Sektion 3: Archivlandschaft in der Perspektive – Kathrin Kessen: Fördermöglichkeiten für Archive bei der Deutschen Forschungsgesellschaft

Kathrin Kessen stellt in ihrem Vortrag die Förderungsmöglichkeiten im Bereich der Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) der Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) vor.

Zu Beginn stellt sie kurz die DFG vor. Wichtige Bestandteile der DFG sind Forschungsförderung und Stärkung der Wissenschaft auf Grundlage von Anträgen für Projekte. Das Ziel der DFG ist es, die bestmöglichste Förderung von Forschern und Forscherinnen zu ermöglichen und in diesem Bereich auch international wettbewerbsfähig zu bleiben.

Kessen kommt nun zu den Förderungsmöglichkeiten für Archive. Der dafür vorgesehen Bereich der DFG umfasst 2%. Dieser Förderbereich heißt “Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme” (LIS). Er war in den letzte 20 Jahren einem Wandel unterworfen und hieß zuvor “Bibliotheksförderung”.

In diesem Förderbereich gibt es vier Förderprogramme: (1) Erschließung und Digitalisierung, (2) Überregionale Literaturversorgung, (3) Elektronisches Publizieren / Open Acces, (4) Informationsmanagement. Anträge können unbefristet eingeschickt werden. Eine Voraussetzung zur Genehmigung ist, dass die Ergebnisse des Projekts offen zur Verfügung stehen müssen, d.h. online.  Eine weitere Bedingung ist ein Eigenanteil von 1/3. Dem liegt die Idee zugrunde, dass die Verfügbarkeit auch nach Abschluss der Förderung eher real scheint, bei Projekten, die bereits zu Beginn einen Eigenanteil leisten können.

Für die Förderprogramme werden Werkzeuge und Tools entwickelt, die dann auch als Modell zu Verfügung gestellt werden können. Die Idee ist dabei den Weg ins Netz zu eben. Ein Beispiel für ein solches Werkzeug sind Programme zur Volltexterkennung.

In dem Bereich der Erschließung und Digitalisierung gibt es eine weitere Bedingung: Die Bestände müssen herausragend sein. Eine Digitalisierung in der Breite ist bisher nicht möglich. Private Archive können nicht gefördert werden, da sonst die DFG unternehmerisch tätig werden würde.

An dieser Stelle macht Kessen deutlich, dass die DFG Digitalisierung nicht als Bestandserhaltung ansieht. Es ist nur ein Zugang zum Material, aber die Ermöglichung beider Zugänge sind das Ideal der DFG.

Als ein Beispiel der Förderung stellt Kessen die Retrokonversion von analogen Findbüchern vor. Bisher wurden 8% gefördert, 10% sollen gefördert werden.

Kessen stellt im Anschluss das Pilotprojekt zur Förderung von Digitalisierung archivalischer Quellen vor. Ziel ist es interne Empfehlungen für die DFG zu erarbeiten, aber diese dann auch für mögliche Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Diese Empfehlungen betreffen Rahmenbedingungen, Auswahl, Standards, Preise. Kessen hebt dabei hervor, dass aber trotz dieser Empfehlungen das eigene Denken nicht vergessen werden darf.

Am Ende weist sie noch darauf hin, dass interessante Bestände immer förderbar sind. Was archivalische Quellen angeht, sollte man allerdings noch bis 2016 auf die Grundlage zu Empfehlungen warten.

Abschließend sagt Kessen, dass sie gestufte Verantwortung noch weiter denkt als im vorherigen Vortrag: sie sieht die vernetze Verantwortung als wesentlich an. Schnittstellen müssen menschlich und Technik unkompliziert sein. Mitgestaltung wird erst im Kollektiv möglich.

Sektion 3: Archivlandschaft in der Perspektive – Dr. Ursula Hartwieg: Bundesweiter Originalerhalt in gestufter Verantwortung

Als Leiterin der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) thematisiert Frau Dr. Ursula Hartwieg die gestufte Verantwortung von bundesweiter Erhaltung von Originalen.
Zu Beginn stellt sie das Prinzip der KEK vor. Die KEK ist als eine spartenübergreifende Lobbygruppe zu verstehen. In der Denkschrift “Zukunft Bewahren” werden sieben wesentliche Handlungsempfehlungen vorgestellt, wobei Hartwieg auf zwei eingeht. Die erste Handlunsgempfehlung betrifft die Geldfrage, die zweite den Anspruch eine Koordinierungsstelle zu gründen.
Diese Denkschrift wurde 2009 in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU, und FDP aufgenommen. Die Verbindung zur Politik ist somit ein wichtiger Bestandteil er KEK. Im Koalitionsvertrag ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle als wesentliche Aufgabe genannt.
Im Weiteren liest Hartwieg wichtige Punkte des Koalitionsvertrags vor. Sie erläutert, dass die KEK viel politische Arbeit ausmacht und sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene arbeitet.
Nach Außen hin sichtbar sei die KEK  bisher vor allem durch die finanzielle Unterstützung von Projekten von die Archiven, Museen oder Bibliotheken gewesen.

Hartwieg formuliert die wesentliche Aufgabe der KEK darin, bundesweites Schriftgut zu schützen. Dieser Schutz soll auf eine koordinierte und übergreifende Form geschehen.

Zum Ende ihres Vortrags kommt Frau Hartwieg zur gestuften Verantwortung. Gestufte Verantwortung ist notwendig, um die formulierten Handlungsempfehlungen zu organisieren. Die gestufte Verantwortung verteilt die Verantwortung auf Bund, Länder, Unterhaltsträger und Archive/Bibliotheken
Die KEK besteht somit auch aus Mitarbeitern von Archiven oder Bibliotheken des Bundes, sowie aus Ländern.

Die anschließende Diskussion wird nun kurz vorgestellt:

Auf die Frage, warum sich der Bund für das Rheinland interessiert, gibt Hartwieg die Antwort, dass Kulturgut nur in den jeweiligen Ländern behandelt werden könne. Der Bund möchte die Erhaltung von Schriftgut der einzelnen Länder finanziell unterstützen, doch bisher seien in der Organisation noch Schwierigkeiten aufzufinden. Auch die Finanzierung des KEK sei nicht allein über den Bund möglich, deswegen benötige der Bund die Länder und gerade das Rheinland sei als erfahrender Partner sehr attraktiv.

Im Folgenden geht Hartwieg darauf ein, dass sie in der Pilotphase herausgefunden haben, dass viele Länder bereits sehr gefestigt sind, andere jedoch wiederum noch Hilfe benötigen. Eine Aufgabe sei es deswegen, die Länder mit Hilfe des Bundes auf eine Ebene zu bringen.

Auf die Frage, ob auch die Entsäuerung unterstützt werden soll, antwortet Hartwieg, dass nur das Mengenverfahren dafür in Frage komme, da nur dort eine Koordinierung gut möglich sei. Massenentsäuerung stehe oben auf der Agenda.

Auch nach der Digitalisierung wurde gefragt. Hartwieg sagt dazu, dass sich die KEK bisher auf Originale konzentriert hat. Doch da die Politik auch sehr an der Digitalisierung interessiert ist, soll in der Zukunft auch diese eine wichtige Aufgabe werden.

Eine weitere Frage thematisiert die einzelnen Ebenen der Verantwortung und ob dort nicht die Gefahr bestehe, wieder auf andere Kompetenzen verwiesen zu werden.
Hartwieg streitet den Verweis auf andere Kompetenzen ab. Sie sagt weiter, dass in Zukunft mehr geschehen muss, als die Förderung von Projekten und Fortbildungen. Es gehe vor allem darum, das Fachbewusstsein in den eigenen Einrichtungen zu etablieren.

Auf die abschließende Frage, ob die KEK Gefahr laufe eine “Monsterbehörde” zu werden, antwortet Hartwieg deutlich mit nein. Im Grunde sei die KEK ähnlich zu den Landschaftverbänden zu verstehen. Es gehe nun darum an gemeinsamen Vorteilen zu arbeiten und auch gemeinsame Verantwortung zu schaffen.

 

Sektion 2: Archivlandschaft in den Strukturen – Plenumsdiskussion

Moderation: Dr. Hanns Peter Neuheuser-Christ

Zusammenfassung des bisherigen Archivtags. Terminus der Archivlandschaft konkret an drei Archivlandschaften im westdeutschen Raum definiert, wie eine Archivlandschaft gewachsen ist und sich unter den jeweiligen historischen Bedingungen konstituiert hat. Beide Sektionen behandeln das Thema Struktur in geografischer und inhaltlicher Sicht.

Schaffer fasst Workshop 2 Einbindung der Archive in die Struktur der Unterhaltsträger zusammen an den drei Beispielen von Wirtschafts – und Hochschularchiven sowie politischen Stiftungen. Während die Firmenarchive z.T. bereits seit 1900 gegründet worden sind (RWWA 1906) sind die meisten Universitätsarchive seit den 1960iger Jahren gegründet worden und die politischen Stiftungen sind bis auf die FDP auch ältere Gründungen. Bei den Wirtschaftsarchiven macht das RWWA in vielen Bereichen eine Beratungstätigkeit vergleichsweise wie das AFZ. Herr Soénius sieht keine Defizite in der DSC_7641Tätigkeit des RWWA. Die Universitätsarchive sind im Gegensatz zu den öffentliche Archive mehr auf den universitären Bereich ihres Trägers ausgerichtet und verbinden Forschung und archivische Sicherung in ihren Aufgaben. Die politischen Stiftungen kombinieren ebenfalls Forschung zur eigenen Parteigeschichte mit der Überlieferungssicherung.

Kauertz fasst Workshop 1 Archive in zentraler und dezentraler Struktur zusammen und zwar an Beispielen von drei klassischen Archivspaten, die seit 1922 im Mittelpunkt der Archivberatung im Rheinland standen: Kirche, Kommune und Adel, die traditionell sehr dezentrale Strukturen aufweisen. Wobei im Diözesanarchiv Köln durchaus zentrale Strukturen auf regionaler Ebene aufgebaut werden: kirchliche Mittelpunktsarchive für die Pfarreien. Beim Adel gibt es traditionell sehr starke dezentrale Strukturen (Familienarchiv vor Ort und seit 1982 zentrale Struktur des Archivdepots in Ehreshoven). Im Kommunalarchivbereich sind Archivverbünde häufig der erste Einstieg in eine professionelle Archivlösung, gerade in kleinen Kommunen. Abstriche sind allerdings in Qualität und Öffentlichkeitsarbeit auszumachen. Frau Kauertz plädiert aber, um Archive zukunftsfähig zu halten, dafür, dass man immer seine Strategien in der Archivkonstruktion überdenkt, nicht dogmatische Lösungen sucht, sondern pragmatische und sachbezogene Lösungen.

Herr Neuheuser fragt, insbesondere Herrn Stinner, ob es zwischen der dezentralen (auch in kleinsten Kommunen eigene Archive) und zentralen Lösung, einen dritten Weg, ähnlich zu den Mittelpunktsarchiven im kirchlichen Raum, gibt.

Herr Stinner stimmt zu, dass kommunale Mittelpunktsarchive an Kreisarchiven sinnvoll DSC_7647sind, wenn die personelle Ausstattung in den kleinen Kommunen zurückgeht. Ein Mittelpunktarchiv könnte dann mit einem größeren Personalpool arbeiten. Aber dagegen könnten sich die Archivträger stellen, wenn es um die Frage der örtlichen Identität geht, die ein Archiv vor Ort mit seiner Überlieferung unterstützt.

Herr Grothe (Archiv des Liberalismus) plädiert für eine Zusammenarbeit auch über Archivsparten hinweg, wie er am Beispiel seines Archivs vorstellt: Zusammenarbeit mit den Kommunalarchiven, um die örtliche und regionale Parteiüberlieferung der FDP zu sichern. Nur im Ausnahmefall geschieht eine Übernahme ins Parteiarchiv.

Neuheuser plädiert als Fazit für eine Entdogmatisierung der Lösungen zentral und dezentral und für sachorientierte Lösungen in den Archiven der einzelnen Archivsparten.

Workshop 1: Archive in zentraler oder dezentraler Struktur – Johannes Stinner: Kommunalarchive

Die Konstellation des „Verbundsarchivs“ ist treffender als Archivverbund zu bezeichnen. Die Einrichtungen gehören nicht nur verschiedenen Kommunen an, sondern sind auch organisatorisch selbstständige Einheiten. Nur die Verbindung in der Person des Archivars bewirkt als Personalunion eine Klammer.
Im Kreis Kleve haben sich bis auf eine Gemeinde alle kleinen Gemeinden in Verbundslösungen zusammengeschlossen.
Die Gemeinden Kranenburg (knapp über 10.000 Einwohner) und Bedburg-Hau (ca. 13.000 Einwohner) haben 1998 auf der Grundlage einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beschlossen, Archive einzurichten und auszustatten. Für die Leitung war eine archivische Fachkraft, anfangs mit einer 80%-, später mit einer 100%-Stelle, vorgesehen. Herr Stinner übt die Stelle seit 2002 aus. Vereinbart war, dass jede Gemeinde die Sachkosten selbst trägt, während die Personalkosten geteilt werden. Die Archivarstelle ist bei der Gemeinde Kranenburg angesiedelt; bei der Gemeinde Bedburg-Hau ist der Archivar quasi als „Leiharbeiter“ tätig.

Chancen und Probleme eines Verbundsarchivs:
– Die Einrichtung eines Archivs in dezentraler Struktur bei einer Gemeinde gewährleistet die Betreuung des Archivguts vor Ort. Dies ist vor allem für die jeweilige Verwaltung, aber auch für Archivnutzer eine komfortable Lösung.
– Hierbei können Synergien zum Tragen kommen, was z.B. Struktur, Systematik der Bestände und das „Handling“ der Software betrifft. Auch Überlegungen zur Bestandsbildung ermöglichen quasi einen doppelten Nutzen z.B. beim Umgang mit der Schriftgutüberlieferung nach Schulauflösungen, was zurzeit bei vielen Archiven aktuell ist.
– Nachteil: Allerdings erhöht sich bei zwei Standorten auch die Belastung durch Benutzeranfragen im Personenstandswesen. Besonders kritisch ist die notgedrungene Vernach-lässigung der archivischen Kernaufgaben, und zwar in den Bereichen Verzeichnung und Erschließung
– Nachteil: Ins Hintertreffen geraten öffentlichkeitswirksame Aktivitäten, die in unserem Berufsfeld interessante Akzente setzen: Ausstellungen, Forschungen, Veröffentlichungen.
– Problem: die Sichtweise der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) in Herne: Für einen Ver-bund mit zwei Archiven führt die spezielle betriebswirtschaftliche Sichtweise jedenfalls ganz schnell zur Empfehlung, möglichst noch ein drittes Archiv einzubeziehen.

Im Anschluss geht Stinner auf Perspektiven dezentraler Strukturen ein. Er stellt dabei zwei Punkte heraus: die neue Aufgaben insbesondere in Bezug auf die digitale Langzeitarchivierung sowie Zukunftsfähigkeit im Rahmen von verändernden Qualifikationen und Finanzen.

Fazit: zunehmend Zweifel, ob eine solche Struktur zukunftsfähig ist. Entscheidend werden die Zielvorstellungen des Archivträgers sein. Wenn Bürgermeister, Rat und Verwaltung den Wert einer Archivkraft vor Ort zu schätzen wissen, wird eher die Bereitschaft vorhanden sein, die notwendigen organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen auf Dauer zu finanzieren.

Workshop 1: Archive in zentraler oder dezentraler Struktur – Maximilian Freiherr von Fürstenberg: Adelsarchive

Das Rheinland ist eine bedeutende Adelslandschaft im Alten Reich gewesen. Denn in den rheinischen Territorien kam dem Adel eine tragende Bedeutung zu: Zu einen hatten sie als Lehen der Landesherren eigne Adelsherrschaften (es gab über 200 Unterherrschaften als rheinische rechtliche Besonderheit) mit Hoheits-, Gerichts- und Polizeirechten inne, zum anderen besaß der Adel als Gruppe der Ritterschaft ein Mitspracherecht (insbesondere in der Steuerbewilligung) im landesherrlichen Landtag. Ausfluss dieser adliogen Position ist die Vielzahl der rheinischen Adelsarchive, die Überlieferungen seit dem Spätmittelalter bergen: über 100 bedeutende Familienarchive sind nachzuweisen, die Hälfte dieser Archive befindet sich noch im Besitz des Adels. Diese Archivträger sind seit 1982 in den Vereinigten Adelsarchiven im Rheinland nach Vorbild des Westfälischen Adelsarchivvereins von 1923 zusammengeschlossen, die als Verein Träger eines modernen Archivdepots in der Vorburg von Schloss Ehreshoven sind: hier lagern 20 Adelsarchive, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr am historischen Entstehungsort verbleiben konnten.
Über 30 Adelsarchive lagern noch in den historischen Sitzen der Familien. Die Erschließung, Benutzung und Bestandserhaltung wird über generell in Zusammenarbeit mit dem LVR-AFZ organsiert. Die Adelsarchivpflege hat seit der Gründung der rheinischen Archivberatung 1929 – also vor der Gründung des Adelsarchivvereins 1982 – eine lange Tradition, die vom gegenseitigen Vertrauen und insbesondere vom Vertrauen der Archiveigentümer getragen wird.
Baron Fürstenberg skizziert den Wert seines Familienarchivs, dem Archiv Schloss Hugenpoet mit vielen Archivbeständen aus dem Raum Essen folgendermaßen: Das Familienarchiv ist Wurzel und Grundlage des Selbstverständnisses und hat in dieser Hinsicht sowohl familiäre als auch historische Bedeutung. Daher war das Archiv auch schon seit den frühen 1930er Jahren personell betreut und archivisch verzeichnet.

Durch notwendige Umnutzung der Vorburg des Schlosses Hugenpoet, das seit Jahrzehnten als Luxushotel genutzt wird, war eine Verlagerung des Familienarchivs notwendig. Baron Fürstenberg entschied sich gegen eine Einlagerung im Adelsarchivdepot in Ehreshoven und für die Errichtung eines Archivzweckbaus in Hugenpoet als dezentrale Lösung.
Die Vorgaben für den Neubau waren: Traditioneller Archivinhalt in traditioneller Optik, die sich nahtlos an die historischen Gebäude anpasst und innen moderne Archivtechnik zur Bestandserhaltung des historischen Archivs und ein Benutzungsraum, da Baron Fürstenberg wie sein Vater die Archivbenutzer selbst betreut.
Baron Fürstenberg beschreibt die einzelnen Baustufen (und bürokratischen Hürden) des neuen Privatarchivbaus, der auch die kulturelle Verantwortung der Familie für die Geschichte Essens signalisiert. Auch die Teilnahme des Archivs Schloss Hugenpoet an dem Landesprogramm LISE (Entsäuerung) ist der Verantwortung für die Erhaltung des schriftlichen Familienerbes geschuldet.

Workshop 1: Archive in zentraler oder dezentraler Struktur – Dr. Ulrich Helbach: Kirchliche Archive

Der katholisch-kirchliche Teil der rheinischen Archivlandschaft ist ziemlich komplex. Neben der rechtlich verfassten Kirche mit den Bistumsarchiv und den Pfarrarchiven gibt es die Ordenarchive (hier ist zu unterscheiden nach Orden des päpstlichen Rechts, wie Benediktiner, Jesuiten und nach Orden des bischöflichen Rechts, wie Ursulinen, Klarissen).
Und die katholisch-kirchlichen Vereine und Verbände, die gerade im Rheinland sehr stark vertreten sind: 81 von 231 der katholischen Organisationen in Deutschland.

Seit 2013 bestehen durch die neue „Anordnung über Sicherung und Nutzung der Archive der Katholischen Kirche“ (KAO) eindeutige Zuständigkeiten. Demnach sind die Bistumsarchive (wie Aachen, Essen, Köln und Münster für das Rheinland oder Teile davon) nach dem „Belegenheitsprinzip“ für sämtliche katholischen Archive in ihrem Sprengel zuständig, für die Orden päpstlichen Rechts aber nur beratend. Dieser rechtlich eindeutig zentrale Ansatz erlaubt aber in der Praxis einen breiten Handlungsspielraum zwischen der Zentralisierung der Archive im jeweiligen Diözesanarchiv bis hin zur dezentralen Lösung vor Ort.
Rechtlich ist das Diözesanarchiv in alle Archivaufgaben vor Ort eingebunden: So prüft es die Rechtmäßigkeit/Zweckmäßigkeit der Archivierungsmaßnahmen, koordiniert die Ein-bindung weiterer Orga-Einheiten, ist bei der Unterbringung zu beteiligen, ebenso bei der Übergabe an ein anderes kirchliches Archiv, bei größeren Ordnungs- und Verzeichnungs-arbeiten und Beauftragungen ehrenamtlicher Personen. Aber das Diözesanarchiv entscheidet, welche Instrumente der Fachaufsicht es einsetzt.
Anschließend wägt der Referent die zentrale und dezentrale Lösung ab: Bei einer zentralen Lösung ist die volle Verzeichnung und eine gute Benutzerbetreuung zwingend notwendig, bei der dezentralen Lösung steht die Sicherung des Archivbestandes an erster Stelle vor der Verzeichnung. Das Diözesanarchiv Köln aber hat große Erfahrung und Erfolge in der dezentralen Pfarrarchivpflege aufzuweisen.

Abschließend formuliert Herr Dr. Helbach sieben Perspektiven für kirchliche Archive:

1. Im dezentralen Bereich wird sich verstärkt um kleine Archive gekümmert, sowie um die neuen Mittelpunktsarchive.

2. Pfarrarchive sollen über neue Medien stärkerer vernetzt werden.

3. Im Ordensbereich wird verstärkt auf überregionale Lösungen (vor allen bei denen Päpstlichen Rechts) eingegangen werden.

4. Das Problem vom Rückgang kirchlichen Lebens in Vereinen, Verbänden und Orden könnte ebenfalls mit Vernetzungen angegangen werden, jedoch nicht behoben werden.

5. Homepages als Vernetzungsmöglichkeiten: katholische-archive.de.

6. Falls eine Zentralisierung nötig werden sollte, wären alle kirchlichen Archive verzeichnet.

7. Es besteht weiterhin der Anspruch des kirchlichen Lebens vor Ort des Archivs zu fördern.

Workshop 1: Archive in zentraler oder dezentraler Struktur – Dr. Claudia Kauertz: Moderation

In der Archivlandschaft Rheinland ist das nichtstaatliche Archivwesen von einer Vielzahl von unterschiedlichen Archivtypen geprägt. Es gibt hier 178 Kommunalarchive und das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinlandes sowie eine Vielzahl von weiteren Archiven aller Sparten, wie der Kirche, der Parteien, der Wirtschaft, der Hochschulen, der Medien und der Privatarchive. Bei den Privatarchiven zählen zu den wertvollsten Überlieferungsträgern die Adelsarchive mit Überlieferungen seit dem späten Mittelalter.

Insgesamt präsentiert sich das rheinischen Archivwesen in einer dezentralen kleinteiligen Struktur, die seit 1929 mit der Gründung der Archivberatungsstelle Rheinland gezielt gefördert wurde und wird. Dies trägt insbesondere zur Identifikationsstiftung vor Ort bei. Aber die Dezentralität bringt auch Nachteile mit sich, die heute stärker sichtbar werden, dies wird insbesondere im Spagat zwischen den beschränkten Personalressourcen (gerade bei der Mehrzahl der kleinen Einpersonen-Archive) und den gesetzlich vorgeschriebenen wachsenden Aufgabenspektrum deutlich.

Gerade kleine Archive leiden unter dem Sparzwang der Archivträger als größere kulturell vernetzte Einrichtungen. Gerade kleine Archive haben es schwer, sich zu behaupten, und ein Ausweg aus diesen Sachzwängen ist sicherlich die Suche nach Synenergien in Kooperationsmodellen.

Im Workshop wird die dezentrale Struktur des rheinischen Archivwesens in ihren Vor- und Nachteilen anhand von drei Beispielen vorgestellt:
– Der Kommunalarchivar Johannes Stinner berichtet über die Archivpraxis in einem niederrheinischen Archivverbund zwischen den Gemeinden Kranenburg und Bedburg-Hau.
– Herr Dr. Helbach stellt am Beispiel des Diözesanarchivs Köln die dezentrale katholische Pfarrarchivpflege vor.
– Maximilian Freiherr von Fürstenberg skizziert die Arbeit der Vereinigten Adelsarchive im Rheinland e.V. bei der Sicherung der über 50 in Privatbesitz befindlichen rheinischen Adelsarchive und stellt seine Beweggründe für die Entscheidung, für sein Archiv Schloss Hugenpoet bei Essen einen eigenen Archivzweckbau als dezentrale Lösung zu erstellen, dar.