Der LVR habe mehrere Förderlinien und flankiere die finanzielle Förderung auch durch seine zahlreichen Kulturdienststellen. Neben dieser kostenlosen immateriellen Förderung habe der LVR 1,78 Mio. Euro zwischen 2008-2012 als Förderung für verschiedene Archivprojekte ausgegeben. Ziel sei der Ausbau und die Sicherung der archivischen Infrastruktur. Seit 2006 gebe es die Landesinitiative Substanzerhaltung (LISE), die vom Land finanziert, aber auch vom LVR mit 400.000 Euro unterstützt werde.
GFG-Mittel für Großprojekte von Kultureinrichtungen, einschließlich der Archive
Daneben gebe es die spartenspezifische Archivförderung durch SKS-Mittel für Kommunalarchive – pro Jahr 50.000 Euro – und Etatmittel aus dem Haushalt des LVR-AFZ für die übrigen Archive – 54.000 Euro.
Förderschwerpunkte seien die Bestandserhaltung und die Erschließung. Mit den Fördermitteln von über 510.000 Euro seit 2008 seien Gesamtinvestitionen von über 2 Mio. Euro angestoßen und die Förderung damit sehr effizient eingesetzt worden.
Fördergrundsätze und –kriterien seien: als Grundvoraussetzung die öffentliche Zugänglichkeit des Archivs, die Zweckdienlichkeit der beantragten Maßnahme, Orientierung an aktuellen Standards, Abstimmung mit dem LVR-AFZ. Gefördert würden bis zu 50 Prozent. Gefördert würden Maßnahmen zur Aufbewahrung und Erhaltung von Archivgut im Kontext der archivischen Bestandserhaltung z. B. Klimakontrolle, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Restaurierung, Informationssicherung sowie Maßnahmen zur Erschließung und Nutzbarmachung
Wesentlich für die Förderbarkeit seien die fristgerechte Antragstellung (jeweils bis 31. Januar eines Jahres), die Projektziele samt Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan, die Tatsache, dass kein kommerzielles Interesse vorliege, Vertrauenswürdigkeit der Antragsteller, gesicherte Gesamtfinanzierung, die Häufigkeit und der Umfang der Förderung durch den LVR. Inhaltliche Kriterien seien die Subsidiarität, die Nachhaltigkeit der Projekte, die Verhältnismäßigkeit, die Vorrangigkeit, der kulturhistorische Wert der Überlieferung und der Innovationscharakter der Projekte.
Für das Antragsverfahren sei Folgendes zu beachten: Ein rheinisches, öffentlich zugängliches Archiv sei grundsätzlich antragsberechtigt. Der Antrag müsse elektronisch und analog eingereicht werden, jeweils bis zur Antragsfrist am 31. Januar. Danach würden die Anträge fachlich im LVR-AFZ geprüft, danach als Vorlage an den Kulturausschuss gegeben. Nach Freigabe des Haushalts würden die Bewilligungsbescheide versandt. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 15. November vorliegen, danach würden die Fördergelder ausgeschüttet. Eine einmalige Mittelübertragung ins nächste Haushaltsjahr sei auf Antrag möglich.
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Monika Marner (14. Juni 2013). Dr. Claudia Kauertz, Die Fördergrundsätze des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums für archivische Aufgaben. Rheinischer Archivtag . Abgerufen am 29. April 2025 von https://doi.org/10.58079/r3jv