Vortrag von Dr. Christoph Schmidt: Können Fachverfahren das Archiv ersetzen? Zum Problem der behördeninternen Langzeitspeicherung archivrelevanter Daten

Dr. Schmidt führt ein, dass die fortschreitende Digitalisierung, die sich beispielsweise auch in der Verabschiedung des E-Government-Gesetzes äußert, den Archiven besondere Möglichkeiten bietet, aber auch existenzielle Fragen aufwirft: Warum das Archivgut nicht im Produktivsystem belassen? Braucht es wirklich ein separates digitales Archiv?

Schmidt zitiert zustimmend das 2018 verabschiedete Positionspapier der BKK (Bundeskonferenz der Kommunalarchive) “Systeminterne Langzeitarchivierung ist keine Alternative!” und weist auf die Regelungen des ArchivG NRW hin, die eine solche Vorgehensweise verbieten. So wird die gesetzliche Pflicht verletzt, Archive institutionell zu betreiben, und die verpflichtete Anbietung wäre nicht mehr sinnvoll zu gestalten. Auch das Verbot der Nachnutzung personenbezogener Daten durch die abgebende Stelle widerspricht dem Gedanken, Daten “auf ewig” im Produktivsystem zu belassen.

Schmidt betont, dass Fachverfahren keine angemessene Bestandserhaltung gewährleisten können. Daten drohen verloren zu gehen, beispielsweise wenn ein IT-Verfahren eingestellt wird, Lizenzen proprietärer Anwendungen nicht verlängert werden (können) oder Hersteller vom Markt verschwinden. Migrationszyklen und Auswirkungen von Formatkonvertierungen können zudem nicht fachlich beeinflusst werden. Behördeninterne Langzeitarchivierung sei also auch fachlich falsch.

Zuletzt  erläutert Schmidt, warum eine solche “ewige” systeminterne Aufbewahrung letztlich unwirtschaftlich wäre. Jedes (!) eingesetzte Fachverfahren müsste nämlich technisch an die Archivzwecke angepasst, eine Trennung von Verwaltungs- und Archivbereich sichergestellt, Erschließungs- und Recherchesoftware bereitgestellt werden usw. Zudem bedeute es einen enormen Aufwand ggf. “tote” Systeme für das Archiv weiter zu betreiben und das Archivpersonal kontinuierlich in der Nutzung aller relevanten Fachverfahren zu schulen.

Schmidt fasst zusammen: “Eine systeminterne Aufbewahrung digitaler Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen ist illegal, fachlich falsch, unwirtschaftlich!”

Schmidt weist anschließend auf die umfangreichen Hilfsangebote rund um die digitale Archivierung des LWL-Archivamts oder des Archivberatungs- und Fortbildungszentrum des LVR hin und betont die Bedeutung des Digitalen Archivs NRW und fasst sein Angebot zusammen: ein niedrigschwelliger Einstieg in die digitale Archivierung, die Nutzung einer kompletten technischen Infrastruktur, eine kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung des Systems und natürlich Hilfe und Support.


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