Dipl.-Journalist Jens Gerke (WDR) Das Informationsfreiheitsgesetz in der investigativen Recherche. Chancen des Auskunftsanspruchs

Hr. Gerke weist darauf hin, dass Archiven als Informationsspeicher für (investigative) Journalisten eine herausragende Bedeutung zukomme; er macht deutlich, dass (guter investigativer) Journalismus trotz des hohen Termindrucks auf einer gründlichen Recherche und der intensiven Auseinandersetzung mit den Quellen beruht. Für eine funktionierende Demokratie sei Pressefreiheit und somit implizit auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Archivarinnen und Archivaren auf der einen und Journalisten auf der anderen Seite erforderlich.

Im Folgenden stellt der Referent das idealtypische Vorgehen beim Erstellen einer investigativen Reportage vor: Ausgehend von den Archiven des WDR und ggf. den Archiven und „Wissensspeichern“ der übrigen ARD-Anstalten ziehe die Recherche immer weitere Kreise, wobei dem Auskunftsanspruch laut Landespressegesetz und Einsichtsrechten trotz der zahlreichen Einschränkungen große Bedeutung zukomme.

Demgegenüber differenziere das IFG nicht zwischen den Rechten „gewöhnlicher“ Bürgerinnen und Bürgern und Journalisten. Er habe den Eindruck, dass bei der Herausgabe von Informationen trotz des Gesetzes weiterhin sehr zurückhaltend vorgegangen werde. Dies belegt er mit einer von ihm durchgeführten Umfrage unter Kollegen, warum Anfragen nach IFG von Behörden abgelehnt worden seien. Dabei entstehe der Eindruck, als werde den angeblichen schutzwürdigen Belangen oft eine zu große Bedeutung beigemessen; Verwaltungsmitarbeiter beschieden seines Erachtens Anfragen im Zweifelsfall immer abschlägig; die Umkehr der Verhältnisse – die eigentliche Intention des IFG – laufe de facto ins Leere. Es herrsche weiterhin das – eigentlich abgeschaffte – Amtsgeheimnis. Hr. Gerke appelliert an die Zuhörerinnen und Zuhörer dieses Verhalten zu überdenken; seriöse Journalisten seien sich in der Regel der rechtlichen Grenzen ihrer Möglichkeiten bewusst.

Im Anschluss stellt er kurz das Personal des „Investigativressort“ des WDR vor und weist auf die Zusammenarbeit mit SZ und NDR hin. Die medienübergreifende Zielrichtung – Erstellung von „Content“ für Internet, Fernsehen, Hörfunk und Zeitung – sei eine der zentralen Stärken. Die Arbeit bewege sich immer zwischen den beiden Polen Wahrhaftigkeit und Vereinfachung/ Zuspitzung; wenn aufwendig recherchierte Archivalien nur recht kurz in den Medien präsentiert würden, sei dies dem „zweiten“ der beiden Pole geschuldet und unvermeidbar. Abschließend stellt Hr. Gerke die Grundsätze der seriösen investigativen Journalisten des Recherchenetzwerks vor: Ergebnisoffenheit, Mehrquellen-Prinzip, Transparenz, Chance zu (Gegen-) Darstellungen (vor der Kamera/ durch Anwälte etc.), Innenrevision/ interne Qualitätssicherung.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Annika Fiestelmann (2017, 7. Juli). Dipl.-Journalist Jens Gerke (WDR) Das Informationsfreiheitsgesetz in der investigativen Recherche. Chancen des Auskunftsanspruchs. Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 28. März 2024, von https://doi.org/10.58079/r3ok

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