von Matthias Senk M.A., LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
In der Anmoderation der Sektion betont Herr Dr. Matthias Buchholz (Bundesstiftung Aufarbeitung) die Bedeutung der archivischen Bewertung als Königsdisziplin im Archivwesen, die letztendlich alle weiteren Fachaufgaben wie Erschließung oder Bestandserhaltung beeinflusse. Kleinere Fotoabgaben würden in der Regel kein Problem darstellen. Wenn jedoch beispielsweise einmal der komplette Nachlass eines Fotografen angeboten werden würde, stelle dies für Archive ein Problem dar, da in der Regel Zeit, Ressourcen und Personal für eine sachgerechte Bearbeitung von Massen fehlten. Ein Mittel zur Reduktion sei die Archivische Bewertung, die auch auf Fotografien angewandt werden sollte. Hinweise darauf erhoffe er sich vom folgenden Vortrag.
Herr Matthias Senk stellt sich dieser Herausforderung und möchte der Zuhörerschaft einige Hinweise und Ideen an die Hand geben. Letztendlich liege die Verantwortung jedoch bei den Archiven. Der Fokus des Vortrages liege auf der Massenfotografie, wenn beispielsweise durch ein Presseamt mehrere Tausend Bilder auf einmal angeboten werden würden. Konsens bestehe darin, dass Fotografien grundsätzlich archivwürdig seien, die auch auf großes Interesse von Wissenschaft und Öffentlichkeit stoßen würden. Es sei festzustellen, dass alle Archive mehr oder weniger große Fotosammlungen besitzen würden.
In der archivfachlichen Bewertungsdiskussion seien Fotos erst in den letzten zwanzig Jahren thematisiert worden. Grund sei in der Regel die fehlende Zeit, sich mit den Massen von Fotos zu befassen. Hier habe sich ein Bewertungsstau angesammelt. Da Fotografien jedoch potentielles Archivgut seien, fielen sie auch unter die Bewertungspflicht der Archive. Dies sei für die Informationsverdichtung unerlässlich. Durch die Bewertung würden auch spätere Schritte wie beispielsweise die Digitalisierung von Fotosammlungen wirtschaftlicher. Zum einen müssten weniger Bilder digitalisiert werden, zum anderen wäre der Umfang an digitalen Fotos geringer, was wiederum weniger Speicherplatz kosten würde. Die Folgekosten wären entsprechend geringer. Hier verweist Senk auf den Beitrag von Dr. Gerd Schneider auf dem Rheinischen Archivtag 2023.
Aus der vorhandenen Literatur erarbeitet Senk verschiedene Kriterien für die Kassation: Zum einen technische Mängel wie Überbelichtungen oder schlechte Bildqualität, (irreparable) Schäden, (Quasi-)Dubletten und Redundanzen, eine unzureichende Motivwahl oder schlichtweg die Irrelevanz für den Archivsprengel. Als Kriterien für die Archivwürdigkeit würden die Relevanz für den Archivsprengel, das Alter der Fotografien, zusammenhängende Bestände oder der künstlerische Anspruch genannt. Irrelevant für die Bewertung erschienen hingegen Fragen des Urheberrechts. Senk unterstreicht, dass diese Kriterien relativ weich seien und stellt deren Nützlichkeit in Frage.
Herr Senk stellt ein Praxisbeispiel vor: Er präsentiert mehrere Bilder von Herrn Dr. Mark Steinert auf verschiedenen Rheinischen Archivtagen, die jedes für sich eventuell archivwürdig seien, in der Masse jedoch in höchstem Maße redundant. Er schlussfolgert aus diesem Beispiel, dass die Fotobewertung letztlich sehr subjektiv sei. Eine besondere Rolle spiele das ästhetische Empfinden sowie Unsicherheit beziehungsweise Unkenntnis der abgebildeten Motive. Problematisch sei auch, das Fotografien stärker auf einer emotionalen Ebene wirken würden als Akten, was die Kassation erschwere. Die Heterogenität der Bestände verunsichere zusätzlich.
Senk zieht einen Vergleich zu Massenakten. Parallel zu den “massenhaft gleichförmigen Akten” sieht er “massenhaft gleichförmige Fotos”. Er stellt die Frage, ob die Verfahren zur Massenbewertung von Akten auch auf die Massenbewertung von Fotografien angewandt werden könnten, um nicht bei der Einzelbewertung von Fotos stehen zu bleiben, wie sie bislang verfolgt werde. Um dies umsetzen zu können, benötige es Überlieferungszielen für Fotografien, die definiert werden müssten. Was soll das Ziel der Fotobestände eines Archivs sein? Diese Frage müsse jedes Archiv für sich selbst entscheiden. Anders als bei den vorher genannten Kassationskriterien müssten jedoch Auswahlkriterien erarbeitet werden, die eine positive Auswahl ermöglichten.
Mögliche Verfahren für eine positive Auswahl sei die Ziehung von Jahresschnitten bei wiederkehrenden Veranstaltungen (wie beispielsweise dem Rheinischen Archivtag). Auch sei bei Massen eine Stichprobenauswahl beziehungsweise Auswahlarchivierung denkbar. Die Anwendung des Federführungsprinzips wäre in der Form umsetzbar, dass in einer Kommune nur die Fotos des Presseamtes übernommen werde würde und Fotoabgaben anderer Provenienzen kassiert werden würden.
Senk schlussfolgert in seinem Fazit, dass die Fotomassen in den Archiven drastisch reduziert werden müssten. Eine Ausnahme seien Fotoarchive. Hierbei könnten ähnliche Bewertungsregeln wie bei Massenakten übernommen werden. Er appelliert zu mehr Mut zur Auswahl und auch Mut zur Lücke.
In der anschließenden Diskussion wird die Frage gestellt, ob es auch Archive ohne Fotosammlungen gebe, da teilweise die Argumentation beobachtet werden könne, dass Fotoarchivierung eine freiwillige Leistung sei. Hier widerspricht Senk, da beispielsweise die Überlieferung der Fotos einer Pressestelle zur amtlichen Überlieferung gehöre und damit unter die Pflichtaufgaben eines kommunalen Archivs falle.
Aus dem Plenum wird ergänzt, dass auch die Möglichkeit bestünde, bestimmte Fotoabgaben abzulehnen. Beispiele seien private Abgaben oder Fotosammlungen, die bereits in einem extrem schlechten Zustand seien.
Ein weiterer Beitrag aus dem Publikum stellt die teils problematische Umsetzbarkeit einer Einzelfotobewertung bei Massen heraus. Für die Betrachtung von beispielsweise Fotonegativen seien teils technische Hilfsmittel nötig, die nicht in allen Archiven vorhanden wären. Senk ergänzt, dass der Mangel an Möglichkeiten der technischen Bearbeitung auch ein Bewertungskriterium sein könnte.