Der Leiter des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum Dr. Arie Nabrings sieht für das Rheinland grundlegend zwei Modelle für die Eingliederung in die Verwaltung: Entweder sind die Archive in der Fachverwaltung – und hier meistens im Kulturbereich oder in der Querschnittsverwaltung verankert. Eine Umfrage 2015 ergab 101 Kommunalarchive, die in der Querschnittsverwaltung angesiedelt sind. Ihnen stehen 68 gegenüber, die verschiedenen Fachverwaltungen zugeordnet sind.
Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die Archive integraler Bestandteil der Kulturarbeit der Kommunen und erfüllen diese Aufgaben auch, wenn sie als Querschnittsbereiche definiert sind.
Sammlung, Ordnung und Tradierung stellen die Grundlagen der Motivation zur Archivierung dar. Archive bedienen das Grundbedürfnis der Menschen in Raum, Zeit und Gesellschaft Orientierung zu finden. Nabrings sieht eine Verschiebung von der engen Verzahnung mit der Verwaltung im Alten Reich hin zur Vebindung mit der Geschichtsschreibung in der Neuzeit.
Während Archive früher das Recht sichern und damit das Recht darstellen, liefern sie später Maßstäbe zur Erforschung und Beurteilung des Rechts.
Nabrings Schlussfolgerung lautet den Ausführungen entsprechend Archive haben immer eng mit der Verwaltung verknüpfte ebenso wie kulturelle Aufgaben.
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Monika Marner (2. Juni 2016). Dr. Arie Nabrings: Das Kommunalarchiv: Querschnittsaufgabe, Kultureinrichtung, Wissenschaftsbetrieb? Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/r3nj