Schlusswort und Einladung zum RAT 2020

Dr. Steinert fasst die Ergebnisse des Archivtages zusammen: Digitalisierung sei ein wichtiger Teilaspekt unserer Arbeit – im Digitalen Zeitalter habe Überlieferungsbildung höchste Priorität. Durch Fachverfahren würde die Bewertung in keinem Falle abnehmen. Neue Schwerpunkte gäbe es und werde es geben. Dafür sei die Abstimmung zwischen Archiven unerlässlich: Überlieferungsbildung im Verbund bzw. im Dialog müsse es geben.

Er bedankt sich bei der Stadt Duisburg, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Referentinnen und Referenten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gelingen.

Dr. Steinert lädt zum nächsten Archivtag in Wesseling ein.

Dr. Matthias Buchholz (Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Berlin): Zur Philosophie einer guten Überlieferungsbildung

Herr Dr. Buchholz beschäftigt sich mit der Frage, was eine qualitativ hochwertige Überlieferungsbildung ausmacht. Dies erläutert er anhand von vier Praxisbeispielen, die unterschiedliche Herangehensweisen bei der Bewertung und ihre Auswirkungen auf die Überlieferungsqualität verdeutlichen.

Zunächst beurteilt der Referent den Stellenwert von Bewertungskatalogen: Ihnen mangele es oftmals einer fundierten Erläuterung über ausschlaggebenden Gründe für die jeweilige Bewertungsentscheidung. Eine Einteilung in die Kategorien „archivwürdig“, „kassabel“ und „zu bewerten“ sei demnach kritisch zu hinterfragen. Durch derartige Kataloge würde suggeriert, dass bei der Bewertung eine objektive Allgemeingültigkeit existiere. Bewertungshilfen implizierten überdies hinaus das Risiko, dass der Eindruck, archivarische Arbeit könne auf das bloße Abarbeiten einer Liste reduziert werden, entstehe. Dennoch sieht Dr. Buchholz in derartigen Hilfestellungen auch Potential. Vor allem für Quereinsteiger bieten sie eine gute Orientierungsmöglichkeit.

Weiterhin geht Dr. Buchholz auf die Problematik einer Bewertung ein, die lediglich auf die Erreichung einer gesetzten Übernahmequote abzielt und dabei eine Vielzahl relevanter Kriterien außer Acht lässt. Hierbei sieht er die Schwierigkeiten darin verankert, dass die Quantität einer Überlieferung nicht als Indiz für eine Qualität gelten könne. Bei der Bewertung solle, so Buchholz, die Qualität gegenüber der Quantität Vorrang erhalten.

Auch in der Bildung von repräsentativen Samples (beispielsweise durch die Auswahl nach bestimmten Buchstaben) sieht Dr. Buchholz diverse Komplikationen. Eine tatsächliche Repräsentation könne nur bei Vollarchivierung gewährleistet werden. Auswertungsmöglichkeiten würden durch die archivarische Bewertung immer beeinträchtigt. Vielmehr stelle sich bei der Auswahl von Stichproben die Frage, welche potentiellen Nutzungsinteressen und Forschungsmethoden zukünftig eine Rolle spielen könnten.

Zudem geht der Referent auch auf die Folgen der Digitalisierung ein. Die Bewertungsentscheidung sei durch die Vorgaben darüber, welche Eigenschaften bzw. Formate Dokumente bei der Überführung in ein digitales Langzeitarchiv aufweisen müssen, bereits beeinflusst. Dr. Buchholz stellt die These auf, dass sich die Kosten zur Langzeitspeicherung von Daten zukünftig verdreifachen werden. Folglich gewinne die Bewertungsentscheidung mehr Bedeutung und müsse ausführlicher begründet und transparenter dargelegt werden. Technische Einschränkungen und erhöhte Kosten könnten zwangsläufig zu einer vereinheitlichen Überlieferungsbildung führen. Auch der Umgang mit Dokumenten, welche keinen langzeitstabilen Formaten entsprechen, sei noch nicht geklärt. Insgesamt werden sich Archive im Bereich der Überlieferungsbildung in der digitalen Welt zukünftig anspruchsvollen Aufgaben stellen müssen.

Dr. Buchholz betont abschließend, dass es bei Bewertungsentscheidungen aufgrund der Heterogenität und Komplexität des Schriftgutes keinen Königsweg gebe und eine allgemein- sowie alleingültige Antwort auf die Frage, was gute Überlieferungsbildung ist, nicht existiere. Eine Einteilung in „richtig“ und „falsch“ sei nicht möglich. Jede Entscheidung sei zugleich sowohl richtig als auch falsch. Gerade wegen der vielfältigen und umfangreichen Aspekte, die in die Bewertungsentscheidung einfließen, sei fraglich, ob es ausreicht, lediglich 5 bis 10 % der Arbeitszeit in die sogenannte archivarische Königsdisziplin zu investieren. Die Qualität der Überlieferungsbildung könne jedoch unter gewissen Gesichtspunkten sicher gestellt werden. Dazu dienen laut Buchholz kollegialer Austausch und Kontakt zur Forschung. Er plädiert für eine positive Diskurskultur. Die Grundlage solcher Diskussionen und einer Sicherstellung bestimmter Standards liege in Transparenz begründet. Zum einen müssten Überlieferungsziele und zum anderen Methoden zur Erreichung eben dieser Ziele offengelegt und nachvollziehbar gemacht werden. Transparenz sei der Schlüssel zur Selbstversicherung.

 

Dr. Eva Rödel (Hessisches Landesarchiv, Präsidialbüro, Darmstadt): Bewertungsmanagement – Steuerungs- und Prozessoptimierung im Hessischen Landesarchiv

Die Übernahme von Managementkonzepten ermögliche auch Archiven die Beibehaltung oder sogar Verbesserung von Standards und Arbeitsabläufen bei geringer werden personellen und finanziellen Ressourcen. Strategische Prozessoptimierung sei integraler Bestandteil der Arbeit im Hessischen Landesarchiv und betreffe somit auch die Überlieferungsbildung: Bereits bei der Gründung des Landesarchivs 2013 sei deutlich geworden, dass es Defizite gebe – das Fehlen eines Bewertungsmanagements habe zu Reibungsverlusten geführt. Ausgangspunkt um ein Management zu entwickeln sei die Erstellung einer „Eröffnungsbilanz“ gewesen. Im Rahmen dieser Erstellung sei deutlich geworden, dass zu einer ganzen Reihe von anbietungspflichtigen Stellen überhaupt kein Kontakt bestand. Deshalb habe man ein Kataster Überlieferungsbildung entwickelt, ihm komme eine Steuerungs- und Dokumentationsfunktion zu. Hier werden Informationen zu den abgebenden Stellen hinterlegt. Es ermögliche die Implementierung eines „Betreuungsturnus“ (jährlich, 2-jährlich, 5-jährlich) und sei der Ort, an dem alle maßgeblichen Informationen zu allen Kunden zusammengefasst würden. (Ein vergleichbares Instrument gibt es im LVR-AFZ für die Koordination der Archivberatung bereits seit über 17 Jahren: Die sog. „Archivkartei“, G.P.). Ohne Kataster sei die Perpetuierung und Intensivierung der Behördenkontakte kaum möglich. Geplant sei die Ausweitung auf nichtstaatliche Stellen und Akteure.

Ergänzt werde das Kataster durch den Masterplan „Bewertungs- und Übernahmestrategie“. Ziel sei die Erarbeitung von Bewertungsmodellen für alle Ressorts (https://landesarchiv.hessen.de/bewertungsmodelle), aber auch die Evaluierung und Novellierung alter bzw. inzwischen veralteter Bewertungsmodelle. Teil des Masterplans sei zudem die Feinbewertung von elektronischen Fachverfahren. Die Referentin fasst die Ergebnisse der bisherigen Erfolge auf diesem Gebiet summarisch zusammen.

Masterplan und Kataster seien für sich allein jedoch nur ein Bestandteil eines Managementkonzepts. Wichtig seien auch Kontrolle und regelmäßiges Controlling. Im Falle der Konstatierung von Mängeln müsse es zudem auch Möglichkeiten der Sanktionierung geben.

Im Folgenden geht Rödel auf die Evaluation personeller Ressourcen und organisatorischer Strukturen durch eine Unternehmensberatung ein. Ergebnisse seien der Übergang von der Bestände- zur Aufgabenverantwortlichkeit, Überlegungen zu einer Neustrukturierung der Sprengel sowie Überlegungen zur Personalbedarfsmessung für unterschiedliche Aufgaben. Insbesondere letzteres führte dazu, dass ein erheblicher Mehrbedarf belegt werden konnte.

Abschließend wendet sich die Referentin dem (noch im Aufbau befindlichen) Beratungsmanagement zu. Hier habe man eine Behördenumfrage vorgenommen, deren Ergebnisse die Referentin kurz zusammenfasst. Als Reaktion auf die Umfrage habe man u.a. ein Kompetenzcenter „Records Management“ gegründet – hier sei noch viel Arbeit zu leisten, um alle Behörden zu erreichen. Es bestehe jedoch Anlass zu großem Optimismus.

Prof. Dr. Charles Jeurgens (Universität Amsterdam): Dutch appraisal and selection policy. Hotspots and the MH17-crash as an example

Am Beispiel des Abschuss der Boeing 777 von Malaysian Airlines am 17. Juni 2014 über der Ukraine erläutert der Referent die Grundlagen der Debatte um und über Überlieferungsbildung in den Niederlanden. Dabei geht er von den rechtlichen Grundlagen aus, insbesondere dem Archivgesetz (Archives Act) aus dem Jahr 1995, um die Grundzüge der archivfachlichen Debatte zu skizzieren und auf dieser Grundlage die archivischen Konsequenzen für den Umgang mit Unterlagen und Informationen zum Flugzeugabsturz zu beleuchten.

Für den Referenten besteht das Grunddilemma zeitgenössischer Überlieferungsbildung darin, dass sie grundsätzlich einer guten Kenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung bedürfen, die moderne Gesellschaft sich aber durch eine so hohe Komplexität auszeichnet, dass es kaum möglich ist, einen solchen Überblick zu gewinnen.

1. Gesetzliche Grundlagen in den Niederlanden

Grundlage ist das Archivgesetz (Archives Act) der durch eine Rechtsverordnung (Archives decree) ausgestaltet und präzisiert wird. Mit Blick auf die Überlieferungsbildung dekretiert das Gesetz eine grundsätzliche Ablieferungspflicht, die in der Rechtsverordnung durch Verfahrensvorschriften präzisiert werden. Eine Novellierung dieser Rechtsvorschriften steht derzeit an, die u.a. mit einer Reduzierung der Ablieferungspflichten von 20 auf 10 Jahre einhergehen wird.

2. Praktische Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die staatlichen Archive in den Niederlanden

Übernahme und Bewertung verlaufen in den Niederlanden anders als in Deutschland. Bei der Abgabe an das Archiv beginnt alles mit einer „Top Level Consultation“ zwischen abgebender Stelle, zuständigem Archiv und einer unabhängigen Stelle, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger repräsentiert. Unter Berücksichtigung wird eine Bewertungsentscheidung getroffen bzw. ein „retention schedules“ erarbeitet, die anschließend von übergeordneten Stellen (z.B. Ministerien) genehmigt werden müssen. Welche Kriterien hierbei angelegt werden müssen, steht in Grundzügen im Archivgesetz – methodische Vorgaben gibt es jedoch nicht. Diese entsprechen vielmehr dem jeweiligen Stand der archivwissenschaftlichen Diskussion. Von großer Bedeutung seien die PIVOT- Methode (ca. 1990er Jahre bis 2010) sowie der Zugang des „Macro Appraisal“, auf die Jeugens im Folgenden intensiver eingeht.

3. PIVOT-Methode

Die Methode sei nach Erlass der Archivgesetze 1995 entwickelt worden, mit der insbesondere auf die deutliche Verkürzung von Ablieferungsfristen reagiert worden ist (50 auf 20 Jahre). Ziel seine die Vereinfachung und zeitliche Verkürzung des Bewertungsprozesses gewesen. Der Nachteil habe jedoch darin bestanden, dass die Methode v.a. formalistisch-legalistische Kriterien die Bewertungsentscheidung präjudiziert hätten und es eine starke Zentrierung auf die staatliche Verwaltung gegeben habe. Deshalb habe um 2010 – parallel zu entsprechenden Debatten in Deutschland zwischen Befürwortern von Evidenztheorie und Dokumentationsprofilen – ein Umdenken eingesetzt. Man habe eine bessere Abdeckung der tatsächlichen gesellschaftlichen Wirklichkeit angestrebt, ohne die unbestreitbaren Vorteile von PIVOT aufzugeben.

Die Folge seien drei Instrumente entwickelt worden.

4. Neue Instrumente (systeme analysis, risk analysis, Hotspot monitor)

Man habe die Analyse von Systemen und Risiken eingeführt, um den Archivwert anhand der mit den jeweiligen Informationen verbundenen Risiken bzw. Relevanz für Gesellschaft und Verwaltung bestimmen zu können. Hinzukomme der sog. „Hotspot Monitor“ – der Versuch zeitgenössische Ereignisse rechtzeitig zu erkennen, denen eine besondere Bedeutung zukomme bzw. zukommen werden. Hier sei der Abschuss der Passagiermaschine 2014 (https://de.wikipedia.org/wiki/Malaysia-Airlines-Flug_17) ein besonders eindrucksvolles Beispiel, bei dem sich zeige, dass man bereits sehr frühzeitig, ja vorzeitig damit anfangen könne, entsprechende Informationen zu sammeln bzw. Bewertungsentscheidungen zu treffen. Hier gebe es sogar eindeutige politische Stellungnahmen, die die staatlichen Archive verpflichte, das gesamte Forschungsmaterial zu sammeln, zu erhalten und zugänglich zu machen. Diese politische Entscheidung habe sich auch auf extrem volatile, kaum archivfähige elektronische Unterlagen bezogen und die Staatsarchive vor große Herausforderungen gestellt. Eine Vielzahl von staatlichen und sonstigen Stellen sei mit dem herausragenden, tragischen Ereignis befasst gewesen.

5. Fazit und Diskussion

Zusammenfassend stellt Jeurgens fest, dass die drei neuen Instrumente – auch am Beispiel des Flugzeugabsturzes – ihre Vorteile bewiesen hätten. Sie müssten allerdings immer zusammen gedacht werden und beruhten auf der Einbeziehung von nicht archivischen „Stake holdern“ im engeren Sinn (Verwaltung, Wissenschaftler, Zivilgesellschaft). Allerdings dürfe man sich auch nichts vormachen: Auch die Beteiligung von nicht archivischen Akteuren sowie die Entwicklung von innovativen Instrumenten, mache Überlieferungsbildung nicht zu einem einfachen, standardisierbaren Verfahren. Bewertung bleibe zeitaufwendig und komplex. Insbesondere die Abstimmung und der Dialog seien nicht immer einfach.

Im Anschluss konstatiert Yvonne Bergerfurth (StA Geldern), ihr sei im Laufe des Vortrags eine (noch) größere Nähe zwischen Records Management und Archiven als in Deutschland deutlich geworden. Die Grenzen zwischen beiden Aufgaben verschwämmen und sie fragt, ob ihr Eindruck richtig sei, dass der niederländische Zugang mit einem (noch) höheren Personalaufwand als in Deutschland einhergehe. Jeurgens bejaht dies grundlegend, macht in seiner Replik aber auch deutlich, dass die Festlegung von „Hotspots“ eine Aufgabe bei der abgebenden Stelle sei. Es gebe eine andere Aufgabenverteilung zwischen Archivaren und anderen Stake holdern als in Deutschland. Überlieferungsbildung werde nicht nur im Dialog zwischen Archiven, sondern v.a. zwischen Archiven, Verwaltung und Wissenschaft betrieben.

Hr. Pilger (StA Duisburg) erkundigt sich, in welchem Verhältnis die Ermittlung von Hotspots zur „Trend analysis“ stehe – wie er sie am Vortrag z.B. mit Blick auf die Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte skizziert habe. Jeurgens antwortet, dass die Analyse von gesellschaftlichen Entwicklungen in kommunalen Archiven und Dokumentationsstellen eine große Bedeutung zukommt, nicht aber in den von ihn dargestellten staatlichen Archiven.

Bettina Joergens (LAV NRW) fragt nach den Problemen, die aus der notwendigen Kollaboration zwischen Archivaren, Verwaltung und Wissenschaftlern bzw. dem faktischen Fehlen der archivischen Bewertungshoheit resultiere.

Peter Weber (LVR-AFZ) weist auf die großen Parallelen mit dem Prinzip des Dokumentationsprofils hin. Er und Jeurgens sind sich einig, dass es sich um einen Versuch handele, Überlegungen von Hans Booms zu operationalisieren, in die Realität umzusetzen.

Josef van Elten (HAEK) stellt die Frage in den Raum, ob dieser Anspruch nicht mit einer massiven Überlastung der Archive einhergehe.

Aktuelle Stunde

Dr. Peter Weber (LVR-AFZ) begrüßt die Teilnehmer des 53. Rheinischen Archivtags zum zweiten Veranstaltungstag und stellt Programm und Referenten der aktuellen Stunde vor.

Sabine Weber, Stadtarchiv Krefeld, stellt das Projekt „Escape the Archive – Das Geheimnis der Seidenbarone“ vor. Zunächst stellt sie das Prinzip des Escape Rooms vor: In diesem Spiel muss eine Gruppe durch das Lösen von Rätseln einen Auftrag erfüllen, um den entsprechenden Spielraum verlassen zu können. Außerhalb der Archivlandschaft erfreut das Spiel sich einer großen Beliebtheit; international haben auch schon einige Archive dieses Konzept umgesetzt.

Seit November 2018 haben bereits über 130 Personen das Angebot wahrgenommen. Einmal wöchentlich wird das Spiel kostenlos im Lesesaal des Stadtarchivs Krefeld angeboten. Die Betreuung der Spieler erfolgt durch die Mitarbeiter des Archivs. Das Spiel wird durch eine kurze Magazinführung, eine Urkunde sowie die Verewigung auf dem Highscore-Turm im Foyer abgerundet.

Für die Rätsel wurde häufig mit Kopien von Archivalien und Kassanda gearbeitet. Als Sachmittelausgaben sind ungefähr 60 € zu konstatieren. Ferner wurden 40 Arbeitsstunden für die Konzeption veranschlagt.

Die Anbietung eines Escape Rooms stellt, so Fr. Weber, eine sinnvolle Ergänzung der archivischen Öffentlichkeitsarbeit dar: Das Konzept Escape Room lebt von einer guten Story, welche in Archiven reichlich vorhanden sind; auch die Gruppe der Escape Room Spieler ist für Archive interessant, da diese Nutzergruppe in der Regel selten den Weg ins Archiv findet (50 % männlich und weiblich im Alter von 25-50 Jahre).

Im Fokus steht zunächst der „Entertainment-Faktor“, welches durch ein niederschwelliges Angebot ohne die Vermittlung von archivischer Facharbeit erreicht wird. Hierdurch soll die stereotype Vorstellung einer Behörde aufgebrochen werden. Im Anschluss an das Spiel erfolgt durch eine freiwillige Führung eine tiefergehende archivische Bildungsarbeit.

Die Implementierung eines solchen Projekts kann das Image von Archiven bereichern und neue Wege ins Archiv aufzeigen.

Dr. Bettina Joergens (LAV-Projektgruppe) präsentiert den aktuellen Sachstand zum angestrebten Relaunch des Webportals „Archivportal NRW“. Das „Archivportal NRW“, welches Findmittel von über 480 Archive im Land Nordrhein-Westfalen bündelt und das größte regionale Archivportal in der Bundesrepublik Deutschland darstellt, soll seit längerem einen zeitgemäßen Neuaufbau erfahren. Dieses Projekt ist jedoch bereits seit einigen Jahren ins Stocken geraten.

Dr. Joergens verkündet den anwesenden Archivarinnen und Archivaren, dass die Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister ISB seitens des LAV beendet wurde. Sie begründet dies mit massiven Kommunikations- und Zielvereinbarungsproblemen. Es ist jedoch zu vermelden, dass derzeit vielversprechende Vertragsverhandlungen mit einem neuen Partner aus der IT-Branche geführt werden. Zwar können derzeit noch keine konkreten Termine benannt werden, als positive Nachricht kann Dr. Joergens jedoch berichten, dass der momentan bestehende „Datenfreeze“ innerhalb des Webportals in Einzelfällen umgangen werden kann. Dies stellt vor allem für die bei den nordrheinwestfälischen Archiven angesiedelten Drittmittelprojekte (zumeist DFG-Projekte), welche mit einem Veröffentlichungszwang verbunden sind, eine gute Nachricht dar. Das LAV bietet sich für solche Fälle als Ansprechpartner der betroffenen Archive an.

Abschließend bittet Dr. Joergens im Namen des LAV um Geduld und Verständnis für die derzeit leider immer noch unbefriedigende Gesamtsituation, versichert jedoch, dass das LAV nichts unversucht lässt, um möglichst zeitig Abhilfe für die derzeit noch bestehenden Probleme zu schaffen.

Im nächsten Vortrag stellt Dr. Mark Steinert, LVR-AFZ, die Ergebnisse der Umstrukturierungsmaßnahmen im LVR-AFZ vor. Dr. Steinert führt aus, dass schon recht kurz nach seiner Amtseinführung ein Prozess der Umstrukturierung angestoßen wurde. Die offizielle Umsetzung begann im November 2019, wobei aktuell noch einige Schlüsselstellen besetzt werden. Die Abteilung unter der Leitung von Dr. Peter Weber wurde umbenannt in Abteilung Archivwesen. Das Ziel der Umstrukturierung war die Einrichtung von drei gleichwertigen Teams, in welchen die Kompetenzen gebündelt werden. Es handelt sich um folgende Teams:

Team 1: Archivberatung und Aus- und Fortbildung

Team 2: Bestandserhaltung und Digitalisierung

Team 3: Archivierung der Unterlagen des LVR.

Die drei wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Abteilungsumbenennung
  2. Vereinigung der Teams Fortbildungszentrum und Archivberatung zum Team Archivberatung, Aus- und Fortbildung unter der kommissarischen Leitung von Dr. Gregor Patt
  3. Einrichtung des Teams „Technisches Zentrum“ unter der Leitung von Dr. Thomas Krämer; dieses umfasst die Gruppen Digitalisierungszentrum und digitales Kulturerbe, seit 2. Mai 2019 unter der Leitung von Dr. Sarah Rudolf, sowie die Gruppe Bestandserhaltungszentrum unter der Leitung von Dipl.-Restaurator Volker Hingst.

Nicht betroffen ist das Team Archiv, welches unter der Leitung von Dr. Wolfgang Schaffer seine gewohnten Aufgaben nachkommt.

Dr. Thomas Krämer, LVR-AFZ, beschreibt die Neuerungen im Bereich der Landesinitiative Bestandserhalt (LISE). Die dritte Phase des Projekts endet in Kürze. Ein neues Projekt wird derzeit angestoßen, sodass einige Informationen bereits genannt werden können:

  1. Die LISE wird weitergeführt und ausgebaut; es wird neben Massenentsäuerung auch die Bereiche Integrated Pest Management (IPM) sowie Verpackungsmaßnahmen und Restaurierungsmaßnahmen umfassen
  2. Im Zuge der Umorganisationen mussten auch Anpassungen innerhalb des Workflows im AFZ eingerichtet werden. Dr. Krämer bittet um Verständnis, dass manche gewohnten Abläufe sich hierdurch verändern werden
  3. Eine Antragsfrist soll angesetzt werden. Diese Frist sollte eingehalten werden, damit die Kapazitäten und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden können. Die Frist kann derzeit noch nicht endgültig festgelegt werden, da hierfür noch einige Abstimmungen nötig sind. Sobald verlässliche Informationen vorhanden sind, werden die Archive im Rheinland wie gewohnt durch das LVR AFZ informiert.

Dr. Weber stellt abschließend eine internationale Tagung im Zeitraum vom 19. bis 21. September in Brauweiler vor, welche sich mit Provenienzforschung und im speziellen mit dem Kulturgutschutz im Zweiten Weltkrieg befasst. Als Schlüsselbestand diente der Nachlass zu Franziskus Graf Wolff Metternich, welcher Landeskonservator im Rheinland und im besetzten Frankreich war. Aus der Verzeichnung des Nachlasses entstand ein international angesiedeltes Projekt. Die Ergebnisse des Projektes werden auf der Tagung präsentiert. Dr. Weber führt aus, dass derzeit noch einige wenige Plätze verfügbar sind.

Weiterhin wirbt er für die Medienpakete des LVR-AFZ, welche sich mit der NS-Euthanasie beschäftigt. Die Themen wurden so aufbereitet, dass sie für Schüler*innen nutzbar sind. Anfragen nimmt das LVR-AFZ gerne entgegen.

Dr. Sarah Rudolf (LVR-AFZ) stellt im Rahmen der aktuellen Stunde das Digitalisierungsprojekt „Index Librorum Civitatum – Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ vor. Das Langzeitprojekt, welches auf eine Dauer von insgesamt 12 Jahren ausgelegt ist, wird durch die DFG gefördert und soll der historischen Grundlagenforschung dienen. Unter Stadtbüchern werden hier durch Lagenbindung formierte Unterlagen städtischer Ämter verstanden, die unterschiedlichen Inhalt, unter anderem Rechnungs- und Gerichtsunterlagen oder auch Ratsprotokolle, enthalten können. Das Projekt ist bei der Seniorprofessur für mittelalterliche Geschichte von Prof. Andreas Ranft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angesiedelt und wird technisch durch das Cologne Center for eHumanities realisiert. Ziel des Gesamtprojektes ist es die Stadtbuchbestände bis 1800 im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland systematisch zu erfassen und mittels einer Online-Datenbank zu verzeichnen. So soll ein für die historische Forschung wertvolles Nachweisinstrument für die kommunale Geschichte vor 1800 geschaffen werden.

Im Rahmen eines Vorgängerprojektes und einer ersten Projektphase in den Jahren 2016-2019 ist bereits eine Erfassung der Stadtbücher in Nord- und Ostdeutschland sowie in den ehemals deutschen Gebieten im heutigen Polen erfolgt. Auf dem Gebiet der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen soll das Projekt nunmehr bis zum Januar 2022 durchgeführt werden. Die Zuständigkeit für das Projekt im Land NRW liegt bei Frau Jessica Back (Universität Halle-Wittenberg), die leider heute verhindert ist, jedoch versichern lässt für sämtliche Rückfragen zum Projekt jederzeit zur Verfügung zu stehen.

Seitens des LVR-AFZ und seitens des LWL-Archivamtes wird der Wille bekundet, dieses wichtige Projekt zu einer durch die historische Forschung bisher kaum genutzten Quellengattung zu unterstützen. Nicht zuletzt um hiermit auch die bundesweite Sichtbarkeit der nordrheinwestfälischen Archive und ihrer Bestände zu erhöhen. Dr. Rudolf wirbt um Unterstützung des Projektes auch durch die kommunalen Archivare vor Ort, ohne die das angestrebte Projekt nicht umgesetzt werden kann. Diesbezüglich soll in den kommenden Wochen eine E-Mail an die kommunalen Archive in Nordrhein-Westfalen versendet werden, die die Bitte um Meldung relevanter Bestände vor Ort an Frau Back enthält.

Abschließend gibt Dr. Rudolf noch einen Überblick über die Aufmachung und Funktionalität der Website des Projektes, auf der die Verzeichnung der erfassten Stadtbücher erfolgt.

Im Nachgang des Vortrags verweist Dr. Frank Bischoff (LAV) auf die Möglichkeit für die Kommunalarchive für dieses Projekt ebenfalls DFG-Fördermittel zu beantragen, die eine erfreulich hohe Bewilligungsquote aufweisen. Die DFG stellt einen Fördermittelpool in insgesamt siebenstelliger Höhe zur Verfügung. Modalitäten und Fristen der Fördermittelbeantragungsmöglichkeit können beim LVR-AFZ erfragt werden.

Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 1: Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg), “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv Duisburg”

Unter der Überschrift „Überlieferungsbildung konkret“ stellt die Sektion 2, die aus zwei parallel laufenden Gesprächsrunden mit jeweils zwei Impulsvorträgen besteht, konkrete Beispiele aus der Überlieferungsbildungs-Praxis verschiedener rheinischer Archive vor. Im ersten Vortrag der Gesprächsrunde 1 berichtet der Duisburger Stadtarchivar Dr. Andreas Pilger über die Problematiken und Herausforderungen der Überlieferung zur Migrationsgeschichte und der damit verbundenen Aufgabe der Entwicklung einer diesbezüglichen Überlieferungsstrategie im Stadtarchiv Duisburg. Im Folgenden eine kurze Skizzierung einiger Gedanken seines Vortrages:

Herr Dr. Pilger zeigt einleitend einen selbstgeschossenen Schnappschuss von einer Straßenecke in Duisburg-Marxloh, auf dem Personen mit Migrationshintergrund abgebildet sind. Mit diesem Motiv will Herr Dr. Pilger zu Anfang seines Vortrages darauf aufmerksam machen, dass Migrationsgeschichten seit Jahrzehnten ein Teil der lokalen kommunalen Lebenswelt darstellen, diese besagten Geschichten und Lebenswelten von Migrant*innen im Archiv jedoch bis jetzt nicht hinreichend abgebildet sind.

Anschließend geht Herr Dr. Pilger darauf ein, dass die seit dem 19. Jahrhundert stattfindenden Migrationsprozesse die Gesellschaft, die Politik und die Wirtschaft in den Ruhrgebietsstädten maßgeblich mitgeprägt haben. Vor allem im Ruhrgebiet, wo in einigen Stadtteilen die Bevölkerung einen Migrationshintergrund von 50% und mehr aufweist, hatte und hat das Thema Migration und ihre Implikationen einen starken Impact auf die Stadtgesellschaft. Dies spiegelt sich in der Überlieferung in den Archiven jedoch nicht hinreichend wider.

Da sich das Interesse am Thema Migration und daran anschließend an einer sachlich fundierten Forschung zur Migrationsgeschichte allgemein erhöht (z.B. auch durch vermehrte Nutzeranfragen in Archiven), müssen die Stadtarchive bzw. das Stadtarchiv Duisburg einschlägiges diesbezügliches Quellenmaterial für die Gesellschaft und Forschung sichern, nutzbar und zugänglich machen. Dies ist bislang allerdings nur schlecht gelungen, weite Teile der Migrationsgeschichte seit den 1960er-Jahren sind bislang im Archiv kaum dokumentiert. Gründe hierfür liegen u.a. darin begründet, dass sich das Archiv großen strukturellen Problemen bei der Ansprache von zuständigen Ämtern und migrantischen Gruppen gegenübersieht. Herr Dr. Pilger mahnt folglich dringenden Handlungsbedarf an, um den entsprechenden diesbezüglichen Anforderungen und Herausforderungen in der Zukunft gerecht zur werden.

Herr Dr. Pilger plädiert daher dafür, sich seitens der Archive den Menschen mit Migrationsgeschichte stärker zu öffnen und auf sie zuzugehen sowie verstärkt mit den zuständigen amtlichen Stellen, anderen Archiven und den entsprechenden zivilgesellschaftlichen Akteuren (spartenübergreifend) in einen Gedankenaustausch über die besagte Überlieferungsproblematik zu treten. Dazu ist u.a. im Herbst 2019 ein Treffen anberaumt.

Dem Quellen- und Überlieferungsmangel muss laut ihm ferner aktiv entgegengewirkt werden. Dazu muss zum einen die Dokumentation bzgl. Migration und Integration konzeptionell und praktisch neu ausgerichtet und aufgebaut sowie zum anderen versucht werden, die alten Überlieferungslücken retrospektiv möglichst zu schließen. Er führt weiter aus, dass man dabei noch ganz am Anfang stehe und sich diesbezüglich stärker vernetzen müsse.

Im Folgenden geht Herr Dr. Pilger kurz auf das Dokumentationsprofil Migration von Nasrin Saef (2013) und die in ihm breit dargelegten Überlieferungsziele, Kategorien und Unterlagenbildner (etwa 30 amtliche Stellen und viele nichtamtliche Stellen und Institutionen) ein. Ferner konstatiert er mit Blick auf das oben ausgeführte, dass dies deutlich machen würde, dass Migration ein breites Querschnittsthema und eine mögliche Perspektive auf Geschichte generell sei.

Er stellt ferner die Frage, welche amtlichen und nichtamtlichen Stellen und Institutionen historisch und aktuell mit Migration und Integration zu tun gehabt haben und haben, um anschließend prägnant die historischen Phasen der Ausländer- und Migrationspolitik in der Bundesrepublik zu skizzieren: In den 1960er-Jahren (Gastarbeiter) beschäftigten sich vor allem die Caritas, das Rote Kreuz und die Unternehmen mit dem Thema Migration und den Migrant*innen. Die amtliche Verwaltung beschränkte sich in dieser Zeit auf den ordnungsrechtlichen Rahmen. Ab den 1970er-Jahren begann jedoch auch die Politik und die kommunale Verwaltung, über den ordnungsrechtlichen Rahmen hinaus, sich für das Thema Migration verstärkt zu interessieren; Integration wurde allmählich wichtiger als besagte ordnungsrechtliche Aspekte, was u.a. dazu führte, dass die Sozialämter sich damit befassten.

Anschließend geht Herr Dr. Pilger konkret auf die Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte des Stadtarchivs Duisburg ein und stellt für die Stadt Duisburg diesbezüglich wichtige Verwaltungsstellen bzw. Ämter, Quellen- und Überlieferungsarten dar. Dabei stellen die Ratsunterlagen (u.a. Sozialausschuss) mit ihren zugespitzten, aggregierten und verdichteten, jedoch relativ konfliktfreien Informationen die Rückgratüberlieferung auch zur Migration dar. Eine diesbezügliche Intensivierung der Erschließung dieser Unterlagen ist angedacht, um so teilweise fehlende Überlieferungen aus den Fachbereichen zu kompensieren. Ferner führt Herr Dr. Pilger aus, dass demografische Kerndaten (Statistiken) gut überliefert sind und die sog. Ausländerakten (Basisdaten der Ausländerbehörde), trotz ihres potentiell diskriminierenden Charakters und der bis in die 1990er-Jahren stattgefundenen Kassation, eine wichtige Überlieferung darstellen.

In Bezug auf die verschiedenen Ämter der Stadt Duisburg konstatiert Herr Dr. Pilger ferner, dass sich die Quellen- und Überlieferungssituation in denselben und der Zugang des Archivs zu den Unterlagen sehr unterschiedlich darstellt (u.a. unterschiedliche Aussonderungstraditionen in den jeweiligen Ämtern). Sehr schlecht sieht die Situation etwa für das Amt Soziales und Wohnen aus (schwer zugänglich für das Archiv), wohingegen im Bildungsbereich (Amt für Schulische Bildung) besserer Kontakt herrscht.

In Bezug auf die nichtamtliche Überlieferung zum Thema Migration in Duisburg führt Herr Dr. Pilger abschließend aus, dass die archivische Integration der Menschen mit Migrationsgeschichte in Duisburg bis dato schlecht gelungen ist (Menschen mit Migrationshintergrund kommen z.B. kaum ins das Archiv). Um diese Menschen zur Stärkung der nichtamtlichen Überlieferung besser zu erreichen, sollen Veranstaltungen zum Thema Migration stattfinden, um diesbezüglich Vertrauen zu den Menschen aufzubauen: ein möglicher Ansatz könnten dabei Zeitzeugeninterviews mit Migrant*innen darstellen.

Link zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 2 der Sektion 2:

https://lvrafz.hypotheses.org/4544

Sektion 3 Podiumsgespräch “Im Verbund? Die Überlieferung der politischen Akteure”

Teilnehmende: Dr. Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum), Dr. Frank M. Bischoff (Landesarchiv NRW), Dr. Barabara Hoen, (Archiv des Landtags NRW), Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg) Harry Scholz (Archiv der sozialen Demokratie)
Moderator Dr. Mark Steinert (LVR-AFZ) stellt die Beteiligten des Podiums und ihre Verantwortungsbereiche im Bereich der Überlieferung der politischen Akteure kurz vor und umreißt einige Fragestellungen, die im Laufe der Diskussion eine Rolle spielen sollen. 

Dr. Barabara Hoen, (Archiv des Landtags NRW) führt aus, dass das Landtagsarchiv vermutlich den am wenigsten bekannten Akteur im Bereich der politischen Überlieferung darstellt. Die Überlieferung von einzelnen Politikern sowie die Übernahme der Fraktionsüberlieferungen wäre möglich, wird aber bewusst nicht wahrgenommen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aktionsbereich des Parlaments. Ein schwieriger Aspekt ist der Status der Unterlagen von Abgeordneten, die beim Verlassen des Parlaments entscheiden können, wie sie mit ihren Unterlagen verfahren. Dr. Jürgen Bacia (Archiv für alternatives Schrifttum) stellt die Anfänge des AfAS als regionales, freies Archiv in NRW neben anderen Bewegungsarchive der 1970er und 1980er Jahre vor. Er betont die Freiwilligkeit der Abgabe von Dokumenten, da keine Abgabepflicht oder ähnliche Instrumentarien bestehen. Inzwischen hat das Archiv den regionalen Zuschnitt verlassen und übernimmt zunehmend große überregionale Bestände der sozialen Bewegungen. Dr. Frank M. Bischoff (Landesarchiv NRW) verweist auf das Archivgesetz und den dort formulierten Anspruch des Landesarchivs, auch nichtstaatliche Überlieferung zu übernehmen. Das Landesarchiv sieht sich zuständig für NRW, aber bezieht dies auf Unterlagen landesweiter Bedeutung. Überlieferung regionaler und lokaler Provenienz sei nicht im Fokus des Landearchivs. 
Auch der Aspekt der Verbundüberlieferung werde unter der Fragestellung berücksichtigt, wo Nutzer*innen bestimmte Überlieferungen erwarten würden. 

Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg) verweist auf die BKK-Empfehlung zur Dokumentation der lokalen Lebenswelt, sieht aber im Stadtarchiv nicht die Möglichkeiten, alle Bereiche alleine abzudecken. Die städtische Überlieferung des Rates steht im Mittelpunkt, die Überlieferung von Nachlässen ist bereits weniger dicht, konzentriert sich aber intensiv auf die Überlieferung der Oberbürgermeister und Beigeordneten. Harry Scholz (Archiv der sozialen Demokratie) unterstreicht die Ausrichtung des AdsD einerseits als Parteiarchiv der Sozialdemokratie sowie andererseits als Archiv zur Dokumentation der Arbeiterbewegung mit ca. 1500 Personenbeständen.

Dr. Steinert fragt nach, was Herr Scholz empfehlen würde, wenn er den Nachlass eines langjährigen Oberbürgermeisters einer Ruhrgebietsstadt angeboten bekäme. Herr Scholz würde die Abgabe an das zuständige Stadtarchiv empfehlen. Auf die Nachfrage, warum die Menge der Personenbestände im Stadtarchiv Duisburg relativ gering ist, antwortet Herr Pilger, dass aktiv und intensiv auf die Oberbürgermeister zugegangen wird und für die weiteren Ebenen die Ressourcen fehlen. Er verweist auch darauf, dass er den Mehrwert der Überlieferung von lokalen Politikern als eher gering einschätzt. 
Am Beispiel des Nachlasses von Johannes Rau führt Harry Scholz aus, dass die Aufteilung der Bestände nach Provenienzen funktioniert, dass es aber noch Nachholbedarf im Bereich der Kommunikation gegenüber den Nutzer*innen über die einzelnen beteiligten Archivträger besteht. Herr Bacia fragt nach der Relevanz der Überlieferung lokaler politischer Akteure und formuliert die Befürchtung, dass dieser Bereich durch die Dokumentationsraster der kommunalen und staatlichen Archivträger fällt. Dr. Pilger verdeutlicht noch einmal, dass seine Bemerkung sich auf die Qualität der Schrifttums vor allem in Nachlässen lokaler Politiker beziehe, das häufig aus Kopien von Unterlagen bestünden, die auch anderweitig dokumentiert seien.. 

Herr Dr. Steinert bringt als Beispiel die Initiative “Ende Gelände” ins Spiel, für die sich vermutlich das AfAS zuständig fühle. Dr. Bischoff betont die fehlende Zuständigkeit des Landesarchivs sowie den fehlenden Zugang zu dieser Überlieferung. In diesem Zusammenhang betonen Dr. Bischoff und Dr. Bacia die Wichtigkeit des gewachsenen Vertrauens auf beiden Seiten. Herr Scholz führt aus, dass es für die politischen Stiftungen rein mengenmäßig nicht möglich sei, die Überlieferung auf Ortsebene zu übernehmen. Das ist unproblematisch, wenn ein kommunales Archiv einspringen kann. Schwierig wird es, wenn auch die kommunale Ebene zu schlecht ausgestattet ist, um diesen Bereich der Ortsüberlieferung zu sichern. 

Die Diskussion wendet sich der Frage zu, wie Überlieferungsbildung bei neu entstehenden politischen Bewegungen und Akteuren aussehen sollte, zu einem Zeitpunkt, wo die Relevanz einer Bewegung oder politischen Gruppe noch nicht eingeschätzt werden kann. 

Herr Bacia sieht gute Ansätze für die Überlieferung im Verbund, sieht aber auch noch viel Vernetzungs- und Kommunikationsbedarf, um diese Kooperation selbstverständlich zu machen. Dr. Bischoff bringt die “Überlieferung im Dialog” ins Gespräch, erkennt aber auch hier noch Bedarf, diesen Dialog auf verschiedenen Ebenen zu verstärken. Er regt an, dass zukünftige Bewertungsmodelle des Landesarchivs bereits im Entstehungsprozess stärker mit den kommunalen Archivträgern abgestimmt werden. Aus dem Plenum meldet sich Frau Dörnemann (thyssenkrupp Konzernarchiv) und weist darauf hin, dass auch in Unternehmensarchiven umfangreiche Überlieferung zu politischen Akteuren vorliege. Auch mit dieser Archivsparte müsse der Dialog intensiviert werden.

Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 2 (nichtöffentliche Archive)

Die Moderation von Frau Dr. Kauertz hebt auf den Unterschied von öffentlichen Archiven (staatliche und kommunale Archive), für die beispielsweise das Archivgesetz NRW gilt und von nichtöffentlichen Archiven (kirchliche Archive und freie Archivträger), für die kirchliche Archivgesetze oder kein Archivgesetz gilt. Die Sektion stellt zwei Beispiele nichtöffentlicher Archive vor.

Dr. Stefan Flesch (Archiv der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, Düsseldorf), “Zwischen Ehrenamt und Dienstleister – Bewertung von evangelischen Gemeindearchiven im Rheinland”

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist die zweitgrößte deutsche Landeskirche. Ihr Gebiet deckt sich mit der früheren preußischen Rheinprovinz. Es wurde 1853 gegründet und ist damit das älteste Archiv einer evangelischen Landeskirche in Deutschland. Es umfasst 687 Kirchengemeinde und 37 Kirchenkreise mit insgesamt 2,5 Mill. Mitgliedern.

Das Archiv befand sich bis 1928 in Koblenz am Sitz des Konsistoriums und wurde dann nach Bonn verlegt. Dort war es ab 1936 in einem eigenen Gebäude am Hofgarten untergebracht. Nach schweren Kriegsverlusten sowohl in den Akten- als auch in den Bibliotheksbeständen erfolgte 1951 die Verlegung nach Düsseldorf in das Dienstgebäude des Landeskirchenamts. Gleichzeitig wurde mit Pfarrer Walter Schmidt der erste hauptamtliche Archivar eingestellt. Die 1953 als Filialarchiv gegründete Evangelische Archivstelle Koblenz bezog 1996 eigene Räume im Kloster Sankt Martin in Boppard und ist zuständig für die Archivpflege im südlichen Teil der Landeskirche.

Das Landeskirchliche Archiv fungiert sowohl als Archiv der Landeskirche als auch als Einrichtung der kirchlichen Archivpflege: Archivpflege im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland, Ordnung, Verzeichnung und dauerhafte Aufbewahrung von Archivbeständen, die Betreuung von Benutzern einschließlich der Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und die Publikation wissenschaftlicher

Untersuchungen zur rheinischen Kirchengeschichte. Es veröffentlicht eine eigene Schriftenreihe.

Der Bewertungsauftrag nach dem Archivgesetz der ev. Kirche i.Rh. § 12,2 für die Landeskirchenverwaltung, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden. Ohne Bewertungsentscheidung seitens der derzeit neun Facharchivar*innen darf keine Kassation vorgenommen werden.

Es gilt ein Einheitsaktenplan für alle drei Ebenen der Kirche, der fast die gesamte Lebenswelt der ev. Kirchlichen Lebenswelt abbildet.

In der Archivpflege für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland wird das landeskirchliche Archiv seitens Synodalarchivpfleger*innen und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt. Da aber dieser Kreis in den letzten 20 Jahren um 75 % abgenommen hat, wird seit 2010 zunehmend auf private professionelle Dienstleister zurückgegriffen. Es wurden seitdem 70 Archivbestände auf der Ebene von Kirchenkreis und Gemeinden findbuchmäßig erschlossen.

Vor einer Auftragsvergabe ist zu klären, dass 1. die Fachaufsicht gewährleistet wird, 2. im Vorfeld eine Kassationsberatung der Gemeinde verpflichtend (Bwertung, Kassation um Kosten zu reduzieren) und 3. dass der Einheitsaktenplan für die Klassifikation verpflichtend ist.

Dieses Konzept der Dienstleistung bietet Planungssicherheit im Hinblick auf Zeit und Kosten. Nachteil: Es entsteht eine Zweiklassengesellschaft von finanzkräftigen Gemeinde mit gut erschlossenen Archiven und von armen Gemeinde im städtischen Problembezirken, die sich diese Dienstleistung nicht leisten können.

Speziell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungs- und Gemeinde-ämtern richten sich die “Schriftgutlehrgänge”. Hier wird praxisnah die effiziente Ablage von Dokumenten (Vorgängen) in der Registratur anhand des geltenden Einheitsaktenplans der Evangelischen Kirche im Rheinland vermittelt.

Das Landeskirchliche Archiv verfügt an seinen beiden Standorten über ca. 700 Bestände mit einem Gesamtumfang von ca. 8.000 laufenden Metern. Es überwiegen die Unterlagen aus der provinzialkirchlichen und landeskirchlichen Verwaltung seit 1815.

Aber auch die Archive zahlreicher evangelischer Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchenvereine werden als Deposita verwahrt. Das Schriftgut reicht bis in die vorreformatorische Zeit zurück. Nachlässe von Pfarrern, Hochschullehrern und einzelnen Präsides erweitern das Dokumentationsprofil.

Recherchen speziell zur rheinischen Kirchengeschichte erleichtert die 60.000 Bände umfassende Archivbibliothek. Der Familienforscher wird im Bopparder Filialarchiv fündig, wo ca. 6.000 Kirchenbücher aus dem gesamten Gebiet der Landeskirche zentralisiert sind.

Die Diskussion thematisiert die Frage nach der Akquise von Nachlässen von Pfarrern und Presbytern.

Daniel Schütz (M. A., Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe, Bonn), “Künstlernachlässe. Kein abgabepflichtiges Archivgut”

Das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) ist ein spezielles Sammlungsarchiv, welches das biographische Vermächtnis von bildenden Künstlern und Künstlerinnen (Maler, Bildhauer, Zeichner, Graphiker, Photographen und Architekten) sammelt und bewahrt, die in der rheinischen Kulturregion und weiterhin in Nordrhein-Westfalen wirken. Entscheidende Aufnahmekriterien sind die künstlerische Qualität und die öffentliche Präsenz des Künstlers. Jedoch wird eine Entscheidung von Fall zu Fall getroffen.

Zweck des im Jahr 2007 gegründeten Archivs, das von einer Stiftung getragen wird (für dieses Archiv gilt keine Archivgesetzgebung), ist sowohl die Erhaltung und Erschließung von Künstlernachlässen wie die fachliche Beratung von Nachlasshaltern. Etwa 90 % der Nachlässe wurden durch aktive Akquise eingeworben, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Im Einzelfall kann diese ressourcenintensive Akquise über einen Zeitraum von zehn Jahren dauern. Voraussetzung für eine Übernahme ist die Bildung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Archiv und Nachlassgeber, welcher gedanklich eng mit seinem Werk verbunden bleibt. Mit der vertraglichen Übernahme erfolgt in der Regel die Übertragung aller Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich der digitalen) auf das Archiv. In Zukunft möchte das Archiv noch stärker auf die Vorlassgeber zugehen, um seine Bestände zu erweitern.

Bedroht sind oftmals die Zeugnisse der Künstler*innen, die nicht eigentlich Resultate ihres Schaffens (also Kunstwerke) sind. Sie wurden bisher in ihrer Bedeutung als Dokumente zur Erforschung von Künstlerbiographien und als Quellen zum Verständnis der Werke nicht ausreichend genutzt.

Durch wissenschaftliche Archivierung werden Künstlernachlässe zu Primärquellen für die Forschung. Die enge Kooperation mit dem Kunsthistorischen Institut der Universitäten Bonn und Düsseldorf ermöglicht einen direkten Zugang zu dem Quellenmaterial für die kunsthistorische Forschung.

Das Archiv pflegt eine enge Kooperation mit dem interdisziplinär strukturierten Arbeitskreis “Moderne im Rheinland”, in dem Hochschulprofessoren und freie Wissenschaftler seit über zwanzig Jahren zusammenkommen. In den Bereichen der Infrastruktur und der Archivierung der Bestände arbeitet das RAK mit dem Bonner Stadtarchiv zusammen um einen professionellen Umgang mit den anvertrauten Nachlässen zu gewährleisten. Im Stadtarchiv Bonn lagern derzeit nahezu 100 Künstlernachlässe (und auch Vorlässe von noch lebenden Künstlern) des späten 19. und 20. Jahrhunderts, so beispielsweise von den Malern Fritz Reusing (1874-1957) oder Herbert Kaufmann (1924-2011).

Mittlerweile besitzt das RAK eine gewichtige Vorbildfunktion für andere neue regionale Archivinitiativen im gesamten Bundesgebiet. So wird das RAK deutschlandweit tätig, um bei Planung und Aufbau professionelle Beratung zu leisten.

Links zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 1 der Sektion 2:

Vortrag 1 (Dr. Andreas Pilger, “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv”): https://lvrafz.hypotheses.org/4465

Vortrag 2 (Bernhard Keuck, “Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen”): https://lvrafz.hypotheses.org/4522

 

Vortrag von Dr. Christoph Schmidt: Können Fachverfahren das Archiv ersetzen? Zum Problem der behördeninternen Langzeitspeicherung archivrelevanter Daten

Dr. Schmidt führt ein, dass die fortschreitende Digitalisierung, die sich beispielsweise auch in der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes äußert, den Archiven besondere Möglichkeiten bietet, aber auch existenzielle Fragen aufwirft: Warum das Archivgut nicht im Produktivsystem belassen? Braucht es wirklich ein separates digitales Archiv?

Schmidt zitiert zustimmend das 2018 verabschiedete Positionspapier der BKK (Bundeskonferenz der Kommunalarchive) “Systeminterne Langzeitarchivierung ist keine Alternative!” und weist auf die Regelungen des ArchivG NRW hin, die eine solche Vorgehensweise verbieten. So wird die gesetzliche Pflicht verletzt, Archive institutionell zu betreiben, und die verpflichtete Anbietung wäre nicht mehr sinnvoll zu gestalten. Auch das Verbot der Nachnutzung personenbezogener Daten durch die abgebende Stelle widerspricht dem Gedanken, Daten “auf ewig” im Produktivsystem zu belassen.

Schmidt betont, dass Fachverfahren keine angemessene Bestandserhaltung gewährleisten können. Daten drohen verloren zu gehen, beispielsweise wenn ein IT-Verfahren eingestellt wird, Lizenzen proprietärer Anwendungen nicht verlängert werden (können) oder Hersteller vom Markt verschwinden. Migrationszyklen und Auswirkungen von Formatkonvertierungen können zudem nicht fachlich beeinflusst werden. Behördeninterne Langzeitarchivierung sei also auch fachlich falsch.

Zuletzt  erläutert Schmidt, warum eine solche “ewige” systeminterne Aufbewahrung letztlich unwirtschaftlich wäre. Jedes (!) eingesetzte Fachverfahren müsste nämlich technisch an die Archivzwecke angepasst, eine Trennung von Verwaltungs- und Archivbereich sichergestellt, Erschließungs- und Recherchesoftware bereitgestellt werden usw. Zudem bedeute es einen enormen Aufwand ggf. “tote” Systeme für das Archiv weiter zu betreiben und das Archivpersonal kontinuierlich in der Nutzung aller relevanten Fachverfahren zu schulen.

Schmidt fasst zusammen: “Eine systeminterne Aufbewahrung digitaler Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen ist illegal, fachlich falsch, unwirtschaftlich!”

Schmidt weist anschließend auf die umfangreichen Hilfsangebote rund um die digitale Archivierung des LWL-Archivamts oder des Archivberatungs- und Fortbildungszentrum des LVR hin und betont die Bedeutung des Digitalen Archivs NRW und fasst sein Angebot zusammen: ein niedrigschwelliger Einstieg in die digitale Archivierung, die Nutzung einer kompletten technischen Infrastruktur, eine kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung des Systems und natürlich Hilfe und Support.

Sektion 2 “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 1: Bernhard Keuck, Stadtarchiv Straelen, Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen

Bernhard Keuck geht einleitend auf die Geschichte des Stadtarchivs ein, die mit der Gründung im Jahr 1992 einsetzt. In einem adaptierten historischen Gebäude im Stadtzentrum untergebracht, verfügte das Archiv von Anfang an über eine zeitgemäße archivfachliche Ausstattung inklusive einer Ausstellungsfläche, die schnell für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt wurde. Allerdings musste sich das Archiv noch in der Stadt bekannt machen. In den Anfangsjahren stand zunächst die Sicherung, Übernahme und Verzeichnung von amtlichen Unterlagen seit dem Mittelalter bis in die NS-Zeit im Mittelpunkt. Zwar bergen die amtlichen Unterlagen viele stadtgeschichtliche Perlen, aber zu Positionierung und besseren Wahrnehmung des Archivs in der Stadtgesellschaft geriet bald auch die nichtamtliche Überlieferung in den Blick. Das Kommunalarchiv sollte über den Horizont der Verwaltungsunterlagen hinaussehen, um die nichtamtliche Überlieferung als zweite Säule aufzubauen. Dabei wurde der Rahmen bewusst weit gespannt.

Auslöser war der Maler Hubert Ritzenhofen, der in Straelen über 150 Werke schuf, die das Alltagsleben in Straelen wiedergeben. Eine Auswahl seiner Gemälde wurde 1992 in einer Ausstellung gezeigt, womit eine Schenkung von 50 Werken durch den Sohn des Malers an das Archiv einherging. Damit war der Startschuss zu weiteren Ausstellungen künstlerischer Ansichten von Straelen erfolgt, die zum Aufbau eines eigenen Bestandes von Stadtansichten in Straelen genutzt wurden. Parallel wurde eine Vortragsreihe zur Stadtgeschichte in Straelen ins Leben gerufen, die durch Fotografien begleitet und illustriert wurden. Ein Glücksfall war in dieser Hinsicht die Kooperation mit einem ehemaligen Landwirt, der mit seinen vielfältigen Vernetzungen maßgeblich dazu beitrug, Foto- und sonstige Überlieferung aus privater Hand zugunsten des Archivs loszueisen.

Auf diese Weise entstand mit der Zeit ein Bildfundus, der ganz unterschiedliche Aspekte der lokalen Lebenswelt dokumentiert. Dies gilt ebenso für „das Leben auf dem Land“ über den wirtschaftlichen Wandel bis hin zu Veränderungen im sozialen Leben in der Stadt. Ein Sammelschwerpunkt bildet z. B. der Obstanbau, der einen bedeutenden lokalen Wirtschaftszweig darstellt. Darüber hinaus ging das Archiv initiativ auf ausgewählte Akteure der Stadtgesellschaft zu, deren Überlieferung teilweise erworben wurde. Einzelne Überlieferungsstränge wurde somit gezielt aufgespürt, verfolgt und – wo möglich – belegt. Der Erfolg gibt dem Ansatz recht: Insgesamt verzeichnet die entsprechende Bestandsgruppe K heute 132 einzelne Bestände.

Das Archiv hat durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und die obigen Bemühungen den Ruf erworben, ein sicherer Hafen für private Unterlagen zu sein. Dies gilt für Bestände zu Parteien, Feuerwehren, Firmen, Nachbarschaften, Vereinen, Theatern, Karnevalsgesellschaften, Städtepartnerschaften sowie 59 Personen- bzw. Familiennachlässe. Die Bandbreite der Dokumentenformen ist immens. Die rechtliche Situation ist insofern geklärt, als die Bestände als Schenkungen bzw. Deposita hinterlegt sind.

Mittlerweile hat sich das Stadtarchiv Straelen auch den AV-Medien zugewandt. Dies gilt insbesondere für die Filmüberlieferung, die bis in die 1950er zurückgeht. Die Archivalien wurden digitalisiert, stehen Nutzenden zur Verfügung und werden rege z. B. bei gelegentlichen Filmvorführungen nachgefragt. Auch die sonstigen hohen Nutzerzahlen belegen laut Keuck die gute Integration des Stadtarchivs, das damit die Idee des Bürgerarchivs vollumfänglich umgesetzt habe. Das Stadtarchiv Straelen übernimmt auch eher museale Objekte, was auch damit zu tun hat, dass das Stadtarchiv die einzige Einrichtung vor Ort ist, die eine heimatkundliche Prägung hat. Diese lässt sich aber positiv z. B. für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern nutzen.

Sektion 1 Vortrag von Dr. Max Plassmann: Der BKK-Unterausschuss “Überlieferungsbildung”

Herr Dr. Plassmann berichtet über den BKK-Unterausschuss „Überlieferungsbildung“.

Die BKK (=Bundeskonferenz der Kommunalarchive) ist ein berufener Fachverband beim Deutschen Städtetag, der aus 25 Mitgliedern besteht. Zu seinen Aufgaben zählt zum einen die Diskussion aktueller Probleme von Kommunalarchiven. Zum anderen berät die BKK auch den deutschen Städtetag in archivischen Fragen, wodurch sie gleichzeitig ein Sprachrohr der Archive in die Politik hinein ist.

Der BKK-Unterausschuss „Überlieferungsbildung“ wurde 2002 gegründet, kurz nach Gründung des gleichnamigen VDA-Arbeitskreises.

Das bisher wichtigste Produkt ist die Arbeitshilfe „Erstellung eines Dokumentationsprofils für Kommunalarchive“. Hierin werden auf abstrakter Ebene Hilfestellungen gegeben, wie ein Kommunalarchiv ein eigenes Dokumentationsprofil erstellen kann. Die Arbeitshilfe ist jedoch kein praktisch sofort einsetzbares Mittel zur Überlieferungsbildung, sondern es bedarf der individuellen Zuschneidung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kommunalarchivs. Diese Aufgabe muss das jeweilige Kommunalarchiv selbst übernehmen. Anders als auf staatlicher Ebene dokumentieren Kommunalarchive nämlich nicht nur das Verwaltungshandeln, sondern auch die lokale Lebenswelt. Dies bedeutet, dass eben nicht nur amtliches Schriftgut, sondern auch nichtamtliches Schriftgut wie Nachlässe und Sammlungen in die Überlieferungsbildung miteinbezogen werden müssen. Es geht nicht nur darum das Verwaltungshandeln zu dokumentieren, sondern ein gesellschaftliches Gesamtbild zu dokumentieren. Grundsätze und Arbeitsweisen gilt es auf die eigene lokale Lebenswelt anzupassen.

2017 wurden „Empfehlungen zum Umgang mit ersetzendem Scannen“ herausgegeben, aktuell in Bearbeitung „Umgang mit Unterlagen aus ARGEN und Jobcentern“ sowie „Bürgerpartizipation im kommunalen Bereich“.

Es braucht auf kommunaler Ebene eigene Arbeitskreise, denn beim VDA werden abstrakte Grundsätze formuliert, die aber nicht auf jede Archivsparte übertragbar sind. Bei Bewertungsdiskussionen dominiert die staatliche Sichtweise.

Auch die Anwendung an sich stellt ein Problem dar, da sie praktisch nicht auf Kommunalebene übertragbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass Kommunalarchive hier eine eigene Diskussion führen.

Bei der kommunalpolitischen Überlieferungsbildung spielt die inhaltliche Bewertung wegen ihrer individuellen lokalen Lebenswelt eine größere Rolle, denn sie will in ihrer Besonderheit erfasst und dokumentiert werden. Hierbei spielt auch die Überlieferung im Verbund eine Rolle: Welche anderen Archive in der Region liefern auch Dokumente, die wir deshalb nicht archivieren müssen?

„Das historische Erbe sichern“ bedeutet auch, dass das Kommunalarchiv die Überlieferung vor Ort sichern muss, wenn keine andere Gedächtnisinstitution vorhanden ist. Dann hat es nicht nur die Aufgabe, Verwaltung abzubilden, sondern auch Aspekte aus der lokalen Lebenswelt zu erfassen. Die Verzahnung von Verwaltungshandeln und lokaler Lebenswelt durch die Dokumentation von amtlichem und nichtamtlichem Schriftgut ist deshalb wichtig. Die Grundfrage dabei bleibt: Was macht meine Kommune aus? Diese Antwort kann kein allgemeines Dokumentationsprofil geben, sondern muss individuell erarbeitet werden. Hierbei können Arbeitshilfen und Positionspapiere eine wichtige Hilfestellung sein.

Vortrag von Michael Korn: Der Arbeitskreis “Bewertung kommunalen Schriftguts NRW”

Die erste Sektion wird durch den Vortrag von Michael Korn, Stadtarchiv Sankt Augustin, beschlossen. In seinem Vortrag stellt er den 2012 eingerichteten Arbeitskreis “Bewertung kommunalen Schriftguts NRW” vor.

Das Ziel des Arbeitskreises ist die Erarbeitung von praktischen Handreichungen für den Arbeitsalltag. Im Fokus liegen Verwaltungsunterlagen, welche im Land NRW entstanden sind.

Die erste Handreichung, welche sich mit Personalakten befasste, wurde 2014 veröffentlicht. Die Themenfelder wurden mit der Zeit umfassender, sodass nun ganze Organisationsbereiche in den Blick genommen werden. Bisher sind Handreichungen zur Überlieferungsbildung von Schriftgut zu Amtsleitungen sowie den Bereichen Finanzen und Recht und Ordnungsverwaltung erstellt worden. Neben dem analogen Bereich, werden auch digitale Faktoren einbezogen. Die Ergebnisse werden in der regelmäßig erscheinenden “Archivpflege in Westfalen-Lippe” des LWL-Archivamtes für Westfalen publiziert.

Die Treffen des Arbeitskreises finden alle 2-3 Monate, meistens in Köln oder Dortmund, statt. Es gibt keine formale Leitung. Vielmehr übernimmt der Protokollant*in der vorherigen Sitzung die Leitung der folgenden Sitzung. Die Themen werden bei Bedarf gewählt. Derzeit wird der Bereich der Ordnungsverwaltung bearbeitet. Es hat sich bewährt, dass bei großen Themenfeldern die Gruppe in Untergruppen geteilt wird, welche Einzelfragen vorbereiten und dem Plenum in den Sitzungen vorstellen. Zwei zentrale Fragen bei der Erstellung von Handreichungen sind die Tiefe der Inhaltsbeschreibung und Bewertungsbegründungen sowie der Umfang an Übernahmen aus Fachverfahren.

Ein eigenes Wiki dient den derzeit elf Arbeitskreismitgliedern zur Kommunikation zwischen den Sitzungen. Neben den beiden Landschaftsverbänden sind alle Formen der kommunalen Landschaft des Landes NRW vertreten.

Die Ergebnisse aus dem Literaturstudium und den bereits vorhandenen Handreichungen sowie bereits vorhandene Erfahrungen in den Mitgliedsarchiven werden in den Sitzungen diskutiert. Die Erfahrungen und Erkenntnisse ergänzen sich durch die heterogene Zusammensetzung des Arbeitskreises. Es werden mehrere Handreichungen in verschiedenen Bearbeitungsstadien parallel bearbeitet.

Abschließend erklärt Herr Korn, dass in Kürze eine Umfrage zur Anwendung der Handreichungen durch das LVR-AFZ durchgeführt wird. Interessenten, welche sich aktiv in den Arbeitskreis einbringen wollen, sind dazu herzlich eingeladen.

Vortrag von Dr. Nicola Wurthmann: Der Arbeitskreis “Archivische Bewertung” im VdA

Im ersten Vortrag der Sektion 1: “Denkfabriken” der Überlieferungsbildung, stellt Dr. Nicola Wurthmann, Hessisches Landesarchiv Wiesbaden, den Arbeitskreis “Archivische Bewertung” im VdA vor. Im Fokus liegt das Spezifikum des Arbeitskreises.

Der Arbeitskreis wurde im Jahr 2001 auf Anlass von Prof. R. Kretzschmar (LA BW) gegründet. Vertreten waren von Beginn an alle Archivsparten; derzeit besteht der Arbeitskreis aus 18 Mitgliedern. Getagt wird zweimal im Jahr bei den jeweiligen Arbeitskreismitgliedern und auf der Geschäftsstelle des VdA in Fulda. Zehn Leitideen wurden bereits zu Beginn festgelegt; Zentral sind besonders der wechselseitige Austausch zwischen den einzelnen Archivaren und die Entwicklung von Arbeitshilfen.

Im Zuge des Deutschen Archivtages wird der Jahresbericht vorgestellt. Die Protokolle der einzelnen Sitzungen werden im Mitgliederbereich der Internetpräsenz des VdA veröffentlicht. Zur Vertiefung der Kenntnisse und Erweiterung des Horizonts werden zu den Sitzungen regelmäßig Fachexperten eingeladen.

Bisher wurden vier Publikationen veröffentlicht: u.a. das Positionspapier zur Überlieferung im Verbund, zur Bewertung elektronischer Fachverfahren und über Kriterien zur Evaluierung von Bewertungsdokumenten. Die Ergebnisse wurden einem Fachpublikum vorgestellt und anschließend diskutiert. Derzeit werden Bewertungskriterien für schwachstrukturiertes Archivgut erarbeitet.

Der größte Unterschied zu vergleichbaren Arbeitskreisen und Ausschüssen besteht in der spartenübergreifenden Ausrichtung. Auf einer abstrakten Ebene sollen keine konkreten Problematiken, sondern grundsätzliche Themen besprochen und diskutiert werden. Eine nicht zu unterschätzende Problematik besteht häufig darin, eine konsensfähige Formulierung zu finden, da alle Sparten abgedeckt und hinreichend berücksichtigt werden sollen.

Weiterhin führt Dr. Wurthmann aus, dass die Archivwelt sich derzeit in einem Entwicklungs- und Wandlungsprozess befindet, wodurch viele neue fachliche Herausforderungen entstehen. Sie ist der festen Überzeugung, dass die Überlieferungsbildung ein fester Bestandteil der archivischen Arbeit bleiben wird, da die stetig zunehmende Menge an Informationen und somit potentiellem Archivgut stetig zunimmt. So sollen beispielsweise politische Meinungen und Entscheidungen auch in Zukunft nachvollziehbar bleiben. Konkurrenz erhält die Überlieferungsbildung durch die Digitalisierung und die veränderte gesellschaftlichen Anforderungen. Eine Behauptung der Überlieferungsbildung kann nur gelingen, wenn Anpassungen erfolgen. Konkret bedeutet dieser Umstand, dass Bewertungsentscheidungen transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden müssen sowie eine Behauptung gegenüber anderen Gedächtnisinstitutionen stattfinden muss. Auch potentielle Veränderungen bei den abgebenden Stellen durch die zunehmende Digitalisierung erfordern Anpassungen von etablierten Bewertungsinstrumenten.

Aus diesem Anlass müssen die Voraussetzungen für eine gute Bewertung mit Ressourcenplanung hinterfragt werden. Dr. Wurthmann führt die These aus, dass eine gute Überlieferungsbildung keine hohen Sachmittel erfordert. Die Personalmittel hingegen können nicht unerheblich sein, da eine Bewertung nur durch archivisches Fachpersonal durchführbar ist. Neben potentiellen Gefahren, wie beispielsweise einer zu großen Übernahme mit anschließend überfüllten Magazinen, sind auch gesetzliche Legitimationen ein Grund für diesen Umstand.  Eine genaue Festlegung des Faktors Zeit fällt schwer. Die häufig postulierten 10 % sind sicherlich nicht für alle Archive umsetzbar. Neben der Behördenberatung und der eigentlichen Bewertung zeigt sich, dass Überlieferungsbildung auch eine große Zeitspanne an administrativen Tätigkeiten erfordert.

Abschließend führt Dr. Wurthmann aus, dass der Arbeitskreis einen Blick über den Tellerrand bietet. Der Bereich der Überlieferungsbildung wird auch in Zeiten des digitalen Wandels einen hohen Stellenwert einnehmen. Aus diesem Grund spricht Sie die Einladung aus, die kommenden Veränderungen zusammen mit dem Arbeitskreis zu diskutieren.

 

Vortrag von Prof. Ewald Grothe: Archive und Regionalgeschichte. Probleme und Perspektiven

Die Archive im Rheinland sind intensiv in der rheinischen Regionalgeschichte tätig. Sie sind das Gedächtnis der Region, der Wissensspeicher der regionalen und kommunalen Geschichte, ein Ort der historischen Selbstvergewisserung für Städte und Gemeinden und schließlich eine identitätsstiftende Institution für die Bevölkerung. Generationen von sogenannten Heimatforschern finden ihre Quellen in den staatlichen, kirchlichen und kommunalen Archiven; örtliche Unternehmen lassen ihre Jubiläumsschriften aus den Beständen des Rheinisch-westfälischen Wirtschaftsarchivs erstellen, politische Parteien ihre Geschichte aus den Beständen in den Archiven der Politischen Stiftungen rekonstruieren. Archive pflegen vielfältige Kontakte, und es bestehen oft langjährige Kooperationen mit Bildungsinstitutionen wie Universitäten und Schulen.

Und schließlich sind es die Archivarinnen und Archivare selbst, die förmlich Geschichte „machen“, indem sie Unterlagen sammeln, sie erforschen und über sie schreiben. Nicht selten sind Archivare von ihrer Ausbildung her Historikerinnen und Historiker; und nicht selten kommen sie aus der Landesgeschichte, kennen die Bestände aus eigener Nutzung. Spätestens aber mit der Betreuung eines Bestandes werden sie Experten der damit zusammenhängenden Geschichte. Denn nur mit dem aus der Erschließung geschöpften Wissen können sie die Historiker als Nutzer kompetent beraten. Wie jede andere Geschichte, die geschrieben wird, entsteht auch die Regionalgeschichte aus den Quellen, aus ihrer Kompilation und Kombination entsteht die Konstruktion der Geschichte. Sie zu erforschen ist ein Handwerk, bei dem Historiker und Archivare fruchtbar zusammenarbeiten; sie zu schreiben ist mühsam, manchmal sehr langwierig und gelegentlich eine Kunst.

Aufgabe von Archivaren und Historikern ist es, die Geschichte der Region zu recherchieren und zu rekonstruieren. Dafür bedarf es intensiver Kenntnis, aber auch der Leidenschaft für das, um das es geht. Lassen Sie uns also als Archivarinnen und Archivare sowie Historikerinnen und Historiker gemeinsam die rheinische Regionalgeschichte archivieren, erforschen und vermitteln.

 

Grußwort von Dr. Mark Steinert, Leiter des LVR Archivberatungs- und Fortbildungszentrums

Dr. Mark Steinert begrüßt die Anwesenden ebenfalls herzlich. Das Thema der Überlieferungsbildung entspringt dem Kanon der gesetzlichen Kernaufgaben der Archive. Sie folgt und muss folgen methodisch aufgearbeiteten Bewertungspraktiken, was bereits gängige Praxis ist. Warum also eine kritische Überprüfung?

Angesichts der Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung macht eine solche Überprüfung unerlässlich, indem gerade Speicherkapazitäten und Kosten für die Speicherhaltung für die Erhaltung digitaler Unterlagen bisher noch kaum zu überblicken sind, und ständigen Veränderungen unterliegen. Er verweist hierzu auf die Themen der einzelnen Sektionen, und begrüßt Herrn Prof. Dr. Ewald Grothe, der den Eröffnungsvortrag zur Brisanz und Relevanz des Themas des diesjährigen Archivtags erörtert.