Das Projekt „Entwicklung modellhafter Konservierungsstrategien zum Erhalt von fotografischem Kulturgut in Archiven“ – ein Werkstattbericht

von Theresa Fritzen, M.A., LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum

In ihrem Beitrag stellte Theresa Fritzen das vom LVR-AFZ durchgeführte und von der deutschen Bundesstiftung Umwelt finanzierte Projekt zur Bestandserhaltung archivalischer Fotobestände vor, welches bereits erste Arbeitsergebnisse vorweisen kann. Das Projekt startete am 15. März 2023 und ist auf 24 Monate befristet. Es entstand vor dem Hintergrund extrem häufiger Anfragen aus der LVR-Archivberatung bezüglich Empfehlungen zu geeigneten klimatischen und anderen konservatorischen Bedingungen für die betreuten Archive.

Das Projekt gliederte sich in die Erfassung bei den teilnehmenden Archiven, dann die Entwicklung archivspezifischer Konzepte und schließlich in der Ableitung modellhafter Strategien. In der Vorbereitung des Projekts wurde im Zuge des fachlichen Austauschs mit Kolleg*innen und unter Rückgriff auf die bisher verfügbaren Normen offenkundig, dass die bisherigen Handlungsempfehlungen viel zu hohe Anforderungen stellen, welche kleine umd mittlere Archiven in der Regel nicht gerecht werden können. Ein grundsätzlicher Unterschied von Fotomaterial gegenüber der Konservierung von Schriftgut in die enorme Heterogenität der Materialien (z. B. Glas, Kunststoffe und Metall als Trägermaterial) und Verfahren. Schäden am fotografischen Material sind nicht rückführbar, so dass ein erhöhtes Risiko dauerhaften Informationsverlusts besteht und der präventiven Bestandserhaltung entscheidende Bedeutung zukommt.

Zunächst wurden sämtliche Teilnehmerarchive besucht und ein Verfahren zur Systematisierung der dort vorgenommenen Erhebungen entwickelt. Bei der Auswahl der Archive wurde großer Wert auf eine möglichst breite Streuung in Bezug auf die Größe der fotografischen Sammlung, aber auch der personellen, technischen und finanziellen Ausstattung gelegt. Außerdem sollten möglichst unterschiedliche bauliche und organisatorische Voraussetzungen unter den teilnehmenden Einrichtungen repräsentiert sein. Die Erhebung umfasste eine genaue Beschreibung der örtlichen Situation und eine Erfassung der jeweilige bestandserhalterischen Mängel. Dabei wurde eine Sichtung der Bestände gemeinsam mit den örtlichen Archivar*innen vorgenommen, die als Planungsgrundlage für die Entwicklung eines spezifischen Konzeptes diente. Es wurde schnell klar, dass eine Orientierung der Vorgehensweise an papiernem Aktenmaterial nicht zielführend ist, da Fotobestände zu kleinteilig und heterogen sind. Es wurden Objektgruppen gebildet, Schadensbilder erfasst und eine Priorisierung notwendiger Maßnahmen vorgenommen. Die Herausforderung der Erhebung führt dazu, dass die richtige Vorgehensweise weiterhin im Projektteam Gegenstand von Diskussion und Weiterentwicklung ist. Bei der Schadenserhebungen standen die verschiedenen Typen anthropogener Schäden im Mittelpunkt, wie etwa durch den Klimawandel gehäuft auftretende Hochwasser und Starkregenereignisse, erhöhte und schwankende Klimawerte, mikrobieller Befall etc. Im Zuge der Erhebung wurde offenkundig, dass kleine und mittlere Archiven häufig über große, sehr heterogene Bildbestände, aber zugleich nur eng begrenzt personelle, finanzielle, technische und räumliche Kapazitäten verfügen. Insbesondere die örtlichen Lagerbedingungen sind meist sehr nachteilig für das Fotomaterial, schlechte Klimawerte und Schadstoffe begünstigen dessen Zerfall und heben nochmals die Bedeutung geeigneter Verpackungen hervor.

Ein zwingend notwendiger Bestandteil der Erfassung war die Analyse des Materials (Glasplatten, fotografische Kunststoffe etc.), wozu eigens ein neues, zeit- und kosteneffizientes Stichproben-Identifikationsverfahren entwickelt wurde. Als vor Ort einsetzbares Handgerät kam ein Infrarotspektroskopie-Gerät der Firma Analyticon zum Einsatz. Dieses kann auch von Nicht-Restaurator*innen bedient werden.

Nach der Erhebung wurden archivspezifische Konzepte entwickelt die Handlungsfelder aufgezeigten, konservatorische Maßnahmen (Lichtschutz, Verpackung, Kaltlagerung etc.) empfahlen und deren notwendige Priorisierung vornahmen. Dabei orientierten sich die Empfehlung stets an den sehr unterschiedlichen institutionellen Rahmenbedingungen. Einige Teilnehmerarchive haben bereits mit der Umsetzung begonnen.

Die Breitenwirkung soll das Projekt durch die Entwicklung von Gesamtstrategien erhalten, die in der archivischen Praxis anwendbar sind, konkret geplant sind

  • Werkzeuge zur Erhebung
  • eine Handreichung zum CN-Film
  • eine Handreichung zum CA-Film
  • vereinfachte Identifikationsverfahren von Fotomaterial über IR-Spektroskopie
  • Übertragbarkeit der ortsspezifischen Konzepte auf andere Archive

Neben einer allgemeinen Verbesserung der konservatorischen Situation, soll das Wissen zur fotografischen Bestandserhaltung vertieft und Argumente gegenüber administrativen und politischen  Entscheidungsträgern erarbeitet werden.

Gesprächsrunde 2: Digitale Langzeitarchivierung mit DA NRW

Impuls von Nicola Bruns, Historisches Archiv der Stadt Köln, und Alica Kann, Geschäftsstelle da nrw

Moderation: Dr. Thomas Krämer, LVR-AFZ

Die Gesprächsrunde wurde von Dr. Krämer mit dem Hinweis begonnen, die digitale Langzeitarchivierung bilde auf absehbare Zeit eine massive Herausforderung für Archive, einschließlich für die Landesarchive und größten Kommunalarchive. Es sei unbedingt erforderlich dementsprechend zu handeln, dies dulde keinen Aufschub. Die Bedeutung seiner Worte wurde durch die überaus rege Beteiligung mit einem Plenum von über 70 Personen unterstrichen.

Zur Veranschaulichung von Herausforderungen der dLZA führte er beispielhaft die Eingänge riesiger Dateimengen und Ordnerstrukturen, die bevorstehende Umstellung des Personenstandswesens auf XPSR und die vom Fachverfahren SORMAS bei den kommunalen Gesundheitsämtern während der Corona-Pandemie in riesiger Menge erfassten Infektionsdaten an. Im letztgenannten Fall drohen die überaus kurzen Aufbewahrungsfristen mit leicht programmierbaren Löschroutinen eine fatale Dynamik zu entwickeln.

Als ein bereits verfügbares und belastbares System zu dLZA stellte Herr Krämer die Angebote des DA.NRW vor und lud das Plenum zum regen Austausch mit den teilnehmenden Spezialist*innen: Nicola Bruns vom Historisches Archiv der Stadt Köln, Tim Knoche (Stadt Köln), Alica Kann und Jonathan Willing (beide Geschäftsstelle DA.NRW), ein.

Zunächst gab Frau Kann einen Überblick der Struktur des DA.NRW, welches auf einer Vereinbarung der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN) beruht. Deren Ziel ist die dauerhafte Erhaltung und Bewahrung digitaler Kulturinhalte, welche sparten- und institutionenübergreifend ermöglicht werden soll.

Als Lösungsansätze biete das DA.NRW mit DNS und DiPS kommunal zwei Optionen an, die je nach den Anforderungen der Einrichtung ausgewählt werden können und grundsätzlich auch miteinander kombinierbar sind. DiPS kommunal wendet sich schwerpunktmäßig an Kommunalarchive, DNS ist auf breitere Nutzer*innengruppen ausgelegt und erfreut sich besonders bei Bibliotheken und Museen wachsender Beliebtheit.

Diese zielgruppengerechten Gesamtpakete stellen Schnittstellen zu DMS und Fachverfahren, Tools für Ingest, Formatmigration und -prüfung bereit. Die Lösungen wurden zukunftssicher gestaltet, insbesondere durch ihren kostendeckenden, aber nicht gewinnorientierten Betrieb über öffentliche Einrichtungen der Länder und Kommunen. Diese stellen auch technische Unterstützung sowie Experten für die Teilnehmerinstitutionen bereit, die in breitem wissenschaftlichem Austausch stehen und in der maßgeblichen Arbeitsgemeinschaft NESTOR aktiv sind. Zusätzlich sind Handlungsempfehlungen und Handreichungen verfügbar. Alle teilnehmenden Institutionen können sich über Gremienarbeit in die Weiterentwicklung einbringen. Zudem werden die Lösungen des DA.NRW regelmäßiger Qualitätssicherung und Selbstevaluation unterzogen. Die Datensicherung erfolgt in mehreren räumlich getrennten Speicherknoten.

Die jährlichen Teilnahmekosten an DiPS kommunal belaufen sich auf 19.100 € und beinhalten ein Basispaket von 500 GB revisionssicherem Speicher. Für DNS existiert kein jährlicher Servicepreis, die erstmalige Einrichtung und -weisung kostet 4.800 €, hinzukommen monatliche Speichergebühren zwischen 0,38-0,59 € pro GB. Zusatzkosten können durch Beratung und Schnittstellenentwicklung entstehen.

Frau Bruns stellte DiPS kommunal näher vor: Die Speicherung des digitalen Archivguts erfolgt über die Rechenzentren der beiden Betreiber, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Stadt Köln. Die ursprünglich an größeren Archiven als Initiatoren ausgerichtete Struktur ermöglicht nun ganz bewusst kleineren Archiven, primär Kommunalarchiven, die Teilnahme. Diese können durch die Möglichkeit der Mandantenzusammenlegung dem Langzeitarchivverbund besonders kostengünstig beitreten. Derzeit besteht der Nutzerkreis von DiPS kommunal aus 61 teilnehmenden Einrichtungen in NRW und darüber hinaus.

Die Einlieferung (Ingest) des Archivguts der Mandaten erfolgt über sichere Verbindungen (Netz des Bundes u. ä.), bei nicht oder schwach strukturierten Daten steht hierfür das Werkzeug PitPlus zur Verfügung, vorstrukturierte Daten aus DMS werden durch den E-Akten-Kanal domea eingelesen. Zur Entwicklung von Schnittstellen zu DMS und Fachverfahren werden Unterarbeitskreise innerhalb des Verbundes gebildet und die Ergebnisse allen Teilnehmern zugänglich gemacht. Hierfür werden sogenannte “Lastenhefte” erstellt, die eine archivfachliche Konfiguration der Inhalte festlegen. Die Software-Hersteller der DMS und Fachverfahren werden in diesen Prozess eingebunden, von ihnen programmierte Schnittstellen werden nach den Kriterien des Lastenheftes geprüft. Schwerpunktmäßig erarbeiten die DiPS kommunal-Unterarbeitskreise konkrete Anpassungen für die Verbundteilnehmer. Für die allgemeine Entwicklung von Aussonderungsschnittstellen für DMS greifen Sie auf die Arbeit des NESTOR-Verbundes zurück. Weitere wichtige Aussonderungslösungen werden für Ratsinformationssysteme, Melde-, Personenstands- und Gewerberegister sowie für Verzeichnisse des Bau- und Katasterwesens entwickelt. Die Entwicklertätigkeit innerhalb von DiPS kommunal erstreckt sich darüber hinaus auf die Zugriffsmöglichkeiten für Archiverschließungssoftware und den Nutzerzugang.

Dr. Krämer eröffnete die anschließende Diskussion mit der Beantwortung einiger vorgab zugesandter Fragen:

  • Sollte ein Archiv mit der dLZA warten bis die Ausleseschnittstelle fertiggestellt ist?

E-Akten und Daten aus Fachverfahren können ohne eine solche Schnittstelle generell nicht übernommen werden. Stattdessen können aber schwach oder unstrukturierte Daten (von CDs, Dateiablagen u. ä.) über PitPlus in DiPS kommunal eingelesen und bearbeitet werden. Nicht zu große Bestände dieser Art eignen sich, um sich mit dessen Abläufen und Werkzeugen vertraut zu machen.

  • Wie sollte bei einer hybriden Aktenführung verfahren werden?

Generell bleiben Übernahmen möglich, wobei die digitale Teilüberlieferung in die dLZA-Lösung eingespeist wird, das analoge Archivgut wird in gewohnter Weise bearbeitet und magaziniert. Allerdings muss auf beide Überlieferungsformen in den Metadaten der dLZA und der Findmittel verwiesen werden. Zudem werden hybride Bestände in der Erschließungssoftware zusammengeführt.

  • Was ist zu tun, wenn nur Teilakten ins dLZA überführt werden, jedoch die Restakten aufgrund bestehender Aufbewahrungsfristen vorläufig im DMS verbleiben?

Die Teilakten können nur nacheinander ins dLZA übernommen werden, eine spätere Wiederzusammenführung ist in DiPS kommunal technisch nicht vorgesehen. Jedoch ist eine solche über die Erschließungssoftware im Findmittel möglich.

  • Wird neben den Angeboten des DA NRW zusätzliche Pre-Ingest-Software benötigt?

Empfehlenswert sind zusätzliche Tools zur Formaterkennung und -validierung. Für sehr umfangreiche Dateiablagen gibt es zudem Analysesoftware, welche vor der eigentlichen Bewertung einen ersten Überblick über Struktur, Laufzeit, Umfang und verwendete Formate erlauben. Es ist anzumerken, dass PitPlus etwa 80%  aller gängigen vorstrukturierten Daten erkennen und deren Ingest vornehmen kann. In komplizierteren Fällen sollten IT-Fachleute hinzugezogen werden.

Frau Enßle (StA Duisburg) fragte:

  • Wie ist es um die Zugänglichkeit von im dLZA erfassten Unterlagen in ferner Zukunft bestellt?

Alle digitalen Archivgüter werden in langzeitstabile Formate migriert, welche nach derzeitigen Kenntnisstand in den nächsten Jahrzehnten funktionsfähig bleiben werden. Wichtig sei die Vermeidung proprietärer und die Verwendung archivfähiger Formate. Es wird regelmäßig eine erneute Migration in zeitgemäße Formate notwendig sein, welche in den Metadaten vermerkt wird. Dabei wird in DiPS kommunal immer auch die unveränderte Originaldatei (“Repräsentation 0”) bewahrt.

  • Wächst die Datei infolge mehrfacher Datenmigration immer weiter an?

Ja, aber nur in geringem Umfang, insbesondere die zusätzlichen Metadaten vergrößern die Dateien nur minimal. In ferner Zukunft könnte allerdings eine Entfernung älterer Migrationsstufen notwendig werden.

Herr Entius (StA Brühl) erkundigte sich:

  • Welches Format wird zur dLZA von Bildern empfohlen?

Während lange tiff empfohlen wurde, bilden derzeit jpeg und jpeg2000 aufgrund ihrer geringeren Speichermenge den Standard. Letztlich sei es jedoch eine Bewertungsentscheidung, ob der Qualität oder dem kompaktem Umfang der Vorzug gegeben werde.

  • Kann es passieren, dass sich nach einem Migrationsschritt das Dateivolumen verdoppelt?

Ja, dies ist möglich.

Frau Oelze (StA Aachen) erläuterte, dass die Aachener Stadtverwaltung ihr System bald von ALRIS 3 und ALRIS 4 umstelle, DiPS kommunal aber noch nicht die Entwicklung einer Ausleseschnittstelle für ALRIS 3 abgeschlossen habe:

  • Wird eine Migration der Daten möglich sein? Welche Datenbanken sind hierin eingebunden?

Einfache Migrationen der Daten innerhalb des DMS bzw. eine für beide Versionen taugliche Ausleseschnittstelle sollen erarbeitet werden.

  • Programmieren Hersteller inzwischen automatisch Schnittstellen für die örtlich verwendeten Fachverfahren?

Dies hängt ganz individuell vom Hersteller ab.

Frau Donath (Universitätsarchiv Duisburg-Essen) interessierte:

  • Werden in DiPS konmunal überhaupt noch Akten gebildet oder nur noch “Archival Information Packages” (AIP)?

Bei AIPs kann es sich um Akten handeln, aber genauso gut können sie andere inhaltliche Einheiten (z. B. Vorgänge, mehrere Akten, auch in hoher Anzahl) beinhalten. In der Archivterminologie entspricht eine AIP eher einer “Verzeichnungseinheit” (VZE). Die innere Struktur einer inhaltlichen Einheit muss dem Bedarf der Archivierenden angepasst werden.

Jubiläen – Zwischen Belastungsgrenze und Innovationsschub

von Dr. Olaf Richter, Stadtarchiv Krefeld

Blog-Beitrag von Laura Michelbrink, M.A.

Anlässlich der 650-Jahrfeier der Krefelder Stadtrechtsverleihung setzte sich Dr. Richter mit der veränderten Rolle des Stadtarchivs bei vergangenen und heutigen Jubiläumsfeiern auseinander. Es stellen sich Fragen bezüglich der Möglichkeiten und Schwierigkeiten, das Archiv in der Öffentlichkeit zu stärken und damit auch bei der Behördenbetreuung voranzubringen: Ein Spannungsfeld zwischen Belastungsgrenze und Innovation.

Jubiläumsfeiern sind besondere Anlässe historischer Vergegenwärtigung, insbesondere im Unterschied zu Gedenktagen. Sie haben einen anderen Charakter als Gedenktage: Sie werden in größeren Zyklen begangen – man denke etwa an die 200-Jahrfeier der Französischen Revolution 1989. Jubiläen feiern immer auch Dauer, sie feiern Stabilität – denn es wäre auch denkbar, dass der Anlass nicht mehr bestünde (wenn etwa eine Gemeinde nach einem Krieg nicht mehr existiert). Die negative Alternative zum Jubiläum stellt somit das Vergessen dar. Diesem entgegenzuwirken, ist unter anderem Aufgabe der Archivar*innen. Ebenso wie Gedenktage sind Jubiläen Ergebnisse sozialer Aushandlungsprozesse. Beide tragen zur Identitätsstiftung bei und besitzen eine emotional erlebbare Komponente. Freilich gehen Jubiläen auch mit ökonomischen Aspekten einher: Münzen werden geprägt, Förderprogramme oder Stiftungen ins Leben gerufen usf.

Welche Rolle haben nun Archive bei Jubiläen? Zum einen ist da der offenkundige Rückgriff auf historische Quellenüberlieferung. Daneben gehören Archive – neben Museen, dem Stadtmarketing usf. – auch zu denen, die diese Aktivitäten ausrichten. Archive müssen ihr Angebot in einen von Politik und Verwaltung vorgegebenen Rahmen integrieren, müssen sich zwischen konkurrierenden Angeboten durchsetzen. Dabei gilt es das Alleinstellungsmerkmal des Archivs zu unterstreichen: Einzigartige historische Quellen zu präsentieren und zu deuten.

Dies lässt sich klassisch – mittels Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen – oder durch rein digitale Angebote umsetzen. Darüber hinaus bieten Jubiläen für Archive die Chance zum Rückblick auf die eigene Institution: Auf die bisherige Archivarbeit und Beiträge zur Forschung, Öffentlichkeitsarbeit; aber auch, um das Archiv einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Nicht zuletzt eröffnen sie die Möglichkeit für Neues. Z. B. für innovative, besondere Veranstaltungen: Konzerte oder ein Escape Room im Archiv sind solche Ideen. Damit gingen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und eine neue Stellung des Archivs im Stadtgefüge einher. Die realistische Betrachtung zeigt freilich: Das Tagesgeschäft steht nicht still.

Wie sieht nun das Krefelder Jubiläum in diesem Jahr aus? Die Federführung der Feierlichkeiten wurde vom städtischen Marketing übernommen. Das historische Erinnern stellt keinen Schwerpunkt dar. Angebote der niedrigschwelligen Gedenkkultur stehen für das Archiv im Fokus: Ziel ist, einen möglichst großen Personenkreis einzubeziehen. Partizipation wird insgesamt großgeschrieben: So konnten Bürger*innen dem Stadtmarketing Ideen vorschlagen. Ein Beispiel ist das Projekt „Vom Gastarbeiter zum Krefelder“ durch die türkische Community, die das Archiv u.a. begleitet. Weitere Aktionen stellen unter anderem Flüge mit Heißluftballons und größere Festivitäten am Uerdinger Rheinufer dar. Auch das jährliche Kulturfest stand unter dem Motto des Jubiläums.

Wie hat sich das Archiv bei all dem einbringen können? Ursprünglich sollte eine größere Ausstellung zur Stadtgeschichte ins Leben gerufen werden – diese musste allerdings wegen Stellenvakanzen abgeändert werden. Seit dem 19. Januar 2023 gibt es außerdem im Archivfoyer eine Ausstellung des Künstlers Martin Lersch: Diese bietet eine fiktive Stadtansicht Krefelds im Jahr 1373 – kreiert auf Basis der wenigen bekannten Daten zur damaligen Siedlung, begleitet von einer kleinen Archivalienschau. Darüber hinaus gibt es eine Onlinereihe zur Stadtgeschichte: Über das Jahr hinweg werden mehrmals Beiträge zu historischen Themen veröffentlicht, z. B. zum Stadtwappen oder zur Namensgebung. Diese sind auf ein Laienpublikum zugeschnitten und prominent auf der städtischen Website vertreten. Darüber hinaus erscheinen in diesem Jahr drei weitere Krefelder Studien, u. a. zur Geschichte der Dionysuskirche (Bd. 18), eine „Kleine Geschichte Krefelds“ ist in Arbeit und vieles mehr. Generell beteiligt sich das Archiv an einer Vielzahl kultureller und politischer Veranstaltungen und bemüht sich um Aktivität im Social Media Bereich.

Fazit: Es gilt zu versuchen, mit vorhandenen Möglichkeiten und einem nicht primär auf historische Themen ausgerichtetem Programm dennoch mit historischen Themen ein möglichst großes Publikum zu erreichen und damit auch für das Archiv zu werben. Eine geschichtslose Stadt ist eine gesichtslose Stadt. Freilich muss auch konstatiert werden, dass ein Großteil der Bevölkerung sich nicht oder nur am Rande für die Arbeit in Archiven interessiert. Die Breitenstrahlkraft manch anderer Events wird nicht erreicht werden können. Es gilt weiterhin, die Qualität der archivischen Arbeit aufrechtzuerhalten und das eigene Angebot zielgruppenkonform zu präsentieren, ohne dass dabei das eigene Profil verloren geht. Ziel bleibt es in diesem Jahr, das Angebot des Archivs in der Krefelder Bevölkerung bekannter zu machen.

Frau Marner (LVR-AFZ) erkundigte sich nach der arbeitsmäßigen Mehrbelastung durch das Jubiläum und inwieweit sich dieses in den nächsten Jahren auswirken werde.

Dr. Richter räumte zwar eine grundsätzliche Mehrbelastung ein, verwies aber auf einige glückliche Koinzidenzen mit den Publikationszeitpunkten bereits vorher in Arbeit befindlicher Werke. Außerdem konnte die Arbeitslast des Archivs durch die breite Verteilung auf viele Mitarbeitende gut bewältigt werden. Die Zukunftsperspektive sei positiv, u. a. könnten viele Projekte wieder aufgegriffen werden, die im Zuge der Corona-Pandemie unterbrochen werden mussten.

Stadtarchiv vs. Institut für Stadtgeschichte? Recklinghausen als Beispiel für eine komplementäre Konzeption.

von Dr. Matthias Kordes, Institut für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen

Blog-Beitrag von Vincent Camillo Ries, M.A.

Dr. Kordes erläuterte die Möglichkeiten institutioneller Zusammenlegungen von städtischen Archiv- und Museumsinstitutionen am Beispiel des „Instituts für Stadtgeschichte/Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen“. [Die „Vest Recklinghausen“ ist ein in der gleichnamigen Stadt und Umgebung weiterhin gebräuchlicher historischer Territorialbegriff.] Zunächst hob Dr. Kordes heraus, dass es in Recklinghausen nicht zur Fusion, sondern zur „Aneinanderfügung“ zweier paralleler geschichtskultureller Institutionen gekommen sei. Beide Einrichtungen seien in den 1920er Jahren gegründet worden und Ausdruck eines kulturinfrastrukturellen Nachholbedarfs der rasant angewachsenen Ruhrgebietsstädte nach dem Ersten Weltkrieg. Über Jahrzehnte hinweg wurde die Leitung des Stadtarchivs nebenamtlich durch Studienräte übernommen. Erst seit 2001 wurde ein hauptamtlicher Leiter mit Fachausbildung eingesetzt.

Das stadthistorische Museum existierte zwischen 1922 und 1945 sowie zwischen 1986 und 2014. Angesichts einer technisch und konzeptionell veralteten Dauerausstellung, nur mittlerer dreistelliger jährlicher Besucherzahlen und fehlenden Leitungspersonals wurde seit 2005 eine langwierige kommunalpolitische Diskussion zur Zukunft des Hauses geführt. Eine Begutachtung durch ein externes Dienstleistungsunternehmen empfahl die Schließung. Stattdessen kam es jedoch zur Aneinanderfügung von Archiv und Museum unter dem organisatorischen Dach des Archivs.

Exklusiv zur Neukonzeption und Betreuung der Dauerausstellung wurde eine zusätzliche 2/3 Stelle aus dem Fachbereich Kunstgeschichte besetzt und kulturpolitische Ziele definiert:

  1. Rettung Museumssubstanz
  2. Stärkung und Weiterentwicklung von Archiv und Museum
  3. Erzielung von Synergieeffekten aus der Zusammenwirkung beider Institutionen
  4. Reichweitensteigerung zur Gewinnung weiterer Archivnutzer*innen und Museumsbesucher*innen

Als Vorbild diente das 1992 durch Umstrukturierung des dortigen Stadtarchivs geschaffene „Institut für Stadtgeschichte“ in Frankfurt am Main. In Recklinghausen soll die neue Institution einen gleichberechtigten Platz neben der Kunsthalle und dem Ikonenmuseum einnehmen, wenngleich auch mit deutlich geringerem Budget.

Die Doppelkonstruktion birgt ein großes öffentlichkeitswirksames Potenzial bei Geschichtsdarstellung und –vermittlung im Sinne der „Public History“ und ermöglicht neue Formen der Interaktion. Dabei soll insbesondere ein nicht einschlägig vorgebildetes Publikum erreicht werden. Als Form der „Citizen Science“ sollen Bürger*innen im Rahmen des Kulturentwicklungsprogramms an wissenschaftlichen Projekten beteiligt werden. Dabei kann auch an die Arbeiten der seit den 1980er Jahren bestehenden Geschichtswerkstatt angeknüpft werden, die bereits die montangeschichtliche Erforschung eines Stadtteils durchführte.

Die kommunale Doppelkonstruktion aus Archiv und Museum berge jedoch Risiken: Es können zu einer Überdehnung der eigenen Handlungsfelder mit zu großen Schnittmengen zu anderen Institutionen, wie etwa der Volkshochschule, kommen. Außerdem könne das Stadtarchiv zunehmend in einen Sog zur Übernahme freiwilliger Aufgaben der Kulturpflege geraten und so das archivische Kerngeschäft seine öffentliche Wahrnehmbarkeit einbüßen. Außerdem ist bei Projekten, welche eine breite bürgerschaftliche Beteiligung anstreben auf die Begrenzung durch Verwaltungsfachgesetz und Datenschutz zu beachten. Letzteres sei angesichts der erwogenen Einbettung des neuen Archivgesetzes in des NRW-Kulturgesetz hochaktuell.

Zur Minimierung dieser Gefährdungspotenziale wurden einige grundlegende Voraussetzungen geschaffen: Museum und Archiv verfügen jeweils über voneinander unabhängige Satzungen, so dass die modulare Struktur des Institutes gewahrt bleibt. Eine organisatorische Entkoppelung beider Einrichtungen bleibt jederzeit möglich. Dies wird auch durch getrennte Bestandsverzeichnungen berücksichtigt. Außerdem müsse die Position der Institutsleitung, unter Berufung auf das Archivgesetz als kommunale Pflichtaufgabe, stets mit einer/einem Facharchivar*in besetzt sein. Zusätzlich wird die Schärfung des Profils auch durch den Austausch mit gleichartigen Institutionen in der Geschichtslandschaft des Ruhrgebiets, wie etwa das „Stadtarchiv – Bochumer Institut für Stadtgeschichte“ und das „Institut für Stadtgeschichte Gelsenkirchen“ begünstigt.

Die Gefahren musealer und archivischer Mischinstitutionen zeichnet sich am Beispiel einer Kommune des südlichen Sauerlandes ab, wo anstelle einer/eines ursprünglich vorgesehenen hauptamtlichen Facharchivar*in des höheren Dienstes nur eine 1/3-Stelle zugunsten einer Museumsleitung in Vollzeit geschaffen wurde. Eine solche Entscheidung bedrohe die Ausführung archivischer Kernaufgaben substanziell.

Abschließend betonte Dr. Kordes, dass eine Verbindung von Archiv und Museum immer wieder neu ausgehandelt werden müsse. Die hier auftretenden Spielräume seien sehr weit, manchmal zu weit. Selbst bei unangefochtener Stellung einer hauptamtlichen Archivleitung bestehe keine Garantie für eine tragfähige Entwicklung des Archivs.

Daher appellierte Dr. Kordes solchen scheinbar innovativen Konstruktionen mit gesunder Skepsis zu begegnen, da stets die Bestandserhaltung als archivisches Kerngeschäft im Blick behalten werden müsse. Als letzte Verteidigungslinie sei man unbedingt auf ein starkes Archivgesetz angewiesen.

Dr. Lessing erkundigte sich, wie die alltägliche Aufteilung des Personals nach Archiv- und Museumsaufgaben erfolge.

Dr. Kordes erläuterte, dass das Archivpersonal weiterhin primär in seinem Kernbereich eingesetzt werde und bei Bedarf kleinere Aufgaben im Museumsbetrieb übernehme. Die eigens hierfür angestellte Kunsthistorikerin sei hingegen ausschließlich museal tätig.

Das BKK-Positionspapier “Das Kommunalarchiv – Standortbestimmung in der Wissensgesellschaft” und seine Zielsetzung

von Dr. Peter Quadflieg, Stadtarchiv Wiesbaden

Mit dem von der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) vollständig neu verfassten und im Oktober 2022 veröffentlichten Positionspapier „Das Kommunalarchiv – Standortbestimmung in der Wissensgesellschaft“ stellte Dr. Quadflieg ein wichtiges Hilfsmittel für die Positionierung von Kommunalarchiven im kulturpolitischen Diskurs und zu ihrer strategischen Ausrichtung innerhalb gesamtgesellschaftlicher digitaler Transformationen vor. Das Positionspapier soll den Kommunalarchiven nicht nur als Richtlinie zur übergeordneten Konzeption, sondern auch als wertvolles Hilfsmittel in ihrer alltäglichen Arbeit dienen.

Dr. Quadflieg gab zunächst einen Rückblick des 2002 von der BKK veröffentlichten Vorgängerpapiers, welches über die Definition des Kommunalarchivs dessen Fachaufgaben ableitete. Aus diesen resultierten wiederum die zur Aufgabenerledigung notwendigen Institutionen. Dies begründete letztlich die zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Fachaufgaben den Archiven bereitzustellenden personellen und materiellen Ressourcen. Es thematisierte dabei auch die Einbindung des Archivs in die Kommune, wie z. B. im Bildungssystem, definierte Aufgaben und Verantwortungsträgerschaften. Das Vorgängerpapier zielte voranging auf den innerfachlichen Diskurs und befürwortete eine Konzentration auf archivische Kernaufgaben bei gleichzeitiger Auslagerung anderer Arbeitsbereiche.

Die BKK beschloss 2020 eine grundlegende Überarbeitung des Positionspapiers, da in der Neufassung sowohl ein Mehrwert für Kommunalarchive als auch für andere archivinteressierte Gruppen, v. a. Trägerverwaltungen, entstehen sollte. Es sollte außerdem das Themenfeld der digitalen Transformation mit aufnehmen und sich nicht zu sehr auf fachliche Detailaspekte fixieren. Die hiermit befasste Arbeitsgruppe setzte sich aus Repräsentanten mittlerer und großer Kommunalarchive zusammen und achtete bei der konkreten personellen Besetzung auf möglichst große Diversität.

Im Vordergrund des neuen Positionspapiers stand die Bedeutung der Kommunalarchive innerhalb ihrer Kommune und gegenüber den dortigen Anspruchsgruppen. Diese wurden in vier wesentlichen Wirkungsbereichen verortet: Rechtsicherung und Transparenz, digitale Transformation und moderne Verwaltung, Bewahrung wertvollen Kulturgutes und der Begegnung mit Kultur, sowie Forschung und Bildung. Diese Gliederung ist nicht als hierarchisch aufzufassen, denn der Ressourceneinsatz und Output muss zwangsläufig in jedem Archiv nach dessen Möglichkeiten unterschiedlich ausfallen und verlagert sich im Zeitverlauf.

Diese Gliederung erlaubt es den Archiven, sich den eigenen Ressourcenaufwand in den einzelnen Feldern bewusst zu machen und den eigenen Gestaltungsanspruch strategisch zu steuern. So lassen sich auch die Ansprechpartner in den Trägerverwaltungen effektiver „triggern“.

Das BKK-Positionspapier führt danach die Rolle des Archivs in den einzelnen Wirkungsbereichen  im Umgang mit den Anspruchsgruppen näher aus. Auf dieser Grundlage leitet es, ähnlich dem Vorgängerpapier, die notwendigen personellen, räumlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Wahrung der gesetzlichen Pflichtaufgaben ab. Gleichzeitig soll innerhalb des gesetzlichen Rahmens auch der erhebliche und konstruktive Spielraum der Kommunen zur Gestaltung ihrer Archive als Institutionen demokratischer Gemeinwesen verdeutlicht werden.

In der nachfolgenden Diskussion kam die Nachfrage aus dem Plenum, ob in der BKK-Redaktion tatsächlich keine kleineren Archive von Kommunen unter 75.000 Einwohnern repräsentiert seien.

Dr. Quadflieg erläuterte, dass in dem 7köpfigen Gremium tatsächlich nur größere Archive partizipierten. Dies liege v. a. daran, dass in Archiven mit größerer Personalbasis in der Regel mehr Kapazitäten für die Redaktionsarbeit vorhanden seien. Jedoch wurden die Inhaltsentwürfe des Positionspapier bei zwei Gelegenheit der Vollversammlung der BKK präsentiert und Veränderungsvorschläge aufgegriffen.

Dr. Lessing erkundigte sich, ob sich bereits eine Resonanz auf das Positionspapier abzeichnete.

Herr Quadflieg räumte ein, dass sich außerhalb der BKK-Jahresversammlung noch keine breite Resonanz abzeichne. Allerdings seien die wichtigsten Adressaten auf dem Deutschen Städtetag erreicht worden, da es bei der Vorstellung in dessen Kulturausschuss zu positiven Rückmeldungen kam.

Abschließend bat Herr Quadflieg im Namen der BKK um Kritik und sonstiges Feedback zum Positionspapier, damit künftig eine regelmäßige Weiterentwicklung und Aktualisierung erfolgen kann.