Kathrin Kessen stellt in ihrem Vortrag die Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) der Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) vor.
Zu Beginn stellt sie kurz die DFG vor. Wichtige Bestandteile der DFG sind Forschungsförderung und Stärkung der Wissenschaft auf Grundlage von Anträgen für Projekte. Das Ziel der DFG ist es, die bestmöglichste Förderung von Forschern und Forscherinnen zu ermöglichen und in diesem Bereich auch international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Kessen kommt nun zu den Förderungsmöglichkeiten für Archive. Der dafür vorgesehen Bereich der DFG umfasst 2%. Dieser Förderbereich heißt “Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme” (LIS). Er war in den letzte 20 Jahren einem Wandel unterworfen und hieß zuvor “Bibliotheksförderung”.
In diesem Förderbereich gibt es vier Förderprogramme: (1) Erschließung und Digitalisierung, (2) Überregionale Literaturversorgung, (3) Elektronisches Publizieren / Open Acces, (4) Informationsmanagement. Anträge können unbefristet eingeschickt werden. Eine Voraussetzung zur Genehmigung ist, dass die Ergebnisse des Projekts offen zur Verfügung stehen müssen, d.h. online. Eine weitere Bedingung ist ein Eigenanteil von 1/3. Dem liegt die Idee zugrunde, dass die Verfügbarkeit auch nach Abschluss der Förderung eher real scheint, bei Projekten, die bereits zu Beginn einen Eigenanteil leisten können.
Für die Förderprogramme werden Werkzeuge und Tools entwickelt, die dann auch als Modell zu Verfügung gestellt werden können. Die Idee ist dabei den Weg ins Netz zu eben. Ein Beispiel für ein solches Werkzeug sind Programme zur Volltexterkennung.
In dem Bereich der Erschließung und Digitalisierung gibt es eine weitere Bedingung: Die Bestände müssen herausragend sein. Eine Digitalisierung in der Breite ist bisher nicht möglich. Private Archive können nicht gefördert werden, da sonst die DFG unternehmerisch tätig werden würde.
An dieser Stelle macht Kessen deutlich, dass die DFG Digitalisierung nicht als Bestandserhaltung ansieht. Es ist nur ein Zugang zum Material, aber die Ermöglichung beider Zugänge sind das Ideal der DFG.
Als ein Beispiel der Förderung stellt Kessen die Retrokonversion von analogen Findbüchern vor. Bisher wurden 8% gefördert, 10% sollen gefördert werden.
Kessen stellt im Anschluss das Pilotprojekt zur Förderung von Digitalisierung archivalischer Quellen vor. Ziel ist es interne Empfehlungen für die DFG zu erarbeiten, aber diese dann auch für mögliche Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Diese Empfehlungen betreffen Rahmenbedingungen, Auswahl, Standards, Preise. Kessen hebt dabei hervor, dass aber trotz dieser Empfehlungen das eigene Denken nicht vergessen werden darf.
Am Ende weist sie noch darauf hin, dass interessante Bestände immer förderbar sind. Was archivalische Quellen angeht, sollte man allerdings noch bis 2016 auf die Grundlage zu Empfehlungen warten.
Abschließend sagt Kessen, dass sie gestufte Verantwortung noch weiter denkt als im vorherigen Vortrag: sie sieht die vernetze Verantwortung als wesentlich an. Schnittstellen müssen menschlich und Technik unkompliziert sein. Mitgestaltung wird erst im Kollektiv möglich.