte das Archiv von Anfang an über eine zeitgemäße archivfachliche Ausstattung inklusive einer Ausstellungsfläche, die schnell für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt wurde. Allerdings musste sich das Archiv noch in der Stadt bekannt machen. In den Anfangsjahren stand zunächst die Sicherung, Übernahme und Verzeichnung von amtlichen Unterlagen seit dem Mittelalter bis in die NS-Zeit im Mittelpunkt. Zwar bergen die amtlichen Unterlagen viele stadtgeschichtliche Perlen, aber zu Positionierung und besseren Wahrnehmung des Archivs in der Stadtgesellschaft geriet bald auch die nichtamtliche Überlieferung in den Blick. Das Kommunalarchiv sollte über den Horizont der Verwaltungsunterlagen hinaussehen, um die nichtamtliche Überlieferung als zweite Säule aufzubauen. Dabei wurde der Rahmen bewusst weit gespannt.

Auslöser war der Maler Hubert Ritzenhofen, der in Straelen über 150 Werke schuf, die das Alltagsleben in Straelen wiedergeben. Eine Auswahl seiner Gemälde wurde 1992 in einer Ausstellung gezeigt, womit eine Schenkung von 50 Werken durch den Sohn des Malers an das Archiv einherging. Damit war der Startschuss zu weiteren Ausstellungen künstlerischer Ansichten von Straelen erfolgt, die zum Aufbau eines eigenen Bestandes von Stadtansichten in Straelen genutzt wurden. Parallel wurde eine Vortragsreihe zur Stadtgeschichte in Straelen ins Leben gerufen, die durch Fotografien begleitet und illustriert wurden. Ein Glücksfall war in dieser Hinsicht die Kooperation mit einem ehemaligen Landwirt, der mit seinen vielfältigen Vernetzungen maßgeblich dazu beitrug, Foto- und sonstige Überlieferung aus privater Hand zugunsten des Archivs loszueisen.

Auf diese Weise entstand mit der Zeit ein Bildfundus, der ganz unterschiedliche Aspekte der lokalen Lebenswelt dokumentiert. Dies gilt ebenso für „das Leben auf dem Land“ über den wirtschaftlichen Wandel bis hin zu Veränderungen im sozialen Leben in der Stadt. Ein Sammelschwerpunkt bildet z. B. der Obstanbau, der einen bedeutenden lokalen Wirtschaftszweig darstellt. Darüber hinaus ging das Archiv initiativ auf ausgewählte Akteure der Stadtgesellschaft zu, deren Überlieferung teilweise erworben wurde. Einzelne Überlieferungsstränge wurde somit gezielt aufgespürt, verfolgt und – wo möglich – belegt. Der Erfolg gibt dem Ansatz recht: Insgesamt verzeichnet die entsprechende Bestandsgruppe K heute 132 einzelne Bestände.

Das Archiv hat durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und die obigen Bemühungen den Ruf erworben, ein sicherer Hafen für private Unterlagen zu sein. Dies gilt für Bestände zu Parteien, Feuerwehren, Firmen, Nachbarschaften, Vereinen, Theatern, Karnevalsgesellschaften, Städtepartnerschaften sowie 59 Personen- bzw. Familiennachlässe. Die Bandbreite der Dokumentenformen ist immens. Die rechtliche Situation ist insofern geklärt, als die Bestände als Schenkungen bzw. Deposita hinterlegt sind.

Mittlerweile hat sich das Stadtarchiv Straelen auch den AV-Medien zugewandt. Dies gilt insbesondere für die Filmüberlieferung, die bis in die 1950er zurückgeht. Die Archivalien wurden digitalisiert, stehen Nutzenden zur Verfügung und werden rege z. B. bei gelegentlichen Filmvorführungen nachgefragt. Auch die sonstigen hohen Nutzerzahlen belegen laut Keuck die gute Integration des Stadtarchivs, das damit die Idee des Bürgerarchivs vollumfänglich umgesetzt habe. Das Stadtarchiv Straelen übernimmt auch eher museale Objekte, was auch damit zu tun hat, dass das Stadtarchiv die einzige Einrichtung vor Ort ist, die eine heimatkundliche Prägung hat. Diese lässt sich aber positiv z. B. für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern nutzen.

Prof. Dr. Marcus Friedrich: Archivieren, Archivare, Achive – Ein Blick in die Geschichte

Nach der Begrüßung durch Kreisdirektorin Annerose Heinze und Katrin Schmidt-Promny MdL, beginnt der Vortrag von Prof. Friedrich, der den 50. Rheinischen Archivtag eröffnet.

Nach Ansicht der meisten Historiker, sind Archive oft nur Durchgangssationen in der historischen Darstellung. Die Geschichte des Archivierens war bis vor kurzem kein vorrangiges Thema für Historiker.

Archive sind aber mehr als nur Aufbewahrungsstelle für Dokumente. Sie determinieren, was aufbewahrt werden muss, womit sie entscheidend die Überlieferung prägen. Als Beispiel nennt Professor Friedrich unsere heutige Darstellung des Mittelalters, das ländlicher und kirchlicher erscheint, als es möglicherweise war. Vor diesem Hintergrund, erscheint es wichtig, sich über die Geschichte der Archive klar zu werden.

Der Ausgangspunkt des Vortrags soll nicht institutionell sein, auch wenn einzelne herausragende Institutionen natürlich ihre Bedeutung hatten. Im Mittelpunkt steht das Archivieren selbst. Erste Bezüge finden sich bereits bei den Assyrern, später im antiken Griechenland und Rom. Mit dem Untergang des römischen Reiches gingen auch Kenntnisse über die Verwaltung verloren, was sich negativ auf die Überlieferung auswirkte. Im frühen Mittelalter war die Überlieferung vorrangig vom Mönchtum geprägt, eine Tradition des Überlieferns wurde jedoch nicht begründet. Der Zweck des Archivierens bestand aus der Rechtssicherung und fand im Umkreis der so genannten Palastarchive statt.

Nach der Jahrtausendwende und einer Verdichtung der Verwaltung und der Rezeption von römischem Recht, wurden nun zunehmend Dokumente mit Alltagsbezug hergestellt. Als Beispiel nennt Professor Friedrich die Entsteheung des Notariatswesens gegen Ende des 12. Jahrhunderts in Italien. Die Notare lebten von der Beurkundung von Schriftstücken, die in entsprechenden Registern festgehalten wurden und archiviert wurden. Daraus entstanden die ersten Archivinstituitonen, die diese Notariatsbücher aufbewahrten.

Der Wert von älteren Dokumenten wurde in der Frühen Neuzeit darüber hinaus aber nicht per se als herausragend angesehen, was zu einem durchaus beabsichtigten Vergessen von Dokumenten führte. Dokumente, deren Nutzen nicht unmittelbar ersichtlich war, wurden vernichtet oder lediglich ungeordnet aufbewahrt.

Im Zuge der Reichsreform unter Kaiser Maximilian verdichteten sich ältere Entwicklungen, wie die Intensivierung der Verwaltung, aber auch Neugründungen von Archiven zum Beispiel dem Vatikanarchiv in Rom. Die Effizienz dieser neuen Archive muss zwar angezweifelt werden, jedoch müssen sie vielleicht eher als Herrschftssymbole eines aufstrebenden Absolutismus verstanden werden. Jenseits der großen Spitzeninstitutionen fand eine soziale und geographische Ausbreitung von Archvien statt. Die Menschen mussten sich zunehmend mit Archiven auseinandersetzen, die nun alle Lebensbereiche durchdrangen. Beispielsweise war sich jeder Bauer nun im Klaren, dass seine Leibeigenschaft in einem Archiv festgehalten wurde. Diese gesteigerte Bedeutung führte andererseits dazu, dass sich eine Professionalisierung des Archivwesens entwickelte. Im Frankreich des 17. Jahrhunderts bildete sich bereits eine Gruppe freiberuflicher Archivare, deren Profil denen der heutigen Archivare bereits sehr ähnlich war. In dieser Zeit entstanden auch die ersten Lehrbücher für das Archivwesen. Demgegenüber wurden die Archivare in der Öffentlichkeit allerdings oft als bloße Schreiber abgetan.

Das 18. Jahrhundert bachte einige Veränderungen. Immer wieder wird dabei das Jahr 1794 als Zäsur angesehen, welches die französischen Archive für die Öffentlichkeit zugänglich machte. Ein wirklicher Umbruch fand laut Prof. Friedrich jedoch nicht statt, weiterhin musste Zugang zu Archiven beim Fürsten “erbettelt” werden, auch eine grundlegende Professionalisierung des Archivarsberufs fand nur langsam statt.

Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts fanden Debatten innerhalb des Berufsstandes statt, die sich mit dem Verhältnis von Archivieren und Sammeln, aber auch mit der personellen Besetzung und der Rolle der Benutzer befassten. Schon im 19. Jahrhundert begannen neue Technologien, wie zum Beispiel die Fotografie, Einzug in das Archivwesen zu halten. Mit der Technologisierung änderten sich Anforderungen an Personal und Ressourcen des Archivs, aber auch die Benutzung konnte nun anders gestaltet werden.

Zum Ende des Vortrags stellt Prof. Friedrich die Frage, was den Archivaren der Blick in die Geschichte bringt. Archivgeschichte zeigt, dass das moderne Archiv lediglich eine Episode in der wechselvollen Geschichte von Archiven sei. Archive sind immer das Produkt und Spiegel der Gesellschaft, ihrer Werte und Geisteshaltungen. Die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte und das Bewusstsein, dass sich die Gestalt der Archive im ständigen Wandel befindet, ist für die Zukunft der Archivwesens von großer Bedeutung.

Abstract zum Vortrag von Prof. Dr. Marcus Friedrich: Archivieren, Archivare, Archive – Ein Blick in die Geschichte

Der 50. Rheinische Archivtag beginnt mit einem Vortrag von Prof. Dr. Marcus Friedrich zur Geschichte der Archive aus kulturhistorischer Perspektive.

Der Vortrag wird im Überblick die wichtigsten Entwicklungsstadien der abendländischen Archivgeschichte präsentieren. Dabei wird es weniger darum gehen, enzyklopädisch einzelne Institutionen und große Namen zu behandeln, sondern vielmehr einen kulturgeschichtlichen Blick einzunehmen. Im Zentrum steht die Frage, wann, wie und weshalb Archive in Europa eine fundamentale kulturprägende Funktion erlangt haben.


Kurzvita von Marcus Friedrich:

  • Ab 1993 Studium der Mittelalterlichen Geschichte und Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 1998 Magister Artium, 2002 Promotion
  • bis 2013 Assistent am Historischen Seminar der Goethe-Universität Frankfurt am Main, dort auch Habilitation im Jahr 2010
  • 2011 Preisträger des Hans Maier-Leibniz Preises
  • Professurvertretungen in Rostock und Erfurt, 2013 Ruf an die Universität Hamburg
  • Forschungsschwerpunkte liegen neben der Archivgeschichte unter anderem auf der Geschichte der Religion in der Frühen Neuzeit, der Wissensgeschichte und der Geschichte von Bürokratie