Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 1: Dr. Andreas Pilger (Stadtarchiv Duisburg), “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv Duisburg”

Unter der Überschrift „Überlieferungsbildung konkret“ stellt die Sektion 2, die aus zwei parallel laufenden Gesprächsrunden mit jeweils zwei Impulsvorträgen besteht, konkrete Beispiele aus der Überlieferungsbildungs-Praxis verschiedener rheinischer Archive vor. Im ersten Vortrag der Gesprächsrunde 1 berichtet der Duisburger Stadtarchivar Dr. Andreas Pilger über die Problematiken und Herausforderungen der Überlieferung zur Migrationsgeschichte und der damit verbundenen Aufgabe der Entwicklung einer diesbezüglichen Überlieferungsstrategie im Stadtarchiv Duisburg. Im Folgenden eine kurze Skizzierung einiger Gedanken seines Vortrages:

Herr Dr. Pilger zeigt einleitend einen selbstgeschossenen Schnappschuss von einer Straßenecke in Duisburg-Marxloh, auf dem Personen mit Migrationshintergrund abgebildet sind. Mit diesem Motiv will Herr Dr. Pilger zu Anfang seines Vortrages darauf aufmerksam machen, dass Migrationsgeschichten seit Jahrzehnten ein Teil der lokalen kommunalen Lebenswelt darstellen, diese besagten Geschichten und Lebenswelten von Migrant*innen im Archiv jedoch bis jetzt nicht hinreichend abgebildet sind.

Anschließend geht Herr Dr. Pilger darauf ein, dass die seit dem 19. Jahrhundert stattfindenden Migrationsprozesse die Gesellschaft, die Politik und die Wirtschaft in den Ruhrgebietsstädten maßgeblich mitgeprägt haben. Vor allem im Ruhrgebiet, wo in einigen Stadtteilen die Bevölkerung einen Migrationshintergrund von 50% und mehr aufweist, hatte und hat das Thema Migration und ihre Implikationen einen starken Impact auf die Stadtgesellschaft. Dies spiegelt sich in der Überlieferung in den Archiven jedoch nicht hinreichend wider.

Da sich das Interesse am Thema Migration und daran anschließend an einer sachlich fundierten Forschung zur Migrationsgeschichte allgemein erhöht (z.B. auch durch vermehrte Nutzeranfragen in Archiven), müssen die Stadtarchive bzw. das Stadtarchiv Duisburg einschlägiges diesbezügliches Quellenmaterial für die Gesellschaft und Forschung sichern, nutzbar und zugänglich machen. Dies ist bislang allerdings nur schlecht gelungen, weite Teile der Migrationsgeschichte seit den 1960er-Jahren sind bislang im Archiv kaum dokumentiert. Gründe hierfür liegen u.a. darin begründet, dass sich das Archiv großen strukturellen Problemen bei der Ansprache von zuständigen Ämtern und migrantischen Gruppen gegenübersieht. Herr Dr. Pilger mahnt folglich dringenden Handlungsbedarf an, um den entsprechenden diesbezüglichen Anforderungen und Herausforderungen in der Zukunft gerecht zur werden.

Herr Dr. Pilger plädiert daher dafür, sich seitens der Archive den Menschen mit Migrationsgeschichte stärker zu öffnen und auf sie zuzugehen sowie verstärkt mit den zuständigen amtlichen Stellen, anderen Archiven und den entsprechenden zivilgesellschaftlichen Akteuren (spartenübergreifend) in einen Gedankenaustausch über die besagte Überlieferungsproblematik zu treten. Dazu ist u.a. im Herbst 2019 ein Treffen anberaumt.

Dem Quellen- und Überlieferungsmangel muss laut ihm ferner aktiv entgegengewirkt werden. Dazu muss zum einen die Dokumentation bzgl. Migration und Integration konzeptionell und praktisch neu ausgerichtet und aufgebaut sowie zum anderen versucht werden, die alten Überlieferungslücken retrospektiv möglichst zu schließen. Er führt weiter aus, dass man dabei noch ganz am Anfang stehe und sich diesbezüglich stärker vernetzen müsse.

Im Folgenden geht Herr Dr. Pilger kurz auf das Dokumentationsprofil Migration von Nasrin Saef (2013) und die in ihm breit dargelegten Überlieferungsziele, Kategorien und Unterlagenbildner (etwa 30 amtliche Stellen und viele nichtamtliche Stellen und Institutionen) ein. Ferner konstatiert er mit Blick auf das oben ausgeführte, dass dies deutlich machen würde, dass Migration ein breites Querschnittsthema und eine mögliche Perspektive auf Geschichte generell sei.

Er stellt ferner die Frage, welche amtlichen und nichtamtlichen Stellen und Institutionen historisch und aktuell mit Migration und Integration zu tun gehabt haben und haben, um anschließend prägnant die historischen Phasen der Ausländer- und Migrationspolitik in der Bundesrepublik zu skizzieren: In den 1960er-Jahren (Gastarbeiter) beschäftigten sich vor allem die Caritas, das Rote Kreuz und die Unternehmen mit dem Thema Migration und den Migrant*innen. Die amtliche Verwaltung beschränkte sich in dieser Zeit auf den ordnungsrechtlichen Rahmen. Ab den 1970er-Jahren begann jedoch auch die Politik und die kommunale Verwaltung, über den ordnungsrechtlichen Rahmen hinaus, sich für das Thema Migration verstärkt zu interessieren; Integration wurde allmählich wichtiger als besagte ordnungsrechtliche Aspekte, was u.a. dazu führte, dass die Sozialämter sich damit befassten.

Anschließend geht Herr Dr. Pilger konkret auf die Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte des Stadtarchivs Duisburg ein und stellt für die Stadt Duisburg diesbezüglich wichtige Verwaltungsstellen bzw. Ämter, Quellen- und Überlieferungsarten dar. Dabei stellen die Ratsunterlagen (u.a. Sozialausschuss) mit ihren zugespitzten, aggregierten und verdichteten, jedoch relativ konfliktfreien Informationen die Rückgratüberlieferung auch zur Migration dar. Eine diesbezügliche Intensivierung der Erschließung dieser Unterlagen ist angedacht, um so teilweise fehlende Überlieferungen aus den Fachbereichen zu kompensieren. Ferner führt Herr Dr. Pilger aus, dass demografische Kerndaten (Statistiken) gut überliefert sind und die sog. Ausländerakten (Basisdaten der Ausländerbehörde), trotz ihres potentiell diskriminierenden Charakters und der bis in die 1990er-Jahren stattgefundenen Kassation, eine wichtige Überlieferung darstellen.

In Bezug auf die verschiedenen Ämter der Stadt Duisburg konstatiert Herr Dr. Pilger ferner, dass sich die Quellen- und Überlieferungssituation in denselben und der Zugang des Archivs zu den Unterlagen sehr unterschiedlich darstellt (u.a. unterschiedliche Aussonderungstraditionen in den jeweiligen Ämtern). Sehr schlecht sieht die Situation etwa für das Amt Soziales und Wohnen aus (schwer zugänglich für das Archiv), wohingegen im Bildungsbereich (Amt für Schulische Bildung) besserer Kontakt herrscht.

In Bezug auf die nichtamtliche Überlieferung zum Thema Migration in Duisburg führt Herr Dr. Pilger abschließend aus, dass die archivische Integration der Menschen mit Migrationsgeschichte in Duisburg bis dato schlecht gelungen ist (Menschen mit Migrationshintergrund kommen z.B. kaum ins das Archiv). Um diese Menschen zur Stärkung der nichtamtlichen Überlieferung besser zu erreichen, sollen Veranstaltungen zum Thema Migration stattfinden, um diesbezüglich Vertrauen zu den Menschen aufzubauen: ein möglicher Ansatz könnten dabei Zeitzeugeninterviews mit Migrant*innen darstellen.

Link zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 2 der Sektion 2:

https://lvrafz.hypotheses.org/4544

Sektion 2: “Überlieferungsbildung konkret” – Gesprächsrunde 2 (nichtöffentliche Archive)

Die Moderation von Frau Dr. Kauertz hebt auf den Unterschied von öffentlichen Archiven (staatliche und kommunale Archive), für die beispielsweise das Archivgesetz NRW gilt und von nichtöffentlichen Archiven (kirchliche Archive und freie Archivträger), für die kirchliche Archivgesetze oder kein Archivgesetz gilt. Die Sektion stellt zwei Beispiele nichtöffentlicher Archive vor.

Dr. Stefan Flesch (Archiv der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, Düsseldorf), “Zwischen Ehrenamt und Dienstleister – Bewertung von evangelischen Gemeindearchiven im Rheinland”

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist die zweitgrößte deutsche Landeskirche. Ihr Gebiet deckt sich mit der früheren preußischen Rheinprovinz. Es wurde 1853 gegründet und ist damit das älteste Archiv einer evangelischen Landeskirche in Deutschland. Es umfasst 687 Kirchengemeinde und 37 Kirchenkreise mit insgesamt 2,5 Mill. Mitgliedern.

Das Archiv befand sich bis 1928 in Koblenz am Sitz des Konsistoriums und wurde dann nach Bonn verlegt. Dort war es ab 1936 in einem eigenen Gebäude am Hofgarten untergebracht. Nach schweren Kriegsverlusten sowohl in den Akten- als auch in den Bibliotheksbeständen erfolgte 1951 die Verlegung nach Düsseldorf in das Dienstgebäude des Landeskirchenamts. Gleichzeitig wurde mit Pfarrer Walter Schmidt der erste hauptamtliche Archivar eingestellt. Die 1953 als Filialarchiv gegründete Evangelische Archivstelle Koblenz bezog 1996 eigene Räume im Kloster Sankt Martin in Boppard und ist zuständig für die Archivpflege im südlichen Teil der Landeskirche.

Das Landeskirchliche Archiv fungiert sowohl als Archiv der Landeskirche als auch als Einrichtung der kirchlichen Archivpflege: Archivpflege im gesamten Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland, Ordnung, Verzeichnung und dauerhafte Aufbewahrung von Archivbeständen, die Betreuung von Benutzern einschließlich der Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten und die Publikation wissenschaftlicher

Untersuchungen zur rheinischen Kirchengeschichte. Es veröffentlicht eine eigene Schriftenreihe.

Der Bewertungsauftrag nach dem Archivgesetz der ev. Kirche i.Rh. § 12,2 für die Landeskirchenverwaltung, die Kirchenkreise und die Kirchengemeinden. Ohne Bewertungsentscheidung seitens der derzeit neun Facharchivar*innen darf keine Kassation vorgenommen werden.

Es gilt ein Einheitsaktenplan für alle drei Ebenen der Kirche, der fast die gesamte Lebenswelt der ev. Kirchlichen Lebenswelt abbildet.

In der Archivpflege für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland wird das landeskirchliche Archiv seitens Synodalarchivpfleger*innen und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt. Da aber dieser Kreis in den letzten 20 Jahren um 75 % abgenommen hat, wird seit 2010 zunehmend auf private professionelle Dienstleister zurückgegriffen. Es wurden seitdem 70 Archivbestände auf der Ebene von Kirchenkreis und Gemeinden findbuchmäßig erschlossen.

Vor einer Auftragsvergabe ist zu klären, dass 1. die Fachaufsicht gewährleistet wird, 2. im Vorfeld eine Kassationsberatung der Gemeinde verpflichtend (Bwertung, Kassation um Kosten zu reduzieren) und 3. dass der Einheitsaktenplan für die Klassifikation verpflichtend ist.

Dieses Konzept der Dienstleistung bietet Planungssicherheit im Hinblick auf Zeit und Kosten. Nachteil: Es entsteht eine Zweiklassengesellschaft von finanzkräftigen Gemeinde mit gut erschlossenen Archiven und von armen Gemeinde im städtischen Problembezirken, die sich diese Dienstleistung nicht leisten können.

Speziell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungs- und Gemeinde-ämtern richten sich die “Schriftgutlehrgänge”. Hier wird praxisnah die effiziente Ablage von Dokumenten (Vorgängen) in der Registratur anhand des geltenden Einheitsaktenplans der Evangelischen Kirche im Rheinland vermittelt.

Das Landeskirchliche Archiv verfügt an seinen beiden Standorten über ca. 700 Bestände mit einem Gesamtumfang von ca. 8.000 laufenden Metern. Es überwiegen die Unterlagen aus der provinzialkirchlichen und landeskirchlichen Verwaltung seit 1815.

Aber auch die Archive zahlreicher evangelischer Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchenvereine werden als Deposita verwahrt. Das Schriftgut reicht bis in die vorreformatorische Zeit zurück. Nachlässe von Pfarrern, Hochschullehrern und einzelnen Präsides erweitern das Dokumentationsprofil.

Recherchen speziell zur rheinischen Kirchengeschichte erleichtert die 60.000 Bände umfassende Archivbibliothek. Der Familienforscher wird im Bopparder Filialarchiv fündig, wo ca. 6.000 Kirchenbücher aus dem gesamten Gebiet der Landeskirche zentralisiert sind.

Die Diskussion thematisiert die Frage nach der Akquise von Nachlässen von Pfarrern und Presbytern.

Daniel Schütz (M. A., Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe, Bonn), “Künstlernachlässe. Kein abgabepflichtiges Archivgut”

Das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) ist ein spezielles Sammlungsarchiv, welches das biographische Vermächtnis von bildenden Künstlern und Künstlerinnen (Maler, Bildhauer, Zeichner, Graphiker, Photographen und Architekten) sammelt und bewahrt, die in der rheinischen Kulturregion und weiterhin in Nordrhein-Westfalen wirken. Entscheidende Aufnahmekriterien sind die künstlerische Qualität und die öffentliche Präsenz des Künstlers. Jedoch wird eine Entscheidung von Fall zu Fall getroffen.

Zweck des im Jahr 2007 gegründeten Archivs, das von einer Stiftung getragen wird (für dieses Archiv gilt keine Archivgesetzgebung), ist sowohl die Erhaltung und Erschließung von Künstlernachlässen wie die fachliche Beratung von Nachlasshaltern. Etwa 90 % der Nachlässe wurden durch aktive Akquise eingeworben, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Im Einzelfall kann diese ressourcenintensive Akquise über einen Zeitraum von zehn Jahren dauern. Voraussetzung für eine Übernahme ist die Bildung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Archiv und Nachlassgeber, welcher gedanklich eng mit seinem Werk verbunden bleibt. Mit der vertraglichen Übernahme erfolgt in der Regel die Übertragung aller Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich der digitalen) auf das Archiv. In Zukunft möchte das Archiv noch stärker auf die Vorlassgeber zugehen, um seine Bestände zu erweitern.

Bedroht sind oftmals die Zeugnisse der Künstler*innen, die nicht eigentlich Resultate ihres Schaffens (also Kunstwerke) sind. Sie wurden bisher in ihrer Bedeutung als Dokumente zur Erforschung von Künstlerbiographien und als Quellen zum Verständnis der Werke nicht ausreichend genutzt.

Durch wissenschaftliche Archivierung werden Künstlernachlässe zu Primärquellen für die Forschung. Die enge Kooperation mit dem Kunsthistorischen Institut der Universitäten Bonn und Düsseldorf ermöglicht einen direkten Zugang zu dem Quellenmaterial für die kunsthistorische Forschung.

Das Archiv pflegt eine enge Kooperation mit dem interdisziplinär strukturierten Arbeitskreis “Moderne im Rheinland”, in dem Hochschulprofessoren und freie Wissenschaftler seit über zwanzig Jahren zusammenkommen. In den Bereichen der Infrastruktur und der Archivierung der Bestände arbeitet das RAK mit dem Bonner Stadtarchiv zusammen um einen professionellen Umgang mit den anvertrauten Nachlässen zu gewährleisten. Im Stadtarchiv Bonn lagern derzeit nahezu 100 Künstlernachlässe (und auch Vorlässe von noch lebenden Künstlern) des späten 19. und 20. Jahrhunderts, so beispielsweise von den Malern Fritz Reusing (1874-1957) oder Herbert Kaufmann (1924-2011).

Mittlerweile besitzt das RAK eine gewichtige Vorbildfunktion für andere neue regionale Archivinitiativen im gesamten Bundesgebiet. So wird das RAK deutschlandweit tätig, um bei Planung und Aufbau professionelle Beratung zu leisten.

Links zu den Vorträgen der Gesprächsrunde 1 der Sektion 2:

Vortrag 1 (Dr. Andreas Pilger, “Die Entwicklung einer Dokumentationsstrategie zur Migrationsgeschichte im Stadtarchiv”): https://lvrafz.hypotheses.org/4465

Vortrag 2 (Bernhard Keuck, “Aus der Praxis der nichtamtlichen Überlieferungsbildung am Beispiel des Stadtarchivs Straelen”): https://lvrafz.hypotheses.org/4522