Abstract zum Vortrag von Dr. Benjamin Kram: Justiziabilität von Überlieferungsmodellen und Bewertungsentscheidungen

Können Archivarinnen und Archivare aufgrund einer Bewertungsentscheidung juristisch belangt werden? Dr. Benjamin Kram spürt der aktuellen Rechtslage nach.

Zu den Kernkompetenzen von Archivarinnen und Archivaren zählt die Entscheidung darüber, welche Unterlagen dauerhaft im Archiv aufbewahrt werden sollen. Diese Bewertungsentscheidung kann – wenn es sich beispielsweise um personenbezogene Unterlagen handelt – zugleich in nicht unerheblichem Ausmaß in die Persönlichkeitsrechte Betroffener oder Dritter eingreifen.

Gleichwohl ist weder in den Archivgesetzen noch in der einschlägigen Rechtsprechung eine gerichtliche Überprüfbarkeit vorgesehen. Der Vortrag wird die gegenwärtige Rechtslage erörtern und sich kritisch mit deren Voraussetzungen auseinandersetzen.

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Kurzvita von Dr. Benjamin Kram

  • Studium der Geschichte und der Rechtswissenschaften
  • 2007–2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter an Lehrstühlen für Rechtsgeschichte und öffentliches Recht in Zürich und Bern
  • 2012–2014 Referendariat an der Archivschule Marburg
  • Seit 2014 im Landesarchiv NRW; Verwendungen in der Abteilung Rheinland sowie im Fachbereich Grundsätze
  • Seit 2017 Leiter des Dezernates Bestandserhaltung in Münster-Coerde

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Monika Marner (30. Juni 2017). Abstract zum Vortrag von Dr. Benjamin Kram: Justiziabilität von Überlieferungsmodellen und Bewertungsentscheidungen. Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/r3o1


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