von Hans-Werner Langbrandtner, LVR-AFZ
Bei dem Thema „Quellenkundliche Projekten des LVR – AFZ“ steht
- die Publikationsreihe „Inventare Nichtstaatlicher Archive ” (künftig abgekürzt INA genannt) im Fokus. Sie wurde 1941 begründet, bis zum Jahr 2020 sind 59 Bände erschienen, die Inventare in Form von Regesten und Quelleneditionen zu historischen Beständen aus kommunalen, kirchlichen Archiven und aus Adelsarchiven im Rheinland veröffentlichen.
- Aus der Sicht der LVR – Archivberatung steht bei diesem Vortragsthema der reiche Quellenfundus der rheinischen Adelsarchive, genauer der 55 Mitgliedarchive der Vereinigten Adelsarchive im Rheinland e.V. (künftig abgekürzt VAR), im Mittelpunkt, also der Bereich, in dem die Archivar*innen des Teams Archivberatung, Aus- und Fortbildung neben der Beratung selbst für archivische Bestände zuständig sind.
In den 1930er Jahren wurde insbesondere die Adelsarchivpflege im Rheinland aufgebaut.
Der Arbeitsbericht zum 10jährigen Bestehen der Archivberatung in der Zeitschrift „Rheinische Heimatpflege“ 1938 zählt unter dem Bereich Adelsarchive 68 Familienarchive auf, in denen die Urkunden- und Aktenüberlieferung innerhalb dieser kurzen Zeit gesichert und geordnet werden konnte. Zum 25jährigen Bestehen der Archivberatung im Jahr 1954 konnte man festhalten, dass man insgesamt – abgesehen natürlich von den Aktenbeständen -36.000 Urkunden verzeichnet hatte. Von 1952 bis 2020 wurden in der eigenen Schriftenreihe „Inventare nichtstaatlicher Archive“ 58 Inventarbände mit insgesamt 29.240 Urkundenregesten publiziert. Allein bis 2012 entstanden 22 Inventarbände zu Adelsarchiven – neun Bände hat allein der langjährige und ihnen sicher noch bekannte wissenschaftliche Archivar und Historiker im AFZ, Dieter Kastner, erarbeitet.
Fazit: Umfangreiche Urkundenbestände rheinischer Adelsarchive können mit Hilfe der INA – Bände ohne paläografische Vorkenntnisse von Heimatforschern, Studierenden und Wissenschaftlern für ihre Forschung rezipiert werden.
Aus der aktuellen Diskussion zum Selbstbild der Archivar*innen und zum archivarischen Selbstverständnis könnte man im Hinblick auf solche Regestenpublikationen nun entgegnen oder zumindest die rhetorische Frage stellen: Passen solche „hilfswissenschaftlichen” Arbeiten wie Urkunden regestieren und in jahrelanger intensiver Arbeit Inventare mit Urkundenregesten zu publizieren noch in das heutige archivische Tätigkeitsfeld und die aktuelle Diskussion zum archivarischen Berufsbild? So berechtigt und wichtig die technischen Seiten des heutigen Aufgabenspektrums des Archivberufs natürlich sind, sollte auf keinen Fall eine wichtige Kernkompetenz im derzeitigen Selbstverständnis des Archivberufes, vorzugsweise des wissenschaftlichen Archivberufs, aufgegeben werden, nämlich mit historischen Archivquellen inhaltlich angemessen umzugehen, sie in ihrer historischen Relevanz einzuordnen und zu erschließen, sie in Publikationen darzustellen, Editionen anzufertigen. Fazit : Es gilt für die Archivar*innen immer wieder neu, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen historischen und technischen Kompetenzen zu suchen.