Raimund Bartella, Städtetag NRW, Die Sicherung der finanziellen Grundausstattung aus der Sicht der kommunalen Spitzenverbände

In seiner Einleitung weist Raimund Bartella auf Unterschiede in der Wahrnehmung von Aufgaben und der Möglichkeit ihrer Finanzierung hin. Leider seien in dieser Hinsicht die die zuvor genannten Beispiele Erkelenz und Karlsruhe nicht unbedingt repräsentativ. Das Archivgesetz definiere eine klare Pflichtaufgabe, so dass “Kommunen nicht zu entscheiden haben, ob sie archivieren”. Aber schon die Übernahme von Sammlungsgut sei eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe, weshalb die Unterhaltung eines Archivs eine Art “Zwitter” sei.  Es müsse daher entschieden werden, wie die Aufgabe erfüllt werden kann, ob bspw. Sammlungsgut übernommen werden soll.

Im Städtebund NRW sei die Frage weniger, wie man die derzeitigen Schulden abbauen, sondern wie man deren Ansteigen verhindern könne. Gleichwohl zeigten sich die Räte und Verwaltungsspitzen gerne kulturfreundlich. Obwohl der kommunale Saldo seit 1992 nur in fünf Jahren positiv gewesen sei, seien die Kulturausgaben in diesem Zeitraum um 16% gestiegen. Spätestens seit 2002/2003 gingen jedoch alle Einsparbemühungen an die Substanz, weshalb der Städtetag für Kommunen in der Haushaltssicherung gefordert habe, einen größeren Anteil frei für Kulturaufgaben vergeben zu können. Zusätzlich soll geklärt werden, ob gesetzliche Verpflichtung zu kulturellen Förderprogrammen geben solle. Hierzu habe Prof. Hellermann, Universität Bielefeld, ein Gutachten vorgelegt, dass Bartella im Folgenden vorstellte.

Vor allem sei über das Wie der Kulturförderung zu verhandeln, ob und inwiefern z. B. Öffnungzeiten von Kultureinrichtungen beibehalten werden können. In seinem Gutachten stellt Prof. Hellermann weiterhin fest, dass auch pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben nicht von vornherein von den Sparbemühungen auszunehmen sind. Der fiskalische Abbau dürfe sich nicht immer nur die freiwilligen Leistungen beschränken, sondern es sei eine qualitative Stabilität der Kulturförderung anzustreben. Auch in einer Haushaltssicherung gebe es Selbstverwaltungsaufgaben, die erfüllt werden müssen:

  • gesetzlich verpflichtete Aufgaben
  • vertraglich vereinbarte Aufgaben

Ziel sei, die kulturelle Vielfalt auf diese Weise auch angesichts der schwierigen Finanzlage erhalten werden. Allerdings werde die Forderung, Drittmittel einzuwerben, nicht nur von kommunalen Kämmerern geteilt, die Einwerbung werde teilweise sogar als selbstverständlich angenommen. Man müsse sich aber im Klaren sein, dass die meisten Stifter – abgesehen von altruistisch handelnden Mäzenen – einen Nutzen für sich erhoffen. Auch das kulturelle Engagement von Unternehmen dürfe nicht überschätzt werden, da bundesweit lediglich eine Summe von 800 Millionen Euro für den gesamten Kulturbereich erreicht werde.

Die Kosten, die zukünftig durch die Archivierung digitaler Unterlagen noch steigen werden, könnten v. a. viele kommunale Archive allein nicht schultern. Der Aufbau eines Digitalen Archivs NRW (DA NRW), sei in dieser Hinsicht nicht der einzige Weg, aber es sei hervorhebenswert, dass das Land NRW bereit sei, bedeutende Entwicklungskosten zu übernehmen. Zwar liege NRW in diesem Bereich hinter Vorreitern wie Baden-Württemberg, befinde sich aber im Bundesvergleich immer noch auf einem guten Platz.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Monika Marner (13. Juni 2013). Raimund Bartella, Städtetag NRW, Die Sicherung der finanziellen Grundausstattung aus der Sicht der kommunalen Spitzenverbände. Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 12. September 2024 von https://doi.org/10.58079/r3jk


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.