Dr. Gregor Patt widmet sich zum Abschluss der Sektion “Überlieferungsbildung” der Frage, welche Gesetze, Normen und Vorschriften neben dem Archivgesetz NRW auf die Überlieferungsbildung Einfluss nehmen und die vielleicht nicht direkt im Fokus der Archivarinnen und Archivare stehen.
Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Überlieferungsbildung betreibenden Archivarinnen und Archivare eine Vielzahl von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften beachten müssen bzw. zu beachten haben könnten. Schon zum Zeitpunkt der Verabschiedung der ersten Archivgesetze Mitte der 1980er-Jahre war es unmöglich, alle denkbaren Probleme rund um das Themenfeld Bewertung allein unter Rückgriff auf ein einziges Gesetz zu lösen.
Bewertung erfolgt stets im Spannungsfeld vielgestaltiger bundes-, landes- oder auch kommunalrechtlicher Normen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. An dieser Stelle kann es daher sicherlich nicht darum gehen, das „Rad neu zu erfinden“ und alle denkbaren Probleme einer abschließenden Lösung zuzuführen; vielmehr ist es das Ziel, anhand ausgewählter Themenbereiche praxisorientierte Hinweise zu geben.
Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen dem Landesarchivgesetz auf der einen sowie Aufbewahrungsfristen festsetzenden Normen, (kommunalen) Satzungen oder Dienstvorschriften, Vernichtungs- oder Geheimhaltungsgeboten und sonstigen privat- und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen auf der anderen Seite werden kurz angerissen und exemplarisch dargestellt. Ein Schwerpunkt muss hierbei nahezu zwangsläufig auf § 6 der kürzlich in Kraft getretenen, novellierten Fassung des Bundesarchivgesetzes liegen. Wie zu zeigen sein wird, beinhaltet diese neue Bestimmung einen eindeutigen Bruch mit der bislang vertretenen Theorie von Archivierung bzw. Anbietungspflicht als Löschungssurrogat.
Ab sofort ist Archiven immer dann, wenn bundesgesetzliche Vorschriften Löschungsgebote ohne ausdrückliche Archivklausel enthalten, die Übernahme der betreffenden Unterlagen verboten. Die Auswirkungen auf Berufspraxis und rechtliche Rahmenbedingungen archivischer Arbeit sind kaum zu überschätzen.
Nach Auffassung des Referenten besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass das vorbildliche nordrhein-westfälische Archivrecht durch Entwicklungen auf Ebene von Bund und EU unterlaufen wird; ein Primat von Datenschutz und Persönlichkeitsrecht könnte archivische Überlieferungsbildung in Zukunft erheblich erschweren.
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Kurzvita von Dr. Gregor Patt
- 2003–2008 Studium der Mittelalterlichen und Neueren Geschichte, der Politischen Wissenschaft und des Öffentlichen Rechts an den Universitäten Bonn und Fribourg
- 2012 Promotion an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- 2012–2013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf, Dez. Sondersammlungen
- 2013–2015 Ausbildung zum höheren Archivdienst in Stuttgart, Ludwigsburg, Mannheim und Marburg
- 2015–2016 Dozent und Koordinator für die Geschichtswissenschaftlichen Fächer an der Archivschule Marburg, Hochschule für Archivwissenschaft
- Seit August 2016 Referent im Sachgebiet Archivberatung des LVR-AFZ
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Florian Daubner (1. Juli 2017). Abstract zum Vortrag von Dr. Gregor Patt: Chancen oder Stolperfallen? Rechtliche Vorgaben außerhalb des Archivgesetzes. Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/r3o2