Alexander Entius: Ehrenamt und Förderverein – Pfeiler des Frechener Bürgerarchivs

Archive bewegen sich immer stärker im Spannungsverhältnis von stetig wachsenden Aufgaben bei gleichzeitig begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen. Die Unterstützung durch Ehrenämtler ist eine Lösung, doch sind diese nicht Ersatz für reguläre Mitarbeiter. Anderweitige Pflichten und persönliche Interessen sind zu berücksichtigen, und trotzdem – oder gerade deshalb – bringen die Ehrenämtler vielfältige Fähigkeiten ein.

Das Stadtarchiv Frechen setzt dabei seit über 20 Jahren auf ehrenamtliche Archivarbeit. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedenen Alters sind in mehreren Projekten eingebunden. Eines davon ist das Projekt “Personenstandregister Online”, wobei eine ehrenamtliche Mitarbeiterin Einträge aus dem Personenstandsregister transkribiert und in eine Datenbank einträgt. Ihre Arbeit ermöglicht eine verbesserte Recherche für die Nutzenden und erhöht die Nutzungszahlen. Auch die “Präsenzbibliothek Online” wird von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt, die unter der Aufsicht der Stadtbücherei Titel aufnehmen und verschlagworten. Der Nachlass von Hans-Dieter Stolle wird ebenfalls im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements verzeichnet. Zu diesem Bestand gehören über 30.000 Glasrahmen-Dias, die neu gerahmt und anschließend gescannt wurden. Bei der nun anstehenden Verzeichnung der Dias ist die Mitarbeit von Ehrenämtlern fest eingeplant.

Auch der Förderverein “Freunde und Förderer des Stadtarchivs Frechen” entstand aus dem Kreis von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt. Mittlerweile hat der Verein 140 Mitglieder, die das Stadtarchiv finanziell unterstützen. Mit diesen Hilfen wurde die Ausstattung des Lesesaals verbessert und auch der Raum zur Frechener Stadtgeschichte konnte nur mit Unterstützung des Fördervereins realisiert werden.

Alexander Entius zieht ein positives Fazit zum Thema Ehrenamt und Förderverein. Mit ihrer Hilfe können Archive nicht nur Projekte realisieren und finanzieren, sondern sich auch innerhalb der engagierten Bürgerschaft vernetzen und so das Archiv in der städtischen Kultur fest verankern.

Dr. Gabriele Rünger: Geschichte vor Ort – Das Stadtarchiv Euskirchen und seine Bildungspartnerschaften

Das Stadtarchiv Euskirchen unterhält seit 2011 erfolgreich mehrere Bildungspartnerschaften, u.a. mit dem benachbarten Emil-Fischer-Gymnasium. Diese entstanden im Rahmen von “Bildungspartner NRW – Archiv und Schule”, einer Initiative der Medienberatung NRW im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW und der beiden Landschaftsverbände LVR und LWL.

Das erste archivpädagogische Projekt “Wasser für Euskirchen” am Stadtarchiv Euskirchen fand bereits 2008/2009 statt und legte den Grundstein für die heutigen Partnerschaften. Doch war dies noch ein außerschulisches Projekt, das finanziell vom NRW Ministerium für Schule und Weiterbildung gefördert wurde.
Grundprinzip für die historische Bildungsarbeit mit Schülerinnen und Schülern ist immer die Arbeit an der Originalquelle. So etwa der Brief eines jungen Euskirchener Soldaten, der in napoleonischen Diensten stand. Die Schüler erstellten im Zuge der Auseinandersetzung mit der Quelle ein Facebook-Profil für Anton Hufschlag. Mit diesem Projekt nahmen Archiv und Schule an einer Kunstaktion im Berliner Reichstagsgebäude teil und belegten beim Wettbewerb Kooperation.Konkret. den 10. Platz. Weitere Projekte beschäftigten sich mit dem Brand der Synagoge am 10. November 1938, sowie mit dem Schulalltag während des Ersten Weltkriegs.

Seit 2013 besteht eine weitere Bildungspartnerschaft mit der GGS Weststadt. Dabei ist der Besuch der 4. Klassen im Archiv fest in den Lehrplan integriert, wobei die Schülerinnen und Schüler nicht nur das Archiv kennenlernen, sondern auch ihre persönliche, gesiegelte Urkunde erstellen.

Ein Höhepunkt in der Historischen Bildungsarbeit der letzten Jahre war das Projekt “Mit Liebesgaben an die Front – eine Fahrt zurück ins Jahr 1914”. Schülerinnen und Schüler des bilingualen Geschichtskurses befassten sich mit einem Reisebericht des Stadtverordneten Thomas Eßer aus dem Oktober 1914. Sie fuhren an verschiedene Orte in den Ardennen, wo sie ins Gespräch mit Bürgermeistern, Historikern und Pressevertretern kamen. Dabei wurden sie von einem Filmteam um Achim Konejung begleitet.

Eine dritte Bildungspartnerschaft war ab dem Schuljahr 2014/15 mit der Matthias-Hagen-Schule in Vorbereitung und wurde 2016 abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern der Förderschule findet in kleineren Gruppen statt, wo beispielsweise im Projekt “Wir entdecken Euskirchen-Kuchenheim” mithilfe der Biparcous-App Stadtteilgeschichte erforscht wird.

Resumierend stellt Frau Dr. Rünger fest, dass Bildungspartnerschaften den Schulen und Archiven viele Vorteile bringen. So bieten sie etwa ein Lernen an außerschulischen Orten, wobei Schülerinnen und Schüler forschend entdeckend lernen können. Zudem wird die Orts- und Regionalgeschichte im schulischen Curriculum verankert und Ortsgeschichte wird praktisch erlebbar. Für das Archiv erschließt die aktive Bildungspartnerschaft neue Nutzergruppen und führt zu einer positiven öffentlichen Wahrnehmung und Wertschätzung, die das Archiv als Gedächtnisort in der Kommune verankert und auch vermehrt zu Schenkungen und Leihgaben führt.

Dr. Mark Alexander Steinert: Stand von Wissenschaft und Technik. Faktische Verrechtlichung von DIN- (oder ISO-)Normen im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts

Zunächst stellt Dr. Steinert einen alternativen Titel seines Vortrags vor: Stand der Wissenschaft und Technik. Faktische Verrechtlichung von DIN- (oder ISO-) Normen

Nicht nur die vielfach diskutierte Verrechtlichung des Arbeitsgebiets der Archivare, sondern auch die Standardisierungen von archivischen Tätigkeitsbereichen wirken sich auf den Arbeitsalltag der ArchivarInnen aus. Dabei setzen diese Standardisierungen Maßstäbe, die z.B. auf die Formulierung von Ausschreibungen Auswirkung haben. Daher stellt sich die Frage, inwiefern Normen bei Ausschreibungen und Leistungsbeschreibungen beachtet werden müssen?

Prinzipiell ist festzustellen, dass Normen keine Gesetze oder Verordnungen, sondern freiwillige Standards sind. Jeder kann die Ausarbeitung von Normen durch einen Antrag in die Wege leiten, wobei anschließend ein ebenfalls normierter Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess der gewünschten Standards erfolgt. Der Zugriff auf die erarbeiteten Normen ist jedoch nicht kostenfrei, sondern muss durch den kostenpflichtigen Erwerb des entsprechenden Werks beim Verlag erfolgen.

Zurzeit beziehen sich die meisten archivrelevanten Normen auf den Themenbereich Bestandserhalt, so z.B. das weitgehend normierte Feld der Papierqualität, aber auch der Aspekt Archivbauten ist durch eine entsprechende DIN standardisiert. Diese Normen können aber keine rechtliche Wirkung entfalten, da sie private, technische Regelungen mit Empfehlungscharakter sind. Im Vergabealltag gehen sie mittlerweile jedoch weit über den Punkt der Empfehlung hinaus. Grund hierfür ist der Konsensprozess bei der Normfindung, der von Experten geführt wird. Dieser Normungsprozess gewährleistet die wissenschaftliche Fundierung der Standards.

Damit bieten Normen den Vorteil, dass im Vergabeprozess der Hinweis auf die entsprechende Norm ausführliche und detaillierte Ausformulierungen der geforderten Leistungen ersetzt. Zugleich haben sich Normen zur Grundlage für Prüfstandards entwickelt und unterstützen dabei die Rechtssicherheit in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen erst, wenn EU-Richtlinien oder Rechtsverordnungen auf sie verweisen, was sich vor allem im Baurecht, z.B. bei Sicherheitsstandards durchgesetzt hat.

Wenn in der Leistungsbeschreibung jedoch nicht auf Normen verwiesen wird, so muss sich der Auftraggeber gegebenenfalls mit Leistungen begnügen, die unter der jeweiligen Norm liegen. Das hier zugrundeliegende Leistungsbestimmungsrecht besagt nämlich auch, dass der Auftraggeber auf Qualitätspunkte verzichten kann. Umgekehrt ist das Leistungsbestimmungsrecht jedoch bei der Formulierung von Anforderungen über dem normierten Standard eingeschränkt. So dürfen laut Vergabeordnung beispielsweise Angebote, die nationale oder europäischen/internationalen Normen umsetzen, jedoch unterhalb der geforderten Leistungen liegen, nicht automatisch aus dem Vergabeprozess ausgeschlossen werden. Doch kann man durchaus eine Besserleistung fordern, die dann in der Beurteilung des Angebots als Bonuspunkte beachtet und im Auswahlprozess berücksichtigt werden. Voraussetzung ist aber, dass das wettbewerbliche Diskriminierungsgebot beachtet wird und in der Leistungsbeschreibung nicht auf ein spezielles Produkt hin ausgeschrieben wird.

Als Fazit kommt Dr. Steinert zu folgendem Schluss: Normen sind zwar nicht geltendes Recht, jedoch in den Ausschreibungen der öffentlichen Hand omnipräsent. Die ständige Anwendung der Norm führt zu einer gewissen – wenn auch nichtgesetzlichen – Verbindlichkeit. Doch schadet diese nur denen, die die Norm nicht fordern.