von Frank Peters, Feuerwehr Köln
Im nachfolgenden Vortrag wird Frank Peters (Feuerwehr Köln) die notwendigen Grundlagen in der Zusammenarbeit von Feuerwehren und Archiven als Kulturgut bewahrende Einrichtung vermitteln.
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BKHG) in NRW regelt den Einsatz der Feuerwehren. Unter den in §1 festgelegten Aufgaben finden sich der Brandschutz für Unglücksfälle ausgelöst durch Naturereignisse oder Explosionen sowie Großeinsätze und Katastrophen. Die Zuständigkeit der Feuerwehren sei laut den Ausführungen von Herrn Peters auf die Beseitigung der Gefahr mit dem Ziel der sicheren Übergabe an den Betreiber beschränkt.
Der Bereich Kulturgutschutz fehle in den gesetzlichen Regelungen allerdings. Dieses Thema falle in den Bereich Schutz erheblicher Sachwerte. Dieses bedinge die eher zurückhaltende Haltung der Feuerwehren hinsichtlich des Themas Kulturgutschutz. Da dieser im §1 BHKG keine fest definierte Aufgabe sei, fehlten die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen.
Peters verdeutlicht, dass die Feuerwehren kommunale Einrichtungen sind, die je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich organisiert sind. Er führt aus, dass die ländlichen Feuerwehren andere Anforderungen hätten als diejenigen im städtischen Umfeld. Dieser Umstand wirke sich auch auf den Kulturgutschutz aus.
Die Feuerwehren in NRW unterteilen sich in Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften und freiwillige Feuerwehren sowie Werksfeuerwehren. Die freiwilligen Feuerwehren seien je nach örtlichen Verhältnissen im Bereich Fachwissen und Leistungsfähigkeit auf gleichem Niveau wie die Berufsfeuerwehren. Aufgrund ihrer ehrenamtlichen Struktur gestalte sich die Zusammenarbeit mit Letzteren allerdings anders, da die dort Engagierten mitunter nicht uneingeschränkt für Besprechungen und Planungen zur Verfügung stehen.
Die Kooperation mit den örtlichen Feuerwehren erfordert laut Peters eine offene Kommunikation. Für eine gute Zusammenarbeit sei ein Bewusstsein über den Rang eines Archivs im Kontext von Kulturgut und über die Art der in den Archiven verwahrten “Schätze” von besonderer Bedeutung.
Bei der Entstehung des Notfallverbundes Köln seien Fürsprecher bei der Feuerwehr für das Thema Kulturgutschutz von besonderer Relevanz gewesen. Die Feuerwehr Köln ist im Notfallverbund als “beratendes Mitglied” beteiligt. Die Mitglieder des Notfallverbundes werden von der Feuerwehr Köln beraten und können von kostenloser Unterstützung im Notfall profitieren. Trotz der großen Bedeutung gebe es derzeit keine zusätzlichen personellen Ressourcen für den Bereich Kulturgutschutz.
Durch die gute Zusammenarbeit entstand letztlich auch der Kölner Notfallcontainer. Dieser, in der Fachsprache “Abrollbehälter” genannte Container, diene einerseits als Lagerungsort für das Material für den Notfallverbund. Andererseits ermögliche er außerdem witterungsunabhängiges Arbeiten. Der Container mache die Logistik der Feuerwehr übersichtlicher. Darüber hinaus dienten die fest eingebauten Arbeitsplätzen zur Erstversorgung von schriftlichem Kulturgut.
Zum Ende seines Vortrags hebt Frank Peters hervor, dass die Feuerwehren als örtlich zuständige Gefahrenabwehrbehörde der ersten Ansprechpartner für Archive sein sollten. Selbstverständlich sei auch eine Zusammenarbeit mit dem Technischem Hilfswerk oder anderen Hilfsorganisationen denkbar. Hier sei allerdings eine besondere Abstimmung notwendig, da die Arbeit dieser Organisationen auf anderen Rechtsgrundlagen basierten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Frauke Placke (24. Mai 2022). So kann Zusammenarbeit gelingen. Feuerwehren und Archive. Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/r3s7