Wirtschaftsarchive: Dr. Ulrich S. Soénius, Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu Köln

Den zweiten Vortrag in Workshop 2 hält Dr. Soénius von der Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu Köln.

DSC_7608Das RWWA wurde 1906 für die beiden ursprünglich preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen als Gemeinschaftseinrichtung der IHKs gegründet. Es fungiert als Rettungsstation für von Vernichtung bedrohtem Archivgut der Wirtschaft und stellt sowohl eine Forschungseinrichtung als auch eine Serviceinstitution dar. Die Archivberatung in der Sparte Wirtschaft obliegt dem RWWA und ist nicht Aufgabe des LVR-AFZ. Die Archivierung der IHK-Bestände unterliegt dem Archivgesetz, während die übrigen Bestände nicht unter diese Bestimmung fallen. Das RWWA archiviert Akten, Filme, analoge und digitale Fotos von 49 Unternehmen von A bis Z, oder besser gesagt von Acordis bis Wülfing. Von diesen haben 31 ein hauptamtlich besetztes Archiv. Bestände aus dem Bereich Bergbau werden allerdings nicht von RWWA übernommen, sondern vom Bergbau Archiv verwahrt. Ebenso werden westfälisches Bestände archiviert; obwohl beim RWWA Westfalen noch im Namen enthalten ist, gibt es ein westfälisches Schwesternarchiv. In Rheinland-Pfalz gibt es jeodch keine entsprechende Einrichtung, weshalb beim RWWA auch vereinzelte Bestände mit dieser Provenienz zu finden sind.

Innerhalb der jeweiligen Firmen sind die Archive jeweils in unterschiedlichen Abteilungen angebunden, beispielsweise bei der Geschäftsführung, in der Unternehmenskommunikation oder in der IT. Es gibt weiterhin auch produktbezogene Archive, die im Vertrieb der Firma angesiedelt sind und hauptsächlich der Dokumentation eines bestimmten Produktes dienen. Das RWWA ist laut Soénius “Quell aller Vernetzung” und ist neben vielen anderen Kooperation auch am Arbeitskreis Kölner Archivarinnen und Archivare (AKA) beteiligt. Dr. Soénius nennt beispielhaft verschiedene Aufgaben des RWWA: 1) Bedeutung der Wirtschafts- und Sozialgeschichte stärken 2) Quellen bei bedeutenden Anlässen anbinden (z. B. 100 Jahre Erster Weltkrieg) 3) Unternehmen aktiv auffordern an Projekten teilzunehmen 4) Tür zu Entscheidungsträgern öffnen und damit die Einrichtung födern. Auch die Interaktion mit anderen Archivsparten für das RWWA wichtig, vor allem um Absprachen bezüglich zukünftiger Bestande zu halten. Soénius schließt seinen Vortrag, indem er betont, wie wichtig es ist, Zusammenarbeit zu fördern.

Dr. Arie Nabrings, LVR-AFZ: Archivlandschaft Rheinland

Den letzten Vortrag  der ersten Sektion hält Dr. Arie Nabrings über das Rheinland, welches als eine der reichsten Kulturlandschaften in Europa gilt. Einen großen Anteil bilden dabei die Archive. Das Rheinland ist im Rahmen dieses Vortrags definiert als das Gebiet des LVR.

Zunächst geht Nabrings auf die Verteilung der Archive auf die unterschiedlichen Archivsparten ein. Den größten Anteil haben hierbei die Kommunalarchive, dicht gefolgt von den Archiven der Vereine, Verbände, Parteien und vergleichbaren Einrichtungen. Betrachtet man die Anzahl der Gebietskörperschaften im Rheinland im Verhältnis zu der Anzahl der Archive, kommt man zu dem Ergebnis, dass es in etwa drei bis vier Archive pro Gebietskörperschaft gibt, was eine enorme Dichte darstellt. Während es im Rheinland 510 Archiveinrichtungen gibt, sind lediglich 420 Museen vorhanden. Nabrings kritisiert, dass Letztgenannte im Allgemeinen jedoch die größere öffentliche Aufmerksamkeit bekommen, während Archive permanent um ihr Ansehen kämpfen müssen.

Bei der Definition von Archiv stützt sich Nabrings auf den Archivbegriff von Friedrich Küch und erweitert diesen um zwei Elemente: Ein Archiv wird von Fachpersonal geleitet (1) und befindet sich in entsprechend ausgestatteten Räumen (2). Die Entwicklung des staatlichen Archivwesens im Rheinland ist überschaubar. Kommunale Archivpflege wurde von den Staatsarchiven betrieben: Erschließung und Verzeichnung erfolgte vor Ort; eine Übernahme ins Düsseldorfer Staatsarchiv war möglich. Es erfolgte ein Entwurf zu gesetzlichem Schluss von Archivgut. Durch die französische Besetzung des Rheinlandes kam den Archiven eine wichtige kulturelle Funktion zu. Während der Kriegszeit wurden die Archive vernachlässigt und das ius archivi verlor seine Geltung.

In Nachkriegszeiten gewinnt das Archivwesen an antiquarischer Bedeutung. Der Bezug zur Gegenwart und zu den Menschen tritt in den Hintergrund und das Archiv hat eher den Charakter eines musealen Objektes. 1984 entstand der Arbeitskreis der Kommunalarchive. 2003 wird der Arbeitskreis der Stadt- und Gemeindearchive  und ebenso der Arbeitskreis der Großstadtarchive gegründet. Der Anschluss an die kommunalen Spitzenverbände erfolgt hierbei ganz bewusst.

Zur personellen Besetzung lässt sich festhalten, dass es 1953 lediglich 13 hauptamtlich besetzte Archive gab, während bis 2014 die Anzahl auf 169 ansteigt. Bis auf wenige Ausnahmen sind also alle Kommunalarchive hauptamtlich besetzt. In den 1980er Jahren boomt das Archivwesen im kirchlichen und wirtschaftlichen Bereich. Das 1989 erlassene Archivgesetz dokumentierte also eher einen Zustand als dass es diesen herbeiführte. In der Sparte der Adelsarchive gibt es unterschiedliche Tendenzen: Während manche Familien ihr Archivgut lieber vor Ort behalten, nutzen andere die Möglichkeit, die Archivalien als Depositum ins Magazin nach Ehreshoven zu geben. Die Adelsarchivpflege lässt sich grob in drei Perioden unterteilen: 1) Sicherung (Ende 19. Jh. bis 1929) 2) Erschließung (1929 bis 1970) 3) Öffnung (1970 bis heute).

Gegen Ende seines Vortrags kommt Nabrings zu einer Gesamteinschätzung: Während die Zentralisierung in manchen Bereichen viele Vorteile mit sich bringt, ist sie an anderer Stelle eher nachteilig anzusehen. Die kulturelle Wertschätzung vor Ort ist mit der regionalen Zugehörigkeit von Menschen eng verbunden, weshalb eine Zentralisierung hier der Professionalisierung entgegen wirkt. Als Besonderheit im Rheinland nennt Nabrings das explosionsartige Wachstum der Archive von Vereinen, Verbänden und Parteien, welches zeitlich mit dem Wachstum der Kommunalarchive korreliert.

Dr. Christian Hoffmann, Niedersächsisches Landesarchiv Hannover: Archivlandschaft Niedersachsen

DSC_7592Die Sektion 1, welche unter der Überschrift “Archivlandschaften im Vergleich” steht, beginnt mit dem Vortrag von Herrn Dr. Christian Hoffmann zur Archivlandschaft Niedersachsen. Diese wird simpel definiert durch die Gesamtheit der Archive im heutigen Bundesland Niedersachsen. Der Vortrag beschränkt sich auf Grund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zeit auf die Sparten der staatlichen, kommunalen und kirchlichen Archive. Die historische Kleinstaaterei wirkt sich bis ins 20 Jh. aus, weshalb das Bundesland Niedersachsen noch heute durch eine starke Regionalisierung geprägt ist: Es existieren 12 verschiedene Landschaften und deren zugehörige Verbände. Diese sind finanziell nicht im Stande, Einrichtungen wie eine Archivberatung zu tragen. Während das Landesarchiv NRW drei Abteilungen hat, ist das Landesarchiv Niedersachsen auf sieben Standorte und zwei Außenstellen verteilt. Die einzelnen Standorte umfassen jeweils unterschiedlich viele Landkreise.

Das staatliche Archivwesen in Niedersachsen spiegelt die territoriale Einteilung der Region im 19. Jh. wieder. Zentralarchive gab es lediglich in den Kleinstaaten Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe. Hannover verfügte neben dem Zentralarchiv weiterhin über Provinzialarchive. Durch einen ersten Zentralisierungsschub wurden 1866 einige dieser Hannoverschen Provinzialarchive aufgelöst. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss und dem Wiener Kongress ließ man zunächst die vorhandenden Territorien bestehen. In den 1820er Jahren kamen erste Zentralisierungsbemühungen auf, in deren Folge die Archive Hannover und Staade ihre Urkunden an das Staatsarchiv abgeben mussten. In den 1860er Jahren plante man eine grundlegende Umstrukturierung des niedersächsischen Archivwesens. Die Pläne wurden jedoch ad acta gelegt und man entschied sich letztendlich für eine dezentrale Organisationsstruktur. Zu dieser Entscheidung trug u. a. der Fakt bei, dass Hannover im zweiten Weltkrieg zwei Drittel seiner Archivalien verloren hatte.

Bezüglich des kommunalen Archivwesens im Land Niedersachsen lässt sich sagen, Einstellung von Archivaren zur Folge. Vor dem ersten WK gab es Bemühungen um eine Pflege von Archiven im nicht-staatlichen Bereich; diese Bemühungen wurden nach dem Krieg jedoch nicht wieder aufgenommen. Das Drängen der niedersächsischen Archivverwaltung auf die Abgabe der Akten vor 1945 führte in den 1960er Jahren zur Einrichtung von Kreisarchiven. Diese sind somit eine Erscheinung der Nachkriegszeit. Heute unterhalten 21 von 38 Gebietskörperschaften ein eigenes Archiv. Es existiert eine Arbeitsgemeinschaft ddass es ordnungsgemäß eingerichtete Archive erst ab der zweiten Hälfte des 19. Jh. und lediglich in größeren Städten gab. Mittlere und kleine Städte waren nicht fähig, ein hauptamtlich besetztes Archiv zu unterhalten. Für diese bestand die Möglichkeit, ihre Archivalien unentgeltlich im Staatsarchiv zu deponieren. Die Aufwertung der Archive in der Zeit des Nationalsozialismus hatte die gehäufte er niedersächsischen Kommunalarchive, welche kurz ANKA genannt wird.

Mit der Gründung der Hannoverschen Landeskirche 1924 entstand die allgemeine Übereinkunft, dass das Altschriftgut im Besitz der Kirche sei, was die vermehrte Errichtung von Archiven verursachte. Die Säkularisation 1802/3 hatte zur Folge, dass die Zentralarchive der Diözesen Hildesheim und Osnabrück in staatlichen Besitz gelangten. Die Bistumsarchive in heutiger Form entstanden aus den Registraturen der Bischöflichen Generalvikariate. Eine große Besonderheit des kirchlichen Archivwesens in Niedersachsen ist das Vorhandensein von mittelalterlichen Klöstern, deren Archive bis ins 13. Jh. zurückgehen.

Dr. Hoffmann beschreibt die historische Entwicklung der drei wesentlichen Archivsparten in Niedersachsen auf der Grundlage von persönlichen Eindrücken, da statistische Untersuchungen nicht vorliegen.

 

 

 

 

Begrüßung

Dr. Nabrings begrüßt alle Anwesenden zum 49. Rheinischen Archivtag. Er bewirbt die darin eingebundene Ausstellung von Susanne Krell, welche sich durch den Dialog zwischen Kunst und Archivistik auszeichnet. Besondere Begrüßung gilt dem Redner des Eröffnungsvortages, Dr. Dietmar Schenk, Autor des 2013 veröffentlichten Buches “Aufheben, was nicht vergessen werden darf”.

Nabrings gibt einen Überblick über das anstehende Programm: Während der Vormittag des ersten Tages den drei Archivlandschaften Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und dem Rheinland gewidmet ist, wird am Nachmittag das Rheinland noch einmal im Rahmen der Workshops zu den Teilaspekten Dezentralisierung versus Zentralisierung bzw. Einbindung der Archive in die Trägerschaft genauer unter die Lupe genommen. Der erste Tag soll mit einer im Plenum stattfindenden Diskussion abschließen.

Der zweite Tag thematisiert den Erhalt und die Zugänglichmachung der archivischen Überlieferung und die Möglichkeiten für Archive, für diese Aufgaben Unterstützung zu erhalten. “Den Archiven wurde der kleine Finger gereicht. Uns reicht das nicht: Wir wollen die ganze Hand”, so Nabrings, der sich im Weiteren für die große Resonanz bezüglich des 49. Archivtages bedankt und auf den Blog, den Tagungsband und die Tagungsunterlagen verweist. Allen Mitwirkenden, die auf Grund des begrenzten Umfangs der Begrüßungsworte nicht einzeln genannt werden können, gilt besonderer Dank. Die Begrüßung endet mit der Ankündigung des Eröffnungsvortrages und der Vorstellung des Referierenden.