Von Prof. Dr. Christian Keitel, Landesarchiv Baden-Württemberg
Nach der Einführung durch Dr. Wolfgang Schaffer (Archiv des LVR) führt Prof. Dr. Keitel in das Thema seines heutigen Vortrags ein: die Südwestdeutsche Archivalienkunde. Das 18-monatige Projekt wurde im Kontext von LEO-BW realisiert („Landesinitiative Kleine Fächer“). Die Frage, die sich mit Beginn des Projekts stellte war eine einfache: Wie kann geholfen werden, wie kann das Gelingen der Nutzung befördert werden? Denn allgemein ist nicht davon auszugehen, dass Nacht- oder Fremdenbücher, auch oder Warenbegleitbriefe in ihren formalen, inhaltlichen, auswertbaren Facetten jeder*m Nutzenden in Archiven bekannt sind. Dies gilt nicht minder für elektronisches Material, wie Keitel am Beispiel einer Anbietungsliste illustriert: Er spricht von flexiblen Archivalien – das Ein- und Ausblenden von Spalten und Zeilen in Excel macht die Arbeit mit ihnen nicht unmittelbar leichter, als man es gegenüber analogem Material häufig erwartet.
Ausgangspunkt für die südwestdeutsche Archivalienkunde waren also neben dem Vorgängerwerk „Serielle Quellen in südwestdeutschen Archiven“ (hrsg. von Keitel selbst und von Regina Keyler, 2005) v.a. die Nutzungsszenarien, die Nutzenden-Perspektive. Keitel blickt einmal im Vergleich zurück auf die Genese von Meisners Akten-, später Archivalienkunde. 1929 auf dem Deutschen Archivtag mit der Gründung einer Kommission zur archivarischen Fachsprache eingeleitet, ist die Geschichte der archivalischen Quellenkunde eine, die nicht nur durch viele unterschiedliche Werke – in Meisners Fall auch Ausgaben –, sondern auch immer wieder von fachlichem Umdenken geprägt war.
So auch der Ansatz der Südwestdeutschen Archivalienkunde: Am Anfang stand die Frage, wie zu klassifizieren sein könnte. Mit Blick auf Akten gibt es neben formalen (Fall- und Sachakte) auch viele inhaltliche Kriterien, die als Strukturierungsprinzip infrage gekommen sind oder wären. Schwierig wird es formal dann, wenn wie mit Blick auf §106 Bundesbeamtengesetz die Trennlinien zwischen Begrifflichkeiten zu verschwimmen beginnen: Für jede*n Beamt*in sei eine Personalakte zu führen, doch gehörten alle die Person betreffenden Unterlagen im „unmittelbaren inneren Zusammenhang“ ebenso zur Akte („Personalaktendaten“).
Und während Meisner noch den Anspruch erhob, seine Klassifikation könne für alle Zwecke gelten, stand für die Projektbeteiligten der südwestdeutschen Archivalienkunde schnell fest: jedes Grundgerüst, jede Strukturierung und Klassifizierung kann nur an eine spezifische Perspektive gebunden sein. Im Ergebnis wurde also festgehalten, dass alles Bestellbare als Archivale zu verstehen sein, und dass beispielsweise auch der Blick auf das Provenienzprinzip kaum Einsicht in Inhalte, Aufbau oder Analysemöglichkeiten geben könnte.
Die Entscheidung fiel zugunsten der Nutzungsperspektive. Aus ihr gingen thematische Komplexe wie z.B. Textquellen mit einer Binnendifferenzierung u.a. in Urkunden, wie auch raumbezogene Abbildungen und strukturierte Informationssammlungen hervor. Die einzelnen Artikel liefern Informationen u.a. zu Definition, historischer Entwicklung, Aufbau und Inhalt, Chancen der Auswertung und bis hin zu Anmerkungen und Literatur.
Am Ende stehen nun 5 Querschnittsartikel, 150 Artikel zu Quellengattungen, 13 zu besonderen Überlieferungsbereichen und 4 zu Archivalienelementen (z.B. Wappen, Siegel, Wasserzeichen) – von 83 Autor*innen.