Im Bereich der Bestandserhaltung und Sicherung von Archivgut spielen Normen eine große Rolle. Dr. Mark Alexander Steinert untersucht, wie bindend diese Normen sind und ob ihre Missachtung rechtliche Konsequenzen haben könnte.
Archivare stellen immer wieder fest, dass ihr Arbeitsgebiet und ihre Aufgaben in den vergangenen Jahren zunehmend „verrechtlicht“ werden. Gesetze zum Urheberrecht, zum Datenschutz, zum Umgang mit „Informationen“ werden neben den Archivgesetzen immer stärker als „archivrelevantes Recht“ wahrgenommen. Die gefühlte Gefahr eines Rechtsverstoßes im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nimmt zu.
Eine besondere Rolle kommt in den Archiven daneben den „Normen“ zu, seien es DIN-Normen, seien es ISO-Normen. Sie legen Standards für die verschiedensten archivischen Tätigkeitsbereiche fest. Und immer wieder kommen sie zur Anwendung: Im Zuge von Ausschreibungen werden sie in Leistungsbeschreibungen aufgenommen und somit zum Maßstab für die erwartete Qualität der gewünschten Leistung oder des gewünschten Produkts.
In dem Beitrag soll vor allem der Frage nachgegangen werden, inwieweit Normen bei der Erteilung und Abnahme von Aufträgen zu beachten sind: Muss eine Norm in eine Leistungsbeschreibung einbezogen werden? Unter welchen Voraussetzungen müssen Normen von Dienstleistern beachtet werden? Ist eine Leistung, ein Produkt, das nicht den Standards einer Norm entspricht, automatisch als mangelhaft einzustufen?
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Kurzvita von Dr. Mark Alexander Steinert
- 1991 in Bonn und Freiburg Studium der Rechtswissenschaften und Geschichte
- 1996 Erste juristische Staatsprüfung
- 1996–1999 Promotion über ein rechtsgeschichtliches Thema („Alternative Sukzession im Hochstift Osnabrück“ – über die Auswirkungen des Westfälischen Friedens auf die Osnabrücker Verfassung)
- 1999 Magister Artium in Neuerer und Neuester Geschichte, Alter Ge-schichte und Rechtswissenschaften
- 2000–2002 Juristischer Vorbereitungsdienst in Köln und Rom
- 2002 Zweite juristische Staatsprüfung
- 2002–2004 Archivreferendariat in Sachsen, Hauptstaatsarchiv Dresden und an der Archivschule Marburg
- 2004 Archivarische Staatsprüfung in Marburg
- 2004–2005 Tätigkeit im Staatsarchiv Marburg
- 2005–2006 Erschließung von Archivalien des Reichskammergerichts im Rahmen eines DFG-Projekts im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin und im Hauptstaatsarchiv Dresden
- 2006 Tätigkeit im Staatsarchiv Breslau
- 2006–2014 Leitung des Kreisarchivs Warendorf
- 2014–2015 Leitung des Dezernats F3 („Technisches Zentrum“) des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
- Seit 01.03.2015 Leitung des Fachbereichs Grundsätze des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
- Seit 2007 regelmäßig Vorträge und Fortbildungen zu Fragen des Archiv- und Urheberrechts
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Florian Daubner (2. Juli 2017). Abstract zum Vortrag von Dr. Mark Alexander Steinert: Stand von Wissenschaft und Technik. Faktische Verrechtlichung von DIN- (oder ISO-) Normen im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/r3o4