Sektion 1 Vortrag von Dr. Max Plassmann: Der BKK-Unterausschuss “Überlieferungsbildung”

Herr Dr. Plassmann berichtet über den BKK-Unterausschuss „Überlieferungsbildung“.

Die BKK (=Bundeskonferenz der Kommunalarchive) ist ein berufener Fachverband beim Deutschen Städtetag, der aus 25 Mitgliedern besteht. Zu seinen Aufgaben zählt zum einen die Diskussion aktueller Probleme von Kommunalarchiven. Zum anderen berät die BKK auch den deutschen Städtetag in archivischen Fragen, wodurch sie gleichzeitig ein Sprachrohr der Archive in die Politik hinein ist.

Der BKK-Unterausschuss „Überlieferungsbildung“ wurde 2002 gegründet, kurz nach Gründung des gleichnamigen VDA-Arbeitskreises.

Das bisher wichtigste Produkt ist die Arbeitshilfe „Erstellung eines Dokumentationsprofils für Kommunalarchive“. Hierin werden auf abstrakter Ebene Hilfestellungen gegeben, wie ein Kommunalarchiv ein eigenes Dokumentationsprofil erstellen kann. Die Arbeitshilfe ist jedoch kein praktisch sofort einsetzbares Mittel zur Überlieferungsbildung, sondern es bedarf der individuellen Zuschneidung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kommunalarchivs. Diese Aufgabe muss das jeweilige Kommunalarchiv selbst übernehmen. Anders als auf staatlicher Ebene dokumentieren Kommunalarchive nämlich nicht nur das Verwaltungshandeln, sondern auch die lokale Lebenswelt. Dies bedeutet, dass eben nicht nur amtliches Schriftgut, sondern auch nichtamtliches Schriftgut wie Nachlässe und Sammlungen in die Überlieferungsbildung miteinbezogen werden müssen. Es geht nicht nur darum das Verwaltungshandeln zu dokumentieren, sondern ein gesellschaftliches Gesamtbild zu dokumentieren. Grundsätze und Arbeitsweisen gilt es auf die eigene lokale Lebenswelt anzupassen.

2017 wurden „Empfehlungen zum Umgang mit ersetzendem Scannen“ herausgegeben, aktuell in Bearbeitung „Umgang mit Unterlagen aus ARGEN und Jobcentern“ sowie „Bürgerpartizipation im kommunalen Bereich“.

Es braucht auf kommunaler Ebene eigene Arbeitskreise, denn beim VDA werden abstrakte Grundsätze formuliert, die aber nicht auf jede Archivsparte übertragbar sind. Bei Bewertungsdiskussionen dominiert die staatliche Sichtweise.

Auch die Anwendung an sich stellt ein Problem dar, da sie praktisch nicht auf Kommunalebene übertragbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass Kommunalarchive hier eine eigene Diskussion führen.

Bei der kommunalpolitischen Überlieferungsbildung spielt die inhaltliche Bewertung wegen ihrer individuellen lokalen Lebenswelt eine größere Rolle, denn sie will in ihrer Besonderheit erfasst und dokumentiert werden. Hierbei spielt auch die Überlieferung im Verbund eine Rolle: Welche anderen Archive in der Region liefern auch Dokumente, die wir deshalb nicht archivieren müssen?

„Das historische Erbe sichern“ bedeutet auch, dass das Kommunalarchiv die Überlieferung vor Ort sichern muss, wenn keine andere Gedächtnisinstitution vorhanden ist. Dann hat es nicht nur die Aufgabe, Verwaltung abzubilden, sondern auch Aspekte aus der lokalen Lebenswelt zu erfassen. Die Verzahnung von Verwaltungshandeln und lokaler Lebenswelt durch die Dokumentation von amtlichem und nichtamtlichem Schriftgut ist deshalb wichtig. Die Grundfrage dabei bleibt: Was macht meine Kommune aus? Diese Antwort kann kein allgemeines Dokumentationsprofil geben, sondern muss individuell erarbeitet werden. Hierbei können Arbeitshilfen und Positionspapiere eine wichtige Hilfestellung sein.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Monika Marner (27. Juni 2019). Sektion 1 Vortrag von Dr. Max Plassmann: Der BKK-Unterausschuss “Überlieferungsbildung” Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/r3qi


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