Die Verwaltungsrichterin Theresa Höhne betrachtet das vorarchivische Feld der Aktenführung und ihre Bedeutung für die Möglichkeiten der Bürger, Verwaltungshandeln nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Kommt es zum Prozess müssen sich Bürger, Verwaltung und nicht zuletzt das Gericht auf die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der beigezogenen Akten verlassen können. Und auch Archive können ihre rechtssichernden Funktionen nur wahrnehmen, wenn die ordnungsgemäße Aktenführung durch den Aktenbildner gewährleistet ist.
Die ordnungsgemäße Führung von Akten ist ein Grundprinzip rechtsstaatlicher Verwaltung. Sie findet ihre Grundlage im verfassungsrechtlich verankerten Rechtsstaatsprinzip, einem der grundlegenden Prinzipien des Grundgesetzes. Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Aktenführung geht damit über ihren Nutzen für die Verwaltung selbst hinaus. Ihr kommt eine Dokumentations- und Kontrollfunktion zu, indem sie die rechtsstaatliche Kontrolle von Verwaltungshandeln ermöglicht und damit gleichzeitig dem Grundrecht des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz dient.
Von dieser Verankerung im Rechtsstaatsprinzip ausgehend setzt sich der Vortrag mit der Bedeutung rechtsstaatlicher Aktenführung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auseinander. Es werden zum einen die insbesondere aus verwaltungsrichterlicher Sicht zu beachtenden Grundsätze und zum anderen der Umgang des Gerichts mit Mängeln in der behördlichen Aktenführung dargestellt. Beispiele aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verdeutlichen, dass sich die Frage, wie Mängel in der Aktenführung zu bewerten sind, in unterschiedlichen Zusammenhängen stellen kann und dass sie sich stets nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beantworten lässt.
Abschließend wirft der Vortrag einen kurzen Blick in die Zukunft, der darauf aufmerksam machen soll, dass sich in Zeiten zunehmender elektronischer Aktenführung neue Fragen der Umsetzung einer rechtsstaatlichen Aktenführung stellen werden.
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Kurzvita von Theresa Höhne
- 2007–2012 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster
- 2013–2015 Juristischer Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, u.a. mit Stationen in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann & Partner und am Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Seit Juni 2015 Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf, dort zunächst Tätigkeit in der 6. Kammer, u.a. mit Zuständigkeiten im Bereich des Fahrerlaubnis- und Verkehrsrechts, seit Januar 2017 Tätigkeit in der 5. Kammer, u.a. mit Zuständigkeiten im Bereich des Kommunalabgabenrechts
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Monika Marner (29. Juni 2017). Abstract zum Vortrag von Theresa Höhne: Juristisches Prinzip der Aktenwahrheit und Aktenvollständigkeit. Bedeutung rechtsstaatlicher Aktenführung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren. Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/r3nz