Aktuelle Stunde: Oral History Projekt zur neuesten Geschichte der Abtei Brauweiler

Referent: Richard Irmler M.A.

2018 startete das LVR-Kulturzentrum in Vorbereitung des 2024 anstehenden 1000-jährigen Jubiläums der Abtei Brauweiler die Forschung zur jüngeren Geschichte mittels eines Oral History Projektes. Bis Ende 2020 konnten im Rahmen des auf zwei Jahren angelegten Projektes 25 Zeitzeug*innen befragt und aufgezeichnet werden.

Der Kurzbeitrag informiert über den Ablauf und das benutzte technische Equipment des Oral History Projektes.


Vita

Richard Irmler studierte Geschichte und Public History in Marburg und Köln. Zwischen 2018 und 2020 führte er das Oral History Projekt des LVR-Kulturzentrums Abtei Brauweiler durch. Seit 2020 arbeitet er als Wissenschaftlicher Volontär für das LVR-Kulturzentrums Abtei Brauweiler.

Rheinischer Archivtag 2021

Nach dem pandemiebedingten Ausfall des Rheinischen Archivtags 2020 kann die Jahrestagung der rheinischen Archivarinnen und Archivare nun am 6. und 7. Oktober 2021 im LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum in der ehemaligen Abtei Brauweiler stattfinden. Das bereits für 2020 vorgesehene Thema “Archive und Forschung – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit” bleibt bestehen. Allerdings ändert sich die Programmstruktur der Tagung, um den weiterhin geltenden Corona-Beschränkungen Rechnung zu tragen. So beginnt der Rheinische Archivtag am Nachmittag des 6. Oktober als virtuelle Konferenz mit einem Bericht über die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe von Mitte Juli auf die betroffenen rheinischen Archive. Es folgt die Aktuelle Stunde und daran anschließend lenkt der 1. Beigeordnete und Kämmerer der Stadt Oberhausen, Apostolos Tsalastras, mit einem Abendvortrag unter der Überschrift “Der Forschungsauftrag der Archive als kommunale Aufgabe” die Aufmerksamkeit auf das Tagungsthema. Der zweite Tag findet dann in Präsenz statt und wird mit einem Vortrag des Mittelalterhistorikers Prof. Dr. Hiram Kümper von der Universität Mannheim eröffnet. Im Anschluss wird das Tagungsthema in drei Sektionen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. 

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Prof. Dr. Charles Jeurgens (Universität Amsterdam): Dutch appraisal and selection policy. Hotspots and the MH17-crash as an example

Am Beispiel des Abschuss der Boeing 777 von Malaysian Airlines am 17. Juni 2014 über der Ukraine erläutert der Referent die Grundlagen der Debatte um und über Überlieferungsbildung in den Niederlanden. Dabei geht er von den rechtlichen Grundlagen aus, insbesondere dem Archivgesetz (Archives Act) aus dem Jahr 1995, um die Grundzüge der archivfachlichen Debatte zu skizzieren und auf dieser Grundlage die archivischen Konsequenzen für den Umgang mit Unterlagen und Informationen zum Flugzeugabsturz zu beleuchten.

Für den Referenten besteht das Grunddilemma zeitgenössischer Überlieferungsbildung darin, dass sie grundsätzlich einer guten Kenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung bedürfen, die moderne Gesellschaft sich aber durch eine so hohe Komplexität auszeichnet, dass es kaum möglich ist, einen solchen Überblick zu gewinnen.

1. Gesetzliche Grundlagen in den Niederlanden

Grundlage ist das Archivgesetz (Archives Act) der durch eine Rechtsverordnung (Archives decree) ausgestaltet und präzisiert wird. Mit Blick auf die Überlieferungsbildung dekretiert das Gesetz eine grundsätzliche Ablieferungspflicht, die in der Rechtsverordnung durch Verfahrensvorschriften präzisiert werden. Eine Novellierung dieser Rechtsvorschriften steht derzeit an, die u.a. mit einer Reduzierung der Ablieferungspflichten von 20 auf 10 Jahre einhergehen wird.

2. Praktische Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die staatlichen Archive in den Niederlanden

Übernahme und Bewertung verlaufen in den Niederlanden anders als in Deutschland. Bei der Abgabe an das Archiv beginnt alles mit einer „Top Level Consultation“ zwischen abgebender Stelle, zuständigem Archiv und einer unabhängigen Stelle, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger repräsentiert. Unter Berücksichtigung wird eine Bewertungsentscheidung getroffen bzw. ein „retention schedules“ erarbeitet, die anschließend von übergeordneten Stellen (z.B. Ministerien) genehmigt werden müssen. Welche Kriterien hierbei angelegt werden müssen, steht in Grundzügen im Archivgesetz – methodische Vorgaben gibt es jedoch nicht. Diese entsprechen vielmehr dem jeweiligen Stand der archivwissenschaftlichen Diskussion. Von großer Bedeutung seien die PIVOT- Methode (ca. 1990er Jahre bis 2010) sowie der Zugang des „Macro Appraisal“, auf die Jeugens im Folgenden intensiver eingeht.

3. PIVOT-Methode

Die Methode sei nach Erlass der Archivgesetze 1995 entwickelt worden, mit der insbesondere auf die deutliche Verkürzung von Ablieferungsfristen reagiert worden ist (50 auf 20 Jahre). Ziel seine die Vereinfachung und zeitliche Verkürzung des Bewertungsprozesses gewesen. Der Nachteil habe jedoch darin bestanden, dass die Methode v.a. formalistisch-legalistische Kriterien die Bewertungsentscheidung präjudiziert hätten und es eine starke Zentrierung auf die staatliche Verwaltung gegeben habe. Deshalb habe um 2010 – parallel zu entsprechenden Debatten in Deutschland zwischen Befürwortern von Evidenztheorie und Dokumentationsprofilen – ein Umdenken eingesetzt. Man habe eine bessere Abdeckung der tatsächlichen gesellschaftlichen Wirklichkeit angestrebt, ohne die unbestreitbaren Vorteile von PIVOT aufzugeben.

Die Folge seien drei Instrumente entwickelt worden.

4. Neue Instrumente (systeme analysis, risk analysis, Hotspot monitor)

Man habe die Analyse von Systemen und Risiken eingeführt, um den Archivwert anhand der mit den jeweiligen Informationen verbundenen Risiken bzw. Relevanz für Gesellschaft und Verwaltung bestimmen zu können. Hinzukomme der sog. „Hotspot Monitor“ – der Versuch zeitgenössische Ereignisse rechtzeitig zu erkennen, denen eine besondere Bedeutung zukomme bzw. zukommen werden. Hier sei der Abschuss der Passagiermaschine 2014 (https://de.wikipedia.org/wiki/Malaysia-Airlines-Flug_17) ein besonders eindrucksvolles Beispiel, bei dem sich zeige, dass man bereits sehr frühzeitig, ja vorzeitig damit anfangen könne, entsprechende Informationen zu sammeln bzw. Bewertungsentscheidungen zu treffen. Hier gebe es sogar eindeutige politische Stellungnahmen, die die staatlichen Archive verpflichte, das gesamte Forschungsmaterial zu sammeln, zu erhalten und zugänglich zu machen. Diese politische Entscheidung habe sich auch auf extrem volatile, kaum archivfähige elektronische Unterlagen bezogen und die Staatsarchive vor große Herausforderungen gestellt. Eine Vielzahl von staatlichen und sonstigen Stellen sei mit dem herausragenden, tragischen Ereignis befasst gewesen.

5. Fazit und Diskussion

Zusammenfassend stellt Jeurgens fest, dass die drei neuen Instrumente – auch am Beispiel des Flugzeugabsturzes – ihre Vorteile bewiesen hätten. Sie müssten allerdings immer zusammen gedacht werden und beruhten auf der Einbeziehung von nicht archivischen „Stake holdern“ im engeren Sinn (Verwaltung, Wissenschaftler, Zivilgesellschaft). Allerdings dürfe man sich auch nichts vormachen: Auch die Beteiligung von nicht archivischen Akteuren sowie die Entwicklung von innovativen Instrumenten, mache Überlieferungsbildung nicht zu einem einfachen, standardisierbaren Verfahren. Bewertung bleibe zeitaufwendig und komplex. Insbesondere die Abstimmung und der Dialog seien nicht immer einfach.

Im Anschluss konstatiert Yvonne Bergerfurth (StA Geldern), ihr sei im Laufe des Vortrags eine (noch) größere Nähe zwischen Records Management und Archiven als in Deutschland deutlich geworden. Die Grenzen zwischen beiden Aufgaben verschwämmen und sie fragt, ob ihr Eindruck richtig sei, dass der niederländische Zugang mit einem (noch) höheren Personalaufwand als in Deutschland einhergehe. Jeurgens bejaht dies grundlegend, macht in seiner Replik aber auch deutlich, dass die Festlegung von „Hotspots“ eine Aufgabe bei der abgebenden Stelle sei. Es gebe eine andere Aufgabenverteilung zwischen Archivaren und anderen Stake holdern als in Deutschland. Überlieferungsbildung werde nicht nur im Dialog zwischen Archiven, sondern v.a. zwischen Archiven, Verwaltung und Wissenschaft betrieben.

Hr. Pilger (StA Duisburg) erkundigt sich, in welchem Verhältnis die Ermittlung von Hotspots zur „Trend analysis“ stehe – wie er sie am Vortrag z.B. mit Blick auf die Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte skizziert habe. Jeurgens antwortet, dass die Analyse von gesellschaftlichen Entwicklungen in kommunalen Archiven und Dokumentationsstellen eine große Bedeutung zukommt, nicht aber in den von ihn dargestellten staatlichen Archiven.

Bettina Joergens (LAV NRW) fragt nach den Problemen, die aus der notwendigen Kollaboration zwischen Archivaren, Verwaltung und Wissenschaftlern bzw. dem faktischen Fehlen der archivischen Bewertungshoheit resultiere.

Peter Weber (LVR-AFZ) weist auf die großen Parallelen mit dem Prinzip des Dokumentationsprofils hin. Er und Jeurgens sind sich einig, dass es sich um einen Versuch handele, Überlegungen von Hans Booms zu operationalisieren, in die Realität umzusetzen.

Josef van Elten (HAEK) stellt die Frage in den Raum, ob dieser Anspruch nicht mit einer massiven Überlastung der Archive einhergehe.

Aktuelle Stunde

Dr. Peter Weber (LVR-AFZ) begrüßt die Teilnehmer des 53. Rheinischen Archivtags zum zweiten Veranstaltungstag und stellt Programm und Referenten der aktuellen Stunde vor.

Sabine Weber, Stadtarchiv Krefeld, stellt das Projekt „Escape the Archive – Das Geheimnis der Seidenbarone“ vor. Zunächst stellt sie das Prinzip des Escape Rooms vor: In diesem Spiel muss eine Gruppe durch das Lösen von Rätseln einen Auftrag erfüllen, um den entsprechenden Spielraum verlassen zu können. Außerhalb der Archivlandschaft erfreut das Spiel sich einer großen Beliebtheit; international haben auch schon einige Archive dieses Konzept umgesetzt.

Seit November 2018 haben bereits über 130 Personen das Angebot wahrgenommen. Einmal wöchentlich wird das Spiel kostenlos im Lesesaal des Stadtarchivs Krefeld angeboten. Die Betreuung der Spieler erfolgt durch die Mitarbeiter des Archivs. Das Spiel wird durch eine kurze Magazinführung, eine Urkunde sowie die Verewigung auf dem Highscore-Turm im Foyer abgerundet.

Für die Rätsel wurde häufig mit Kopien von Archivalien und Kassanda gearbeitet. Als Sachmittelausgaben sind ungefähr 60 € zu konstatieren. Ferner wurden 40 Arbeitsstunden für die Konzeption veranschlagt.

Die Anbietung eines Escape Rooms stellt, so Fr. Weber, eine sinnvolle Ergänzung der archivischen Öffentlichkeitsarbeit dar: Das Konzept Escape Room lebt von einer guten Story, welche in Archiven reichlich vorhanden sind; auch die Gruppe der Escape Room Spieler ist für Archive interessant, da diese Nutzergruppe in der Regel selten den Weg ins Archiv findet (50 % männlich und weiblich im Alter von 25-50 Jahre).

Im Fokus steht zunächst der „Entertainment-Faktor“, welches durch ein niederschwelliges Angebot ohne die Vermittlung von archivischer Facharbeit erreicht wird. Hierdurch soll die stereotype Vorstellung einer Behörde aufgebrochen werden. Im Anschluss an das Spiel erfolgt durch eine freiwillige Führung eine tiefergehende archivische Bildungsarbeit.

Die Implementierung eines solchen Projekts kann das Image von Archiven bereichern und neue Wege ins Archiv aufzeigen.

Dr. Bettina Joergens (LAV-Projektgruppe) präsentiert den aktuellen Sachstand zum angestrebten Relaunch des Webportals „Archivportal NRW“. Das „Archivportal NRW“, welches Findmittel von über 480 Archive im Land Nordrhein-Westfalen bündelt und das größte regionale Archivportal in der Bundesrepublik Deutschland darstellt, soll seit längerem einen zeitgemäßen Neuaufbau erfahren. Dieses Projekt ist jedoch bereits seit einigen Jahren ins Stocken geraten.

Dr. Joergens verkündet den anwesenden Archivarinnen und Archivaren, dass die Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister ISB seitens des LAV beendet wurde. Sie begründet dies mit massiven Kommunikations- und Zielvereinbarungsproblemen. Es ist jedoch zu vermelden, dass derzeit vielversprechende Vertragsverhandlungen mit einem neuen Partner aus der IT-Branche geführt werden. Zwar können derzeit noch keine konkreten Termine benannt werden, als positive Nachricht kann Dr. Joergens jedoch berichten, dass der momentan bestehende „Datenfreeze“ innerhalb des Webportals in Einzelfällen umgangen werden kann. Dies stellt vor allem für die bei den nordrheinwestfälischen Archiven angesiedelten Drittmittelprojekte (zumeist DFG-Projekte), welche mit einem Veröffentlichungszwang verbunden sind, eine gute Nachricht dar. Das LAV bietet sich für solche Fälle als Ansprechpartner der betroffenen Archive an.

Abschließend bittet Dr. Joergens im Namen des LAV um Geduld und Verständnis für die derzeit leider immer noch unbefriedigende Gesamtsituation, versichert jedoch, dass das LAV nichts unversucht lässt, um möglichst zeitig Abhilfe für die derzeit noch bestehenden Probleme zu schaffen.

Im nächsten Vortrag stellt Dr. Mark Steinert, LVR-AFZ, die Ergebnisse der Umstrukturierungsmaßnahmen im LVR-AFZ vor. Dr. Steinert führt aus, dass schon recht kurz nach seiner Amtseinführung ein Prozess der Umstrukturierung angestoßen wurde. Die offizielle Umsetzung begann im November 2019, wobei aktuell noch einige Schlüsselstellen besetzt werden. Die Abteilung unter der Leitung von Dr. Peter Weber wurde umbenannt in Abteilung Archivwesen. Das Ziel der Umstrukturierung war die Einrichtung von drei gleichwertigen Teams, in welchen die Kompetenzen gebündelt werden. Es handelt sich um folgende Teams:

Team 1: Archivberatung und Aus- und Fortbildung

Team 2: Bestandserhaltung und Digitalisierung

Team 3: Archivierung der Unterlagen des LVR.

Die drei wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Abteilungsumbenennung
  2. Vereinigung der Teams Fortbildungszentrum und Archivberatung zum Team Archivberatung, Aus- und Fortbildung unter der kommissarischen Leitung von Dr. Gregor Patt
  3. Einrichtung des Teams „Technisches Zentrum“ unter der Leitung von Dr. Thomas Krämer; dieses umfasst die Gruppen Digitalisierungszentrum und digitales Kulturerbe, seit 2. Mai 2019 unter der Leitung von Dr. Sarah Rudolf, sowie die Gruppe Bestandserhaltungszentrum unter der Leitung von Dipl.-Restaurator Volker Hingst.

Nicht betroffen ist das Team Archiv, welches unter der Leitung von Dr. Wolfgang Schaffer seine gewohnten Aufgaben nachkommt.

Dr. Thomas Krämer, LVR-AFZ, beschreibt die Neuerungen im Bereich der Landesinitiative Bestandserhalt (LISE). Die dritte Phase des Projekts endet in Kürze. Ein neues Projekt wird derzeit angestoßen, sodass einige Informationen bereits genannt werden können:

  1. Die LISE wird weitergeführt und ausgebaut; es wird neben Massenentsäuerung auch die Bereiche Integrated Pest Management (IPM) sowie Verpackungsmaßnahmen und Restaurierungsmaßnahmen umfassen
  2. Im Zuge der Umorganisationen mussten auch Anpassungen innerhalb des Workflows im AFZ eingerichtet werden. Dr. Krämer bittet um Verständnis, dass manche gewohnten Abläufe sich hierdurch verändern werden
  3. Eine Antragsfrist soll angesetzt werden. Diese Frist sollte eingehalten werden, damit die Kapazitäten und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden können. Die Frist kann derzeit noch nicht endgültig festgelegt werden, da hierfür noch einige Abstimmungen nötig sind. Sobald verlässliche Informationen vorhanden sind, werden die Archive im Rheinland wie gewohnt durch das LVR AFZ informiert.

Dr. Weber stellt abschließend eine internationale Tagung im Zeitraum vom 19. bis 21. September in Brauweiler vor, welche sich mit Provenienzforschung und im speziellen mit dem Kulturgutschutz im Zweiten Weltkrieg befasst. Als Schlüsselbestand diente der Nachlass zu Franziskus Graf Wolff Metternich, welcher Landeskonservator im Rheinland und im besetzten Frankreich war. Aus der Verzeichnung des Nachlasses entstand ein international angesiedeltes Projekt. Die Ergebnisse des Projektes werden auf der Tagung präsentiert. Dr. Weber führt aus, dass derzeit noch einige wenige Plätze verfügbar sind.

Weiterhin wirbt er für die Medienpakete des LVR-AFZ, welche sich mit der NS-Euthanasie beschäftigt. Die Themen wurden so aufbereitet, dass sie für Schüler*innen nutzbar sind. Anfragen nimmt das LVR-AFZ gerne entgegen.

Dr. Sarah Rudolf (LVR-AFZ) stellt im Rahmen der aktuellen Stunde das Digitalisierungsprojekt „Index Librorum Civitatum – Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ vor. Das Langzeitprojekt, welches auf eine Dauer von insgesamt 12 Jahren ausgelegt ist, wird durch die DFG gefördert und soll der historischen Grundlagenforschung dienen. Unter Stadtbüchern werden hier durch Lagenbindung formierte Unterlagen städtischer Ämter verstanden, die unterschiedlichen Inhalt, unter anderem Rechnungs- und Gerichtsunterlagen oder auch Ratsprotokolle, enthalten können. Das Projekt ist bei der Seniorprofessur für mittelalterliche Geschichte von Prof. Andreas Ranft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angesiedelt und wird technisch durch das Cologne Center for eHumanities realisiert. Ziel des Gesamtprojektes ist es die Stadtbuchbestände bis 1800 im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland systematisch zu erfassen und mittels einer Online-Datenbank zu verzeichnen. So soll ein für die historische Forschung wertvolles Nachweisinstrument für die kommunale Geschichte vor 1800 geschaffen werden.

Im Rahmen eines Vorgängerprojektes und einer ersten Projektphase in den Jahren 2016-2019 ist bereits eine Erfassung der Stadtbücher in Nord- und Ostdeutschland sowie in den ehemals deutschen Gebieten im heutigen Polen erfolgt. Auf dem Gebiet der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen soll das Projekt nunmehr bis zum Januar 2022 durchgeführt werden. Die Zuständigkeit für das Projekt im Land NRW liegt bei Frau Jessica Back (Universität Halle-Wittenberg), die leider heute verhindert ist, jedoch versichern lässt für sämtliche Rückfragen zum Projekt jederzeit zur Verfügung zu stehen.

Seitens des LVR-AFZ und seitens des LWL-Archivamtes wird der Wille bekundet, dieses wichtige Projekt zu einer durch die historische Forschung bisher kaum genutzten Quellengattung zu unterstützen. Nicht zuletzt um hiermit auch die bundesweite Sichtbarkeit der nordrheinwestfälischen Archive und ihrer Bestände zu erhöhen. Dr. Rudolf wirbt um Unterstützung des Projektes auch durch die kommunalen Archivare vor Ort, ohne die das angestrebte Projekt nicht umgesetzt werden kann. Diesbezüglich soll in den kommenden Wochen eine E-Mail an die kommunalen Archive in Nordrhein-Westfalen versendet werden, die die Bitte um Meldung relevanter Bestände vor Ort an Frau Back enthält.

Abschließend gibt Dr. Rudolf noch einen Überblick über die Aufmachung und Funktionalität der Website des Projektes, auf der die Verzeichnung der erfassten Stadtbücher erfolgt.

Im Nachgang des Vortrags verweist Dr. Frank Bischoff (LAV) auf die Möglichkeit für die Kommunalarchive für dieses Projekt ebenfalls DFG-Fördermittel zu beantragen, die eine erfreulich hohe Bewilligungsquote aufweisen. Die DFG stellt einen Fördermittelpool in insgesamt siebenstelliger Höhe zur Verfügung. Modalitäten und Fristen der Fördermittelbeantragungsmöglichkeit können beim LVR-AFZ erfragt werden.

Sektion 3 Podiumsgespräch “Im Verbund? Die Überlieferung der politischen Akteure”

Teilnehmende: Dr. Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum), Dr. Frank M. Bischoff (Landesarchiv NRW), Dr. Barabara Hoen, (Archiv des Landtags NRW), Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg) Harry Scholz (Archiv der sozialen Demokratie)
Moderator Dr. Mark Steinert (LVR-AFZ) stellt die Beteiligten des Podiums und ihre Verantwortungsbereiche im Bereich der Überlieferung der politischen Akteure kurz vor und umreißt einige Fragestellungen, die im Laufe der Diskussion eine Rolle spielen sollen. 

Dr. Barabara Hoen, (Archiv des Landtags NRW) führt aus, dass das Landtagsarchiv vermutlich den am wenigsten bekannten Akteur im Bereich der politischen Überlieferung darstellt. Die Überlieferung von einzelnen Politikern sowie die Übernahme der Fraktionsüberlieferungen wäre möglich, wird aber bewusst nicht wahrgenommen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aktionsbereich des Parlaments. Ein schwieriger Aspekt ist der Status der Unterlagen von Abgeordneten, die beim Verlassen des Parlaments entscheiden können, wie sie mit ihren Unterlagen verfahren. Dr. Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum) stellt die Anfänge des AfAS als regionales, freies Archiv in NRW neben anderen Bewegungsarchive der 1970er und 1980er Jahre vor. Er betont die Freiwilligkeit der Abgabe von Dokumenten, da keine Abgabepflicht oder ähnliche Instrumentarien bestehen. Inzwischen hat das Archiv den regionalen Zuschnitt verlassen und übernimmt zunehmend große überregionale Bestände der sozialen Bewegungen. Dr. Frank M. Bischoff (Landesarchiv NRW) verweist auf das Archivgesetz und den dort formulierten Anspruch des Landesarchivs, auch nichtstaatliche Überlieferung zu übernehmen. Das Landesarchiv sieht sich zuständig für NRW, aber bezieht dies auf Unterlagen landesweiter Bedeutung. Überlieferung regionaler und lokaler Provenienz sei nicht im Fokus des Landearchivs. 
Auch der Aspekt der Verbundüberlieferung werde unter der Fragestellung berücksichtigt, wo Nutzer*innen bestimmte Überlieferungen erwarten würden. 

Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg) verweist auf die BKK-Empfehlung zur Dokumentation der lokalen Lebenswelt, sieht aber im Stadtarchiv nicht die Möglichkeiten, alle Bereiche alleine abzudecken. Die städtische Überlieferung des Rates steht im Mittelpunkt, die Überlieferung von Nachlässen ist bereits weniger dicht, konzentriert sich aber intensiv auf die Überlieferung der Oberbürgermeister und Beigeordneten. Harry Scholz (Archiv der sozialen Demokratie) unterstreicht die Ausrichtung des AdsD einerseits als Parteiarchiv der Sozialdemokratie sowie andererseits als Archiv zur Dokumentation der Arbeiterbewegung mit ca. 1500 Personenbeständen.

Dr. Steinert fragt nach, was Herr Scholz empfehlen würde, wenn er den Nachlass eines langjährigen Oberbürgermeisters einer Ruhrgebietsstadt angeboten bekäme. Herr Scholz würde die Abgabe an das zuständige Stadtarchiv empfehlen. Auf die Nachfrage, warum die Menge der Personenbestände im Stadtarchiv Duisburg relativ gering ist, antwortet Herr Pilger, dass aktiv und intensiv auf die Oberbürgermeister zugegangen wird und für die weiteren Ebenen die Ressourcen fehlen. Er verweist auch darauf, dass er den Mehrwert der Überlieferung von lokalen Politikern als eher gering einschätzt. 
Am Beispiel des Nachlasses von Johannes Rau führt Harry Scholz aus, dass die Aufteilung der Bestände nach Provenienzen funktioniert, dass es aber noch Nachholbedarf im Bereich der Kommunikation gegenüber den Nutzer*innen über die einzelnen beteiligten Archivträger besteht. Herr Bacia fragt nach der Relevanz der Überlieferung lokaler politischer Akteure und formuliert die Befürchtung, dass dieser Bereich durch die Dokumentationsraster der kommunalen und staatlichen Archivträger fällt. Dr. Pilger verdeutlicht noch einmal, dass seine Bemerkung sich auf die Qualität der Schrifttums vor allem in Nachlässen lokaler Politiker beziehe, das häufig aus Kopien von Unterlagen bestünden, die auch anderweitig dokumentiert seien.. 

Herr Dr. Steinert bringt als Beispiel die Initiative “Ende Gelände” ins Spiel, für die sich vermutlich das AfAS zuständig fühle. Dr. Bischoff betont die fehlende Zuständigkeit des Landesarchivs sowie den fehlenden Zugang zu dieser Überlieferung. In diesem Zusammenhang betonen Dr. Bischoff und Dr. Bacia die Wichtigkeit des gewachsenen Vertrauens auf beiden Seiten. Herr Scholz führt aus, dass es für die politischen Stiftungen rein mengenmäßig nicht möglich sei, die Überlieferung auf Ortsebene zu übernehmen. Das ist unproblematisch, wenn ein kommunales Archiv einspringen kann. Schwierig wird es, wenn auch die kommunale Ebene zu schlecht ausgestattet ist, um diesen Bereich der Ortsüberlieferung zu sichern. 

Die Diskussion wendet sich der Frage zu, wie Überlieferungsbildung bei neu entstehenden politischen Bewegungen und Akteuren aussehen sollte, zu einem Zeitpunkt, wo die Relevanz einer Bewegung oder politischen Gruppe noch nicht eingeschätzt werden kann. 

Herr Bacia sieht gute Ansätze für die Überlieferung im Verbund, sieht aber auch noch viel Vernetzungs- und Kommunikationsbedarf, um diese Kooperation selbstverständlich zu machen. Dr. Bischoff bringt die “Überlieferung im Dialog” ins Gespräch, erkennt aber auch hier noch Bedarf, diesen Dialog auf verschiedenen Ebenen zu verstärken. Er regt an, dass zukünftige Bewertungsmodelle des Landesarchivs bereits im Entstehungsprozess stärker mit den kommunalen Archivträgern abgestimmt werden. Aus dem Plenum meldet sich Frau Dörnemann (thyssenkrupp Konzernarchiv) und weist darauf hin, dass auch in Unternehmensarchiven umfangreiche Überlieferung zu politischen Akteuren vorliege. Auch mit dieser Archivsparte müsse der Dialog intensiviert werden.

Vortrag von Dr. Christoph Schmidt: Können Fachverfahren das Archiv ersetzen? Zum Problem der behördeninternen Langzeitspeicherung archivrelevanter Daten

Dr. Schmidt führt ein, dass die fortschreitende Digitalisierung, die sich beispielsweise auch in der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes äußert, den Archiven besondere Möglichkeiten bietet, aber auch existenzielle Fragen aufwirft: Warum das Archivgut nicht im Produktivsystem belassen? Braucht es wirklich ein separates digitales Archiv?

Schmidt zitiert zustimmend das 2018 verabschiedete Positionspapier der BKK (Bundeskonferenz der Kommunalarchive) “Systeminterne Langzeitarchivierung ist keine Alternative!” und weist auf die Regelungen des ArchivG NRW hin, die eine solche Vorgehensweise verbieten. So wird die gesetzliche Pflicht verletzt, Archive institutionell zu betreiben, und die verpflichtete Anbietung wäre nicht mehr sinnvoll zu gestalten. Auch das Verbot der Nachnutzung personenbezogener Daten durch die abgebende Stelle widerspricht dem Gedanken, Daten “auf ewig” im Produktivsystem zu belassen.

Schmidt betont, dass Fachverfahren keine angemessene Bestandserhaltung gewährleisten können. Daten drohen verloren zu gehen, beispielsweise wenn ein IT-Verfahren eingestellt wird, Lizenzen proprietärer Anwendungen nicht verlängert werden (können) oder Hersteller vom Markt verschwinden. Migrationszyklen und Auswirkungen von Formatkonvertierungen können zudem nicht fachlich beeinflusst werden. Behördeninterne Langzeitarchivierung sei also auch fachlich falsch.

Zuletzt  erläutert Schmidt, warum eine solche “ewige” systeminterne Aufbewahrung letztlich unwirtschaftlich wäre. Jedes (!) eingesetzte Fachverfahren müsste nämlich technisch an die Archivzwecke angepasst, eine Trennung von Verwaltungs- und Archivbereich sichergestellt, Erschließungs- und Recherchesoftware bereitgestellt werden usw. Zudem bedeute es einen enormen Aufwand ggf. “tote” Systeme für das Archiv weiter zu betreiben und das Archivpersonal kontinuierlich in der Nutzung aller relevanten Fachverfahren zu schulen.

Schmidt fasst zusammen: “Eine systeminterne Aufbewahrung digitaler Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen ist illegal, fachlich falsch, unwirtschaftlich!”

Schmidt weist anschließend auf die umfangreichen Hilfsangebote rund um die digitale Archivierung des LWL-Archivamts oder des Archivberatungs- und Fortbildungszentrum des LVR hin und betont die Bedeutung des Digitalen Archivs NRW und fasst sein Angebot zusammen: ein niedrigschwelliger Einstieg in die digitale Archivierung, die Nutzung einer kompletten technischen Infrastruktur, eine kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung des Systems und natürlich Hilfe und Support.